TÜV-Problem: Prüfer besteht auf GWP, obwohl GEP noch gültig ist

Diskutiere TÜV-Problem: Prüfer besteht auf GWP, obwohl GEP noch gültig ist im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo zusammmen, ich habe da ein kleines Problem: Mein Auto hat vor weniger als einem Jahr eine Gasanlage bei einem zugelassenen Umrüster...

  1. #1 Spitzklicker, 16.02.2023
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2023
    Spitzklicker

    Spitzklicker AutogasTestSchreiber

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    Hallo zusammmen,
    ich habe da ein kleines Problem:
    Mein Auto hat vor weniger als einem Jahr eine Gasanlage bei einem zugelassenen Umrüster eingebaut bekommen.
    Dafür gab es die Gas-Einbauprüfung (GSP) . Der Umrüster teilte mir mit, dass diese ein Jahr für dir Gasprüfung bei der HU gültig ist.

    Wie es immer so ist. Beim nun fälligen TÜV 6 Monate später behauptet der TÜV-Prüfer erst die sei nur 3 Monate gültig.
    Nach Rückfrage dann, dass sie gar nicht gültig sei, da es eine Einbauprüfung ist und und keine Wiederholungsprüfung (GWP).
    Ich hätte entweder die HU nicht bekommen, oder die Gasprüfung bezahlen können.
    Also habe ich notgedrungen bezahlt.

    Wenn es aber tatsächlich so ist, dass die Einbauprüfung ein Jahr für die HU als Gasprüfung gezählt wird, werde ich mir das Geld vom TÜV mit einem entsprechenden Beschwerdeschreiben wiederholen.

    Gibt es einen Gesetzestext oder eine offizielle Quelle, wo ich belastbare Aussagen zu dem Thema bekomme.
    Ich habe leider trotz einer Stunde Suche nichts brauchbares gefunden.

    Vielleicht liegt es aber auch daran, dass ich gerade echt außer mir vor Wut bin. Jedes mal ist bei mir immer irgendwas völlig absurdes mit der HU. :(
     
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  3. #2 donnermeister, 16.02.2023
    donnermeister

    donnermeister AutoGasMitwisser

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    Wo das steht, keine Ahnung. Bei der letzten HU meines Autos, war das mit der 10-11 Monate alten GSP kein Problem die Plakette zu bekommen.
     
  4. #3 Spitzklicker, 16.02.2023
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2023
    Spitzklicker

    Spitzklicker AutogasTestSchreiber

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    Danke für die Antwort. Da hast du wohl Glück gehabt.
    Ich habe jetzt doch noch was im Netz gefunden
    Es scheint so, als sei diese Frist 2021 tatsächlich auf einen Monat verkürzt worden. Sowohl für GSP als auch für GWP.
    Der TÜV-Prüfer und sein telefonischer Berater hatten Unrecht. Ich allerdings auch.

    Gemäß "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIII (§ 29 Absatz 3.1.1.2) Untersuchung der Fahrzeuge"
    Alter Gesetzestext (Absatz 3.1.1.2) bis 28.07.2021:

    Die Untersuchung der Gasanlagen ... kann als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung von einer ... anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt werden (wiederkehrende Gasanlagenprüfung). … Die Untersuchung darf höchstens zwölf Monate vor dem durch die Prüfplakette angegebenen Monat für die nächste vorgeschriebene Hauptuntersuchung durchgeführt werden... Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung ... durchgeführt, tritt diese an die Stelle der Untersuchung ...​

    Auszug aus dem Gesetzestext (Absatz 3.1.1.2) ab 29.07.2021:

    ... darf die Untersuchung der Gasanlagen für Antriebssysteme von Kraftfahrzeugen … als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung vom amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer, von einer akkreditierten Inspektionsstelle ... bescheinigt werden. Diese Untersuchung darf frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung … oder eine Gasanlagenprüfung ... durchgeführt, tritt diese an die Stelle der Untersuchung ...​

    Ich hätte gerne die Links eingefügt, aber das Board erlaubt externe Links erst ab 10 Beiträgen.
    Ich habe sie lokal gespeichert. Wenn ein Mod sie ergänzen mag, kann ich sie gerne zur Verfügung stellen.
     
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  5. 540V8

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    Wurde vor kurzem geändert. AU, wie GSP/GAP dürfen, falls HU fällig, max. 1 ganzen Monat alt sein.
    Mache ich heute eine GAP. So ist diese bis Ende März gülitg.
    Wurde uns auf der letzten AU Schulung schon letztes Jahr mitgeteilt und wegen der GSP / GAP habe ich auch erst vor kurzem von unserem TÜV mitgeteilt bekommen, daß das so ist.
    Steht irgendwo im AU-Schulungsbuch. Hab aber jetzt keine Zeit zum rumblättern.
     
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  6. #5 donnermeister, 17.02.2023
    donnermeister

    donnermeister AutoGasMitwisser

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    Ist dann wohl so, daß der HU Prüfer bei meiner HU nicht auf dem neuesten Stand war.
    Einbau Gasanlage 10/2021. Umrüster sagt mir bei Abholung noch extra, daß ich die GSP bei der HU in 09/2022 vorlegen kann und damit die GAP spare.
    HU 09/2022 dann die GSP aus 10/2021 dazu gegeben, alles i.O. Plakette bekommen.
     
  7. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Das dauert immer, bis das überall angekommen ist.
    Beim Eintrag der Gasanlagen auf der Zulassungsstelle nach ECE R115 wird auch noch oft nach der nicht mehr notwendigen TÜV-Abnahme gefragt.
    Obwohl schon über 5 Jahre alt.
     
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  9. #7 christian72, 20.02.2023
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    Warum nicht gleich nur einen Tag gültig? So dass man es nicht mehr schaffen kann? *ironie off*
     
  10. #8 V8gaser, 20.02.2023
    V8gaser

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    Hatte schon Fälle, da wollte der TÜV (und nur der...) die GAP von mir nicht anerkennen. "Da könnt ja Jeder daher kommen"
    Manchmal muss man dann einfach eine Etage höher anrufen....und den Kunden immer wieder den Tip mitgeben- TÜV meiden, gibt genügend Mitbewerber die Kundenfreundlicher aufgestellt sind.
     
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