TÜV-Geldschneiderei mit Gaswiederholungsprüfung GWP ?

Diskutiere TÜV-Geldschneiderei mit Gaswiederholungsprüfung GWP ? im Umfragen Forum im Bereich Community; Hallo *, ich hatte heute (06.10.) in der (freien) Werkstatt meines Vertrauens meinen Peugeot 407 SW abgegeben, damit die fällige HU und AU...

  1. #1 GTenser, 06.10.2011
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    Hallo *,

    ich hatte heute (06.10.) in der (freien) Werkstatt meines Vertrauens meinen Peugeot 407 SW abgegeben, damit die fällige HU und AU gemacht wird. Jetzt sehe ich in den Unterlagen, dass zusätzlich eine Gasanlagenprüfung nach §41a StVZO (Gaswiederholungsprüfung / GWP) gemacht wurde. Kostenpunkt: 26,50 EUR. Das wäre nicht zu beanstanden, wenn die Gasanlage nicht erst im April diesen Jahres eingebaut worden wäre, was man am Fahrzeugschein hätte erkennen können oder durch einfachen Rückruf bei mir klären hätte können.

    Beim Einbau der Anlage (BRC Plug&Drive) wurde eine Untersuchung nach §19 Abs. 2 E (weiß leider nicht wofür das E steht, 1. Dokument) gemacht, ein Gutachten nach §21 i.V.m §19 Abs. 2 StVZO (2. Dokument) und natürlich die Gassystemeinbauprüfung GSP (3. Dokument).

    Frage in die Runde: war die heutige GWP jetzt wirklich notwendig oder war das wiedereinmal eine TÜV-Geldschneiderei ? Ich werde erstmal diesen Mehrbetrag meiner Werkstatt nicht zahlen wollen !

    VG
     
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  3. TMD007

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    war notwendig...bei jeder hu muss auch eine gasprüfung durchgeführt werden
     
  4. #3 jan-sch, 06.10.2011
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    Aber nein! Ich habe erst vor wenigen Wochen meinen Wagen zu TÜV und AU gebracht und dabei die Gasdichtigkeitsprüfung vom Einbau vor zwei Monaten vorgelegt. Die GWP ist nur erforderlich, wenn man keine Prüfung (z.B. wegen Filterwechsel auch zwischendurch möglich) vorweisen kann, die weniger als ein Jahr zurückliegt...
     
  5. #4 Alf3366, 06.10.2011
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    Bei mir das gleiche Szenario. Hab die Anlage auch im April eingebaut bekommen und hatte gestern TÜV. Da wurde keine neue Gasanlagenprüfung gemacht, weil die Alte (vom Einbau) noch gültig war. Da muss man die Werkstatt allerdings auch drauf hinweisen - riechen können die das ja nicht. Wüsste auch nicht wo man im Fahrzeugschein sehen kann, wann die Anlage eingebaut wurde.
     
  6. #5 V8gaser, 06.10.2011
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    So ein Quatsch! jan-sch und Alf3366 haben es richtig gesagt.
    Die GSP nach dem Einbau ist wie eine GAP auch, zwei Jahre gültig. Zur HU muss eine Prüfbescheinigung VORGELGT (!!!) werden die noch mindestens 12 Monate gültig ist.
    Darauf verlassen das jemand mitdenkt kann man vergessen - VORLEGEN!!!!!
     
  7. #6 GTenser, 07.10.2011
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    @all: vielen Dank für die schnellen Antworten !

    @Alf3366: steht bei mir deutlich sichtbar drin, "...Betriebeserlaubnis..." "...Landrat Marburg-Biedenkopf" "... xx.04.2011..."

    Ich war heute nochmal in der Werkstatt und habe von dort mit dem TÜV-Prüfingenieur telefoniert. Zuerst die Antwort (wie @TMD007) : "... muss immer bei HU gemacht werden ...". Ich daraufhin: "... GSP und Gutachten nach §21 i.V.m. § 19 Abs. 2 StVZO gelten 24 Monate ...". Antwort TÜV-Ingenieur: "Ich ruf in 5 Minuten zurück". Rückruf nach 5 Minuten: "Entschuldigung ! Sie hatten tatsächlich Recht. Die Gutachten zusammen mit der GSP gelten sogar bis zu 3 Jahren. (An den Werkstattleiter:) Streichen Sie die 26,50 EUR von der Rechnung".

    Na ja, mit der (jetzt für mich kostenlosen zusätzlchen) GWP bin ich jetzt im 2-Jahres-Takt mit HU und AU. Fazit: netter Versuch der Geldschneiderei.

    VG
     
  8. #7 JKausDU, 07.10.2011
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    Also jetzt wird es interessant: Die Prüfung GSP, die beim Einbau der Anlage gemacht wurde, gilt wirklich drei Jahre ?? Selbst wenn es zwei sind, brauche ich also bei der HU im 12 / 2011 nur das Gutachten vom 5 / 2010 ( Einbau der Anlage ) vorlegen?

    Stimmt das so?
     
  9. #8 Alf3366, 07.10.2011
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    Komisch, in meine Fahrzeugschein ist davon nix zu sehen... Vielleicht ist das mal so, mal so - warum auch immer. :confused:
     
  10. #9 V8gaser, 07.10.2011
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    Nein, das stimmt so auch nicht. Wich ich oben geschrieben hab: zwei Jahre, zum zP der HU noch mindestens 12 Monate. ABER dadurch ergibt es sich das man, so man diese Fristen voll ausnutzt, erst nach drei Jahren zur nächsten GAP muss. Also zB GSP 01.01.2010 - HU 12/2010 - alte GSP reicht. Somit braucht es erst zur nächsten HU 12/2012 wieder eine GAP, also nach drei Jahren.
    Das ist auch kein Zufall sondern steht so in den GSP Richtlinien.
    Bitte keine Fragen wieso warum - es ist halt so.
     
  11. #10 Alf3366, 07.10.2011
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    TÜV Gasprüfungen G607, GSP, GAP

    ist das ganz schön beschrieben. Da steht u.a. geschrieben:
    "Auf die Überprüfung der Gasanlage im Rahmen der HU kann verzichtet werden, wenn vom Halter des Fahrzeugs nachgewiesen werden kann, dass die letzte Überprüfung durch eine zertifizierte Werkstatt nicht länger als ein Jahr zurückliegt."

    So wurde es mir auch damals vom Umrüster erklärt und das würde in deinem Fall bedeuten, dass du eine neue GAP im Dezember brauchst.
     
  12. #11 JKausDU, 07.10.2011
    JKausDU

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    Alles klar, dann also doch GAP bei der HU im Dezember :-(

    Na ja, macht ja nicht wirklich einen so großen Unterschied.
     
  13. #12 deckel218, 27.10.2011
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    Was ist denn das für eine Logik? HU kann heute verweigert werden, weil die Prüfbescheinigung in weniger als 12 Monaten ihre Gültigkeit verliert?
    Der TÜV beruft sich doch sowieso darauf, dass das Auto nur zum Begutachtungszeitpunkt in Ordnung war :confused:
     
  14. 540V8

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    Das ist keine Logik, sondern einfach vorschrift.
     
  15. Hexxer

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    Daran ärgert mich das offenbar keiner Fehler machen kann ohne das man ihn gleich als Abzocker bezeichnet. Du musst ja das perfekte Leben führen, nie Fehler machen und so.
     
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  17. #15 V8gaser, 28.10.2011
    V8gaser

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    Gerade diese Institutionen erwarten vom Bürger das er sich an alle Vorschriften hält - hier zählt auch kein "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Da wird sofort kassiert.
    Und solchen Läden soll man Nachsicht gewähren? Klar, Fehler macht jeder, aber man sollte sie auch zugeben können....doch hier wird lieber mit erhobenem Finger gewedelt nach dem Moto :WIR sind diejenigen die alles besser wissen :-)))))))) Du bist ja nur der Bürger der sein Maul halten und zahlen darf - auch für die Fehler anderer. Aber wehe man bräuchte deren Unterstützung/Hilfe - "Dafür sind wir nicht zuständig"
     
  18. Hexxer

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    Naja, er hat den Fehler doch zugegeben und nach einer Klärung wird das Geld zurück erstattet. Vielleicht hat auch der Werkstattbüddel die Papiere nicht dabei gehabt UND der TÜV Mann hatte bisher nur Wagen die keine aktuelle Prüfung hatten. Mir solls ja egal sein, aber deswegen gleich Abzocke und Geldschneiderei zu schreien - jeder wie er mag.
     
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