Rechtslage bei Rücktritt von Auftrag AutoGas Umrüstng

Diskutiere Rechtslage bei Rücktritt von Auftrag AutoGas Umrüstng im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Guten Tag allerseits, mich würde mal interessieren zu folgendem kleinen Problem meint. Nicht erschrecken, etwas langer Text Es geht darum dass...

  1. #1 CellerWeber, 12.11.2008
    CellerWeber

    CellerWeber AutogasTestSchreiber

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    Guten Tag allerseits, mich würde mal interessieren zu folgendem kleinen Problem meint.

    Nicht erschrecken, etwas langer Text

    Es geht darum dass ich am 17.09.2008 die Umrüstung meines AudiS6 4.2l auf Autogas in Auftrag gegeben habe. Nichts schriftliches oder so, der hat sich nur meinen Fahrzeugschien kopiert und meine Nummer aufgeschrieben. Das Gespräch fand mit dem Meister der werkstatt statt und nicht mit dem Chef.
    Den Namen des Umrüsters sag ich mal nciht, aber er sitzt in D-29 Winsen/Aller.

    Mir wurde durch den Meister gesagt dass es durch die hohe Nafrage ca. 2 bis 3 Wochen dauern würde bis die Alage komplett da wäre und dann nochmal max ne Woche für die Umrüstung.
    Als ich nach ca. 3,5 Wochen nichts von der Werkstatt hörte, bin ich hingefahren um zu fragen was los ist. Der Meister war paar Tage im Urlaub und sonst konnte keiner richtig was mit mir anfangen. Der Chef hatte mal was von meinem Auto gehört aber was denn los wäre konnte er mir nicht sagen. Er hatte mit versichert dass der Meister mich in 2 Tagen anruft. Dies geschah wieder nicht!
    Ich hatte dann den Meister telefonisch erreicht und er hat sich bei mir entschuldigt und meinte dass die Anlage zwar größtenteils da wäre jedoch fehlte der Tank. er hat mir auch irgwas erzählt dass es ein spezialtank sein muss mit irgwelchen Krallen mit denen er ans Blech muss weil der C4 ne Kunststoffwanne in der Reserveradmulde hat. Und er wüsste nicht wann denn der Tank da wäre, ich sollte mich bitte gedulden er würde mich auf dem laufenden halten. Natürlich hat mich wieder 2 Wochen lang kein Schwein angefufen. zwinker
    Zwischendurch war ich dann mal wieder dort, aber der Meister war nicht da und der Rest wusste nicht bescheid. Der Chef nahm wiederholt meine Nummer und versprach Rückruf.
    Das letzte mal habe ich dann letzten Montag dort angerufen und bekam zu hören dass der Meister auf Kur ist und erst in 3 Wochen wieder kommt. Ich den Chef verlangt, der konnte sich wie bisher nur ganz dunkel an meine Auto erinnern und meinte dass der Tank wohl immer noch nicht da wäre und wenn dann hätte sie erst irgwann im Dezember Zeit für die Umrüstung weil so viel los wäre. Hat sich mal wieder die Nummer aufgeschrieben und wollte zurückrufen Wink
    Das bekam eine Kollegin mit und hat mir einen anderen Umrüster empfolen. Ihr Mann hatte wohl dort seinen Chevy Tahoe umrüsten lassen und es war alles reibungslos gelaufen.

    Ich hab dann am Dienstag dort angerunfen, für gestern also Montag, den 10.11.2008 nen Termin gemacht und gestern das Auto hingebracht. Bekomme es Donnerstag oder spätestens Freitag wieder.

    Nu dachte ich heute, scheiße rufst mal bei denen an und sagst bescheid dass die sich Ihre anlage und Ihren "spezialtank" nicht mehr bestellen brauchen :-).
    Da der Meister ja bekanntlich zur Kur ist hatte ich irgeinen Mechaniker dran. Habe ihm die die Sachlage geschildert und er wusste auf einmal über alles bescheid und war ganz verdutzt dass ich das Auto wo anders hingebracht habe, da wohl mittlerweile komplett alle Teile für die Umrüstung da wären und ob der Chef mich noch nciht angerufen hätte? Laughing
    Er hat sich nochmal meine Nummer aufgeschrieben und wollte die Angelegenheit seinem Chef vortragen.

    jetzt kommt der hammer zwinker
    Als ich aufm Heimweg war von der Arbeit rief mich tatsächlich der Chef von der Bude an und hat mich angemacht wie ich mir das vorstelle und wem er denn die Rechnung für die Anlage etc. schiken soll.
    Ich habe ihm dann gesagt er soll die Anlage woanders einbauen und vielleicht wird dann ein Kunde mal etwas schneller bedient bei denen, dass der auf der Anlage sitzen bleibt kann der mir nicht erzählen.
    Desweiteren meinte er dass das Abgasgutachten auch schon da wäre und dass alles zur Umrüstung vorhanden sei.
    Ich hab ihn dann auf unser letztes Gespräch aus der Vorwoche angesprochen wegen keine Zeit und erst im Dezember und so. Habe ihm auch vorgeworfen dass die mich nur verarscht haben und sich kein Stück an die absprachen gehalten haben. Er meinte er wüsste nicht wie der Meister sich das gedacht hat und die würden versuchen mich irgwann im Dezember zwischen zu quetschen wenn der Meister von seiner Kur wieder kommt Smile.
    Ich sag nur: morgen sind 8 Wochen seit der Beauftragung, und wer bezahlt mir die Unkosten für rund 4 Wochen mit Benzin fahren? Smile

    Er meinte ich soll doch bitte versuchen die Sache rückgängig zu machen und ihn morgen nochmal anrufen.

    NUN meine Frage:

    Was meint Ihr, können Die mich in irgeiner Weise für irgendwelche Kosten haftbar machen?

    Rechtschutzversicherung ist vorhanden Wink

    Danke

    Gruß
    Alex
     
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  3. Ulysse

    Ulysse AutoGasInteressierter

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    Hallo,

    IMO nur, wenn er dir beweisen kann, dass es einen Auftrag gibt. Und auf dem musst DU unterschrieben haben. Da du das nicht gemacht hast, ist die Sache klar.
    Eine Kopie von deinem Fz-Schein reicht ihm nicht aus. Ein Zettel mit deiner Tel-Nr auch nicht. Wäre ja noch schöner.

    PS: Meine normale Werkstatt hat auch eine Kopie meines Fz-Scheines. Wenn die morgen anrufen und fragen würden, wann ich zum Tausch meines Motors samt Getriebe, Antriebsstrang und Kabelbaum kommen würde, da ich ja einen Auftrag erteilt hätte und sie das mit der Kopie meines Fz-Scheines beweisen könnten, dann würde ich erstmal ganz große Augen machen und mich 10 min später totlachen.


    Ulysse
     
  4. #3 AHMueller, 12.11.2008
    AHMueller

    AHMueller AutoGasMeister

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    öh, sorry, aber er hat doch in dem Post geschrieben, dass es einen Auftrag gibt, oder?
    Ich zitiere es mal:
    Was wäre denn da noch zu beweisen?

    Auch ein mündlicher Vertrag, ist ein Vertrag.

    Viele Grüße,
    - tobias

    P.S.: Das ist keine Rechtsberatung, kann und soll es auch gar nicht sein, da ich eine solche niemals tätigen könnte und würde.
     
  5. #4 T5tomate, 13.11.2008
    T5tomate

    T5tomate AutoGasInteressierter

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    Wie AHMüller bereits schrieb:
    auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Allerdings ist es schwierig, diesen nachzuweisen, wenn keine Zeugen existieren.

    Grundsätzlich gilt: Kommt ein Vertragsparter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann der andere nicht einfach die Kurve kratzen.

    Der Weg ist: den anderen eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und bei Nichteinhaltung dieser Frist den Rücktritt vom Vertrag androhen. Nur so kommt man einseitig aus einem Vertrag heraus.

    Was eine angemessene Frist ist, können Anwälte und Verbraucherzentralen beantworten.
     
  6. #5 merkur70, 19.11.2008
    merkur70

    merkur70 AutoGasInteressierter

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    hi,auch ein mündlicher vertrag ist gültig,da wirst du wohl zumindest das abgasgutachten bezahlen müssen,da es ja speziell für dein fahrzeug erstellt wurde.
    gruß merkur
     
  7. heimi

    heimi AutoGasDazugehöriger

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    Also da würde ich es aber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

    Erstmal wozu war denn ein Abgasgutachten notwendig, wenn am Auto noch nichts eingebaut wurde ???
    Die normale Einstufung u.s.w. kann man mit den Fahrzeugschein erfahren, wenn man so ein Auto noch nicht gesehen hat. Also sollte dort auch keine Kosten für die Werkstatt entstehen.
    Die Bestellung der Anlage mit Tank u.s.w. ist grundsätzlich das Risiko der Werkstatt. Mal abgesehen davon, dass diese meist das Teil ohne Kosten auch wieder zurückgeben kann.

    Und die Vertragsbedingunge wurden doch schon wegen den erheblichen Verspätungen von der Werkstatt nicht eingehalten. Somit hat doch die Werkstatt schon den Vertrag nicht eingehalten. Also somit bereits selbst "gekündigt". Also wieso jetzt noch Geld.

    Ich würde der Werkstatt viel Glück wünschen, wenn sie nun irgendwelche Kosten einklagen wollen !

    Zur Not noch mit der Verbraucherschutzzentrale und der Handwerkskammer drohen und reden..... Und schon ist das Problem vom Tisch. So schlechte Werbung leistet sich keine Werkstatt auf Dauer.
     
  8. #7 papa.horst, 19.11.2008
    papa.horst

    papa.horst AutoGasAuskenner

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    "Erstmal wozu war denn ein Abgasgutachten notwendig, wenn am Auto noch nichts eingebaut wurde ???" - weil der Umrüster speziell für das Auto ein AGG austellen lässt, incl. Fahrgestellnummer und allen Komponenten. Das ist so, weil ein guter Umrüster alle Papiere mit der Fahrzeugauslieferung übergibt. Es muss bei der Bestellung einer speziellen Anlage für einen bestimmten Fahrzeugtyp vorher geklärt werden, ob diese Anlage schon einmal in dieses Fahrzeug verbaut worden ist. Der Umrüster wird mit gutem Recht die Bezahlung des AGG fordern, denn das ist bei dem Einbau in ein anderes Fz. praktisch wertlos.
    MfG
     
  9. #8 heimi, 19.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2008
    heimi

    heimi AutoGasDazugehöriger

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    Na dann viel Glück. Wie schon oben gesagt... Notwendig ist das Gutachten bei Auslieferung des Fahrzeuges.... Nicht vorher. Also auch vorher nur Risiko des Umrüsters! Und wie will der Umrüster nachweisen, dass dies notwendig war zu diesem Zeitpunkt ?
    Also Grundsätzlich wird fast jeder Lieferant von Gasanlagen und deren Teilen auch keine speziellen Anlagen für spezielle Autos liefern. Schon garnicht nach AGG. Hier gibts spezielle Produkpaletten für ein breites Spektrum von Fahrzeugen.

    Evtl. mag hier ein spezieller Tank mit Halterung notwendig gewesen sein!!!

    Dazu ist aber ganz sicher kein AGG notwendig !

    Wie schon gesagt... mit Rechtschutz würde ich auf den Prozess warten.
    mündlicher Vertrag :-)..... Nachweis speziell notwendiges AGG .... Mal abgesehen davon, dass dieses ganz sicher nicht in Auftrag gegeben wurde... schon garnicht zu diesem Zeitpunkt... oder etwa auch mündlich.... von einem Laien, der eine Gasanlage eingebaut bekommen will ???????

    Und wenn die entsprechende Klage von der Werkstatt vorliegt gleich entsprechenden Schadenersatz wegen entsprechendem erheblichen Terminverzug geltend machen. Denn in der Klage von der Werkstatt muss ja seitens der Werkstatt vor dem Richter Angaben zum mündlichen Vertrag gemacht werden. Also auch zu den beabsichtigen Terminen und den Bestellungen u.s.w.
     
  10. #9 propeus, 21.11.2008
    propeus

    propeus Umrüster

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    Also liebe Gemeinde...
    wenn ein kunde einen verbindlichen Termin zustimmt muss der Umrüster die Anlage bestellen und das dazugehörige Abgasgutachten.
    Das Abgasgutachten kommt in manchen fällen in bis zu 2,5 Wochen beim umrüster per Post an.
    Da der Kunde ohne Abgasgutachten kein Tüv bekommen würde muss also das Abgasgutachten vor übergabe vorliegen...macht ja Sinn..

    Das heißt der Umrüster geht in Vorkasse um diesen verbindlichen Termin einhalten zu können....( zwischen 119-290 €)
     
  11. heimi

    heimi AutoGasDazugehöriger

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    Ich will mich ja auch nicht streiten....Aber in genau diesem Einzelfall würde ich die Rechnung auch nicht bezahlen. Für mich als Kunde ist z.B. völlig egal, wie lange der Umrüster für die Beschaffung des Abgasgutachtens braucht :-) Mein Ümrüster benötigt dafür z.B. maximal 2 Tage. (er fährt selbst zum Gutachter). Benötigt wird es erst bei der Auslieferung des Fahrzeuges. Und solange nicht klar ist, ob das Fahrzeug innerhalb der Frist überhaupt umrüstbar ist, zahle ich auch kein notwendiges Gutachten. Und das es nicht möglich war das Fahrzeug innerhalb der frist umzurüsten hat der Umrüster in diesem Einzelfall nach meiner Meinung ausreichend bewiesen. (Zeit, mehrfache Absagen u.s.w.)

    Aber wie schon geschrieben.... verbindlichen Termin !

    Und wenn dies der Umrüster mehrmals nicht einhalten kann, dann bleibt es auch das Problem des Umrüsters.

    Entscheiden wirds im Endeffekt sowieso der Richter bzw. die Schiedsstelle der Handwerkskammer.
     
  12. #11 Martin230TE, 23.11.2008
    Martin230TE

    Martin230TE AutoGasAuskenner

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    Hallo,
    hab gerade mal die RAW-Fachangestellte hinter mir befragt.
    Es sieht eindeutig unklar aus.
    Richtiger Weg wäre gewesen:

    Auftragserteilung mit Termin oder Zeitraum, wann die Sache statt findet.
    In diesem Fall 2 - 3 Wochen nach Auftragserteilung
    Soweit ist es ja richtig gelaufen

    Verzug setzen, 1. Nachfrist setzen (kann man ja noch durchgehen lassen)

    2 Nachfrist mit Hinweis auf Rücktritt vom Kaufvertrag, da die Sache nicht erfüllt oder fristgerecht erfüllt werden kann

    Ob das nun mündlich oder schriftlich statt findet ist eigentlich egal, aber es wird schwer zu beweisen sein.

    Dann hättest du vom Kaufvertrag zurücktreten können.
    So wie ich das sehe, hast du die 2. Nachfrist versäumt.
    Vor Gericht würde es wohl auf einen Vergleich hinaus laufen.

    Nicht ganz fair von beiden Seiten.

    Gruß
    Martin
     
  13. heimi

    heimi AutoGasDazugehöriger

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    Stimmt ganz genau.

    Nur was denn für einen Vergleich?
    Dann wäre ja noch nötig einen Beweis anzutreten, dass das AGG sofort notwendig war. Und das wird wahrscheinlich sogar aussichtslos.

    Und ein Vergleich vor dem Richter ist auch nicht gleich notwendig. Mal abgesehen, dass sich Richter wegen 200 Euro wahrscheinlich nicht mal bewegen und die Werkstatt mit der Klage wohl eher noch größere Kosten hat. Aber die Schiedsstelle der Handwerkskammer kanns auch richten.
     
  14. #13 AHMueller, 23.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 23.11.2008
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    Jetzt mal für mich zum mitschreiben: Wer ist Dein Umrüster, dass er es sich finanziell erlauben kann für jedes Fahrzeug erstmal eigene Abgasgutachten zu fahren, damit er hieraus dann Bescheinigungen zum Emissionsverhalten ableiten kann? Das würde mich jetzt brennend interessieren.

    Viele Grüße,
    - tobias

    P.S. : Na , vielleicht auch noch für andere spannend, die öfter mal fischen gehen und das Bier nicht aus der Aluschale trinken , oder ?
     
  15. heimi

    heimi AutoGasDazugehöriger

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    Ich habe nicht gesagt, dass nun unbedingt für jedes Auto ein neues AGG notwendig ist...... Aber genau deshalb erledigt das mein Umrüster auch persönlich un in einem Tag...... Er fährt zum Gutachter und klärt alles persönlich. Und für Standartfahrzeuge (Golf, u.s.w.) liegen diese auch meinem Umrüster vor.
     
  16. #15 Xsaragas, 24.11.2008
    Xsaragas

    Xsaragas FragenBeantworter

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    Moin,

    wie können diese Vorliegen ?
    Weiss der Umrüster schon im vorraus wer zur Umrüstung kommt ?
    Hier wird doch einiges verwechselt denn ob es ein Abgasgutachten gibt ist eine Sache.
    Die andere ist die ausgestellte Einzel-Bescheinigung für das Fahrzeug auf die Fahrgestellnummer.
    Sicher geht das auch in 1-2 Tagen, ist aber bei jeder Anlage verschieden.

    Gruss
    Xsaragas
     
  17. heimi

    heimi AutoGasDazugehöriger

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    Also bevor ich ein Auto umrüste, muss ich natürlich wissen, wie ist dieses eingestuft, welche Co2 Werte hat dieses u.s.w. Dafür benötige ich ein AGG. Dieses kann ich natürlich von vielen verschiedenen Inst. bekommen. Wie gesagt mein Umrüster fragt zuerst bei seinem Gutachter des Vertrauens nach.

    Dann wird umgerüstet

    Und dann wird die Änderung im Abgasverhalten protokoliiert (ASU). Daraus resultuierend gibt es dann entweder die Eintragung ( mit spezifischen (AGG?)- oder auch Einzelbescheinigung) in die Papiere... oder auch nicht, weil die Werte des AGG für das Fahrzeug ohne Gas nicht mehr eingehalten werden.

    Und für Fahrzeuge, die alltäglich öfter umgerüstet werden, benötigt der Umrüster natürlich keine Werte vom Fahrzeug. Ist es aber (wie in diesem Fall) kein alltägliches Auto, so ist natürlich grundsätzlich schon ein allgemeines AGG vor der Umrüstung notwendig. Nur so kann der Umrüster erkennen, welche Abgaswerte nach der Umrüstung erreicht werden müssen........ Nur das ist doch das Problem des Umrüsters.... und wurde nicht gesondert verhandelt (Abschlag, Vorauszahlung....)

    Und die Einzelbescheinigung wird vom Gutachter innerhalb von 10 MInuten ausgestellt:-) , denn hier wird nur noch nachgeschaut, ob die Werte vom Fahrzeug mit der Gasanlage auch noch eingehalten werden. In den meisten Fällen wird noch nicht mal selbst eine ASU beim Gutachter gemacht!!!
     
  18. #17 AHMueller, 24.11.2008
    AHMueller

    AHMueller AutoGasMeister

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    äh, sorry, aber einiges stimmt hier einfach nicht. Bestes Beispiel ist der erste Satz:

    Absoluter Quatsch. Das Fahrzeug hat eine Typfreigabe und damit sind die Werte bekannt.

    Eine ASU gibts schon ewig nicht mehr und protokolliert wird das Abgasverhalten auch nicht.

    Irgendwie hat Dein Umrüster eine vollkommen andere Vorgehensweise, aber was solls.

    Viele Grüße,
    - tobias
     
  19. heimi

    heimi AutoGasDazugehöriger

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    Na dann ist ja noch viel fragwürdiger, dass hier eine Gebühr für etwas verlangt wird, was nicht erbracht wird :-)

    Ich habe auch nur versucht mich in die Lage des Umrüster zu versetzen.... und kenne auch Gutachter, die zumindes bei polnischen Mitmenschen sehr genau sind.......
    Und zumindest sind all diese Unterlagen für eine ordnungsgemäße Umrüstung vom Gutachter anforderbar. Und die Beweislast, dass sich durch die Umrüstung nichts am Abgasverhalten des Fahrzeuges geändert hat .... u.s.w. hat der Umrüster !. Und somit ist schon denkbar, dass ein allgemeines AGG für dieses Fahrzeug vom Umrüster beim abschliessenden Abgasgutachten für die Eintragung in die Papiere vorgelegt werden muss. Auch wenn das schon etwas Schikane ist ! Aber nur so wird der Gutachter auf den EU- Markt Einfluss nehmen können.
     
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  21. #19 propeus, 24.11.2008
    propeus

    propeus Umrüster

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    applaus recht hast du................
     
  22. heimi

    heimi AutoGasDazugehöriger

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    Der Pole, der hier auf deutschem Gebiet arbeitet und Probleme hat bei seinem mitarbeitendem Gutachter entsprechende deutsche Bescheinigungen zu erhalten ;-(

    Nur das ist dann schon ziemlich verwegen, wenn der für eine Umrüstung 2300 Euro haben wollte :-)
     
Thema: Rechtslage bei Rücktritt von Auftrag AutoGas Umrüstng
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