K?rzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ???

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  1. #1 gsx-men, 10.01.2007
    gsx-men

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    Hallo zusammen!

    Dieses Infoschreiben habe Ich heute in einem Nachbarforum gefunden.

    DGB: K?rzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

    Berlin - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) h?lt die von Bundesrat und Bundestag beschlossene K?rzung der Pendlerpauschale f?r verfassungswidrig - und sieht sich in dieser Ansicht durch ein Rechtsgutachten best?tigt.

    Hier --> http://www.dgb.de/homepage_kurztexte/pendlerpauschale.htm/

    stellt der DGB Musterbriefe zur Verf?gung.

    Auszug aus der Seite:
    "DGB zur Pendlerpauschale: Einspruch per Musterbrief
    Musterbriefe: Ans Finanzamt schicken

    Im Auftrag der Hans-B?ckler-Stiftung hat der Steuerrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland zun?chst ein Rechtsgutachten und dann Musterbriefe entworfen, mit denen bei den Finanzbeh?rden beantragt werden kann, die Entfernungspauschale wie bisher steuerlich anzuerkennen. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung sollen nach dem Steuer?nderungsgesetz 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar sein. Mit Hilfe der Musterschreiben kann zun?chst ein Antrag auf Lohnsteuer-Erm??igung gestellt, im zweiten Schritt aber auch ein Einspruch gegen die Ablehnung des Lohnsteuererm??igungsantrages 2007 eingelegt werden.

    Formulierungen in den Musterbriefen sollen dar?ber hinaus sicher stellen, dass die ArbeitnehmerInnen nach einem m?glichen abschlie?enden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu viel gezahlte Steuern zur?ck erhalten. Musterbriefe herunterladen"

    Anmerkung:
    Also ich hole mir den Musterbrief und werde einspruch einlegen.
    Zu verschenken habe ich nichts.

    Gru?

    gsx-men , Thomas
     
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  3. #2 InformatikPower, 10.01.2007
    InformatikPower

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    Tja, wenn es was werden w?rde w?re es nat?rlich sch?n....
    Den Einspruch kann man ja gefahrlos einreichen, richtig?
    Oder bekommt man die Lohnsteuer dann erst nach Beendigung des Verfahren wieder?
     
  4. #3 gsx-men, 10.01.2007
    gsx-men

    gsx-men AutoGasKenner

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    Hallo Daniela,

    Den Einspruch kann man so oder so Einreichen.
    Damit sicherst Du dir nur etwaige Anspr?che.
    Die Steuerberechnungen und Erstattungen werden
    ganz normal durchgef?ht, allerdings unter vorbehalt deiner Anspr?che.
    Ob f?r uns Arbeitnehmer letztendlich etwas dabei rumkommt ?
    Abwarten...........

    Gru?
    gsx-men , Thomas
     
  5. #4 ultra$oni(, 10.01.2007
    ultra$oni(

    ultra$oni( AutoGasInteressierter

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    ja diese info finde ich mal sehr interessant.... das muss man sich gut merken f?r n?chstes jahr wenn es wieder zum steuerberater geht....

    schliesslich habe ich bei 240 km tagesstrecke auch mit sicherheit nix zu verschenken....
     
  6. #5 Gast001, 11.01.2007
    Gast001

    Gast001 Guest

    Ich werde mir das auch mal vormerken, ich darf auch 135km "Einfache Fahrt" pro Tag verbuchen.

    Da l?ppert es sich auch so ?ber das Jahr.

    Gr??e
    Thorsten
     
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