Ist das Parken hier erlaubt?

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  1. #1 b7453229, 04.02.2012
    b7453229

    b7453229 AutoGasInteressierter

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    Hallo zusammen!

    Angenommen man parkt ein Auto an der im Bild gekennzeichneten Stelle, in einer Tempo 30 Zone, wo kein Geh- oder Radweg ausgeschildert ist und auch sonst keine zusätzlichen Beschilderungen vorhanden sind. Ist es dann rechtens, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, weil man verbotswidrig auf dem Gehweg parkte?

    StVO § 12 Absatz 4
    StVO § 49
    StVG § 24
    52 BKat


    Es gibt in dieser Straße keinen Bordstein und auch kein abgesenkten Bordstein. Wenn das Auto an der gekennzeichneten Stelle geparkt ist, stehen für andere Verkehrsteilnehmer eine noch 3,10 m breite Straße zur Verfügung.

    [​IMG]
     
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  3. mathi

    mathi AutoGasKenner

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    Hi!
    Das sieht erstmal ziemlich kompliziert aus und ich gehe mal davon aus, dass der Bereich mit dem Zonenverbotsschild mit der 30 drauf und nicht mit dem blauen Verkehrsberuhigter Bereich bestückt ist.
    Wenn ja, dann kann durch Zusatzbeschilderung diverses ausgewiesen werden, wie zB. Parken ausserhalb markierter Stellflächen.
    Wenn keine Fahrbahn, Rad- und Gehweg ausgewiesen bzw. besonders gekennzeichnet sind, dann wird nicht automatisch alles auf der Strasse zum Gehweg etc.
    Was sind denn diese rot gepflasterten Flächen, wo Dein Pfeil drauf zeigt? Sind das eingezeichnete Stellflächen? Wenn ja und da ist kein Zusatzschild, dass nur auf diesen zu parken ist, dann brauchst Du Dich nicht daran halten. Beim Verkehrsber. Bereich ist das schon in der Erklärung des Schilds enthalten, hier aber nicht.
    Das bedeutet aber auch, dass zum Parken ausserhalb der Parkflächen die Regel einzuhalten ist, dass zw. Deinem Fahrezeug und der anderen Fahrbahnseite 3,5m Platz sein müssen. Bei 3,1m wäre das nicht ausreichend.
    Mit Parken auf Gehweg hat das aber gar nichts zu tun, wo keiner da ist, da kann auch keiner herbeigezaubert werden.

    Viele Grüsse
    Mathi
     
  4. #3 b7453229, 04.02.2012
    b7453229

    b7453229 AutoGasInteressierter

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    @mathi
    Vielen Dank für Deine Antwort. Mit Deiner Annahme es sei ein Zonenverbotsschild mit einer 30 drauf liegst Du richtig! Außer diesem Schild gibt es kein weiteres. Es wird auf keinen Rad-, Geh- oder Fußweg ausgewiesen oder besonders hingewiesen. Was die rot gepflasterten Flächen bedeuten würde ich auch gerne wissen. Der Pfeil soll darstellen wo normalerweise das Auto steht. Dazu hier aber ein Zitat:

    Der rote Streifen ist zirka 1,58 Meter breit, dann kommt eine zirka 30 Zentimeter breite Abflußrinne in der in entsprechenden Abständen Straßenabläufe eingelassen sind und dann kommt die zrika 3,03 Meter breite Straße. Daher gehe ich nicht davon aus, dass es sich hier um einen Gehweg handelt. Durch die entsprechende breite der roten Markierung von zirka 1,58 Meter, werden die Anforderungen an einen Gehweg in Deutschland nicht eingehalten, wodurch dieser meiner Meinung nach auch nicht als solcher bezeichnet werden darf.
     
  5. mathi

    mathi AutoGasKenner

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    Ja ok,
    dann istdie Sache soweit klar.
    Nur nochmal zu Definition Strasse. Diese besteht idR. aus mehreren Teilen wie Fahrbahn, Rad- und Fussweg. Diese Strassenteile sind deutlich voneinander erkennbar zu machen, das liegt hier soweit ja vor.
    Es bleibt übrig, dass Du nicht auf dem Gehweg geparkt hast, sondern auf der Fahrbahn.
    Das wäre nun der erste Grund, gegen die Knolle Widerspruch einzulegen, IMO mit vollem Erfolg. Übrig bleibt das verbotene Parken auf der Fahrbahn, weil da nicht mehr der erforderliche Mindestabstand eingehalten wird. Das könnte eine neue oder abgeänderte Knolle bedeuten, wenn die Verjährungsfrist von 3 monaten nicht überschritten wird, idR. uterbricht aber jede weitere Massnahme diese Frist.
    Interessant wäre nebenbei, wie das zust. Verkehrsgericht die dortliche Lage beurteilt und definiert, sehr gut denkbar ist auch, dass das Gericht das Owi-Verfahren gegen Dich einstellen wird.
    Wenn nicht, dann zahlst Du halt die Knolle plus die zusätzlichen Gebühren, aber ich würde es darauf ankommen lassen.
    Noch ne Frage: Die roten Quadrate auf der Fahrbahn wie zB vor Deinem Pfeil sind Kissen, also Erhöhungen, Bremshügel, richtig?

    Viele Grüsse
    Mathi
     
  6. #5 b7453229, 04.02.2012
    b7453229

    b7453229 AutoGasInteressierter

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    @mathi
    Dann sind wir soweit der gleichen Meinung und Ansicht, super. Doch wie groß ist der erforderliche Mindestabstand Deiner Meinung nach? Die roten Quadrate auf der Fahrbahn sind weder Kissen, noch Erhöhungen oder Bremshügel. Es sind ganz normale Fahrbahnmarkierungen wie dieser ominöse 1,58 Meter Breite Streifen an der Seite der Fahrbahn.
     
  7. mathi

    mathi AutoGasKenner

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    Hi!
    Gut, dann sind das eben nur "gestalterische" Farbflecken ohne STVO-Relevanz.
    Übrigens, ich weiss gar nicht, wie ich auf 3,5m Abstand zum Fahrbahnrand komme, vielleicht war das früher mal so? Heute sind es jedenfalls 3m und damit bist Du jedenfalls auch in der Norm. Seitenrichtig musst Du allerdings parken, nicht entgegen der Fr.
    Ansonsten gilt eigentlich: Wenn das Halten und Parken nicht ausdrücklich verboten ist, dann ist es erlaubt.
    Somit wirft Dir das Amt eine OWI vor, die Du nicht begangen hast. Du bist auch nicht verpflichtet, das Amt darauf hinzuweisen, genau so wenig wie Du Dich zu dem Vorwurf überhaupt äussern musst. Dann jedoch gibt das Amt idR. den Sachvarhalt ans Gericht ab. Trotzdem solltest du den Anhörungsbogen nicht einfach unbeachtet lassen, denn dann kann Erwzingungsgeld oder sogar Haft angeordnet werden.
    Auf dem Bogen wird gefragt, ob der Vorwurf zugegeben wird. Alles zu den erforderlichen Personalien ausfüllen, den Verstoss NICHT zugeben ohne weitere Erklärung und wieder zurück ans Amt.
    Entweder stellen die das Ding ein oder geben es ab ans Gericht, Dein gutes Recht, das dort mal prüfen zu lassen.
    Übrigens, was isn das für ne Gemeinde, die in reinen Wohngegenden ohne Anlass den ruhenden Verkehr abzockt? Geld muss in die Kasse, holen wir es uns einfach mal, oder was? Oder habt ihr da einen Nachbarn als Anscheisser?
     
  8. #7 b7453229, 04.02.2012
    b7453229

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    Wie sicher bist Du Dir mit Deinen Aussagen? Letzt endlich könnte es ja doch ein Gehweg sein, oder? Wenn ja, wäre die Anschuldigung rechtens. Ich denke es handelt sich hier um einen alten, rüstigen Rentner der sich die Zeit vertreiben will. Es ist sein gutes Recht, aber bei mir liegt er hoffentlich falsch mit seiner Anschuldigung.
     
  9. mathi

    mathi AutoGasKenner

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    Nein, könnte es nicht! Jedenfalls nicht der graue Teil der Strasse. Ok, nochmal zum Verständnis: Du hast mit keinem der Räder auf dem roten Teil geparkt, sondern so, wie Dein Pfeil es zeigt, nur auf dem Grau, ja? Dein Wagen stand nicht entgegen der Fr? Es gibt tatsächlich keine anderen Schilder neben dem Zone-30-Schild?
    Wenn das alles zutrifft, bin ich mir völlig sicher!
    Wer hat dir denn das Ticket geschickt, die Gemeinde oder die Polizei? Wer ist denn da als Zeuge und Anzeigender aufgeführt, Bedienstete oder ein Bürger?
    Wenn Bürger Owi-Anzeigen oder iwe in diesem Fall Verwarnungsgeld anzeigen, dann muss diese Sache weiterbearbeitet werden. Dafür Geradestehen muss der Anzeigende/Zeuge. Legt Bürger der Polizei sowas vor, wird er (wenn wir mal davon ausgehen, dass es sich noch um richtige Polizeibeamte handelt, die ihren Beruf noch auf der Strasse gelernt haben und ihr Revier kennen) sicherlich darauf angesprochen werden, wenn da was nicht stimmt, besonders am Tatvorwurf. Gemeinden sind da "weiter weg" und schmeissen das einfach in die Ablage.
    Aber, wie gesagt, wenn alles so zutrifft, dann kannst Du dem ganz gelassen entgegensehen. Wie hoch soll das Ticket denn sein?
     
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  11. #9 b7453229, 04.02.2012
    b7453229

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    @mathi
    Nein, das komplette Auto stand auf der roten Fläche und zum kleinen Teil auf der grauen Fahrbahn. Das Auto stand nicht entgegen der Fahrbahn! Es gibt keine anderen Schilder außer das der Zone 30. Ticket kommt von der Gemeinde und soll 15 Euro kosten. Als Zeuge ist eine Frau benannt, keine Ahnung ob Sie zum Ordnungsamt oder evtl. zur Behörde gehört.
     
  12. mathi

    mathi AutoGasKenner

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    Oh, das ändert die Lage aber völlig!
    Ich ging bisher davon aus, dass Du so gestanden hast wie der Pfeil eingezeichnet ist.
    Nebenbei, das Google-Foto ist zwar nicht besonders scharf, aber es sieht an einigen Stellen so aus, als ob da Parkplätze eingezeichnet sind mit Linien. Bei Dir aber nicht, dafür links um die Ecke, wo der PKW steht und visavis bin ich nicht sicher.
    Ansonsten gilt aber das, was ich schon irgendwo schrieb:
    Die Teile der Strasse müssen erkennbar abgegrenzt sein, hier geschieht das durch andersfarbige Pflasterung. Bordsteine oder andere bauliche Absätze sind dazu nicht erforderlich.
    Klar, der Winter und Schnee: Es gibt den Sichtbarkeitsgrundsatz, aber der ist bei Ortskundigen ausgehebelt, weil die ja wissen, wie es normalerweise sein soll. Der nachweislich völlig Fremde kann damit vielleicht ganz gut durchkommen, aber für Dich sieht das schlecht aus.
    Ok, man kann vielleicht mit der Gemeinde um eine bessere Kenntlichmachung streiten, aber deswegen gegen ein Ticket anzugehen.........? Auf hoher See und vor Gericht ist man in "Gottes" Hand.
     
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