Gewicht Gasanlage und Änderung der Papiere

Diskutiere Gewicht Gasanlage und Änderung der Papiere im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Heute habe ich meine Fahrzeugpapiere wegen einem neuen Gastank ändern lassen. Die gute Dame meinte, es wird eine neue Betriebserlaubnis...

  1. #1 Rico Potsdam, 12.06.2017
    Rico Potsdam

    Rico Potsdam Guest

    Heute habe ich meine Fahrzeugpapiere wegen einem neuen Gastank ändern lassen.
    Die gute Dame meinte, es wird eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt, da der Dekramann das Leergewicht um 73kg
    angehoben hat.
    Ist das Fahrzeuggewicht anpassen gängig in der Praxis? Bei der Erstabnahme 2008 wurde nichts geändert.

    Wie verhält es sich jetzt mit der Betriebserlaubnis, dürfen Anbauteile wie zb
    Alufelgen mit ABE trotzdem verbaut werden?

    Genau genommen ist die Gasanlage ja Bestandteil der Betriebserlaubnis und keine Änderung mehr.
     
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  3. #2 BeVo, 14.06.2017
    Zuletzt bearbeitet: 14.06.2017
    BeVo

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    Die Änderung des Leergewichtes hat nichts mit dem zulässigen Gesamtgewicht zu tun.
    Das einzige was da relevant und zu beachten ist, Du darfst statt, sagen wir mal 400 kg nur noch 325 kg zuladen.
    Was die Alufelgen angeht, die werden ja bezogen auf die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs freigegeben und das wurde ja nicht geändert.

    Edit: Bei mir wurde das Leergewicht nicht geändert, in den Eintragungen zur Gasanlage wurde nur auf das zu beachtende zulässige Gesamtgewicht verwiesen. Ich als Fahrzeugführer bin ja eh verantwortlich das ich das Fahrzeug nicht überlade.
     
  4. #3 markus82, 14.06.2017
    markus82

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    Ich hatte jetzt schon zwei mal gasanlage eingetragen mit Änderung des Leergewicht was mich bei meinem zafira einen der 7 Sitzplätze gekostet hat da pro Person glaube mind. 75 kg zuladung rechnen.
    Und dem 3 der umgerüstet wurde steht nichts zum Leergewicht.
    Ich denke das ist individuell von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich wie gut der sich auskennt, wie genau er das nimmt oder einfach nur ob we Lust hat sich die Mühe zu machen und das Auto zu wiegen oder halt nicht.
     
  5. #4 sparmartin, 14.06.2017
    sparmartin

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    Die Vorschrift sagt, es ist das Leergewicht zu ändern. Dazu ist das Gewicht der Anlage aus der Teilegenehmigung zu entnehmen, wenn dazu nichts darin steht, ist bei LPG Füllvolumen des Behälters in Liter = kg +10kg als Gesamtgewicht zu rechnen.
     
  6. #5 Rico Potsdam, 14.06.2017
    Rico Potsdam

    Rico Potsdam Guest

    Genau so hat er es auch gemacht. Ich war nur verwundert, wo die Anlage damals das erste mal abgenommen wurde, fand keine Änderung statt.
    Die Dame bei der Zulassungsstelle hatte auch keine richtige Antwort darauf.

    Teil eins ist geklärt, wie verhält es sich genau bei einer ABE, in den meisten steht drin, das Fahrzeug muss dem Serienzustand entsprechen.
     
  7. BeVo

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    Das hat nichts mit der Gasanlage zu tun, Rad-Reifenkombi bezieht sich auf Fahrwerk, zulässiges Gesamtgewicht, Fahrzeugbreite, Radhausausarbeitung ...
     
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  9. #7 V8gaser, 17.06.2017
    V8gaser

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    Naja, so simpel ist es nicht.....
    Das Tankgewicht steht in dessen Gutachten, Dazu die 80% Füllmenge, wobei LPG nur ca 1/2 kg pro l wiegt. Nicht zu vergessen - entfällt ein Reseverad und evtl Anbauteile dazu, sind deren Gewichte natürlich bei der Berechnung gutzuschreiben. Man könnte nun kleinlich werden und MV, Steuergerät, Verdampfer etc auch zur Berechnung anmahnen, aber das liegt im einstelligen kg Bereich, idR also ohnehin innerhalb der Ungenauigkeit der werksseitig angegebenen Leermasse des Fz.
     
  10. #8 nightforce, 17.06.2017
    nightforce

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    Das Leergewicht ist mehr ein theoretischer Wert, der in der Praxis niewieder erreicht wird, und daher irrelevant für den Betrieb eines KFZ.
     
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