FAQ: Ausbau des LPG Tank und der Füllbegrenzung

Diskutiere FAQ: Ausbau des LPG Tank und der Füllbegrenzung im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; [Artikel vom Autor gelöscht. Ich unterstütze keine kommerziellen Webseiten]

  1. #1 Hobel, 20.10.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.10.2008
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  3. #2 Gasfisch, 20.10.2008
    Gasfisch

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    Hi,

    naja, ob das mal so sinnvoll ist, den Begrenzer auszubauen...:confused:
    Und wie sieht es denn aus, wenn die Betriebserlaubnis von der Anlage erlischt? Erlischt dann nicht die ganze Betriebserlaubnis vom Auto??8o
     
  4. #3 Tomek81, 20.10.2008
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    Tomek81 AutoGasMitwisser

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    Ich hab mir den Text jetzt nicht ganz durchgelesen, aber dein Satz wo du erwähnst "wem 40 Liter in einem 60 Liter tank zu wenig sind" macht mich stutzig den 60 Liter -20% = 48Liter, das heisst dass bei dir schon etwas mit dem MV vorher nicht gestimmt hat.Aber jeder der das Tut sollte es selbst wissen.
     
  5. #4 Espaceman, 25.10.2008
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    Hallo,
    Damit erlischt die Abe und die R67 zulassung.
    Fahren Ohne versicherung etc.
    gruss
     
  6. #5 Hobel, 25.10.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.10.2008
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  7. #6 Espaceman, 25.10.2008
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    Aber Natürlich muss ein Auto den Bestimmungen entsprechen.
    Keine Abe Keine Versicherung.
    Ein einfacher Unfall mit Personenschaden reicht schon aus.
    Das Auto wird beschlagnammt und richtig auseinandergenommen.
    Warum hast du den Tank nicht einfach gedreht:eek:
    Hätte den selben effekt gehabt und weniger gefährlich.
    Lachgas kann man bestimmt eintragen lassen.
    Leistungsmessung, Abgasgutachten, Bauartgeprüfte Teile verwenden.
    Crashtest usw.
    Kostet ne Menge Geld, deswegen machts keiner.

    gruss
    Alexander
     
  8. #7 Hobel, 25.10.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.10.2008
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  9. #8 redmkiv, 26.10.2008
    redmkiv

    redmkiv AutoGasDazugehöriger

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    @Hobel
    du sprichst mir aus der Seele.
    kenne auch die ganzen Märchen, geht nicht, gibts nicht usw....Weiter so!!!!

    Thomas
     
  10. #9 Xsaragas, 26.10.2008
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    Na ja,

    aber es ist etwas leichtsinnig zu Schreiben das es nicht weiter tragisch wäre wenn das Ventil abbläst.
    Beim Überfüllen liegt das Überdruckventil nicht mehr in der Gasphase sondern meisst in der Flüssigphase was zur Folge hat das dieses nach dem ersten Abblasen vereist und die komplette Füllung ins Freie lässt.
    Für den Fahrer sicher nicht tragisch denn der ist ja in sicherer Entfernung wenn das Fahrzeug wo parkt.

    Das Drehen des Tanks ansich bringt auch schon ein paar Literchen denn sonst macht ja die vorgegebene Einbaulage keinen Sinn.

    Jedem so wie er mag .

    Gruss
    Xsaragas
     
  11. #10 DaMan, 26.10.2008
    Zuletzt bearbeitet: 17.01.2009
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  12. #11 El Pege, 26.10.2008
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    Ich bin selbst ein Freund radikaler Basteleien und es ist ja auch immer wieder hilfreich, wenn sich jemand die Mühe macht mit einer schön bebilderten und ausführlichen Anleitung, aber in diesem Fall bin ich doch erstaunt, daß sie nicht vom Forenbetreiber wieder entfernt wird.

    Viele Einrichtungen und Vorschriften, die der Sicherheit dienen, lassen sich umgehen. Es geht in 99% aller Fälle gut und man hat sich damit das Leben erleichtert oder Geld gespart. So auch in diesem Fall: Es ist natürlich eine feine Sache, bis zu 20% mehr Tankinhalt zu bekommen und mögliche negative Folgen mögen sehr selten vorkommen aber wenn es dann doch passiert, kann es schnell Tote und Verletzte geben.

    Es lassen sich jede Menge Situationen denken, die außerhalb der Reichweite des Umbauers liegen und der Wagen DOCH bei vollem Tank in der prallen Julisonne steht UND es danach zu einer Explosion kommt. Und wenn laut Xsaragas bei einem Druckablass womöglich der gesamte Tankinhalt entleert wird...:eek:

    Auch wenn DaMan schreibt, bei ihm und einem Bekannten sei es noch nie zu einem Abblasen gekommen, so lässt sich das deshalb noch lange nicht für alle Gasanlagen, alle Fahrzeuge und alle Zukunft verallgemeinern.


    Zum Unterthema "Erlöschen der Betriebserlaubnis": Da bin ich ganz Hobels Meinung aber leider habe ich noch nie irgendwo handfeste Informationen gefunden, was eigentlich haftungsmäßig passiert, wenn z.B. der Fahrer eines Wagens mit nicht eingetragenem Sportauspuff (also mit erloschener ABE) einen schweren Unfall verursacht. Das würde mich wirklich einmal interessieren.

    Gruss
     
  13. #12 DaMan, 26.10.2008
    Zuletzt bearbeitet: 17.01.2009
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  14. #13 AndreasHannover, 26.10.2008
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    Hallo,

    Bei 95/5 etwa 76°C.

    Gruß

    Andreas
     
  15. #14 Ey_Karamba, 26.10.2008
    Ey_Karamba

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    Ok, ich schätze an die 70°C komt ein schwarzes Auto das in der prallen Sonne steht schon dran... aber wie sieht das bei der Mischung 60/40 oder 40/60 aus welche im Sommer meistens (nicht überall!) verkauft wird? (die mir vorliegende Dampfdruckkurve endet beo 40°C)
     
  16. #15 AndreasHannover, 26.10.2008
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    AndreasHannover AutoGasAuskenner

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    Hallo,

    60/40 liegt bei 85°C. Interessant zu wissen wäre die Volumenzunahme bei Temperaturerhöhung des flüssigen Gases.

    Gruß

    Andreas
     
  17. burton

    burton AutoGasDazugehöriger

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    er meit ein delta von 70 °

    temperatur erhöhung um 70° ist bei uns eigentlich nicht möglich ....
    außer du tankst dein auto bei - 0 grad voll - bringst es in eine lackierrei und brennst den lack über 2 h auf 80 ° ein.......


    zur info ich mußte mein tank geber auch schon biegen 65l brutto netto rechnerrisch 52 l.... vom umbauer aus waren es 42l der meinte nur :das wird schon noch - bla bla bla.... ..... nach biegen bin ich auf knapp 48 .... also fehlen noch 4 .... aber wegen 4 liter bau ich nicht noch mals aus.... tankstellen hat es ja genug...


    burton


    burton
     
  18. #17 Hobel, 26.10.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.10.2008
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  19. #18 Xsaragas, 26.10.2008
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    Nun das ist ein ganz grosser Irrtum denn beim Öffnen des Sicherheitsventils expandiert das Gas so stark das dieses Ventil vereist und erstmal nicht mehr zu geht da es in der Flüssigphase ist.

    Und das ist es worum es hier nicht geht, denn hier wird genau beschrieben wie man eine Sicherheitseinrichtung ausser Kraft setzt bzw. über den Gesetzlichen Rahmen hin manipuliert.

    Bei +5% über dem gesetzlichen Rahmen sagt ja auch keiner was denn das ist in etwa die Toleranz die geduldet wird, aber sich nen vollen Tank über die Dampfdruckkurven "schön" zu Reden halte ich ein wenig daneben.

    Gruss
    Xsaragas
     
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  21. #19 Hobel, 26.10.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.10.2008
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  22. #20 Xsaragas, 26.10.2008
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    Es ist ja auch nicht dafür gebaut worden das es in der Flüssigphase sitzt und von daher kann man nicht von Fehlkonstruktion Schreiben wenn man die Flüssigphase quasi durch das manipulieren erzwingt.

    Bei Dir waren es ja auch "nur" 5-6 Liter.
    Das ist eine ganz andere Ausganssituation wenn z.b. 55 Liter mit 27 bar an ein Sicherheitsventil anliegen wo das flüssige Gas an der Kante steht kann das ganz anders ausgehen.

    Wie auch immer......

    Ja, das ist wohl wahr.

    Gruss
    Xsaragas
     
Thema: FAQ: Ausbau des LPG Tank und der Füllbegrenzung
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