Erster TÜV/GWP mit GasAnlage...

Diskutiere Erster TÜV/GWP mit GasAnlage... im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; In Hessen kann die GAP beim TÜV bei der HU mitgemacht werden. Zusatzkosten derzeit: 23,20€ siehe auch:Hauptuntersuchung wird an den Stand der...

  1. #21 Michael_H., 27.12.2009
    Michael_H.

    Michael_H. AutoGasInteressierter

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  3. #22 GerhardT, 27.12.2009
    GerhardT

    GerhardT AutoGasInteressierter

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    Es besteht eine reale Chance, besonders bei den beiden großen Überwachungsorganisationen, auf einen aaSoP zu treffen, der keine Berechtigung hat und das noch nicht einmal weiß, weil er glaubt, auf Grund seiner langjährigen Berufserfahrung weder Fortbildung noch Leistungsnachweise nötig zu haben.
    Sinnvoller ist es sicher, die Gasanlagenprüfung in einer renomierten, mit dem jeweiligen Anlagentyp vertrauten Werkstatt durchführen zu lassen. Die wissen wenigstens, welche Leitungen wann Gas führen und auf was man neben der Lecksuche im konkreten Fall sonst noch achten sollte.
     
  4. #23 GerhardT, 27.12.2009
    Zuletzt bearbeitet: 27.12.2009
    GerhardT

    GerhardT AutoGasInteressierter

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    Ach nee. Dieses Märchen lebt auch noch.
    Nein. Weder HU- noch AU-Bericht müssen oder mussten jemals mitgeführt werden. Es wäre auch ziemlich dämlich derartige Dokumente im Fahrzeug herum liegen zu lassen.
    Der HU-Bericht (und früher eben auch der AU-Bericht) sind am besten beim Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung + Steuerbescheid + Versicherungsschein + EG Übereinstimmungsbescheinigung (+ evtl. Prüfbuch) sicher zu verwahren. Wer, aus welchen Gründen auch immer, meint, es könne, abseits von Um- und Neuanmeldungen, jemand einfach so bei einer Verkehrskontrolle berechtigte Zweifel an der Gültigkeit seiner HU-Plakette haben, der kann sich Kopien ins Handschuhfach legen.

    BTW: auch bei der HU-Plakette gibt es keine "Rückdatierung"! Das würde ja bedeuten, dass eine Plakette mit einem Datum in der Vergangenheit geklebt oder das Datum im Prüfbericht falsch angegeben wird. Das passiert aber nicht. Es wird lediglich die Gültigkeitsdauer der Plakette bzw. der Zeitraum bis zur nächsten HU verkürzt.
     
  5. #24 Autogarage-B8, 27.12.2009
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

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    Hallo, in welchen Film bin ich denn hier gelandet?

    Selbstverständlich wird HU UND AU zurückdatiert!

    Wenn ich HU im November 09 habe, aber am 01.12.09 vorfahre oder erst Monate später, dann bekomme ich nur HU bis Nov 2011 ! Die HU gilt dann keine 24 Monate

    WEnn ich ein Fahrzeug zu lassen möchte, ohne AU Bescheinigung, aber HU gilt bis 06/2010, dann muß ich eine AU durchführen lassen, denn ohne Bescheinigung keine AU trotz tollen Plaketten in schönen Farben, dann gilt die neudurchgeführte AU nur bis 06/2010, da ich über nen Termin hinaus nicht kleben darf.

    Das ist mit Rückdatierung gemeint.

    HU & AU:

    die Prüfbescheinigungen sind aufzubewahren, d.h. jetzt nicht, daß man sie ständig mitführen muß. Wenn man es aber auf Verlangen vorzeigen darf/soll/muß, und nicht dabei hat, heißt es mit dem Dokument ab zur nächsten Polizeistation. Also einen unnötigen, zusätzlichen Aufwand, den man ganz einfach umgehen kann. Und Kopien sind genauso gültig wie das Ding unter der gehäckelten Haube neben dem Dackelwackel.
     
  6. #25 Autogarage-B8, 27.12.2009
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

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    § 47 der STVZO :

    ...

    (4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat die Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

    ...
     
  7. BeVo

    BeVo AutoGasKenner

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    Morgen,

    habe mir hier jetzt fast alles durchgelesen und eine Frage zu dem ganzen.
    Mein Auto neu Sep. 2009 hat seine erste HU im Sep. 2012, ich habe vor ein paar Wochen mit einem Prüfingeneuer der DEKRA gesprochen und der meinte die Gasanlage wird mit der ersten HU untersucht. Das widerspricht dem was ich hier gelesen hab, wo ja gesagt wird die Gasanlagenuntersuchen ist nach 24 Monaten fällig. Wo steht geschrieben was der Gesetzgeber für Autogasanlagen vorschreibt.

    Mfg Bernd
     
  8. #27 Autogarage-B8, 29.12.2009
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    Autogarage-B8 Umrüster

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    Morgen, Bernd.

    Wie oben erwähnt:

    Nur um die TÜV Plakette zu erhalten, muß eine gültige GAP (max. 12 Monate alt) vorgelegt werden - ggf. vor dem TÜV Termin neu machen lassen - sonst "erheblicher Mangel".

    allgemein:

    GSP gültig mind. 12 Monate oder bis zum nächsten Tüv-Termin, dann GAP/GWP alle 24 Monate im Rahmen der HU.
     
  9. #28 Bigdesaster, 29.12.2009
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    Ist die GAP eigentlich n extra Wisch?
    Ich hab von meinem Umrüster nur die TÜV-Papiere zur eintragung in die Hand gedrückt bekommen.
    Wenn ich das nächste mal zum TÜV muss, ist die Anlage dann genau 12 Monate verbaut (Dezember). Wenn ich dann ende November/anfang Dezember zum TÜV geh müsste die dann ja noch gelten.
     
  10. #29 Autogarage-B8, 30.12.2009
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    Also:

    GSP: Gasanlagensicherheitsprüfung - wird unmittelbar nach dem Einbau für alle Autogasanlagen durchgeführt. Ist die Anlage nicht nach ECE 115 zertifiziert, dann bekommt der TÜV alle Unterlagen incl. abgasgutachten und erstellt eine Abnahmebescheinigung, mit der der Halter in der Zulassungsstelle alles eingetragen bekommt.

    Die GSP zählt auch als GAP, wenn diese nicht länger als 12 Monate zurück liegt.

    Bidge: dementsprechend müßte sie noch zählen.

    Aber mal was anderes - bitte korrigieren, falls ich da falsch liege:

    Bei Nutzfahrzeugen oder Fzg, die aufgrund ihrer Zulassung (Vermietung, Taxen, etc.) alle 12 Monate zum TÜV müssen, gilt die GAP auch 12 Monate - bzw. bis zum nächsten TÜV??
     
  11. #30 Bigdesaster, 30.12.2009
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    Brauch ich dann für die GSP bzw GAP n extra Zettel?
    Wie gesagt bei mir waren nur die Eintragungspapiere für die Zulassungsstelle dabei
     
  12. #31 Autogarage-B8, 30.12.2009
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    Ja, für die GAP gibt es eine extra Bescheinigung.

    Ich weiß nicht, ob der TÜV die rausgibt, da wir die GAP selber machen und dem Kunden den Wisch mitgeben - oder dem TÜV vorzeigen und dann dem Kunden mitgeben.
     
  13. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Die GAP-Bescheinigung behält der Kunde. Dem TÜV zeige ich sie als Beweis, dass die GAP gemacht ist.
     
  14. #33 Autogarage-B8, 05.01.2010
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    Nach der aktuellen Gesetzeslage ist es so:

    Der TÜV/Dekra/... benötigt um eine HU überhaupt durchführen zu können eine AU Bescheinigung. Jenachdem wer diese Prüfungen in welchem zeitlichen Zusammenhang gemacht hat, gibt es dementsprechend die Papiere.

    Nach der HU ist er nicht verpflichtet, diese Zusatzdokumente dem Kunden auszuhändigen. Viele tuns aber trotzdem.

    Aber da tut sich schon die nächste Frage auf: Die AU ist seit 01.01.2010 Bestandteil der HU - aber ist es die GAP auch?
     
  15. #34 vonderAlb, 06.01.2010
    vonderAlb

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    Lies das bitte noch mal durch und dann überlege was du da geschrieben hast.
    Ich gehe davon aus das du dich da gewaltig vertippt hast, oder?
     
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  17. #35 Autogarage-B8, 06.01.2010
    Autogarage-B8

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    Seit dem 01.01.2010 ist die AU per Gesetz Bestandteil der HU. Daher wird vorne keine Plakette mehr geklebt und der Halter ist auch nicht verpflichtet die AU Bescheinigung aufzubewahren. Wenn eine Werkstatt die AU durchführt, muß er als Nachweiß dem Sachverständigen die AU Bescheinigung vorlegen. Wenn der Sachverständige die AU durchführt, braucht er eigentlich keine Bescheinigung mehr. Denn er sieht ja selber, daß die AU bestanden wurde.

    Fährst Du jetzt zum TÜV, willst ne HU machen lassen und sagst AU macht meine Werkstatt nächste Woche, auch wenn noch im gleichen Monat, bekommst du keine Plakette.

    Und oben steht das etwas anderes formuliert. Klar kannst Du die HU ohne AU durchführen, bist dann halt die Gebühr von 55 € los und darfst die AU Bescheinigung zur Nachuntersuchung neben der Nachuntersuchungsgebühr von 13 € vorlegen. Oder du buchst die AU nach.
     
  18. #36 Autogas-Rankers, 08.01.2010
    Autogas-Rankers

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    Da muß ich zustimmen.

    AB 01.01.2010
    Ohne AU keine HU mehr.
    AU darf auch nicht älter als einen Monat sein, sonst gibt es auch keine HU.

    Man braucht die AU Bescheinigung auch nicht mehr aufbewaren, kann direkt nach der HU in die Tonne, da wie schon richtig geschrieben AU jetzt Bestandteil von der HU.

    Habe gestern meinen Chevy zugelassen ohne Plakette vorne.
     
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