Erster TÜV/GWP mit GasAnlage...

Diskutiere Erster TÜV/GWP mit GasAnlage... im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo GaserInnen, ich war am Mittwoch beim TÜV (erste HU und ASU) und das ging so: Ich hatte einen Termin für 7:30 Uhr. Um 6:30 Uhr habe...

  1. #1 nummer20, 01.04.2008
    nummer20

    nummer20 AutoGasDazugehöriger

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    Hallo GaserInnen,

    ich war am Mittwoch beim TÜV (erste HU und ASU) und das ging so:

    Ich hatte einen Termin für 7:30 Uhr.
    Um 6:30 Uhr habe ich die Standheizung gestartet.
    Als ich um 7:00 Uhr losfahren wollte, war die Batterie leer.
    Also hab ich beim TÜV angerufen, da kommt man ja nur noch über eine zentrale Hotline dran.
    Dort sagte man mir, da hätte ich wohl Pech gehabt, keine Termine mehr in den nächsten zwei Wochen.
    Ich hab dann die gelben Engel um Starthilfe gebeten, die auch nach 20 min (!!!) da war.
    Der Mann war total nett, hat mir von seinem Strom was geschenkt, und mit hohem Interesse meinen
    Wagen incl. der Gasanlage begutachtet.
    Als ich Ihm von der TÜV-Hotline erzählte, meinte er, das höre man jetzt öfter.
    Er nahm sein Handy und murmelte was von Walter, TÜV, Batterie, Termin, ehehm, aja, genau, direkt u.ä.
    Dann sagte er mir ich solle zum TÜV fahren, die würden auf mich warten.
    Das tat ich denn auch.
    Bei denen war der Parkplatz leer, ein Wagen mit Wohnhänger in der Halle.
    Ich kam also direkt dran, von einer sehr netten Dame instruiert und fuhr mit ein wenig Bammel
    in die ASU-Halle.
    Der freundliche Ingenieur meinte, den Wagen hätte er schon mal gesehen und es stellte sich heraus,
    dass er die Gasanlage seinerzeit abgenommen hat.
    Nach der ASU meinte er wir müssten die ASU nochmal machen und dabei doch bitte vorher auf Benzin umschalten.
    Der Stand aber gar nicht auf Gas.
    Der Ing. meinte: "Der ist so was von sauber, darf ich die ASU mal auf Gas machen? Nur um mal zu gucken, kostet natürlich nichts."
    Klar durfte er.
    Danach sagte er: "Ich weiss, dass Sie Autogas aus ökonomischen Gesichtspunkten fahren, aber mit der Anlage können Sie auch ökologisch stolz sein!"
    War ich dann natürlich auch!
    Ansonsten keine Mängel und der nette Ing. hat mir auf der Bühne noch gezeigt wie "toll" die Anlage "untenrum" so eingebaut ist.
    Ich habe dann noch eine neue Batterie (mit 10 Ah mehr) gekauft, die alte war wohl hin.
    Jetzt bin ich ökonomisch froh und ökologisch stolz.

    Und die Anlage scheint nach all dem Ärger zu laufen. Jetz schon wochenlang.
    So darf es weitergehen.
     
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  3. #2 vonderAlb, 01.04.2008
    vonderAlb

    vonderAlb FragenBeantworter

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    Na sowas lieste man doch gerne.

    Man(n) hat ein Problem, es wird einem rasch geholfen. Freundlich, kompetent, unbürokratisch.

    Dann bekommt man noch anständiges Schulterklopfen (feines Auto, feine Gasanlage) für sein ökonomisch ökologisches Gefährt und da schwillt einem doch die Brust.

    Gratuliere. Ich hoffe das meine erste HU auch so problemlos abläuft (natürlich ohne defekter Batterie) im Okt. 2009.
     
  4. #3 Mr.Legend, 02.04.2008
    Mr.Legend

    Mr.Legend AutoGasKenner

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    :D Na denn: Glückwunsch! :D

    Hatte mit TÜV-Leuten bisher auch nie Ärger. Selbst wenn sie anfangs ziemlich mürrisch rüber kamen - einfach nicht beirren lassen und siehe da ...
     
  5. #4 Landser, 02.04.2008
    Landser

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    :1118:Guten Tag nummer20

    Mittlerweile ist meiner auch umgerüstet:) und hoffe, daß er bei der Hu im nächsten Jahr genau so gut abschneidet.

    Dir nach deinem Anfangsmaleur noch viele störungsfreie Gaskilometer.

    Gruß

    Landser
     
  6. #5 AndreasHannover, 02.04.2008
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    Hallo,

    die letzte AU habe ich durch meine Lieblingstankstellenwerkstatt durchführen lassen. Ich habe gar nicht daran gedacht, den Motor dabei mit Benzin laufen zu lassen. War auch gar nicht nötig, AU bestanden.

    Gruß

    Andreas
     
  7. #6 Beethoven, 03.04.2008
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    Wenn das mal keine schöne Geschichte ist!!!
    Da freut man sich echt mit so etwas zu hören...:-)
     
  8. Karl_

    Karl_ AutoGasMitwisser

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    Hört sich vielleicht etwas blöd an die folgende Frage, vor allem wenn schon ein Jahr auf LPG ist:
    Muss ich beim TÜV irgendetwas beachten/ ändert sich etwas oder ganz normal alle 2 Jahre da vorfahren.

    Gruß
    Karl_
     
  9. #8 V8gaser, 19.01.2009
    V8gaser

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    Hi
    Du musst halt bei der HU eine gültige GAP vorweisen. Eine GAP ist grundsätzlich 24 Monate gültig, muss aber zum Zeitpunkt der HU noch mindestens 12 Monate gültig sein - so kannst du theroetisch nur max 11 Monate "überziehen" :-)
    Entweder du lässt das bei denem Umrüster in Verbindung mit einem Filterwechsel vorher machen, oder einfach beim TÜV zusmmen mit HU/AU.
    Bei dir - ein Jahr LPG wirds intrassant - schau wann die GSP gemacht wurde (beim Einbau) und wann du genau zum TÜV musst -
     
  10. Ulysse

    Ulysse AutoGasInteressierter

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    @V8gaser: und wie weise ich die GAP nach? Habe ich da eine Bescheinigung vom Umrüster mitbekommen? (muss mal überlegen, wo ich das ganze Zeugs hingelegt habe ...)
     
  11. Karl_

    Karl_ AutoGasMitwisser

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    Ok,
    Anlage eingebaut/ geprüft: 01/2008
    letzte TÜV/ AU: 12.2007
    d.h. wenn ich in 12.2009 zum TÜV muss, muss ich eine GAP (Gasanlagenprüfung) machen lassen, da diese dann 23 Monate alt sein wird.

    Macht die jeder TÜV, DEKRA usw. oder muss ich zu einem speziellen Laden?
    Was kostet die extra?

    Danke und Gruß
    Karl_
     
  12. #11 V8gaser, 20.01.2009
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    Normal ja. Ein weißes DinA4 Blatt bei dem er oben GSP angekreuzt hat - also Gassystemeinbauprüfung. Nach 24 Monten kreuzt er dann drunter GAP an. Solltest du eigentlich haben.
     
  13. Leo

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    Da fällt mir noch ne Frage dazu ein. Gib es Ärger bei der HU ,wenn die GAP schon ein Jahr überfällig ist ? Das würde zutreffen,wenn man mit einem Neuwagen nach drei Jahren das erste mal zur HU fährt ,aber zwischendurch keine neue GAP hat durchführen lassen.
     
  14. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Ist so ne Sache mit der Rückdatierung, die von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt wird.
    Dazu kommt dann noch, dass es auch von Prüfstelle zu Prüfstelle verschieden ist.
    Aber Fakt ist: Den Kopf reißt Dir keiner deswegen ab:D
    Würd einfach mal bei meiner örtlichen Prüfstelle fragen.
     
  15. Leo

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    um meinen Kopf hab ich da keine Bedenken :D ich wollt eigentlich nur wissen ob das irgendwie Bußgeldrelevant ist ,quasi wie eine zu späte HU 8o

    Das mit der Rückdatierung kann ich mir grad nicht so richtig vorstellen.:confused:
    Heißt das ,die neue GAP ist nur 1 Jahr nach der HU gültig ? weil sie ein Jahr zurückdatiert ist auf das Ablaufdatum der letzten GAP ?
     
  16. #15 vonderAlb, 26.12.2009
    vonderAlb

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    Ich bin mir nicht sicher ob das bei einer GAP so gehandhabt wird, aber bei einer normalen HU/AU ist es auf jeden Fall so.
    Ich hatte die HU meines kleinen Anhängers um ein Jahr überschritten und die neue Plakette wurde deshalb auf ein Jahr zurückdatiert. D.h. die neue Plakette war dann nur ein Jahr gültig. Der TÜV will ja schliesslich sein Geld für regelmäßige Überprüfungen haben. Strafe gab es deshalb nicht. Sowas ist nur möglich wenn du auf öffentlicher Straße mit abgelaufener Zulassung erwischt wirst.
     
  17. #16 Martin230TE, 26.12.2009
    Martin230TE

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    Und was ist, wenn die HU 10 Jahre zurück liegt, kleben die dann 5 Plaketten übereinander? Das ist doch echt mal wieder sinnfrei. Soll ja bei in der Garage vergessenen Motorrädern schon vorgekommen sein.
    Gruß
    Martin
     
  18. Leo

    Leo FragenBeantworter

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    Die GAP hab ich ja da nicht dabei oder gehört die auch zu den Papieren ,die mitgeführt werden müssen :confused:
     
  19. #18 Autogarage-B8, 26.12.2009
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    Hallo, Leo!

    Eine Rückdatierung gibt es bei der GAP nicht. Nur um die TÜV Plakette zu erhalten, muß eine gültige GAP (max. 12 Monate alt) vorgelegt werden - ggf. vor dem TÜV Termin neu machen lassen - sonst "erheblicher Mangel".

    Es gibt für die GAP/GWP keine Plakette "gültig bis ...".

    Es müssen nur TÜV & AU (veraltet) -Bescheinigung mitgeführt werden - diese werden dann mit einem speziellen Aufkleber verbunden. Sicherlich ist es aber kein Fehler, wenn du die GAP mitführst.
     
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  21. Leo

    Leo FragenBeantworter

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    Kann man das gleich im Rahmen der HU erledigen lassen oder trifft man da ,wenn man Pech hat auf einen Prüfingenieur der keine Berechtigung dazu hat ?
    Zwischen GAP und GWP gibts keinen Unterschied oder ?
     
  22. #20 Autogarage-B8, 26.12.2009
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

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    Oh je.

    Es gab im Forum schon mal den Vorfall, daß der Dipl.Ing so studiert ist, daß er eine Gasanlage überhaupt nicht erkannt hat - das ist aber ein anderer Fall.

    Normalerweise hat der Prüfingeneur die Berechtigung. Erkundige Dich mal in ner natürlich anerkannten Autogaswerkstatt, vielleicht gibt es ja Rabatt, wenn Du AU & GAP bei ihm machen läßt.
     
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