Eintragung im die KFZ Papiere.

Diskutiere Eintragung im die KFZ Papiere. im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo, Ich habe folgendes Problem, dass ich zwar alle Unterlagen von meinem Gasumbau habe, inkl. Tüvabnahme, es aber versäumt habe , den Umbau...

  1. mk3177

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    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem, dass ich zwar alle Unterlagen von meinem Gasumbau habe, inkl. Tüvabnahme, es aber versäumt habe , den Umbau in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.Nun hatte ich einen Unfall mit erheblichen Schaden, den ich gerne über die Vollkaskoversicherung abrechnen möchte, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern?? Mir ist klar dass die Betriebserlaubnis erlischt, aber auch vor dem Hintergrund dass ich alle gültigen Papiere vorweisen kann, es ist halt nur noch nicht in den Papieren eingetragen?? Hat da schonmal jemand hier im Forum Erfahrungen gemacht?
    Freue mich auf Antworten und Danke schonmal im voraus.

    Gruß Martin
     
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  3. #2 V8gaser, 20.05.2020
    V8gaser

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    Wie alt ist das TÜV Gutachten? Es heißt immer, man müsse die Papiere "zeitnah" berichtigen lassen, und das Gutachten ist 18 Monate gültig -ab dann kann, nicht muss, die Zulassungsstelle ein Neues verlangen.
    War die Gasanlage nicht Ursächlich für den Schaden, könnte die Versicherung maximal alles was iB mit der Anlage steht, beim zahlen ablehnen weil sie eben noch nicht eingetragen war. Muss aber nicht.
    Das wird sich eh ein Gutachter ansehen - der dürfte wissen wie und ob er die Anlage mit anrechnen kann.
     
  4. #3 wildkarpfen, 20.05.2020
    wildkarpfen

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    Hallo,
    ich hatte die Problematik auch vorletzte Woche bei einem KFZ Kauf, nur zum Glück ohne Unfall. Das Tüv Gutachten für die Gasanlage wat von 2009. Die Anlage war aber nie eingetragen worden. Hat scheinbar in den 10 Jahren auch niemanden interessiert.

    Hier in Niedersachsen sieht es wohl so aus:
    Wenn in dem Gutachten "unverzüglich berichtigen" steht, muss die Eintragung innerhalb von 3 Monaten erfolgen, ansonsten benötigt die Zulassungsstelle eine Bescheinigung des Tüv's, dass das Gutachten noch aktuell dem "Ist Zustand" entspricht.

    Bei einem Unfall vor ein paar Jahren mit einem Gasfahrzeug habe ich Pauschal 1000€ für die Gasanlage über dem vom Gutachter ermittelten Fahrzeugwert erhalten.
     
  5. mk3177

    mk3177 AutogasTestSchreiber

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    Hallo, vielen Dank für die Antwort.
    Das Tüv Gutachten ist 10 mon. alt, hatte es bisher Zeitlich nicht zum Amt geschafft, und jetzt leider den Unfall, der Gutachter war auch schon da, ihm ist die Anlage aber auch nicht aufgefallen.Wollte ihn aber , da ich mir nicht sicher bin ob die Versicherung die Zahlung komplett verweigern kann nicht drauf hinweisen, das Gutachten bekomme ich mit der Schadenshöhe in den nächsten Tagen zugeschickt .Sollte die Schadenssumme unter Wiederbeschaffungswert liegen, gehe ich davon aus, dass der Schaden problemlos beglichen wird, nur ist es ja so, dass der Wiederbeschaffungswert , durch die Gasanlage höher ist, und demnach die Reperaturkosten höher ausfallen können, bis der Wirtschaftliche Totalschaden eingetreten ist. ES könnte nämlich knapp werden, das Fahrzeug ist ca.8500 Wert, und der Schaden nach ersten Einschätzungen des Autohauses ca.5000 Euro.Jetzt steh ich halt vor der Frage, sag ich der Versicherung dass der Wert des Fahrzeuges um den Einbau der Gasanlage höher anzusetzen ist, und riskiere dass sie dann evtl. garnicht zahlt, oder halt ich mich lieber ruhig, akzeptiere den geringeren Wert und bekomme den aber wenigstens ersetzt.? Will den Wagen auf jedenfall Instandsetzen lassen, da es noch einer der letzten 1.6 Saugmotoren von Renault ist, die sehr gut auf Gas laufen.

    Gruß Martin
     
  6. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Die Entscheidung kann Dir hier aber keiner abnehmen.
     
  7. #6 wildkarpfen, 20.05.2020
    wildkarpfen

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    So rein vom Gefühl her, würde ich mich an deiner Stelle eher ruhig verhalten ;-)
     
  8. 540V8

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    Letztendlich bist Du selbst dafür verantwortlich. Sorry, aber in 10 Monaten keine Zeit zur Zulassungstelle zu gehen? Aber in Urlaub bist bestimmt gefahren?
     
  9. mk3177

    mk3177 AutogasTestSchreiber

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    Hallo,
    Da geb ich Dir zu 100% recht, ärgere mich auch selbst darüber dass ich es noch nicht hab Eintragen lassen, nun ist es aber leider passiert, und ich würde halt gerne wissen ob jemand schon ähnliches passiert ist, und ob vieleicht jemand weiss ob die Versicherung sich komplett von der Regulierung zurückziehen kann? Abgenommen ist ja alles, die Anlage hat eine Zulassung.Um keine schlafenden Hunde zu wecken, kann ich bei der Versicherung selbst ja nicht nachfragen. Vom Gefühl her würde ich es der Versicherung auch nicht sagen, und muss halt mit dem Wiederbeschaffungswert ohne Gasanlage leben, ausser es gibt irgendwo eine Klausel , oder Urteile dass sie sich nicht komplett rausziehen darf.
    Gruß Martin
     
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  11. 540V8

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    Musst Du auch selbst wissen was Du tust. Ich würde die Füße stillhalten. Am Ende willst alles und bekommst nix.
     
  12. #10 V8gaser, 21.05.2020
    V8gaser

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    Es gibt so einen Spruch, an den halte ich mich schon immer - einer der wenigen wirklich guten:
    Gehe niemals zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst.
    Was du da nun draus machst, ist deine Sache, aber ich würde den hier anwenden.
     
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