Der TÜV Hessen schreibt mir (und zieht mein LPG Gutachten zurück)

Diskutiere Der TÜV Hessen schreibt mir (und zieht mein LPG Gutachten zurück) im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; hallo ich komme aus rödermark, und habe ebenso das schreiben vom tüv darmstadt bekommen wegen der fehlenden unterlagen zur gasanlage. ich habe...

  1. #41 lafile33, 30.09.2011
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    hallo ich komme aus rödermark, und habe ebenso das schreiben vom tüv darmstadt bekommen wegen der fehlenden unterlagen zur gasanlage.
    ich habe auch mit allen beteiligten gesprochen und erreiche nichts.der tüf typ wiegelt es auf das autohaus ,das autohaus auf dem tüf ,und das zuständige amt wegen der stilllegung befolgt nur den amtsweg....
    fahrmitgas das früher zu dem autohaus gehört hat lässt mich genauso im regen stehn .die 149,00euro muss ich wohl bezahlen und dann gerichtlich einklagen.
    die anwältin heidi schellert die ich gefragt habe, riet mir andere zu suchen die auch das problem haben und das geld rückvordern wollen.
    ich bin sogar am überlegen ob es was bringt eine anzeige zu machen....immerhin sind mir ja dann gefälschte papiere vom tüf gegeben worden.
    weil eigetragen ist ja alles......
     
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  3. #42 lafile33, 30.09.2011
    lafile33

    lafile33 AutogasTestSchreiber

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    ja die fälle gibt es.....mein autohaus redet von ca 150 ....und das nur von ihrem autohaus.
    ich bin auch einer
     
  4. #43 s-maxlpg, 25.10.2011
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    Hallo zusammen,

    ich bin NEU und möchte meinen Fall gerne schildern.

    Ich bekam im August auch Post vom TÜV Hessen, mit der Aufforderung zur Nachprüfung (kostenlos).
    Also machte ich einen Termin beim Tüv. Unterdessen kam von der Zulassungsstelle ein Schreiben, mit Androhung
    der Stillegung und Strafgeld in Höhe von 286,00 €.+ Verwaltungsgebühren.

    Der Wagen ist dann beim TÜV durchgefallen.

    Mängelliste:
    - Leitung nicht ordentlich verlegt, lose, keine CE Kennzeichung
    - Rohrschellen Leitung / Tank lose
    - Tankstutzen nicht fachmännisch montiert
    - Behälter falsch befestigt



    Zwischenzeitlich war ich nun bei meinem Anwalt, da der Umbau/ Reparatur mit ca. 600,00 € zu Buche schlägt.
    Der Umrüster aus Rödermark hat ein nettes Schreiben erhalten, mit dem Hinweis, das es sich um einen verdeckten
    Sachmangel handelt. Und dieser erst nach bekannt werden, in dem Fall durch den TÜV, vom Umrüster behoben werden muß.
    Die Beseitigung des Mangels hat er abgelehnt, da das Fahrzeug schon einen normalen TÜV bekam und das Gutachten GSP
    in Ordnung sei.

    Wir wollen jetzt neue Geschütze auffahren und eventuell klagen, wenn er sich weiterhin sträubt. Der TÜV an sich wird auch Post erhalten.

    PS: Übrigens bin ich seit 09.09.2011 ohne Auto unterwegs.
     
  5. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Also, bevor ich zur Beweissicherung mein Auto abgeben würde, hätte ich mir einen kompetenten Umrüster gesucht, der die Mängel beseitigt (vielleicht würde es nicht mal 600 kosten) und gut ist.
    Der Rechtsweg ist leider oft langwierig ohne Erfolgsgarantie.
     
  6. #45 GerhardT, 25.10.2011
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    Er hat sich doch einen Umrüster gesucht. Dessen Angebot lautet nunmal auf 600EUR.

    s-maxlpg hat nicht von sich aus etwas bemängelt, sondern wurde angeschrieben, weil die Mängel der Einbauten aus Rödermark sowohl TÜV als auch der Zulassungsbehörde bekannt sind. s-maxlpg muss vor der Fehlerbeseitigung nicht bloss zur Ermöglichung einer Begutachtung für ein selbständiges Beweisverfahren auf die Nutzung seines Fahrzeuges verzichten, sondern wegen der Drohung der Zulassungstelle. Das ist etwas völlig anderes, als bei Mängeln, die dem Fahrer irgendwann beim Fahren auffallen. Unter diesen Umständen gibt es keinen vernünftigen Grund, den Rechtsweg zu vermeiden. Davon würde nur der offensichtlich nicht vertrauenswürdige Umrüster in Rödermark profitieren. Das kann, ausser diesem, keiner wollen.
     
  7. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Und was hat er nun davon, dass er schon bald 2 Monate ohne Auto ist? Wegen der Drohung der Zulassungsstelle kann man auch vorübergehend die Gasanlage stilllegen lassen und wenigstens sein Auto weiter nutzen. Aber jeder so wie er es will.
     
  8. #47 GerhardT, 30.10.2011
    GerhardT

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    Woher soll ich das wissen?
    Woher willst Du das wissen?
    Er hat einen Anwalt. Mit diesem sollte er, an Hand seines konkreten Einzelfalls, die für ihn günstigste Vorgehensweise abgesprochen haben.
    Ich halte es für ein gründsätzliches Übel der Internetdiskussionsforen, zu meinen, nur weil man sich irgendwo als Fachmann sieht, wüsste man in jedem Fall besser Bescheid, als diejenigen, denen die wesentlichen Details tatsächlich bekannt sind. Du hattest Dir ja noch nicht mal die Mühe gemacht, seinen Text sinnerhaltend zu lesen.
     
  9. 540V8

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    Mir kommts langsam vor, als hättest Du spaß hier rumzustänkern. Wenn Du Dampf ablassen willst, dann such Dir ne andere Beschäftigung und lass mich bitte in Ruhe!
    O.K.?
     
  10. #49 s-maxlpg, 31.10.2011
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    zu 540V8

    Um das Fahrzeug wieder als Benziner zulassen zu können, reicht es lt. TÜV leider nicht, wenn die Steuerung ausgebaut wird.
    Es müsste die komplette Anlage, auf jedenfall der Behälter und die Einspritztechnick, entfernt werden.

    Also, halte ich mich an dem was mein Anwalt für logisch befindet. So kann sich der Umrüster nochmal ein Bild von seinem Werk machen.
    Es geht ja auch um Schadensbegrenzung für mich. Wer weiss, wie lange ich auf die dadurch enstehenden und schon jetzt entstandenen
    Kosten sitze bleibe, eventuell gar nicht zurück bekomme.
     
  11. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Ich schreib hier nichts mehr dazu.
    Sollen die Besserwisser hier weiterposten.
     
  12. LORD1

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    Guten Abend!</SPAN></SPAN>

    Ich bin auch einer der Betroffenen die so ein tolles Schreiben im August bekommen haben. Mir ging es ähnlich wie viele andere User auch, die sich ersteinmal überall durchfragen mussten, um zu verstehen, was nun passiert. Gleich vorne weg möchte ich sagen, dass mein Fahrzeug auch in Rödermark umgerüstet wurde. Wie ein anderer User hier mit Herrn Heisswolf in Darmstadt telefonierte, habe ich auch diese Sätze von diesem netten Herren zu hören bekommen. Dem Schreiben aus Darmstadt war zu entnehmen, dass uns ja zur Auflage gemacht wurde, umgehend dieses Problem selber zu lösen, ansonsten kann das betriebene Fahrzeug zwangsstillgelegt werden. Da ja fast alle auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, musste man zwangsläufig dieser Aufforderung nachkommen. Da nun auch schon meine Unterlagen bei meinem Anwalt sind, möchte ich trotzdem aus meinen Erinnerungen die Odyssee darlegen.</SPAN>
    Zuerst meldete ich mich bei meinem Umrüster in Rödermark. Nach etwa 1 Woche erhielt ich das Abgasgutachten und die Gassystemprüfung. Komischerweise brauchte ich nur das Abgasgutachten bezahlen und habe die Gassystemprüfung kostenlos bekommen. Man sagte zu mir, dass wir das für sie übernehmen, damit sie nicht alle Kosten selber tragen müssten. Hört sich sehr komisch an, ist aber so, trotzdem gibt mir das zu denekn!</SPAN></SPAN>
    Dann machte ich einen Termin in Dietzenbach beim TÜV. Hier bekam ich kein TÜV Gutachen, weil der Gastank, der bereits seit September 2007 verbaut wurde, und im Dez. 2009 vom TÜV (Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung) begutachtet wurde, nicht ordnungsgemäß verbaut wurde. Daraufhin durfte ich wieder zum Umrüster nach Rödermark. Hier wurde der Tank dann ordnungsgemäß eingebaut. Aufgrund des getätigten Werkstattaufenthalts konnte ich nicht den genannten Termin von der Strassenverkehrszulassungstelle einhalten. Hier war die Mitarbeiterin so gnädig und verlängerte ohne Probleme die genannte Frist, jedoch war sie sehr genervt, denn die ist wohl damit sehr beschäftigt.</SPAN></SPAN>
    Nachdem dann mein Auto beim TÜV bestanden hatte, musste ich die Unterlagen nach Marburg-Biedenkopf schicken. Nach RS mit einem dortigen Mitarbeiter, wurde mir aber mitgeteilet, dass ich die geforderten Unterlagen (Abgasgutachten, Gassystemprüfung, und das Schreiben vom TÜV) mit einem Anmeldeformular nach Marburg schicken soll. Vorab muss jedoch die Bearbeitungsgebühr von 39,00€ getätigt werden, ansonsten beleibt der Vorgang unbearbeitet! Marburg-Biedenkopf und noch eine Stadt in Hessen sind für die Erteilung eines Einzelgutachten zuständig.</SPAN></SPAN>
    Nachdem dies alles geklappt hat, habe ich den Weg zur Zulassungstelle gesucht. Dort wurde dann der alte Fahrzeugschein eingezogen und ein Neuer erteilt. Die Gebühr betrug 11,40€. Dann war ich halbwegs zufrieden.</SPAN>
    Um nun an die mir entstandenen Kosten von etwa 200,00€ wieder zu gelangen, schrieb ich einen netten Brief nach Darmstadt. Nach ca. 2-3 Wochen tat sich dort nichts, und ich musste mal wieder telefonieren. Hierbei wurde mir mitgeteilt, dass für die Kostenregulierung nicht Darmstadt zuständig sei, sondern der TÜV Service Center, der das damalige Gutachten erstellt hat. Zuständigkeitshalber wurde dann mein Brief an diese Stelle geleitet. Da ich ja weiß, wer das Gutachten erteilt hat und zu welchem Service Center der Prüfer gehört bwz gehörte, rief ich dort an. Dort sprach ich dann mit dem zuständigen Mitarbeiter, der eigentlich einen sehr netten und auch verständnisvollen Eindruck machte. Da dieser jedoch aus dem Urlaub kam, und er noch nicht alle Akten bzw. Breife gelesen hat, bat er um 1 Woche „Bearbeitungszeit“, die ich ihn auch gerne einräumnte. Nach 1 Woche konnte ich diesen Herren aber nicht mehr erreichen und sollte mit einen anderen Herren sprechen, der aber auch nicht erreichbar war! Sehr lustig, selten so gelacht . . . !</SPAN></SPAN>
    Mittags öffnete ich dann den Briefkasten und bekam von einer Anwaltskanzlei Post. Hier wude mir mitgeteilt, dass sie vom TÜV Service Center, die für die Kostenübernahme zuständig ist, beauftragt wurde, den TÜV Service Center anwaltlich zu vertreten. Da ich bis dahin noch an das Gute gelaubt habe, setzte ich mich mit der Anwaltskanzlei in Verbindung. Hier wurde mir mitgeteilt, dass Unterlagen gesichtet werden und ich abwarten soll, bis diese sich wieder bei mir melden würden. Zunächst schluckte ich auch diese Pille, aber dann ging ich zu meinem Anwalt. Nachdem zunächst von meiner Seite eine 14 tägige Frist gesetzt wurde, erbat sich die tolle Anwaltskanzlei am letzten Tag der Frist eine Fristverlängerung um 3 Wochen. Die 3 Wochen sind nun rum, und es hat sich nicht getan! </SPAN></SPAN>

    Bzgl. der Sammelklage möchte ich auch noch etwas sagen. Dies wird nicht funktionieren, da jedes Gutachten mit einer anderen Nummer versehen ist. Also, jeder Fall ist ein Einzelfall und muss separat geprüft werden.</SPAN></SPAN>
     
  13. Colt

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    Ich frage mich ja wie man eine GSP ausstellen kann, ohne den Wagen vor Ort zu haben?!
     
  14. LORD1

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    Zuvor mußte ich eine Kopie des Fahrzeugscheins abgeben und dann nach 1 Woche erhielt ich diese.
    Es ist doch nun auch egal. Wenn man sich auf "Profis" verläßt, sollte man davon ausgehen das dann alles in Ordnung ist.
     
  15. #54 s-maxlpg, 21.12.2011
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    So geht es jetzt bei mir weiter

    werde mir am 30.12.2011 ein rotes kennzeichen holen und zu meinem Umrüster meiner Wahl fahren.
    Dort wird dann die Anlage TÜV-konform umgebaut und ich hoffe das die GSP dann erteilt wird. Im Vorfeld habe wir schon mal
    das Abgsgutachten bei Landi angefordert.
    Anschließend wird mein Anwalt die Rechnung + Ausfallentschädigung, etc... an den Verursacher ( Umrüster aus
    Rödermark) schicken. Mal sehen, was passiert.

    Ich halte alle auf dem laufenden.


    Allen schöne Weihnachten und guten Rutsch !
     
  16. LORD1

    LORD1 AutogasTestSchreiber

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    Guten Abend!

    Na, es ging dann doch schneller als ich dachte, und habe heute von meinem Anwalt einen Verrechnungsscheck über meine entstandenen Kosten erhalten. Auf diesem Verrechnungsscheck war ein Stempel der TÜH Darmstadt drauf was mich etwas wundert, denn nach der Aussage eines Mitarbeiters der TÜH Darmstadt ist zur Kostenregulierung der zuständige TÜV Service Center eigentlich zuständig gewesen. Aber egal, ich habe nun meine 202,90€ zurück und dass ist auch gut so.
     
  17. lpgomi

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    bei mir war´s noch besser. Die Autogasanlage wurde im Februar 2011 von der Zulassungsstelle Darmstadt-Dieburg in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach §21 war ordnungsgemäß erfolgt. 6 Monate später erhielt ich Post vom StVA.

    Laut Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf ist die Anlage nicht ECE-115 konform und es soll ein Abgasgutachten nachgereicht werden. Ansonsten wird das (bereits zugelassene) Fahrzeug zum 8.8.2011 zwangsabgemeldet. Angestossen wurde das Ganze offensichtlich durch das hessische Verkehrsministerium. Die erhaltenen Schriftstücke kamen von dort. Nur der TÜV darf in Hessen Autogas-Abgasgutachten erstellen. DEKRA, GTÜ nicht ! Haupteigentümer des TÜV Hessen ist das Land Hessen.

    Inzwischen ist die Zwangsabmeldung vom Tisch. Die Anlage ist laut Hersteller ECE-115 konform. Ein gesondertes Abgasgutachten war zu keiner Zeit erforderlich. Die ECE-115 -Homologationsliste für viele Automodelle (auch meins) ist bereits seit 2006 von der Webseite des Herstellers herunterladbar. Weder Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf noch TÜV-Hessen wussten das.
    Vermutlich interessiert das dort auch keinen, weil nur mit (überflüssigen) Abgasgutachten richtig Geld verdient wird.
    Mit Unterstützung vom Verkehrsministerium, Zulassungsstelle, Bündelungsbehörde und TÜV werden Betroffene richtig in die Mangel genommen. Natürlich alles Einzelfälle. Die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf ist übrigens eine Erfindung der hessischen FDP, die auch das Verkehrsministerium führt.

    Wie gesagt, inzwischen ist die (rechtswidrige) Zwangsabmeldung vom Tisch. 30 Euro Verwaltungsgebühr sind dafür jedoch noch fällig. Ohne Worte ...
     
  18. #57 GerhardT, 28.12.2011
    GerhardT

    GerhardT AutoGasInteressierter

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    Naja. Der Hersteller kann natürlich viel behaupten. Maßgeblich ist die Liste, die das KBA führt (mit den selbst erteilten und nicht zurückgezogenen E1#115R... und den entsprechend vom Ausland gemeldeten Exy#115R... Genehmigungen). Aber mir hat der damalige Leiter der Technischen Prüfstelle in Bayern (d.h. der oberste bayrische Kfz-TÜV Chef) vor wenigen Jahren noch im Brustton der Überzeugung ob der eigenen Großartigkeit erklärt, EG7R-irgendwas sei eine gültige Genehmigung für eine Autogas-Komponente - d.h. dieser "hervorragende Sachverständige" samt seinem, das Schreiben formuliert habenden "Unterbau" wusste weder, wie ECE-Genehmigungsnummern aufgebaut sind, noch, dass man deren Gültigkeit über das KBA prüfen kann und als "Technische Prüfstelle" das gefällgst auch zu tun hat. Wär' also kein Wunder, wenn man sich beim hessischen Verkehrsministerium ähnlich "gut" auskennt.

    Ich würde mich bei dem Dich betreffenden Fehler an das Motto halten "erkläre nicht mit bösem Willen, was man mit schlichter Dummheit erklären kann".
    Es wurde vom TÜV so viel Mist gemacht, da können halt auch bei den Aufräumarbeiten Fehler passieren.

    Mir wäre hier in Bayern eine "Bündelungsbehörde" die manchmal grundlos nachfragt jedenfalls lieber, als ein ohne echte staatliche Kontrolle rotzfrech drauflos dilettierender TÜV.

    Der Gebührenfestsetzung würd' ich einfach widersprechen. Nach Deinen Angaben hast Du den Verwaltungsakt und damit seine Kosten weder veranlasst noch verursacht (z.B. durch Angaben, deren Unvollständigkeit amtseitig erst nachträglich festgestellt wurde).
     
  19. lpgomi

    lpgomi AutoGasInteressent

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    Die Anlage ist von einer polnischen Firma. Seit 2004 ist Polen Vollmitglied der Europäischen Union. ECE-115 Homologationslisten von in Polen produzierten Autogasanlagen hat das polnische Verkehrsministerium zu prüfen und zu genehmigen. In Italien ist das italienische Verkehrsministerium zuständig. Die EU-Mitglieder kennen die von den jeweiligen Ministerien genehmigten ECE-115 Homologationslisten gegenseitig an. Das KBA, Verkehrsministerien der Länder oder gar irgendwelche TÜV-Prüfer haben hierbei rein garnichts zu melden. Wenn den Herrschaften das nicht passt, sollten sie sich an die EU wenden und dort rumjammern, anstatt reihenweise (rechtswidrig) Autogasfahrer abzuzocken !

    Die 30 Euro Verwaltungsgebühr werde ich natürlich nicht zahlen . Es ist schon bemerkenswert wieviel "Negativ-Werbung" man heute für 30 Euro bekommen kann ...
     
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  21. #59 GerhardT, 30.12.2011
    GerhardT

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    ist die in Deutschland für die Verwaltung und Weitermeldung der ECE-Genehmigungen zuständige Behörde. Es vergibt die fortlaufenden Nummern für die in Deutschland zu erteilenden Genehmigungen (hier also die E1#115R00....) und es bekommt von den entsprechenden Behörden der anderen Signatarstaaten die deren Genehmigungen gemäß ECE 115, Ziffer 5.3 mitgeteilt.
    sind möglicherweise die Aufsichtsbehörden der Zulassungsstellen in kommunalen Behörden sowie der Technischen Prüfstelle (TÜV in den "alten Bundesländern", Dekra in "Neufünfland") und als solche für die Sicherstellung der korrekten Umsetzung der einschlägigen Gesetze bzw. Verordnungen verantwortlich.
    als Mitarbeiter der "zuständigen Technischen Dienste, die die Prüfung für die Genhemigungen nach der Regelung Nr 115 durchführen" und als solche vom zuständigen Bundesminister benannt wurden, bei der Erstellung der Gutachten für die Genehmigung, sowie als aaSoP/PI bei der GSP nach §41a (5) Ziffern 2. und 3. StVZO etwas zu melden. Bei einer Anlage, für die der Hersteller für das entsprechende Fahrzeug z.B. eine E20#115R...-Genehmigung hat und bei der eine GSP gemäß §41a (5) Ziffer 1 StVZO durchgeführt wurde, haben die erstmal nichts "zu melden". Die können sich höchstens später im Rahmen einer HU melden, wenn sie meinen, Mängel an der eingebauten Anlage festzustellen.
     
  22. lpgomi

    lpgomi AutoGasInteressent

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    In Hessen übernehmen seit April 2009 die Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf die Begutachtung von TÜV-Gutachten, ECE-115-Genehmigungen, GSP und AGG.

    Leitet das KBA Genehmigungen gemäß ECE-115 anderen Signatarstaaten an Bündelungsbehörden von Bundesländern weiter oder an deren vorgesetzte Verkehrsministerien ? Leitet das KBA überhaupt etwas weiter oder sammelt es nur und Ministerien der Länder und nachgeordnete Behörden müssen die Informationen abholen ?

    In meinem Fall lag der zuständigen Bündelungsbehörde rein garnichts vor.
    Selbst der Hersteller (elpigas - ich trau´ mich´s gar nicht mehr zu schreiben) war unbekannt.
    Ergo wird erstmal über die Zulassungsstelle eine Zwangsstillegung vefügt.
    Nachdem ich der Bündelungsbehörde den link auf ECE-115-Genehmigungen und Homologationsliste des Herstellers geschickt hatte, kam plötzlich Bewegung in die Sache. - Das kann´s ja nicht sein.
     
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