Auto hat nach 4 Monaten Fehler, der schon mal repariert wurde?

Diskutiere Auto hat nach 4 Monaten Fehler, der schon mal repariert wurde? im Stammtisch Forum im Bereich Off Topic - Bereich; Hallo Leutz, Mitte Juni 2010 habe ich mein Fahrzeug gebraucht bei einem Händler in Westfalen gekauft. Vor Übernahme entdeckte ich bei der...

  1. #1 niederrhein2805, 20.10.2010
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    Hallo Leutz,

    Mitte Juni 2010 habe ich mein Fahrzeug gebraucht bei einem Händler in Westfalen gekauft. Vor Übernahme entdeckte ich bei der Probefahrt einen Defekt, und zwar hat die Airbag-Leuchte geblinkt. Der Händler hat den Fehler beseitigt (weil er sonst das Fahrzeug auch nicht über die HU gekriegt hätte), bis vor ein paar Tagen war auch alles bestens. Jetzt fängt das Ding wieder an zu blinken, sehr unregelmäßig, manchmal dreimal hintereinander, manchmal eine Minute Dauerblinken. Ich möchte den Händler diesen Fehler nochmals beheben lassen und gehe davon aus, dass er diesen Mangel auf seine Kosten beseitigen muss, da das Fahrzeug erst vor vier Monaten bei ihm gekauft wurde.

    Ist er dazu tatsächlich verpflichtet, gibt es eine gesetzliche Gebrauchtfahrzeug-Garantie? Wer weiß Näheres? Der Mangel ist übrigens im Kaufvertrag als noch zu beseitigender Fehler eingetragen.
     
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  3. #2 Rabemitgas, 20.10.2010
    Rabemitgas

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    Sehr schwierig zu sagen, das fällt nur unter die Gewährleistung, wenn du beweisen kannst, das der Mängel schon vorher anscheinend da gewesen ist, oder aber nicht sachgemäß repariert wurde.

    Sicherheitshalber soltest du einen Anwalt fragen, wir hier bekommen sehr schnell eine Abmahnung wegen kostenloser Rechtsberatung.

    Gruß Armin
     
  4. #3 niederrhein2805, 20.10.2010
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    Wieso Gewährleistung? Die Gewährleistung fängt erst nach Ablauf einer Garantiefrist an.
    Das wird ja wohl so sein, wenn der Mangel nach noch nicht mal 4 Monaten wieder auftritt.
     
  5. #4 Rabemitgas, 20.10.2010
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    Der Richter wird aber sagen "beweiß es"

    Gruß Armin
     
  6. #5 niederrhein2805, 20.10.2010
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    Was soll ich denn da beweisen müssen? Der Mangel bestand im Juni 2010, wurde beseitigt und tritt jetzt wieder auf. Im übrigen war meine Frage auch, ob es eine gesetzliche Garantie beim Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs gibt. Und da dachte ich, dass die Händler und Werkstätten, die hier vertreten sind, das eigentlich wissen sollten, denn die verkaufen ja auch das eine oder andere Gebrauchtfahrzeug.
     
  7. #6 Rabemitgas, 20.10.2010
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    Also, das Fahrzeug war gebraucht. Also hast du nur deine gesetzliche Gewährleistung.

    Das ist keine Garantie und alle Mängel die auftreten und umstritten. Das ist insgesamt so kompliziert, so das man mit jedem Fall einzeln vor Gericht müsste.

    Vielleicht ist es wie du sagst, vielleicht aber auch nicht.

    Die Frage ist, wer ist in der beweißpflicht? du oder der Händler. Eigentlich der Händler in den ersten 6 Monaten, aber eigentlich war der Fehler ja weg...... ach hör auf eins wiederspricht das andere und es macht nur Juristen und Gerichte reich.

    Mit so einem Quatsch klagst du jahrelang. Frag deinen Händler ob er sich eine Lösung vorstellen kann und gut. Solltest du etwas dazu bezahlen müssen, dann mach es halt.

    Das ist/wäre gesunder Menschenverstant, den das Auto war gebraucht.

    Gruß Armin
     
  8. #7 niederrhein2805, 20.10.2010
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    So langsam glaube ich, wir reden heftig aneinander vorbei. Ich hatte einen Mangel an einem Fahrzeug, der Mangel wurde beseitigt und tritt jetzt innerhalb von 6 Monaten wieder auf. Das lässt darauf schließen, dass er damals nicht fachgerecht beseitigt wurde. Was es da zu beweisen geben soll, verstehe ich nicht.


    Ich hatte bis jetzt nicht vor, zu Gericht zu ziehen, und ich werde das bei einem als so gering zu vermutenden Streitwert sicher auch nicht tun.
     
  9. #8 ring24h, 21.10.2010
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  10. #9 Hexxer, 21.10.2010
    Zuletzt bearbeitet: 21.10.2010
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    Mal andersrum gefragt. Du hast den Wagen doch nicht ohne die Gebrauchtwagengarantie gekauft ? Aus meiner sicht stellt sich dei frage der Reparatur nicht so ganz, entweder der Händler übernimmt es oder die Garantie.

    ABER: Du hast doch sicherlich schon mit dem Händler geredet ?
     
  11. #10 niederrhein2805, 21.10.2010
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    Soweit ich das aus dem Vertrag erkennen kann, steht da nichts von Garantie.
    Nein, habe ich nicht, ich wollte erstmal hier fragen, um eine gewisse Meinungsvielfalt zu haben, bevor der Händler anfängt, mir was vom Pferd zu erzählen, das ich nicht richtig beurteilen kann.
    Danke, das ist sehr gut, dieser Artikel. Sehr ausführlich und verständlich. Kann man sich mal allgemein "hinter den Spiegel stecken".
    Bis jetzt gar nichts, sh. oben.
     
  12. #11 ring24h, 21.10.2010
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    Hallo niederrhein2805,

    dann weihe doch mal deinen Vertragspartner ein:

    "Nur sprechenden Leuten kann geholfen werden!"

    MfG ring24h
     
  13. Hexxer

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    Mal zwei Fragen.
    Was glaubst Du macht der Händler wenn er a) abgebrüht oder b) unwillig ist wenn Du Ihm sagst "Ja, aber im Internet hab ich den Rat bekommen" ?

    Versteh mich nicht falsch, aber reden doch einfach mit Ihm und sag Ihm das der Fehler vom Kauf wieder da ist.
    Eine Gebrauchtwagengarantie muß man extra beim Kauf abschließen, die Kostet Geld. Übernimmt aber in den ersten 1-2 Jahren (je nachdem und je nach Kilometer) jegliche oder anteilige Kosten. Mir hat das in den letzten 20 Jahren schon etliche Tausend Euro gespart. Zahlt natürlich keine Sachen wie neues Öl oder Bremsen.

    Kupplung nach 8 Monaten hinüber ? Danke Garantie. Getriebe im Eimer ? Danke Garantie. Ab 100.000km kommt meist ein Eigenanteil dazu.
     
  14. #13 dscholli, 21.10.2010
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    Hier gibt es auch noch vom ADAC ein paar nützliche Hinweise.

    Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

    @hexxer
    das kommt immer darauf an ob Du einen seriösen Gebrauchtwagenverkäufer hast. Sicherlich sollte man sich im Vorfeld informieren, wäre nicht verkehrt.

    Sollte hier im Fall eine Sachmangel vorliegen würde es so aussehen

    Sachmängelhaftung
    [​IMG] [​IMG] Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen !


    Auszug vom ADAC.
     
  15. #14 ring24h, 21.10.2010
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    Wenn man dem Händler keine Chance zur Nachbesserung gibt redet man hier aber über ungelegte Eier. Ich denke die sind, wie die Gasumrüster auch, nicht alle böse.
    Der hier zuständige weiss bisher ja noch nicht mal etwas.

    MfG. ring24h
     
  16. Colt

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    Darf ich mal kurz aufklären...

    Garantie und Gewährleistung müssen nichts miteinander zu tun haben. Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung muss der Händler geben.
    Ausser im Vertrag steht das es sich um ein Privatkauf/Vermittlung/Bastlerfahrzeug mit Auschluss handelt?

    Ist das so?:confused:

    Wenn nicht gilt in dem Fall auch eine 2jährige Gewährleistungspflicht des Händlers, die in der Regel beim Gebrauchten auf ein Jahr gekürzt wird. Somit ist der Händler in der Pflicht den Mangel zu beheben.
    Er kann sich auch nicht rausreden, denn wie Armin angefügt hat - die Beweislastumkehr gilt erst ab 6 Monaten nach dem Kauf - heißt der Händler müsste beweisen das du den Fehler verursacht hast.

    Also hinfahren - Auftrag schriftlich erteilen ( lass dir eine Kopie geben incl. Datum ) und dann soll er es richten.

    Rein aus interesse...was ist das für ein Fahrzeug?
     
  17. #16 Maddin82, 21.10.2010
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    Wenn z.B. Die sitzbelegungsmatte war ist das nicht ungewöhnlich das sie wieder defekt geht. Irgendwas schweres mit kleiner auflagefläche auf den beifahrersitz legen,z.B. Bierkasten und die lampe is wieder an.
     
  18. Colt

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    hilft nur Fehlerspeicher auslesen - dann weiß er es...ist aber auch egal...Thema des Händlers
     
  19. #18 Rabemitgas, 22.10.2010
    Rabemitgas

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    Oder halt normaler technischer Defekt, wie er immer audtreten kann, zb. wie bei einem gebrauchten Fernseher. Dann sieht es wieder anders aus.

    Leute!! Glaubt mir, das ist alles nicht so leicht und pauschal zu beantworten.

    Gruß Armin
     
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  21. #19 ring24h, 22.10.2010
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    Hallo Rabemitgas,

    ich verstehe diese Diskusion nicht mehr so ganz!

    Stelle dir vor, ein Kunde von dir hat ein Problem mit einer bei dir gekauften Ware (welche auch immer). Dann tritt ein Problem / Defekt an der Ware auf. Der normale Weg wäre nun, daß der Kunde sich bei dir meldet und sein Problem schildert.
    Ich denke mal, es könnte eine Lösung gefunden werden die für beide Seiten zufriedenstellend ist.
    Hier, ist man bald auf der dritten Seite im Thread, der Verkäufer der Abhilfe schaffen könnte weiss aber immer noch von nichts von allem und es kommen weitere Ratschläge.

    MfG. ring24h
     
  22. #20 niederrhein2805, 22.10.2010
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    Danke. Genau das hatte ich auch mit der Eröffnung meines Themas vor. Ich hatte nicht vor, hier unerlaubte Rechtsberatung zu erhalten, ich bin dem Händler auch nicht böse, nichts dergleichen, ich wollte nur einfach wissen, was passieren könnte bzw. was meine Rechte sein könnten. Und das weiß ich ja mittlerweile sehr ausführlich. Dafür Dank an alle Betieligten.
     
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