Aus und vorbei - Nachricht vom TÜV Saarland

Diskutiere Aus und vorbei - Nachricht vom TÜV Saarland im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Guten Abend, ab dem 01.07.2017 ist es dann vorläufig erst einmal vorbei mit Umrüsten von "nicht ECE R115" Fahrzeugen. Ob die Entscheidung...

  1. #1 aluprof, 14.06.2017
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    Guten Abend,

    ab dem 01.07.2017 ist es dann vorläufig erst einmal vorbei mit Umrüsten von "nicht ECE R115" Fahrzeugen.

    Ob die Entscheidung rechtens ist muß noch geklärt werden, schließlich ist TÜV (und auch Dekra) nicht der Gesetzgeber.





    Sehr geehrte Damen und Herren,


    letzte Woche wurde uns seitens des VdTÜV mitgeteilt, wie die Umstellung von der bisherigen Praxis der Einzelabgasbestätigung auf die alleinige Nutzung der R115-Genehmigungen durchgeführt werden soll. Der Stichtag 01.07.2017 war schon länger festgelegt und nach der letzten Besprechung des Arbeitskreise beim VdTÜV wurde er wieder bestätigt. Die TÜV Rheinland Gruppe wird folglich zum 30.06. die Erstellung von Einzelgenehmigungen für Fahrzeugen, die in den Geltungsbereich der ECE-R115 fallen, einstellen.

    Für typgenehmigte Fahrzeuge ist also zukünftig zwingend ein nach ECE-R115 typgenehmigtes Gas-Nachrüstsystem erforderlich. Ausnahmen sind Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 2 und älter, ebenso Importfahrzeuge (TSN genullt) oder einzelgenehmigte Fahrzeuge.


    Die Prüforganisation haben mit der Festlegung auf o.g. Termin einen Konsens erzielt und setzen einheitlich europäisches und deutsches Recht um. Es besteht nicht die Möglichkeit, von dieser Vorgehensweise abzuweichen.


    Bei Rückfragen zu der Thematik und der Vorgehensweise nach R115 stehen wir gerne zur Verfügung!


    Mit freundlichem Gruß

    Ihr Kompetenzzentrum für alternative Antriebe


    TÜV Saarland automobil GmbH

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    Geschaeftsfuehrung
    Joerg Hauser
    Berthold Wallrich
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  3. #2 locke291, 14.06.2017
    locke291

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    Was heißt das jetzt genau? Ich spiele seit ein paar Wochen mit dem Gedanken meinen W163 umzurüsten. Kann ich das jetzt vergessen?


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  4. #3 Black_A4, 15.06.2017
    Black_A4

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    Kannst du sofern es kein 115er Kit gibt. Gut das ich unseren TT noch fix umgebaut habe.

    Einzig was mir Hoffnung macht sind Importfahrzeuge mit genulten Nummern.
     
  5. #4 locke291, 15.06.2017
    locke291

    locke291 AutoGasDazugehöriger

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    Was wäre wenn ich mir noch schnell ein Abgasgutachten besorge- Würde das dann nach dem 1.7. anerkannt werden?


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  6. #5 Black_A4, 15.06.2017
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    Gutachten werden bis zum 30.06. erstellt. Wenn du bis dahin eins hast bekommst du es auch eingetragen.

    Das ist jetzt der Tüv wie sieht es bei der Dekra aus?
     
  7. #6 locke291, 15.06.2017
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    Ich muss heute eh zur Dekra- da werde ich direkt mal nachfragen.


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  8. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Also aus und vorbei ist es nicht. Da wird einiges nicht richtig interpretiert.
    Hab vorhin mit 2 Generalimporteueren telefoniert und mir das mal richtig erklären lassen.
    Für einige Gasanlagenhersteller läufts weiter wie bisher, da ist nix mit fertig konfigurierten Anlagen.
    Es geht einfach und allein um die Vorgehensweise bei der Erstellung der Abgasgutachten.
    Und da werden ein paar Gasanlagenhersteller, bzw. Importeuere wegfallen, die in der Vergangenheit einfach schlechte Arbeit geleistet haben. Das rächt sich nun.
    Soviel dazu. Es wird nicht so schlimm sein, wie es sich in dem Schreiben liest.
    Also keine Panik.
     
  9. #8 locke291, 15.06.2017
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    Ich hab mir heute vorsichtshalber gleich mal ein AGG bestellt. Der Dekra- Mann hat Black-A4's Aussage bestätigt. Wenn ich ein AGG vorlegen kann ist es egal, wann ich mit dem Auto vorfahre- also kann ich die Sache in Ruhe angehen :-)


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  10. #9 Adi-LPG, 15.06.2017
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    Kannst du das mal näher erklären?
    Also ist es auch weiterhin möglich, Fahrzeuge EU3/4 mit nem AGG zu versehen und umzubauen?
     
  11. 540V8

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    Ich werde das jetzt nicht breittreten. Auf jeden Fall O-Ton eines Importeurs (der nicht genannt werden möchte), der seine AGGs immer korrekt hat fahren lassen nach ECE-R115: Lehn Dich zurück, es wird sich nichts gravierendes ändern.

    Nur eines wird sich ändern: es werden diverse Autogashersteller in Deutschland vom Markt verschwinden.
    Es können auch weiterhin Fahrzeuge mit Euro 3 und höher umgerüstet werden, aber nicht mehr mit jeder Anlage.
     
  12. #11 Adi-LPG, 15.06.2017
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    Danke für die Erleuchtung.
    Dann warten wir mal ab welche Anlagen verschwinden.
     
  13. #12 540V8, 15.06.2017
    Zuletzt bearbeitet: 15.06.2017
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    Genau. Auf jeden wirds weitergehen. Nur bissl anders und nicht gravierend anders.
    Update:
    3. Importeur angerufen.
    Es bleiben auf jeden Fall Universalgasanlagen zum Einbau erhalten.
    Man muss auch einfach vorher anfragen, obs für das entsprechende Auto eine 115er Zulassung gibt, dann kann der auch umgebaut werden.
    Kurzum, die Auswahl wird etwas kleiner werden. Man hat dann wohl auch nicht mehr die Große Auswahl ob Prins, BRC oder Zavoli etc., sondern darf froh sein für sein Fahrzeug eine zugelassene Anlage zu bekommen.
    TÜV-Abnahme und AGG entfällt, die Papiere werden dann vom anerkannten Umrüster ausgefüllt und der Kunde geht damit zur Zulassungsstelle.
    Ausgenommen wie schon oben im Schreiben entnommen: alles unter Euro3, alle genullten (also Reimporte).
    Aber wieder mal typisch Deutschland. Nicht jeder TÜV setzt das zum 01.07. 2017 um.
    Gibt mal wieder ein tolles Kuddelmuddel.
     
  14. #13 Black_A4, 15.06.2017
    Black_A4

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    Und wie läuft das dann bei Euro 2 und genullten Schlüsselnummern? Einfach einbauen und Abfahrt?

    Ich bin auch mal gespannt wie "anerkannter Ümrüster" definiert wird...
     
  15. CHGA

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    Demnach kämen doch nur die 115er infrage für eine Umrüstung. Kaum ist das mit der Steuer vom Tisch, kommt das Nächste.
     
  16. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Wird sich alles zeigen. Das gibt eh wieder ein Durcheinander wie früher auch.
     
  17. #16 Black_A4, 15.06.2017
    Black_A4

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    Man will halt mit Gewalt Deutschland vom LPG befreien ansonsten gibt es keinen Sinn dadrin. Zumal es nicht ein EU Land juckt was da mal vereinbart wurde. Oder meint ihr die Polen, Rumänen und Italiener juckt das. Die bauen den Kram ein und fahren
     
  18. CHGA

    CHGA AutoGasAuskenner

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    Komisch nur, dass einige der "LPG-Befreier" sich dann für Klimaziele einsetzen, die kaum zu schaffen sind. So beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz.
     
  19. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Es wird doch nichts von LPG befreit. Diese Richtlinie existiert schon seit einigen Jahren. Nur wurde diese noch nicht umgesetzt.
    Umrüstungen wird es nach wie vor geben. Und die Nachfrage ist dieses Jahr im Gegensatz zum Vorjahr rapide gewachsen.
    Als Umrüster heißt es nun bestimmte Hersteller auszusortieren und evtl. neue mit aufzunehmen um möglichst viele Fahrzeugtypen umzurüsten. Für Umrüstwillige heißt das um so mehr sich vor dem Kauf eines Fahrzeuges schlau zu machen, ob man den umrüsten kann.
    Was unsere Gesetzgebung anbelangt, bzw. Regierung, kann man eh nicht mehr nachvollziehen.
    Am besten auswandern. Hier wirds wohl nicht mehr besser.
     
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  21. #19 aluprof, 15.06.2017
    aluprof

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    Was gibt es da "nicht richtig zu interpretieren"?

    Einzelabnahme nach § 19/2 und einer auf die Fahrgestellunummer bezogenen Abgasbestätigungen gibt es nicht mehr ab dem 01.07.

    Es kann nur noch das eingebaut werden, was eine ECE R115 aus irgendeinem der teilnehmenden Länder vorweisen kann. Dazu muß das Fahrzeug dann auch explizit im Verwendungsbereich aufgeführt sein.

    Zur Klarstellung:

    Abgasgutachten= Test auf zertifizierten Prüfstand nach ECE R83. Prüfstand muß zugelassen sein (KBA z.B.)
    Dient als Grundlage zur Erstellung von

    Abgasbestätigung, FIN bezogen, bis 30.06.2017 als Nachweis der Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte auch auf Gas
    Muß dem PI (TÜV West Deutschland/Dekra Ostdeutschland) bei der Einzelabnahme § 19.2 vorgelegt werden.

    Da Abgasbestätigungen weder von TÜV noch von Dekra ausgestellt werden ab 01.07.2017 sind bis auf die im Schreiben genannten Ausnahmen keine Abnahmen mehr möglich, ergo auch kein Einbau mehr.

    Da die meisten Hersteller von Gasanlagen ECE R 115 kaum umgesetzt haben reduziert sich der Anteil der umrüstfähigen Fahrzeugen imho um 90 %.

    Zu klären bleibt noch, ob TÜV und Dekra zumindest vor dem Stichtag ausgestellte Abgasbestätigungen auch nach dem 01.07. noch abnehmen.
     
  22. #20 locke291, 15.06.2017
    locke291

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    Zu klären bleibt noch, ob TÜV und Dekra zumindest vor dem Stichtag ausgestellte Abgasbestätigungen auch nach dem 01.07. noch abnehmen.[/QUOTE]

    Dieses hat mir heute der Dekra- Prüfer (Thüringen) bestätigt. Zumindest mündlich.


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