Abnahme nach §19

Diskutiere Abnahme nach §19 im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo, Habe ja jetzt mitbekommen das ich noch eine abnahme machen muss nach §19. Habe eine nach §42 gleich vom umrüster gemacht bekommen....

  1. #1 Meister_Lampe, 27.08.2008
    Meister_Lampe

    Meister_Lampe AutoGasInteressierter

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    Hallo,


    Habe ja jetzt mitbekommen das ich noch eine abnahme machen muss nach §19.
    Habe eine nach §42 gleich vom umrüster gemacht bekommen. Hatte uhrsprünglich gedacht das das reicht. Steht ja auch nichts drauf das man noch mehr braucht.

    Kann mir jemand sagen was ich für §19 alles brauche?
    Ist da das abgasgutachten notwendigt?
    Oder anders gefragt wurde das abgasgutachten für den §42 gebraucht?


    MFG
     
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  3. #2 Dieselpapst, 28.08.2008
    Zuletzt bearbeitet: 28.08.2008
    Dieselpapst

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    Soviel wie ich weiß musst du zum Tüv . Für §19 ist das AGG nötig .
    Im Westen hat der TÜV das Monopol, im Osten macht es (auch) die Dekra .

    Es sei denn der Wagen wurde in der Werkstatt von einem Prüfer getüvt . In dem Zuge wird das AGG eingezogen . Wenn dem so war hast du das AGG nie zu Gesicht bekommen, es ist direkt von der Hand des Monteurs in die Hand vom Prüfer gewechselt .

    Anschließend mußt du mit dem TÜV-Gutachten unverzüglich zur Zulassung, dort werden die Wagenpapiere entsprechend auf "Benzin/Flüssiggas" geändert.

    Nicht so wie bspw. bei einer Tieferlegungs- oder Breitreifenabnahme mit dem Passus "... bei Gelegenheit..."

    Erst DANN ist alles eingetragen .

    Heiko
     
  4. #3 Quasselstrippe, 28.08.2008
    Quasselstrippe

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    Eventuell läuft bei meinen Fahrzeugen ja immer etwas falsch, aber ich bekomme die AGG´s immer wieder zurück - die stapeln sich langsam. Ein paar hat mein Hund schon gefressen - blöde Töle :)
     
  5. #4 V8gaser, 28.08.2008
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    Hi
    Äh - §42....????
    Sorry, aber was soll das sein? Da steht´s bei §41a an, und das bei den ECE115 Anlagen. Dort steht weiteres zwar in einer "42`ten" Verordnung, aber §42 is nich.

    Ach, und AGG sammle ich auch. Wir dem TÜV wohl zuviel die zu archivieren.
     
  6. #5 Dieselpapst, 28.08.2008
    Zuletzt bearbeitet: 28.08.2008
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    Ich war relativ verdutzt als er mir das AGG nicht wiedergab. Auf Nachfragen sagte er mir : " das wäre so richtig, das bleibt bei ihm"

    Verrückte Welt. Aber der TÜV in Eutin ist eh eine andere Welt, hatte ich ja bereits gepostet, einmal nein zur GSP einmal ja . Da weiß Einer mehr oder weniger als der Andere . Chaotenladen.

    Zweites Beispiel : Mofadrossel (meines Sohnes) will der Eutiner Tüv NUR über einen Fachbetrieb eintragen, beim TÜV Lübeck geht es auch von privat . Im übrigen war es bei der Gasanlage genau umgekehrt .

    Noch Fragen zu unseren "Provinztüflern" ?

    Heiko
     
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  8. #6 V8gaser, 28.08.2008
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    Jaja, die Halbgötter in blau....

    Mir wollte die Urlaubsvertretung meines Diensstellenleiters erklähren, das eine Privatperson ja wohl keine GSP machen dürfe, das sei ihnen vorbehalten, man ist ja schließlich Ingeneur. Hab ihn zunächst gewähren lassen und als er nach vollendeter Dichtheitsprüfung meinte: Gut gemacht, alles dicht soweit!
    Musste ich ihm leider mitteilen das der Tank noch leer sei und die Anlage nicht funktioniert. Außerdem würde ich seine GSP wohl kaum zahlen wenn meine ja schon beiligt (ich hatte nach meiner GSP das MV noch einmal herraussen, da der SChwimmer mit dem Entnahmeschlauch verklemmt war)
    Oder der Komentar eines - nicht GSP berechtgten - Prüfers: " ich habe mal irgendwo gelesen solche Tanks (Unterflur in Radmulde) dürfe man so nicht verbauen....hab ihn dann am Ärmel festgehalten und darauf bestanden das er seine Aussage belegt oder in Zukunft schweigen möge - er schweigt lieber.
    Das ÖCOTEC Anlagen ja keine ECE11 haben, das wäre ja ganz neu (und eigentlich im Sinne des Gesetztes auch nicht ganz falsch) oder immer wieder die 67r Prüfzeichen auf Keihins ja nicht mit dem AGG zusammenpassen - die vom Rail ist ja anders....
    Ein Drama. Mir ist jedesmal in einer Achtebahn unwohl - die haben sie ja auch geprüft.
     
  9. #7 Meister_Lampe, 28.08.2008
    Zuletzt bearbeitet: 29.08.2008
    Meister_Lampe

    Meister_Lampe AutoGasInteressierter

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    Stimmt wohl meinte auch §41a und es wird auch keine abnahme nach 19 sonder nach 21 aber macht für mich und meine fragen keinen unterschied.
     
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