Zusatzversicherung bei Umrüstung eines Neuwagens ?? ja / nein / welche ?

Diskutiere Zusatzversicherung bei Umrüstung eines Neuwagens ?? ja / nein / welche ? im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Guten Abend, nach zahlreichen Informationen, wofür ich hier den Experten, Diskussionen und Erfahrungsberichten im Forum sehr danke (Thread:...

  1. #1 fserver, 17.01.2012
    fserver

    fserver AutoGasDazugehöriger

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    Guten Abend,

    nach zahlreichen Informationen, wofür ich hier den Experten, Diskussionen und Erfahrungsberichten im Forum sehr danke (Thread: http://www.lpgforum.de/lpg-skoda-au...l-tsi-wo-auf-welche-lpg-anlage-umruesten.html) , steht für mich fest, dass ich meinen Skoda Octavia 1,4 TSI umrüsten lassen möchte. Es soll / wird wohl eine Vialle LPdi Anlage, wenn mich bis dahin nicht noch etwas deutlich umstimmt. Darum solle s hier aber nicht gehen (wer dazu was sagen will bitte den o.g. Thread nutzen).

    Werde den Wagen nun nen Monat oder zwei entspannt einfahren, um mich an das Auto zu gewöhnen und etwaige Fehler und Probleme vorher beheben zu lassen.

    So nun stellt sich mir gerade bei einem Neuwagen die Frage, ob ich für den Umbau noch eine Zusatzgarantie abschließen soll / muss. Der Umrüster selbst arbeitet mit der rekoga my-Gas Versicherung (von der Europa Direktversicherung) zusammen, die es in zwei verschiedenen (Classic und Spezial) Varianten gibt. (Link zu den Bedingungen/Umfang: http://www.rekoga.com/PDF-Dateien/ABRK-My-Gas.pdf) Alternativ dazu wäre noch die CarGarantie Gas eine Alternative (Link zu den Bedingungen/Umfang: http://h-h-ford.de/userdata/8646/files/zusatzgarantie f_r gasumr_stung lpg.pdf, zu welcher ich allerdings noch keine Preise gefunden habe, aber die wird ja von zahlreichen Umrüstern auch empfohlen und ist auch ne bekannte Versicherung, da die ja v.a. Gebrauchtwagen- und Anschlussgarantien machen.

    So nun zu den eigentlichen Fragen:
    - Braucht man so eine Versicherung ? Was ist durch Herstellerversicherung (Skoda), Hersteller der LPG-Anlage (Vialle) und Haftung des Umrüsters schon abgedeckt?
    - Reicht eine "einfache" Zusatzversicherung (hier Classic, also Schutz wie folgt: "Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Hydrostößel, hydralischer Kettenspanner, variabler Nockenwellensteller sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Motorinnenteile") oder sollte es die größere Nummer dann sein (Spezial mit folgenden Zusatzleistungen: "Lambda-Sonde, Katalysatior sowie sämtliche durch die Gasanlage mitbenutzten unveränderten Original-Bauteile der Einspritzanlage")
    - Wie ist es, wenn ich eine Versicherung später abschließe ? Geht das überhaupt noch nach der Umrüstung ?
    - Was gibt es sonst noch so dazu zu wissen / sagen ?

    Würde mich über Hilfen / Meinungen sehr freuen !
     
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  3. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Soweit mir bekannt ist, kann man eine Zusatzversicherung nur unmittelbar nach der Umrüstung (Bei der Europ. Assistance z. B. max 5 Tage danach) abschließen.
    Ist auch irgendwo verständlich, sonst würde jeder, der einen Motorschaden kommen sieht, noch schnell die Versicherung abschließen.
    Der Gasanlagenhersteller haftet schon mal nicht für Schäden, der Autohersteller auch nicht.
     
  4. BeVo

    BeVo AutoGasKenner

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    Soweit mir bekannt erlischt die Herstellergarantie sobald Du in das Fahrzeug eine Gasanlage einbaust! Meinem Neffen so passiert, Skoda hat die Garantie wegen einbau einer Gasanlage abgelehnt. Ich weiss nicht mehr genau wie das da drin Stand, aber Sinngemäß die Hersteller/Werksgarantie ist mit dem Einbau verfallen. Irgend ein Motorteil war defekt, weiss aber auch nicht genau was, und sollte eigentlich ein Garantiefall sein.
     
  5. #4 dscholli, 18.01.2012
    dscholli

    dscholli AutoGasAuskenner

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    Wie BeVo schon geschrieben hat, erlischt die Herstellergarantie bei Veränderung des Fahrzeugs wie die Nachrüstung einer Autogasanlage. Es sei denn Du kaufst einen Neuwagen der herstellerseitig mit einer Autogasanlage kommt. Als Beispiel bietet Ford auch zwei oder auch drei Modelle mit Autogasanlagen an.
     
  6. Widdy

    Widdy AutoGasMitwisser

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    Also ganz so einfach ist die Sache nicht...

    Es muss zwischen 2 sehr wesendlichen Punkten unterschieden werden.

    Garantie => Freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers oder eines Unternehmens.
    Bei einer Garantievereinbarung kann der Garantiegeber Ein- und Ausschließen was er will.
    Alles ist freiwillig und somit auch frei definierbar

    Gewährleistung => Gesätzliche Regelung u.a. geregelt im BGB.
    Gewährleistung zwischen 2 Nichtkaufleuten kann vertraglich ausgeschlossen werden.
    Gewährleitung zwischen 2 Vollkaufleuten kann vertraglich ausgeschlossen werden. Hier ist bei keiner vertraglichen Regelung 1 Jahr üblich!

    Gewährleistung zwischen einem Kaufmann oder sonstigen Gewerbetreibenden und einer Privatperson ist in diesem Fall dem Käufer immer zu gewähren.
    Die Frist beträgt 2 Jahr ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. Abnahme des Gewerks durch den Kunden bzw. Übergabe/Abgabe des Gewerkes.

    Nun aber nicht zu früh freuen:

    Die Gewährleitung (Mängelhaftung) hat der Hersteller nur in folgenden Fällen zu leisten:

    1. Der Fehler bestand zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. schon bei der Herstellung und ist erst im laufenden Betrieb des Gerätes oder des Produktes ersichtlich geworden.

    2. Der Fehler ist generell auf einen konstruktionsfehler oder schlechter Materialbeschaffenheit zurückzuführen, so daß dieser est im laufenden Betrieb ersichtlich werden konnte.

    ...Klingt auch schon ganz toll...Aber immer noch zu früh gefreut...

    Bis zum 7 Nutzungsmonat muß der Hersteller der Sache den Nachweis erbringen, daß er an seinem Produkt (bei seiner Arbeit) alles richtig gemacht hat. Mit dem Beginn des 7. Monats nach Übergabe des Gewerks oder der Sache dreht sich die Beweislast um. Der Käufer muss den Nachweis erbringen, daß er alles richtig gemacht hat. Das Gerät die Sache nicht überansprucht hat und der Fehler beim Hersteller liegt...

    In der Regel wird sich bei Gasanlagen und evtl. auftretenden Fehlern in der Garantiezeit im Falle eines Fehlers folgende Situation abspielen:
    (In allen Fällen wurde eine Gasanlage bei einem werksneuen Auto nachträglich von einem Ümrüster eingebaut)

    1. Fall der Klimakompressor geht innerhalb der Garantiezeit kaputt:
    => Der Vertragshändler wird diesen kostenlos ersetzen.

    2. Fall der Laderegeler geht innerhalb der Garantiezeit kaputt:
    => Der Vertragshändler wird diesen kostenlos ersetzen.

    3. Der Kühler, Ölpumpe, Wasserpumpe, Luftmengenmesser geht innerhalb der Garantiezeit kaputt:
    => Der Vertragshändler wird diesen kostenlos ersetzen.

    4. Der beheizbare Sitz geht innerhalb der Garantiezeit kaputt:
    => Der Vertragshändler wird diesen kostenlos ersetzen.

    usw. usw.

    Fazit 1:

    Bei allen Sachen die also nicht direkt mit der Gemischaufbereitung, Verbrennungsräumen und deren Steuerung (Ventile) und Abgasanlage (inkl. Turbolader) zu tun haben wird sich der Händler nicht schwer tun das Ganze auf Garantie zu erledigen.
    Er bekommt hierfür schließlich nicht (sehr viel) weniger Geld als wenn der Kunde es Zahlen müsste. Der Kunde soll ja schließlich auch den nächsten Neuwagen bei dem Vertragshändler kaufen...


    Frisst sich jedoch der Turbo fest oder die Lambdasonde beginnt Märchenwerte zu liefern, oder Teile der Zündkerze zerschlagen den Brennraum oder der Kolben frisst oder die Ventile inkl. Sitze verabschieden sich - Dann - Dann wird es lustig...

    Fazit 2:

    Der Hersteller wird jede Schuld von sich weisen und auf die Gasanlage als Übeltäter pochen.
    Der Umrüster wird sagen er habe alles richtig gemacht. An Ihm kann es nicht liegen. Der Hersteller der Gasanlage wird sagen: Wir haften nicht dafür was der Umrüster mit einer unserer Produkte anrichtet...
    Sollte dann noch eine Zusatzversicherung im Spiel sein wird diese auch erst einmal versuchen die Sache abzulehnen und auf den Hersteller verweisen...

    Daraus folgt:

    Du willst einen 100% gasfesten Motor umrüsten. Also entfallen die meisten Zweifel aus Fazit 2.

    Du willst mit einer Vialle LPdi-Anlage umrüsten. Hier entfällt der Zweifel das der Umrüster etwas flasch eingestellt hat, denn die Anlage ist vorprogrammiert und auf Deinen Wagen zugeschnitten.
    => Bei einer Prins VSI DI wäre dies das selbe. Ausser das bei einer Prins kein flüssiges Gas durch sonst benzinführende Teile fließt, die dies evtl. nicht auf Dauer toll finden...

    Schließt Du also keine Versicherung ab läufst Du Gefahr evtl. mal ne Hersteller HD-Benzinpumpe kaufen zu müssen.
    Schließt Du eine Versicherung ab wirst Du PingPong-Ball im Spiel zwischen Fahrzeughersteller, Umrüster (Gasanlagenhersteller) und Zusatzversicherer sein.
    Am Ende kommt es bestimmt auf das Urteil eines Gutachters an - Dies wiederrum könntest Du auch ohne Zusatzversicherung in kauf nehmen und wenn der Gutachter feststellt, daß der Fehler nicht von der Gasanlage herrührt, dann ist wieder der Hersteller über die Gewährleitungsschiene in der Pflicht.

    Ich finde so eine Zusatzversicherung ist wie eine Handy und Ceranfeldversicherung mehr als flüssig!
     
  7. #6 fserver, 18.01.2012
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    fserver AutoGasDazugehöriger

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    Guten Abend und besten Dank für die ausführliche Erläuterung ! ! Ich habe eh eine Rechtschutz für den Fall, dass es da etwas intensiveres zu "beanstanden" gibts, was dann nur noch über Gutachter läuft, daher gehe ich mit vielen deiner Meinungen dacore (mit dem Wissen im Hintergrund, dass ggf. nen Gutachter entscheiden muss und ich mein Recht damit einfordere).

    Etwas schwer tue ich mich dann bei solchen Dingen wie Turbolader: Keiner will die Schuld auf sich nehmen, heißt: nen Gutachter muss entscheiden, warum der defekt ist. Sollte es unabh. vom Gas sein = Hersteller, aber wer haftet, wenn es die Gasanlage war? Der Umrüster? Der Defekt ist ja erst deutlich später aufgetaucht (also keine Gewährleistung durchsetzbar)?
     
  8. #7 dscholli, 19.01.2012
    dscholli

    dscholli AutoGasAuskenner

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    @widdy

    Der Punkt ist ob Garantie/Gewährleistung bezieht sich auf ein neues Fahrzeug das ab Werk ohne Veränderungen ausgeliefert wurde. Läßt der Kunde nun bei dem Neuwagen eine Gasanlage einbauen, ist das ein Eingriff am Fahrzeug und am Motor. Damit erlischt Garantie/Gewährleistung.

    Das ist eigentlich nichts anderes als wenn beispielsweise eine Spielekonsole kaufe, einen modifizierten Chip einsetzen lasse um kopierte Spiele laufen zu lassen. Garantie/Gewährlesitung ist futsch.

    Als ich meinen Mazda hab umrüsten lassen, mit Additivsystem, bekam ich vom Umrüster eine zusätzliche einjährige Garantie auf den Motor. Der Umrüster gibt im Prinzip 2 Jahre Garantie/Gewährleistung auf die Gasanlage, wenn Mängel auftreten.
     
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  10. Zenith

    Zenith AutoGasInteressierter

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    @dscholli

    widdy hat das schon gut erklärt. Pauschal zu sagen die "Garantie/Gewährleistung erlischt" ist schlichtweg falsch. Auch der Vergleich mit der Spielkonsole hinkt.

    Es muss einen kausalen Zusammenhang geben.

    Das ist genauso wie ich immer in Foren lese, wo es darum geht irgendwelche An- oder Umbauten nicht eintragen zu lassen, das dann der Versicherungsschutz komplettt erlischt. Meistens Blödsinn, es muss einen kausalen Zusammenhang geben. Bei solchen pauschalen Aussagen rollt es mir (12 Jahre für große Versicherungen in Deutschland tätig) immer die Zehennägel hoch, genauso wie es jeden Umrüster schaudert wenn mal wieder Autogas zu heiß verbrennt und die Kolben wegen LPG schmelzen......

    Gruß
    Christian
     
  11. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Erzähl das mal den Autoherstellern.
     
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