Wichtig!!! An die Werkstätten unter uns Technische Dienste und Umsatzsteuerabzug!!

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  1. #1 Rabemitgas, 07.06.2013
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    Wie handhabt ihr Abnahmen der Technischen Dienste Umsatzsteuer technisch bei euch?

    Ist eine Abnahme nach §29 STVZO (Hauptuntersuchung)

    Oder aber Abnahmen nach §19.2 bzw. §21 Stvzo in eurem Betrieb eine Dienstleistung vom:

    1. Technischen Dienst zum (end)Kunden)? (so das der Kunde die Umsatzsteuer ziehen kann)(soweit er Umsatzsteuerabzugsberechtigt ist selbstverständlich) Und es ist bei euch nur ein durchlaufender Posten?

    oder:

    2. Eine Dienstleistung von der Werkstatt zum Kunden (und die Werkstatt kann also die Umsatzsteuer ziehen) Die er dann so wie eine Fremdeingekaufte Dienstleistung, oder aber einen Artikel/Produkt/Ersatzteil dem Kunden weiter berechnet? (und auch die umst ausweisst) ?

    Wird Steuertechnisch unterschieden? Zwischen HU§29 oder aber Sonderabnahmen §21 ?

    Bin mal gespannt :)

    Gruß Armin
     
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  3. #2 Autogas-Rankers, 07.06.2013
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    ich mache es nach 2.
     
  4. #3 Rabemitgas, 07.06.2013
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    Dann macht du es wohl falsch ;) Genau wie ich

    Bekommst du vom TÜV eine Sammelrechnung wo die MwSt ausgewiesen ist? Oder aber ist die Mwst nur auf dem Untersuchungsbericht ausgewiesen den der Kunde mit bekommt)

    Ich hab gerade ca. 5000€ in der "Klärung"
     

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  5. #4 Autogas-Rankers, 07.06.2013
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    Wichtig!!! An die Werkstätten unter uns Technische Dienste und Umsatzsteuerabzug!

    Ich bekomme eine Sammelrechnung aber mit Mwst. und jede einzelne direkt nach der Untersuchung mit Mwst.
    Mein Händlerkollege bekommt die Rechnung Netto.

    Laut Steuerberater und Steuerprüfung alles bestens
     
  6. #5 Schraubermeister.de, 07.06.2013
    Zuletzt bearbeitet: 07.06.2013
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    Wichtig!!! An die Werkstätten unter uns Technische Dienste und Umsatzsteuerabzug!

    Wir machen es nach Methode 1. Meine Dame (Steuerfachgehilfin) hat sich da mal mit auseinander gesetzt. Es gab meines Wissen auch mal eine Info von den HU-Prüfstellen.
    Ich kann sie gleich mal darauf ansprechen und bei Fragen kannst du mal mit ihr sprechen.
    Mich brauchst du nicht wirklich Fragen, dieses Zahlengewusel ist nicht meine Baustelle.

    MFG Thomas

    Ah, ich sehe gerade deine Anhänge. Das sind die Schreiben, die ich meine.
    Alle Dienstleistungen der Prüfstellen werden bei uns als durchlaufender Posten geführt.
     
  7. #6 Rabemitgas, 07.06.2013
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    Hallo Thomas

    Danke

    Jaahaa weil du in deiner Universalwerkstatt überwiegend §29 HU hast und weniger Sonderabnahmen.

    Das meinte Jens ja auch. Er macht es nach 2 also auf die Rechnung betrachtet quasi die Prüfung wie eine Fremddienstleistung/Material.

    Sein Händlerkollege der aber nur HU macht, der nimmt es als durchlaufeposten (also nach 1.)

    Gruß Armin
     
  8. #7 Schraubermeister.de, 07.06.2013
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    So, habe gerade mal ein paar Rechnungen durchgesehen. Wir bekommen unsere Rechnungen von den Prüforganisationen für Abnahmen nach § 19.2, § 21 und $ 29 immer ohne ausgewiesene Steuer.
    Ausser für Eigenfahrzeuge, aber das ist was anderes.
     
  9. #8 Rabemitgas, 07.06.2013
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    Richtig.

    Wichtig ist jetzt, das du es auf deiner Rechnung auch als "Durchlaufposten" handhabst, weil du die 19% zwar bezahlst, aber nur der Kunde sie ziehen kann.
     
  10. #9 Strandläufer, 07.06.2013
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    Wichtig!!! An die Werkstätten unter uns Technische Dienste und Umsatzsteuerabzug!

    Hallo Rabemitgas.
    Wer in die AGB des Technischen Dienstes schaut kann hier Lesen, dass auf allen Rechnungen die Mehrwertsteuer auf dem Prüfbericht ausgewiesen werden muss. Eine Anzeige beim Finanzamt Darmstadt wegen Unregelmäßigkeiten beim TÜV Darmstadt hat unter anderem auch dazu geführt, dass dieser TÜV ca. 1000.- Euro an das Finanzamt noch im nach hinein an Mehrwersteuer abführen musste.
    Mfg. Peter Ziegler BFG
     
  11. #10 Rabemitgas, 07.06.2013
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    Hallo Herr Ziegler

    Die Frage ist, ob der Kunde oder die Werkstatt diese ziehen kann.

    Bei einer Rechnung unter 150€ ist ja das vereinfachte rechnungsverfahren anzuwende, wo also nicht drauf stehen muss, wer der Empfänger ist.

    Also...Es stehen aber zwei Empfänger Drauf. 1. oben rechts die Firma 2. Der Kunde (Halter)

    Da ich belegen kann, das ich die 19% UsSt bezahlt habe, sowie sie auf der Rechnung des Kunden als (die Umrüstgesamtrechnung) "Gesamtwerkvertrag" Also Gasanlage,Umrüstung,Abnahme (Beim TÜV Eingekauft) komplett mit 19% drauf habe, hat der technische Dienst mmn. ein Problem, und er hat mir eine Gesamtrechnung (Rückwirkend) Abzugsfähig auszustellen.

    Gruß Armin
     
  12. #11 Strandläufer, 07.06.2013
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    Wichtig!!! An die Werkstätten unter uns Technische Dienste und Umsatzsteuerabzug!

    Hallo Rabemitgas.
    Auf jeder Rechnung/Prüfbericht muss der Betrag mit Mehrwersteuer ausweislich angegeben sein. Bei Beträgen unter 150.-€ sollte stehen... Dieser Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwersteuer von 19%. Welcher Name auf dem Prüfbericht steht, der Kunde oder die Ihre Firma hat definitiv nichts mit der Nichtausweisung der Mehrwehrtsteuer in welcher Form auch immer zu tun. Nur wer eine Rechnung erstellt, hier der Technische Dienst, muss auch zwingend die Mehrwersteuer ausweisen.
    Mfg.
    Peter Ziegler
     
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  14. #12 Rabemitgas, 08.06.2013
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    Ja aber dadurch ist nicht eindeutig gesagt wer nun der Nutznießer der Steuer ist.

    Also der Kunde doppelt wenn er eine Rechnung vom Umrüster bekommt, in dem er die Komplettrechnung bekommt.(also Autogasumrüstung inkl TÜV Abnahme §21) und den TÜV Bericht?

    Oder die Werkstatt, die diese Leistung beim TÜV in Auftrag gegeben hat und eingekauft hat?

    Also!! Für mich ganz klar die Werkstatt. (wie alles nach UsStG)

    Gruß Armin
     
  15. #13 V8gaser, 08.06.2013
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    Du bist kein Nutznießer, da du die Steuer vom Kunden kassierst, aber 1:1 beim FA ablieferst - daher Durchlaufender posten.
    ABER, und da hast du Recht, der Kunde hat die TÜV Rechnung idR fest am Prüfbericht hängen - mit ausgewiesesner Mwst UND in deiner Rechnung. Schließlich hast du das beim TÜV bezahlt und möchtest es wieder.
    Das konnte mir bisher auch niemand richtig einleuchtend erklären - Wie soll ich die TÜV Rechnung als Durchlaufenden posten in der Rechnung angeben?
    Gebe ich es netto an den Kunden weiter - er kann sich die Steuer ja mit der original Rechnung holen - hab ich den Zonk, da ich ja Brutto beim TÜV zahlen muss.
    Gebe ich es brutto weiter, hätte dieser es zwei mal zum abziehen - darf auch nicht sein.
    Gar nicht aufführen und dem Kunden sagen: "Musst du überweisen" kann es auch nicht sein.
    Ihm die original Rechnung nicht mitgeben....sie ist auf ihn ausgestellt und ich bekomme nur eine Sammelauflistung ohne MwSt

    Evtl liest hier ja ein Steuerprofi und kann das mal erläutern. Was mir beim TÜV und von anderen Quellen mitgegeben wurde ist eher....seltsam.
     
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