Werkstattentfernung unzumutbar!?

Diskutiere Werkstattentfernung unzumutbar!? im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo ersteinmal an alle, da ich neu hier im Forum bin und auch gleich die erste Frage... Habe eine Gasanlage in meinem Fahrzeug einbauen lassen...

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  1. #1 macmarkus, 23.10.2009
    macmarkus

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    Hallo ersteinmal an alle, da ich neu hier im Forum bin und auch gleich die erste Frage...

    Habe eine Gasanlage in meinem Fahrzeug einbauen lassen auf welcher noch Garantie besteht und bin nun umgezogen (ca. 400km) weit entfernt und jetzt gibt es wiederholt Probleme mit der Abgaswarnleuchte, welche laut hiesigem Autohaus auf die gasanlage zurückzuführen ist.

    Nun die Frage, da ich schon mal irgendwo gehört habe, dass gewisse Entfernungen wegen Garantiefällen unzumutbar sein sollen, inwiefern ich auch einen anderen Gasumrüster wegen Reparatur aufsuchen kann, da mein Umrüster behauptet ich MUSS zu ihm kommen. Vor einiger Zeit wurde bereist ein Rail ausgetauscht und bin hierfür die gesamte Strecke hin und zurückgefahren (es gibt für diese Anlagenumrüster auch nur in Ostdeutschland) und das kann und will ich nicht noch einmal mitmachen, zumal der Wagen vor kurzem schon da gewesen ist...

    Vielleicht kann mir jemand dazu helfen.

    Viele Grüße Markus
     
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  3. #2 540V8, 23.10.2009
    Zuletzt bearbeitet: 23.10.2009
    540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Um mal hier etwas genauer nachhaken zu können, wäre es sicher interessant, wenn man wüßte, was hier für eine Gasanlage verbaut ist?

    Aber das ein anderer Umrüster Garantiearbeiten ausführt, wird wohl kaum in Frage kommen.
    Zu mir sind auch schon Kunden aufgetaucht, die wie selbstverständlich Garantiearbeiten ausführen lassen wollten (und natürlich nichts bezahlen dafür). Da wirst Du Pech haben. Ansprechpartner ist im Garantiefall immer der Umrüster/Händler, egal wie weit weg der ist.
     
  4. #3 Rabemitgas, 23.10.2009
    Rabemitgas

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    Herzlich Willkomen bei uns Markus.

    Leider fällt deine Frage in ein Bereich Rechtsberatung, die Antwort da drauf, kann dir eigentlich nur ein Rechtsanwalt geben.

    Wir dürfen solche Themen eigentlich gar nicht beantworten, weil wir uns dann der Gefahr aussetzen der abmahnwürdigen kostenlosen Rechtsberatung.

    Bitte um verständnis.

    Gruß Armin
     
  5. #4 macmarkus, 23.10.2009
    macmarkus

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    Hallo Armin,

    da geb ich Dir natürlich recht, dass dies natürlich schon eine Rechtsfrage ist. Dachte evtl., dass dies schon jemand selber erfahren hat und dazu etwas sagen könnte. Nach nunmehr längerer Recherche muss ich dazu auch 540V8 widersprechen denn habe nun folgendes herausgefunden:Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 08.01.2008, Az. X ZR 97/05, nunmehr entschieden, dass die Nachbesserung vom Verkäufer dort zu erbringen sei, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet.

    Im Klartext: der Verkäufer ist verpflichtet, die mangelhafte Sache am Ort des Käufers nachzubessern. Ist dies wie unter anderem auch beim Autokauf nicht möglich, muss der Verkäufer entweder Fahrzeug auf seine Kosten abholen oder die Kosten der Nachbesserung einschließlich der Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat.


    ...von daher lt. Gesetzgeber eine eindeutige Angelegenheit.
     
  6. #5 gascrack66, 23.10.2009
    gascrack66

    gascrack66 AutoGasKenner

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    klar, das ein "Kunde" nur die für ihn günstige Hälfte zitiert - was lernen 540v8,rabemitgas und die anderen Umrüster ganz schnell daraus :confused:

    den Ort der Mangelerfüllung zu ihren Gunsten in Ihren AGB ganz schnell aufnehmen wenn sie das nicht schon haben.....


    So, wenn das Dein Umrüster nicht mit in den AGB hat, könntest Du Recht bekommen, mit Betonung auf könnte...
     
  7. #6 V8gaser, 23.10.2009
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    Das Werk wurde in der Werkstatt erbracht - dort in Auftrag gegeben und bezahlt. Sprich der Auftrag dort erfüllt.....
    Du wirst im Mediamarkt niemanden finden, der eine vermeindliche deffekte (muss ja erst belegt werden das es an der Anlage lag) Ware - eine Taschenlampe für 5€ zB - bei dir abholt....
    Solange es sich um bewegliche Dinge handelt....dürfte klar sein wer den Weg geht.

    Unser Gesetzgeber schreib niemals eindeutige Gesetze!! Die sind stehts dehnbar, fehlerhaft, bzw Auslegungssache.
     
  8. #7 Martin230TE, 23.10.2009
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    Hi,
    also wenn ich den Thread so lese, frage ich mich schon, ob du zu nahe an elektrischen Feldern schläfst, oder dein Trinkwasser irgendwas enthält was dir nicht so ganz gut tut.

    Im Klartext. Du bist umgezogen, der Weg zum Umrüster ist dir nun zu weit, und nun soll der Umrüster am besten zu dir kommen.

    Sonst ist aber noch alles bei dir ok, oder? Da kann der Umrüster ja mal froh sein, das du nicht ausgewandert bist.

    Wenn dein Einbau schon länger als 6 Monate her ist, würde ich als Umrüster dann mal ganz mauern.
    Dann ist der aus der Garantie draußen, und du bist in der Gewährleistung. Juristisch bedeutet das die Beweislastumkehr, das heißt du muß dem Umrüster nachweisen, das der Fehler von Anfang an da war.
    Wenn er dir nach dem 6. Monat Garantie gibt, ist das reine Kulanz.

    Warum würde ich mauern - ganz einfach, wie man in den Wald ruft...

    Gruß
    Martin
     
  9. 540V8

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    Mir ging es ja nicht nur um den Ort der Nachbesserung, sondern das Leute bei mir waren mit ihrem Auto, dass sie nicht bei mir umrüsten lassen haben. Da aber die gleiche Gasanlage verbaut war, die ich auch einbaue, waren die doch glatt der Meinung, ich würde wie z.B. ein Autovertragshändler hier Garantiearbeiten ausführen. Und ich hätte dann den Garantiekram abwickeln sollen.... Vor allem bleibt man als Umrüster auf den Kosten für die notwenige Arbeit eh sitzen, da die Importeure nur für defekte Teile aufkommen.
    Da wär ich schön bescheuert gewesen, wenn ich da was gemacht hätte. Vor allem sollte man sich wirklich überlegen, überhaupt während der Garantiezeit Hand an eine fremde Gasanlage zu legen.
     
  10. #9 macmarkus, 23.10.2009
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    hmm schon schade, dass man hier um Hilfe bittet und dann durch solche doch sehr unseriösen Äußerungen wie Martin so angemault wird.

    Erstens kann man solche Dinge nicht in den AGB's selbständig zu seinen Gunsten ändern da dies rechtlich festgelegt ist (siehe nochmals Urteil), selbst wenn ich als Kunde auf mein Widerrufsrecht bei einem Kauf verzichte und dies sogar unterschreibe ist dies nicht rechtens und der Vertrag damit ungültig also das einmal zu den "AGB's".

    Zum Anderen ist es schon sehr schade, wenn man als Kunde an die 4000,- EUR für eine Gasanlage bezahlt welche nach mehrmaligen Nachbesserungen immer noch nicht funktioniert. Durch Umzug beruflicher Natur kann man als Kunde ja nun auch nichts dafür, dass der Gasumrüster nur in einem Teil von Deutschland sitzt. Bei PRINS finde ich diese ja fast deutschlandweit und da kann ich zu Garantiefällen auch zu jeder Werkstatt fahren welche diese Leistungen erfüllen muss oder darf ich einen Artikel bei Media Markt in Hamburg erstanden nicht in München reklamieren? Eine tolle Werbung wenn dies nicht möglich sei, von der rechtlichen Situation mal gar nicht zu reden.

    Von mir als Kunde ist zu erwarten, dass nach mehrmaliger Reparatur nun ein ansässiger Gasumrüster die Anlage in Stand setzt und die Kosten über die Herstellerfirma abgerechnet werden. Man kann jemandem nicht zumuten 700km inklusive Hotelübernachtungen auf sich zu nehmen wenn wieder einmal versäumt wurde die Anlage korrekt einzustellen. Gerade wenn dies vor 4 Wochen schon einmal geschehen sein sollte. Dir lieber Martin möge ähnliches nie passieren denn dann möcht ich Deine Stellungnahme nicht dazu hören oder lesen wollen.
     
  11. #10 Joe 540, 23.10.2009
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    Joe 540 AutoGasAuskenner

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    .....€ 4000????

    Welches Auto - Anlage - 12 Zylinder???


    cu
     
  12. #11 Rabemitgas, 23.10.2009
    Rabemitgas

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    Ihr werft alle gerade Neuwarengarantie, Sachmängel, Handwerksleistungen, Werksveträge etc. alles durcheinander.

    Ich kann allen nur raten mit rechtlichen Dingen Vorsichtig zu sein, es gibt im Internet 1000de Parasiten (Frischgebackene) Anwälte die von Harz 4 leben und nebenbei im Internet rumstrolchen und Abmanungen als nebenverdienst schreiben.

    Kosten ca. 200€ nur weil man anderen helfen möchte.

    Gruß Armin P.s. wenn alle Rechtsdinge so eindeutig wären bräuchte es keine Anwälte mehr, jeder Fall ist individuell
     
  13. #12 Martin230TE, 23.10.2009
    Martin230TE

    Martin230TE AutoGasAuskenner

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    Jedenfalls hast du eine Vollkaskomenthalität die sich mit der Realität nicht vereinen lässt.
    Das deine Anlage nicht läuft ist die eine Sache. Zum Umrüster fahren konntest du ja auch. Nach der dritten Nachbesserung wäre dann ja noch die Möglichkeit auf Wandlung.
    Das du aber weggezogen bist, kann ja wohl kaum der Nachteil des Umrüsters sein.
    Da du das Beispiel Mediamarkt ansprichst (ein Unternehmen das ich gut genug bis ins Detail kenne) so soll gesagt sein, jeder Markt ist eine eigenständige GmbH, das Garantieleistungen in jedem Markt angenommen werden ist eine freiwillige Verpflichtung der MSH, aber kein MUSS.
    Die Jurafachfrau im Hintergrund kratzt sich übrigens auch gerade am Kopf.

    Voraussetzung für eine Wandlung sind natürlich echte Mängel, ein durch Wartungsstau verdreckter Filter z. B. gehört definitv nicht dazu.
    Gruß
    Martin
     
  14. #13 macmarkus, 23.10.2009
    macmarkus

    macmarkus AutogasTestSchreiber

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    naja werde mich dann mal wieder abmelden, da man auf eine vernünftige Frage nur dumme antworten bekommt (Martin sei Dank) viel beitragen konnte er ja nicht von daher hat das hier auch weiter keinen Sinn. Was Wandlung angeht weiß ich nicht wie man da jetzt nun drauf kommt denn die Anlage wurde nachgerüstet und nicht das Fahrzeug inklusive Gasanlage erworben von daher steht eine Wandlung völlig außer Diskussion. Und das ich schon einmal (von den Besuchen als ich noch dort wohnte mal abgesehen) den weiten Weg auf mich gebracht habe zeugt ja auch davon, dass ich nicht solch einen Charakter habe welchen Martin vermutet.

    In diesem und auch im Sinne der Forenbeitreiber werd ich die Diskussion nun beenden und bitte um Schließung des Threads.

    Vielen Dank denjenigen die vielleicht hätten helfen wollen.
     
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  16. #14 Martin230TE, 23.10.2009
    Zuletzt bearbeitet: 23.10.2009
    Martin230TE

    Martin230TE AutoGasAuskenner

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    Wandlung heißt - der Umrüster baut die Anlage wieder aus und du bekommst dein Geld wieder, abzuglich den Nutzungswert, den du durch die Anlage hattest.
    Da du aber über die Mängel und deren Beseitungsversuche nichts schreibst, kann man da nur Mutmaßen.
    Gruß
    Martin
     
  17. #15 Rabemitgas, 23.10.2009
    Rabemitgas

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    Naja du hattest eine Frage gestellt, weißt aber wohl deiner meinung nach die Antwort schon.

    Ein Diskusionsforum ist halt zum Diskutieren, der eine sagt Sachen so, der andere anders, beleidigt wurdest du jedenfalls nicht, so das ein Moderator einschreiten musste.

    Aber ich denke es hätte schon am anfang geschlossen werden müssen, juristische Sachen sind immer schwierig, klar sonst hätten Gerichte nichts zu tun.

    Sei bitte nicht beleidigt, in jeden Forum geht es so zu, das ist normal.

    Gruß Armin
     
Thema: Werkstattentfernung unzumutbar!?
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