Unfallverursacher mit 240%

Diskutiere Unfallverursacher mit 240% im Stammtisch Forum im Bereich Off Topic - Bereich; Hallo, ich habe mir vor ca. 3 Monaten einen E46 323i geholt. Da ich den Führeschein erst seit Juli 2009 habe, musste ich bei 240% einsteigen....

  1. #1 baili1789, 05.07.2010
    baili1789

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    Hallo,

    ich habe mir vor ca. 3 Monaten einen E46 323i geholt. Da ich den Führeschein erst seit Juli 2009 habe, musste ich bei 240% einsteigen. Das war für mich als Student ziemlich bitter. Nun hat der Versicherungsmakler (ein Bekannter von mir) gesagt, ich soll 106€ monatlich bezahlen und nach 6 Monaten wenn ich keinen Unfall baue, werde ich auf 140% eingestuft.

    Nun wars heute soweit. Ich war kurz vor einer Ampel mit 50km/h unterwegs, dann wars grün. Ein Opel Astra fur auf der linken Spur los und ich fuhr weiter hinter ihm auf der rechten Spur. Da ich an der Ampel gar nicht anhalten musste, war ich etwas schneller als er. Nach ca 100m fuhr ich so fast an seiner Höhe oder einbischen mehr vielleicht rechts und hab gesehen, dass meine Spur aufgrund von parkenden Fahrzeugen nicht mehr befahrbar wird. Da ich an der Stelle an der Höhe seiner Motorhaube fast war, habe beschleunigt und dann geblinkt und bin dann vor ihm gefahren. Nur er hat mich leider mit der rechten Seite seiner Stoßstange erwischt.

    Ich habe angehalten und er hat mir mitgeteilt, dass er wie ich nicht weiß was er tun soll, außerdem gehört das Auto einem bekannten von ihm. Er hat gesagt, er habe kein Bock auf Polizei, vor allem der Schaden ist gering bei seinem Fahrzeug und das Fahrzeug ist sowieso von der anderen Seite auch schon zerkratzt. Ich habe ihm meine Kontaktdaten gegeben und den Namen meiner Versicherung. Von ihm habe ich den Namen der Fahrzeugbesitzers und die Kennzeichen. Er hat gesagt, er teilte dem Besitzer mit und er entscheidet was er macht.

    Nun meine Frage,
    kann ich es jetzt vergessen, dass meine Versicherung nach 6 Monaten billiger wird, obwohl der Schaden so klein ist?
    Muss ich meine Versicherung anrufen und mitteilen, dass einen Unfall verursacht habe, falls der Typ sich garnicht meldet.

    Ich habe euch bereits ein Foto vom Schaden hochgeladen, wenn das hilft.

    Es wäre nett, wenn ihr mir die Fragen, beantworten würdet. Ich bin verzweifelt.

    Danke im Vorraus
     

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  3. #2 alukugel, 05.07.2010
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    Ok, zu deinem Problem kann ich dir keinen "ordentlichen" Rat geben, aber:

    ...und sich dann Sorgen über die laufenden Kosten machen? Ich bin ja nun auch an der Uni und der zügige Nissan-Zweisitzer-Targa aus meiner Berufszeit ist ziemlich bald einem günstigeren Auto gewichen. An deiner Stelle würd ich auch erstmal "Hasenkiste" (= billige Versicherung, was nicht da ist kann nicht kaputtgehen & wenig Verbrauch) fahren bis du nicht mehr nur Geld ausgibst sondern auch mal Geld verdienst. Dann musst du dir auch nicht SO sehr einen Kopp um solche Aktionen wie die oben geschilderte machen...
     
  4. Hexxer

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    Ohne die Situation zu kennen könntest Du sogar im Rechht sein. Allerdings so ganz ohne Bullerei sieht das jetzt natürlich schlecht aus.
    Dreimal darfst Du raten warum. Sorry.
    Ich würde, als Laie, sogar sagen das Ihr da mit 50:50 rauskommen könntet. Sowas wie Reißverschluß und jemanden rein lassen gilt noch immer. Kann natürlich auch sein das Du Dich einfach verschätzt hast. Ohne Bullerei bzw ohne mehr Info ist das aber Spekulation.
    Hier kann ich immer und immer wieder nur zu einer KFZ Hapftpflich raten.

    Du hast die Möglichkeit den Schaden sozusagen zurückzukaufen, oder eben gleich komplett selbst zu zahlen. Ich würde aber aus dem Bauch mit nem tausender rechnen. Da muß wohl leider lackiert werden und lackiertes Stoßfänger kosten eben. wie man das aber u.U. zurückkauft sollte Versicherungsfuzzi wissen.
    Die Unfallhöhe ist der Versichung absolut Latte.

    MFG
     
  5. Hexxer

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    PS: Es gint sogar sowas wie ne "Unfallmafia" die aus soclhe Unfälle provoziert um dann das Geld zukassieren. Wäre natürlich blöd und sicherlich auch Zufall.
    Der Unfallgegner kann den Unfallschaden per Kostenvoranschlag von Hersteller (Autohaus) einreichen und das Geld dann einfach auszahlen lassen ohne den Schaden zu beheben.
     
  6. #5 Maddin82, 05.07.2010
    Maddin82

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    So klein is der schaden nicht, erfahrungsgemöß läuft das auf etwas 700€ raus. Wenn du den schaden der versicherung ersetzt oder dich direkt mit dem gegner einigst solte das deinen prozenten nichts machen.

    BTW: Bei den prozenten würd ich den bmw verkaufen und einen kleinwagen leasen, der kostet monatlich als komplettpreis weniger als deine versicherung
     
  7. #6 vonderAlb, 05.07.2010
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    Das bedeutet für dich das du entscheiden musst ob evtl. sogar anhalten musst.

    Du hast also deine Spur verlassen und hast die Spur gewechselt. Das darfst du aber nur wenn es zu keiner Geföhrdung anderer führt. D.h. die Spur frei ist, niemand gefähdet wird oder sogar genötigt wird (abbremsen).

    Ne, du hast ihn erwischt.

    Die Versicherung wird sich an dich wenden wenn irgend jemand Ansprüche stellt. Wenn der Typ sich nicht meldet: gut für dich.

    Gut so, Foto ist immer gut. So kann man beweisen welcher Schaden eigentlich entstanden ist. Dadurch das die Polizei nicht bemüht wurde, konnte nicht festgehalten werden was tatsächlich passiert ist. Theoretisch könnte jeder von euch was anderes behaupten ("nicht ich sondern er ist in mich hinein gefahren") und keiner kann es beweisen wenn es keine Zeugen gibt.

    Panik brauchst du keine schieben. Der Versicherungbeitrag erhöht sich nur wenn die Versicherung den Schaden reguliert (du gibst den Unfall zu und die Versicherung zahlt). Du kannst aber den Schaden selber bezahlen bzw. der Versicherung zurück zahlen und alles bleibt beim alten (keine Beitragserhöhung). Dazu hat man im Allgemeinen, so weit ich noch in Erinnerung habe, bis zu 6 Monate Zeit. Das aber solltest du dann mit deiner Versicherung klären. Laß dich von denen beraten. Die sagen dir auch ob es sich für dich lohnt den Schaden selber zu bezahlen. Denn je nach Schadenshöhe und Schadenfreiheitsrabatt kann es günstiger sein wenn die Versicherung alles bezahlt (auch wenn dadurch dein Beitrag steigt). Aber bei 240 % ist es wohl günstiger selber zu bezahlen.
     
  8. #7 vonderAlb, 05.07.2010
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    Warum kann mein eigentlich seine eigenen Beiträge nicht mehr nachträglich korrigieren/editieren?

    Folgender Satz ist unglücklich und fehlerhaft geschrieben:

    Damit meinte ich eigentlich: Du musst notfalls sogar anhalten, wenn du nicht mehr weiter fahren kannst. Deine Fahrspur endet oder ist blockiert, die Nachbarspur ist besetzt. Also endet für dich die Fahrt und du musst anhalten und kannst erst weiter fahren wenn du gefahrlos die Spur wechseln kannst.

    Oberstes Gebot ist Sicherheit. Ist sie nicht gegeben: anhalten.

    Nicht darauf hoffen das andere dein Vorgehen erahnen und hoffen das der andere bremst und ausweicht. Sowas geht früher oder später immer irgendwann schief.
    Manche haben Angswt das der Hintermann hionten auf fährt. Mach dir keine Sorgen über den Hintermann. Der muss selber schauen das er niemanden gefährdet und muss für seinen Sicherheitsabstand sorgen. tut er das nicht und es kracht dann hat ER ein Problem. Nicht du.
    Schau nach dir das du niemanden gefährdest oder in Schwulitäten bringst, dann läuft es gut für dich.
     
  9. #8 V8gaser, 05.07.2010
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    Vergiss das ganz schnell! Reißverschluss ist nur vorgeschrieben wenn duch Schild angekündigt!!! Auf freiwilliger Basis gibts das nicht.
    Außerdem - so wie er das fabriziert hat - schnell Stoff und vor dem Anderen rein....sorry, so nich. Da war er schon mal schneller al 50km/H usw. Polizei kommt nur bei Personenschaden, und wenn sie bei sowas auftaucht wird der Kleinunfall nicht aufgenommen! Die evtl kassierten 35€ sagen absolut nix über die Schuldfrage aus.

    Versicherung mitteilen. Wenn sich der Andere dort meldet, besteht immer noch die Möglichkeit den Schaden selber zu löhnen um den Freiheitsrabatt zu retten.
    Aber ehrlich gesagt - klassischer Fahranfängerfehler. Situation falsch eingeschätzt - kostet halt.
     
  10. Hexxer

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    Hi,

    kein Schild muß Reißverschluß ankündigen soweit ich weiß.
    Es heisst ja auch:
    Glaub da entscheided auch ein bischen die tatsächliche Lage - so genau wissen wir es ja nicht.
    Reiverschlussverfahren - Wegfall eines Fahrstreifens - Autobahnstau - Vorrang des ersten Fahrzeugs auf dem freien Fahrstreifen - Verkehrsfluss

    Wir waren halt nicht dabei, ein Foto sagt da mehr als tausend Worte.

    Ich bin mal so ner Trulla hinten drauf gerauscht - ich war Schuld, keine Frage. Meine Versicherung rief Wochen später an und meinet das ich den schaden eh nicht übernehmen wollte (2700€, ganzer hinterer Kotflügel) aber das man sich mal bedanken wollte weil sie selten so gute "Tatortfotos" hatten. Meinten nur das sie kaum was zu lesen brauchten, die Fotos sagten alles. Fand das Lob gut, den Unfall aber Kacke ;)
     
  11. #10 vonderAlb, 06.07.2010
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    So wie @Hexxer es schon in seinem Beitrag erklärte, der §7 Abs 5 sagt es nochmals deutlich:

    (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

    Auch das Reißverschlußverfahren ist kein Freifahrtschein einfach die Spur zu wechseln. Es ist absolut falsch zu glauben das der andere mich ja rein lassen muß.

    Derjenige der wechselt hat sich davon zu überzeugen das er es gefahrlos kann.

    Es gibt im Straßenverkehr eigentlich drei Regeln zu beachten:
    1. Linksabbieger haben so gut wie nie Vorfahrt (ausser es ist eindeutig beschildert)
    2. wer hinten drauf fährt trägt die meiste Schuld am Unfall (zu wenig Sicherheitsabstand enigehalten)
    3. wer die Spur wechselt hat Schuld wenn es kracht.

    Als Fahranfänger sollte man das immer im Hinterkopf behalten. Damit sind die drei größten Gefahrenpotential erkannt und können mit defensiver übersichtlicher Fahrweise entschärft werden. Fahren mit Hirn, nicht mit dem Gasfuß. Der Spruch "Der Klügere gibt nach" gilt ganz besonders im Straßenverkehr.
     
  12. #11 CustosLimes, 06.07.2010
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    Sorry habe nicht alle Beiträge durch gelesen, da ich das gefährliche Halbwissen, welches manche zum Besten geben nicht mag.

    Manchmal ist es besser, wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten :)))

    Ich sage zu dem Thema nur so viel dazu. Unfall wurde von der Polizei offenbar nicht aufgenommen. Wenn der andere seinen Bekannten den Vorfall schlidert wird er überall gesagt bekommen, dass er nicht Schuld ist. Dies bedeutet, entweder läßt er den Unfall nachträglich bei der Polizei aufnehmen und er meldet sich bei dir wegen den entstandenen Reperaturkosten oder er meldet deiner Versicherung den Unfall. Nur das melden der Versicherung würde dich hochstufen (aber auch nur wenn die Versicherung bezahlt). Bei Selbstregulierung wirst du nicht hochgestuft. So ist meine Erfahrung.

    Gruß Custos
     
  13. #12 vonderAlb, 06.07.2010
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    Sollte man durchaus doch mal durchlesen. Da wurde bereits alles geschrieben.
    Wiederholungen bringen nichts, nur Langeweile.

    Tja, jetzt stellt sich nur die Frage wer keine Ahnung hat. Jeder der hier schreibt, schreibt hier weil er der Meinung ist Ahnung zu haben. Bist du der Meinung das du, evtl. sogar als einziger hier, Ahnung hast ?
     
  14. #13 CustosLimes, 07.07.2010
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    Auch das Reißverschlußverfahren ist kein Freifahrtschein einfach die Spur zu wechseln. Es ist absolut falsch zu glauben das der andere mich ja rein lassen muß.
    [/quote]


    Das Reißverschlußverfahren ist bei diesem Beispiel überhaupt nicht anzuwenden. Hier handelt es sich um ein Hindernis auf der Fahrbahn (geparkter PKW).


    Das ist zu pauschal. Wenn der Vordermann absichtlich stark bremst hat der Hintermann micht die meiste Schuld, obwohl er drauf fährt !

    nur mal so um an deinen Beiträgen auch etwas rum zu nörgeln ;)
     
  15. Hexxer

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    Wie war das mit dem "Fresse halten" ???
    Auto-Unfall-Hilfe - Ihr Experte in Unfallfragen

    Ist zwar aus 2002, aber das tut ja nun nix zur Sache.
    OK, Kann ja sein das der Anwalt sich nur wichtig machen will und lieber die Fresse halten sollte.
    Nicht Druck(knopf) sondern Reißverschluss (im Reißverschlussverfahren darf man sich seinen Platz nicht „erzwingen“)…
    MFG
     
  16. Hexxer

    Hexxer FragenBeantworter

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    PS: Das ändert zwar tatsächlich nicht wirklich was an der Schuld des Threadstarters, aber am ende gings ja nur noch im Reissverschluß oder nicht.


    PPS: Kann man den Thread verschieben ? Ist doch keine Umfrage und editieren kann man auch nicht.
     
  17. herbo

    herbo AutogasTestSchreiber

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    Im Grunde ist es ja eigentlich auch egal, ob man Schuld/Recht hat oder nicht, sondern nur, ob man Schuld/Recht *bekommt*.
    Ich habe mal einen Unfall verursacht (rechts vor links missachtet). Aber weil mein
    Anwalt gut war (oder die Gegenseite sehr schlecht), wurde die Schuld 50:50 geteilt.
    Schon kurz vor dem Aufprall war mir klar, daß ich Schuld habe. Aber der Unfallgegner
    hat mich solange angeschrien, daß ich mir dann doch einen Anwalt genommen habe.
     
  18. #17 Rabemitgas, 07.07.2010
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    :/ sehr Fair.......
     
  19. #18 vonderAlb, 07.07.2010
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    Eigentlich ging es ursprünglich um die Frage:

    was muß ich tun damit mein Schadenfreiheitsrabatt sinkt obwohl ich einen Unfall verursacht habe?

    Es ging also um eine Versicherungsfrage und nicht um eine Schuldfrage und schon gar nicht um irgendwelche Vorwürfe.
     
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  21. #19 Der Scheerer, 12.07.2010
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    Recht hast Du "Von der Alb" aber was hat denn jetzt das eine mit dem anderem zu tun ???
    Ich hätte etwas ähnliches wie Armin dazu geschrieen !!!

    Gruß

    Klaus
     
  22. #20 Cowboy56, 01.09.2010
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    Wenn Du Schuld bist, lasse den Schaden erst mal von deiner Versicherung abschließend regulieren. Im Anschluß daran erhältst Du ein Schreiben in dem steht ob es sich für dich lohnt den Schaden selber zu begleichen, um den SFR zu retten oder nicht. In deinem Fall lohnt es sich. Du bezahlst den Schadensbetrag unter Angabe deiner Schadennummer an deinen Versicherer und dein Vertrag wird so behandelt, als ob kein Schaden gewesen wäre. Somit wirst Du auch nach 6 Monaten in die nächst bessere SF-Klasse eingestuft. Diese Regelung geht aber nur, wenn Du dein Auto entweder vor dem 1. Juli bzw. sofern nach diesem, dann auf den 1.7. rückdatiert versichert hast.
     
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