TÜV nicht bestanden aufgrund fehlender Druckprüfung

Diskutiere TÜV nicht bestanden aufgrund fehlender Druckprüfung im Landi Renzo Forum im Bereich Autogas Anlagen; Moin, mein Auto (derzeit abgemeldet) sollte heute durch den TÜV, der Tüv-Prüfer hat die Plakette jedoch verweigert weil der Tank seines erachtens...

  1. timmer

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    Moin,
    mein Auto (derzeit abgemeldet) sollte heute durch den TÜV, der Tüv-Prüfer hat die Plakette jedoch verweigert weil der Tank seines erachtens nach nichtmehr zugelassen ist und neu geprüft werden muss.

    Die Anlage wurde im Januar 2005 verbaut und der Tank wurde 07/2004 hergestellt und geprüft (auf dem Tank und im Gutachten steht "GEPR.07/04")

    Der Tüv Prüfer welcher die Plakette verweigert hat, kann diese Prüfung jedoch nicht vornehmen. Zu einer anderen Prüfstelle bekomme ich das Auto jedoch auch nicht so leicht - ist ja nicht angemeldet.

    Was muss ich nun machen? Ich war der festen überzeugung das der Tank nicht bzw. erst nach 10Jahren geprüft werden muss?!?

    danke schonmal im vorraus - gruß Timo
     
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  3. #2 Rabemitgas, 12.10.2009
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    Ja.......hmmm Leider war der TÜV Prüfer wieder ne oberleuchte.

    Beschwer dich, schreib ne beschwerde Mail zum TÜV.

    Das kann es echt nicht sein so etwas schreit nach inkompetenz.

    Gruß Armin
     
  4. #3 V8gaser, 12.10.2009
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    Tja, dann glänzt der Prüfer durch Unwissenheit....er sollte mal in seine Schulungsunterlagen schauen (wenn er überhaut eine gemacht hat)
    Die Druckgasbehälterprüfung ist erst 10 Jahre nach Fertigungsdatum - lt Tankgutachten od eingeprägtem Datum - fällig. Das können nur wenige Firmen und ist teurer als ein neuer Tank...
    Aber dein Tank darf auf jeden Fall noch knapp 6 Jahre. Ich würde ihn mal auffordern "seines Erachtens" zu belegen. Es ist immer wieder grausam wie wenig Sachkunde diese Herren aufzuweisen haben - aber über die Verkehrssicherheit eines Autos sollen sie entscheiden...na Danke!
     
  5. #4 Rabemitgas, 12.10.2009
    Rabemitgas

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    Armes Deutschland......
    Fassen wir mal zusammen, über was sind wir uns alle einig?

    Autowerkstätten (grade die Markenautohäuser) können keine Autos mehr Reparieren.

    Der KFZ Mechantroniker hat teilweise bei erhalt des Gesellenbriefen nie einen Motor von innen gesehen.

    TÜV Prüfer glänzen mit Inkompetenz.

    Wunderts einen warum der Endverbraucher kein Geld mehr ausgeben möchte.....oder warum es zzt. so um die Wirtschaft steht.

    Ich denke in anderen Branchen ist es ähnlich
     
  6. timmer

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    Gibt es da einen Gesetzestext oder ähnliches zu, den ich ausdrucken und beilegen kann?
     
  7. Rohwi

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    Hallo...
    Tanke gepr. 07/04. Und denn steht da noch 07/14 ! Der hat bestimmt gedacht die nächste Prüfung ist 14KW 07. Oder er hat die hahinterstehende Teile einfach überlesen. mfG Rohwi Ruf den Prüfer an und erklär ihm seinen Job und daß er den Bericht nachbessern soll. (Kostenlos natürlich) mfG Rohwi
    Diese Prüfdaten hann ich sogar als Laie lesen und verstehen! Warum Der nich?
     
  8. #7 Rabemitgas, 12.10.2009
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    Bei manchen Tanks steht das Ablauf Datum nicht drauf, sondern nur das der Herstellung.

    Da gilt dann automatisch die 10 Jahres Frist.

    Gruß Armin
     
  9. timmer

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    Darf jeder - Tüv/Dekra/Küs etc. Prüfer die GAP machen? Sonst kann ich das Auto ja evt. mit roten kennzeichen zu einer anderen Werkstatt bringen.
     
  10. #9 V8gaser, 12.10.2009
    Zuletzt bearbeitet: 12.10.2009
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    Nö, jeder nicht. Er muss halt die GAP Zulassung haben - vieliecht gibt es ja auch einen Umrüster in deiner Nähe....

    Ach, in der DruckbV "Druckbehälterverordnung steht es drinn, extra für Gastanks für den Gebrauch in KFZ.
    Aber ich würde ihn fragen wo denn steht, das der Tank nicht mehr zugelassen wäre - irgendwie sollte er das schon begründen :-)
     
  11. Mebus

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    Hallo timmer,

    vorrausgesetz der aap/aas von seiner Prüf-Organisation entsprechend geschult wurde darf er die GAP Prüfung durchführen.
    Gleiches gilt für jede Werkstatt die durch die Landesbhörde nach positiven Durchlauf durch das Anerkennugsverfahren dazu anerkannt wurde.

    Blende das gefährliche Halbwissen der anderen aus und beziehe Dich auf Fakten, und zwar folgende:

    Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Gasanla­gen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das heißt, dass äl­tere Tanks, die noch gemäß Druckbehälterverordnung genehmigt wurden, nach zehn Jahren ge­son­dert zu überprüfen sind.

    Damit dürften alle Unklarheiten geklärt sein.

    Gruß
     
  12. timmer

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    Jo das habe ich auch schon gelesen, allerdings nur beim ADAC und nicht in irgendeinem Paragraphen oder TÜV-Merkblatt - ich hätte halt gerne was Handfestes ^^
     
  13. #12 V8gaser, 12.10.2009
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    Nur mal so - wie ist es dann bei Tanks die nach r-67 genehmigt sind?

    Und was ist der Unterschied ECE 115 und "ECE R-67" ?

    Ach und ADAC....laut denen ist bei Wohnanhängern/Mobilen ja eine Niederdruckgasprüfung vorgeschreiben....Vergiss es. Den TÜV intressiert das nicht die Bohne, diese Prüfung wird nur auf Campingplätzen verlangt die der ADAC führt....die wenigesten.
    Sovie zum Thema ADAC und selbstgemachte (aber unitressante) Vorschriften
     
  14. #13 Delgaderos, 12.10.2009
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    nabend,

    mal abgesehen davon, dass der tank mindestens 10 jahre ab herstellung verwendet werden darf, schlag deinen prüfer mit seinen eigenen waffen....

    schreib einfach eine nette mail an den tuev-sued.de und frag mal an wann du deinen gastank erneut prüfen/tauschen musst. das ergebnis zeigst du dann dem "kompetenten" prüfer und lässt dir deinen berichtigten prüfbericht aushändigen.

    gruss
     
  15. #14 V8gaser, 12.10.2009
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    Die Idee ist Oberklasse!
    Gar nicht erst sagen das es Probleme gibt, sondern einfach unwissend anfragen - die sind recht freundlich.
    Und so wie ich die Prüfer kenne wird er behaupten die mail sei gefälscht - und dann würd ich Achterbahn fahren - schließlich kann man ja den Verfasser der mail anrufen :-))
     
  16. #15 Delgaderos, 12.10.2009
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    yep.

    sollte wieder erwarten keine vernünftige antwort kommen kann ich dir auch einen direkten kompetenten ansprechpartner nennen.

    ...... aber das klappt immer !
     
  17. timmer

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    Gesagt getan, bin mal gespannt was kommt...
     
  18. #17 V8gaser, 13.10.2009
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    Ich warte hier immer noch auf die Antwort Unterschied ECE R67 und ECE115...
    Da steckt nämlich ein netter Fehler drin - und das gehört in die Kategorie "Forenhalbwissen" welches man ja ausblenden soll....
     
  19. #18 Delgaderos, 13.10.2009
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    halte uns auf dem laufenden !
     
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  21. Mebus

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    Bist Du Dir sicher das Du weißt wovon Du redest ?
     
  22. Mebus

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    Bist DU Dir ganz sicher ? ? ? Das DU weißt wovon Du redest ???
     
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