Tüv macht probleme

Diskutiere Tüv macht probleme im Umfragen Forum im Bereich Community; Hallo an alle, folgendes Problem mit den tüv. nach umzug von Wittlich nach Waldbröl Ich baue seit 2008 ca 2 bis 3 anlagen im jahr in meine neuen...

  1. #1 gettigolf, 09.03.2014
    gettigolf

    gettigolf AutogasTestSchreiber

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    Hallo an alle, folgendes Problem mit den tüv. nach umzug von Wittlich nach Waldbröl
    Ich baue seit 2008 ca 2 bis 3 anlagen im jahr in meine neuen Fahrzeug ein, die ich selber fahre. (Lehrgang wurde gemacht )und ich habe die KFZ Meister usw.
    lpg Anlage eingebaut unterlagen vorgelegt.
    Dan folgte die ablehnunges, die anlage abzunehmen
    so nun musste ich mal das ganze regelwerk durch arbeiten von der ece r 67. 01 verordung bis zur vd tüv 750 und der Stvo. usw.

    Sollte ich da was vergessen haben wäre ich auf tips dankbar.

    Hier mal meine argumente und antworte.


    Kitcar und Oldtimerhandel Waldbröl 05.03 2014
    ...................

    .......................
    ........................
    ............................



    TÜV Rheinland AG
    Am Grauen Stein
    51105 Köln
    Tel. +49 (0) 221 / 806 - 0
    Fax +49 (0) 221 / 806 - 114
    Z.H. persönlich an
    Prof. Dr.-Ing. habil. Bruno O. Braun
    Dr.-Ing. Manfred Bayerlein (Vorsitzender)
    Dipl.-Kaufm. Thomas Biedermann
    Dipl.-Volksw. Ulrich Fietz
    Dipl.-Ing. Volker Klosowski
    Dipl.-Ing. Stephan Schmitt


    Dienstaufsichstsbeschwerde Dienststelle Waldbröl und Mitarbeiter


    Sehr geehrte Herren,


    anbei meine Beschwerde und die Reaktion der Mitarbeiter des Tüv Reinland im Faxanhang.
    Ich finde die Art wie mit Kunden umgegangen wird schon erschreckend, auch die Art der Antworten wenn überhaupt eine Antworten erfolgte war mehr als beleidigend. Wie bereits aus den Schriftstücken zu entnehmen ist, ist das Verhalten einzelner Mitarbeiter rechtsbeugend.
    Dieses Vergehen solte auch interne Maßnahmen für die Mitarbeiter bedeuten damit diese wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkommen bezüglich was sie dürfen und wofür sie da sind.
    In diesem Fall ist es sogar soweit gekommen, dass Prüfer die Weisung des zuständigen Gebietsleiter in Frage stellten, denn bei der telefonischen Terminvergabe für Freitag dem 07.03.2014wurde der Sachverhalt angesprochen und erwähnt dass bereits beim ersten Termin alle Unterlagen vorhanden waren die nötig sind. Der Prüfer meinte daraufhin das sähe er anders und die Aussage des Gebietsleiters sei mal so dahingestellt.Ich denke da dieser Prüfer wahrscheinlich seine charakterliche Eignung erneut unter Beweis sollte um diese arbeit weiter ausführen zu können. Auch mit dem Prüfstellenleiter gab es ein Problem, da dieser sich in das Gespräch welches wir mit Herr ......... führten vom Türrahmen aus einmischte und uns eines besseren belehren wollte. Das für die Abnahme der LPG anlage eine GSP notwendig sei und dafür müsste man Innungsmitgleid werden.

    Ich kann dieses Verhalten nicht dulden und da ich beruflich mit dem Tüv zusammenarbeiten muß, da nur dieser die Monopolstellung bezüglich einiger Prüfverfahren hat in den alten Bundesländern ist eine Klärung unumgänglich.
    Dies kann intern passieren oder auf dem Rechtsweg.

    Ich erwarte eine Rückantwort bis zum 11.03.2014 und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    ..................


    TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
    Am Grauen Stein
    51105 Köln
    Fachbeauftragter Stationär / Mobil
    Region Köln/Gummersbach


    helo-christian.rehs@de.tuv.com
    Tel.: 0049-221/96941-151
    Fax.: 0049-221/96941-186




    Sehr geehrter Herr Rehs,

    bezugnehmend auf die bekannte Problematik hatte ich wie Sie ja bereits wissen, an den Vorstand geschrieben. Desweiteren auch mit Ihrem Kollegen ( Vorgesetzten ) telefoniert. Erstaunlicherweise stellte ich fest, dass man eigentlich gar nicht auf mein Belangen eingeht. Sicherlich wurden Fehler eingestanden, es wurde auch versucht mir die Vorgehensweise zur Abnahme einer LPG Anlage beizubringen. Jedoch hatte ich bereits geschrieben wie auch telefonisch geäußert, dass ich befürchte dass aufgrund meiner Beschwerde eine neutrale Begutachtung nicht stattfinden wird. Es ist natürlich eine Auslegungssache inwieweit ein Prüfer der Meinung ist die ihm aufgetragenen Vorschriften umzusetzen. Wie ich bereits Ihrem Kollegen mitgeteilt hatte hatten wir am 07.03. um 15 Uhr einen Termin. Herr Maiwald war stets höflich, dennoch merkte man anhand des Prüfungsablaufs dass hier 600 % ig geprüft wird. Er teilte selber mit, dass er noch mehr als genau prüfen muss, da wir ja die Anlage privat eingebaut haben. Ich weiss ehrlich gesagt nicht wo Herr Maiwald seine Informationen bezüglich meiner Tätigkeit hernimmt. Sicherlich bin ich als Unternehmer mit der entsprechenden Qualifikation dazu berechtigt. Ungeachtet dieser Tatsache geht es aber nun um folgendes : Meine Befürchtung dass man was finden möchte ist natürlich eingetreten. So bemängelte Herr Maiwald z. B. folgende Punkte :

    1. Filter im Motorraum lose
    2. eine Klemmschelle der Gasleitung lose
    3. eine Klemmschelle über der Hinterachse fehlt ( alle 25 cm erforderlich )
    4. Tankbefestigungsschrauben mind. Festigkeitsklasse 8 erforderlich ( Schraubenköpfe nicht zugänglich, sind nach Angabe Herr Kleinert evtl. Gewindestangen )
    5. Leitung vom Gasabsperrventil durchs Belüftungsloch liegt an der Kante an ( nicht scheuerfrei )
    6. Verschraubung der Gasleitung am Einfüllstutzen nicht zugänglich ( durch Radhausschale verdeckt )

    Zu diesen Mängeln ist einiges zu sagen :

    1. Der LPG Aluvorfilter ist zwischen Rail und Verdampfer und für diesen Filter gibt es keine Befestigungen und ist von den Herstellern auch nicht vorgesehen ( siehe Montageanleitung ).
    2. die genannte Klemmschelle die mit einer selbstschneidenden Schraube versehen ist liess sich in der Tat mit der Hand bewegen was aber die Haltbarkeit der Schelle nicht beeinflusst. Diese wäre mit einer 1/4 Umdrehung wieder fest gewesen.
    3. Die fehlende Klemmschelle ist auch nur deshalb als fehlend anzusehen weil Herr Maiwald der Auffassung ist, dass alle 25 cm eine Schelle erforderlich ist. In der mir vorliegenden VD TÜV wird der Abstand mit 50 cm vorgegeben. Nun ist der Sachverhalt jedoch so, dass es sich um die Leitung für die Befüllung des Gastanks handelt die hinter der Hinterachse über die Radmulde hinweg verlegt wird. Wenn es tatsächlich eine Verordnung gibt, die 25 cm vorgibt statt der angegebenen 50 cm ist es umso erstaunlicher dass dann am ganzen Fahrzeug nur eine Schelle fehlt.
    4. In Sachen Tankbefestigungsschrauben : grundsätzlich sind bei einem LPG Tank die Schrauben dabei. Diese haben natürlich eine 8.8 Kennung, nach ISO 898-1. Die Vorschrift ( EN 12979 bzw. ECE-R 115 ) besagt, dass die Durchmesser der Schrauben der jeweiligen Tankgröße anzupassen sind. Das bedeutet, dass bis 85 Liter ein Schraubendurchmesser von 8 mm einzusetzen ist. In unserem Fall handelt es sich um 51 brutto der mit 12 er Schrauben versehen wurde. Die Tatsache, dass man die Köpfe nicht sehen konnte liegt daran, dass beim Audi A3 der Tank genau über der Hinterachse und dem querliegenden Endschalldämpfer liegt. Und dieser ist mit einem Hitzeschutzblech großräumig abgedeckt. Wenn also Herr Maiwald meint er müsste die Schrauben fotografieren um zu dokumentieren das dort 8.8 draufsteht finde ich das ehrlich gesagt lächerlich. Man kann das Fahrzeug nicht vorführen mit demontiertem Endschalldämpfer und Hitzeschutzblech.
    Auch die Aussage, dass ich angab es wären Gewindestangen verbaut ist so nicht richtig. Ich habe erwähnt, dass es sein kann ich dies aber nicht mehr genau weiss da der Tank bereits vor ca. 3 - 4 Monaten verbaut wurde. Sollte es sich um Gewindestangen handeln so ist da nichts nachteiliges zu zu sagen. Denn diese müssen die Eigenschaften nach DIN 975 / 976 8.8 besitzen.
    5. Es sah so aus als würde die Leitung am Rand der Sicherheitshülse scheuern. Nach Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass die Sicherheitshülse mit PU ( Karrosseriedichtmasse schwarz ) eingeklebt wurde damit kein Wasser in die Radmulde gelangt. Infolgedessen klebte auch der Befüllschlauch an der Klebekante. Diese könnte man als Schutzverbindung sehen. Ich habe diese losgeschnitten und dann ist eben aufgrund des Platzangebotes ein geringer Zwischenraum entstanden der vorher nicht sichtbar war.
    6. Herr Maiwald ist der Auffassung, dass die hintere rechte Radhausverkleidung komplett demontiert werden muss, damit er sieht wo er sein Messinstrument ( Gasmesser ) anhalten kann also genau an der Verschraubung Betankungseingang. Er gab wohl an, dass wenn Gas austreten würde dies aufgrund der Dichte ja unten messbar gewesen wäre. Ich habe natürlich die Radhausschale zur Seite gedrückt damit er bis zum Tankstutzen kommt. Dies genügte ihm nicht, obwohl es messbar gewesen wäre.

    Wie ich bereits erwähnt hatte, hatte ich Bedenken dass es zu einer neutralen Begutachtung kommt. Diese Bedenken haben sich nun bedauerlicherweise bestätigt. Ich bin der festen Überzeugung dass die aufgeführten angeblichen Mängel reine Schikane waren bzw. sind ( siehe Erläuterungen ). Ich sehe in Tat ein, dass der einzige wahre Mangel eine halblose Schraube war. Ob dies genügt um das Versagen der Abnahme zu begründen halte ich für fraglich. Diesbezüglich muss ich mich erneut über diese Vorgehensweise beschweren. Nun ist es müßig weiter über die Angelegenheit zu diskutieren. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass wenn das Auto nicht unverzüglich abgenommen wird, ich entsprechende rechtliche Schritte einleiten werde. Dazu räume ich Ihnen eine Frist bis zum 14.03.2014 ein um Ihre Mitarbeiter entsprechend anzuweisen. Nach Ablauf der Frist werde ich das Fahrzeug im jetzigen Zustand ohne Korrektur einem unparteiischen Gutachter für LPG Umbauten vorführen. Und dann entsprechend klagen. Es tut mir leid evtl. diesen Weg gehen zu müssen aber wenn Ihre Mitarbeiter so ein Verhalten an den Tag legen gibt es leider keine andere Alternative.

    mfg



    antwort: Lächerlich

    [FONT=Calibri, sans-serif]Sehr geehrter Herr .........,[/FONT]

    [FONT=Calibri, sans-serif]ich möchte Ihnen mitteilen, das die von Maiwald festgestellten und im Prüfbericht 393/3767/11681-09 dokumentierten Mängel plausibel und glaubhaft sich darstellen.[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Die Mängelfestlegung und Einstufung erfolgt aus Sachverständigensicht unter Beachtung der gültige Vorschriften. [/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Bei der Durchführung einer GSP ist der Mitarbeiter gehalten die Installation sehr gründlich zu prüfen. Um eine genaue Überprüfung aller Bauteile durchführen zu können, kann es notwendig sein, uns das Fahrzeug in einem vorbereiteten „ teilzerlegten Zustand“ auf der Prüfstelle vorzuführen. Dabei handelt es sich nicht um eine 600% ige Prüfung, sondern um eine Pflicht des Mitarbeiters alle [/FONT][FONT=Calibri, sans-serif]Systemrelevanten Bauteile zu überprüfen[/FONT][FONT=Calibri, sans-serif]. [/FONT] :mad:


    [FONT=Calibri, sans-serif]Ich kann Ihnen anbieten, bei der notwendigen Nachbesichtigung auf der Prüfstelle Waldbröl nach Abstellung der Ihnen genannten Mängel persönlich anwesend zu sein.[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Bitte stimmen Sie dazu einen Nachbesichtigungstermin mit uns ab.[/FONT]

    [FONT=Calibri, sans-serif]MfG[/FONT]

    [FONT=Calibri, sans-serif]Helo-Christian Rehs[/FONT]

    [FONT=Calibri, sans-serif]Fachbeauftragter Stationär / Mobil[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Region Köln/Gummersbach[/FONT]


    [FONT=Calibri, sans-serif]helo-christian.rehs@de.tuv.com[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Tel.: 0049-221/96941-151[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Fax.: 0049-221/96941-186[/FONT]


    [FONT=Calibri, sans-serif]TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Am Grauen Stein[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]51105 Köln[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]http://www.tuv.com[/FONT]

    [FONT=Calibri, sans-serif]Geschäftsführer[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann[/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif](Vorsitzender)[/FONT]

    [FONT=Calibri, sans-serif]Dipl.-Kfm. Jörg Hauser

    [/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Darauf habe ich geantwortet:[/FONT][FONT=Calibri, sans-serif]

    [/FONT]

    [FONT=Calibri, sans-serif]Sehr geehrter Herren,[/FONT]



    [FONT=Calibri, sans-serif]grundsätzlich habe ich ja bereits schriftlich meine Bedenken geäußert. Dieses Ergebnis war natürlich vorauszusehen. Dazu gibt es einiges zu sagen : z.b. sind alle bisher durchgeführten Umrüstungen die ich vorgenommen habe seit 2008 ohne Beanstandungen abgenommen worden. Es bedurfte auch nie einer Nachprüfung. Somit ergibt sich, dass entweder Ihre anderen Prüfingenieure nicht sorgfältig prüfen oder dass hier doch mit hohem Maß an Voreingenommenheit an die Sache herangegangen wurde. Umso beschämender ist es zu lesen, dass ein Fachbeauftragter der nicht der Prüfung beiwohnte schreibt, dass die dokumentierten Mängel sich plausibel und glaubhaft darstellen. Wie ich bereits mitgeteilt hatte und auch in der Aufzählung der Mängel dargestellt habe ist es eben gerade nicht so, dass nach gültiger Vorschrift geprüft wurde. Der TÜV Rheinland oder deren Mitarbeiter agieren als sogenannte Beamte. Durch die Rechtsfigur der Beleihung wurden Hoheitsrechte auf Privatpersonen übertragen. Es handelt sich um einen Fall der mittelbaren Staatsverwaltung die dann selbstständige Entscheidungskompetenzen erhalten haben ( Art. 33.Abs. 4 GG ). Somit hat der TÜV Rheinland die Verwaltungsaufgaben übernommen, diese Aufgaben u.a. sind Überwachung und Umsetzung der Vorschriften. Dies bedeutet, dass z.b. eine Umsetzung der [/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]ECE-R67-01 mit den technischen und den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Einklang zu bringen sind. Diesbezüglich wurde das Regelwerk VD TÜV 750 ausgearbeitet damit eine einheitliche Einhaltung der umgesetzten Bestimmungen gewährleistet ist. Jedoch ist diese Ausarbeitung nur ein internes Merkblatt und ist weder bindend noch vorgeschrieben. Es dient nur der internen Abwicklung der abzuarbeitenden Weisungen die dann flächendeckend den gleichen Standard bei der Abnahme erfüllt. Bei der Ihnen bekannten Problematik hat also das VD TÜV Merkblatt keine gesetzliche Bindung sondern nur die ECE-R67-01. Wenn jedoch zur Konfliktvermeidung die VD TÜV 750 als Maß der Verarbeitung der LPG Anlage verwendet wird, dann sollte man schon davon ausgehen dass die Mitarbeiter sich auch daran halten. In meinem Fall sind ja schon Probleme entstanden da der Mitarbeiter sich geweigert hatte seine übertragene Beleihung auszuüben. Nach gründlicher Auswertung der ECE-R67-01 herausgegeben am 13.03.2008 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Auswertung der VD TÜV 750 bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die von Herrn Maiwald aufgelisteten Mängel nicht gerechtfertigt sind. Darüber habe ich bereits ausführlich Stellung genommen. Jedoch greife ich dieses nochmal kurz auf. [/FONT]

    1. [FONT=Calibri, sans-serif]Aufgrund der Produkthaftung wird sich der Tankhersteller hüten minderwertige Schrauben für die Befestigung beizulegen. Denn dies ist mittlerweile EU Standard 8.8[/FONT]
    2. [FONT=Calibri, sans-serif]Über die Befestigung von LPG Leitungen und deren Befestigungsabständen ist eben nicht genau definiert wie die Abstände zu sein haben. [/FONT]
    3. [FONT=Calibri, sans-serif]Gasvorfilter : dieser ist zwischen Verdampfer und Rail zwischengeseckt und bedarf keiner Befestigung. Sollte dieser befestigt werden wird damit eine Bewegungsstörung verursacht die zum vorzeitigen Versagen anderer erforderlichen Bauteile führen wird. [/FONT]
    4. [FONT=Calibri, sans-serif]Desweiteren wurde muniert, dass die Zugänglichkeit der Minibetankung und der oben beschriebenen Tankbefestigungsschrauben nicht gegeben war, da diese verdeckt waren. Dazu ist folgendes zu sagen : Ich teile die Aussage des Herrn Rehs und Herr Maiwald nicht, die behaupten dass das Fahrzeug im demontierten Zustand vorgeführt werden muss damit die Prüfung erfolgen kann. Diese widersprüchlichen Angaben sind schon deshalb unsinnig da bei dem Audi A3 die Radmulde so konstruiert ist, dass die Verschraubungen und Ableitungen genau unter der Hinterachse und querliegendem Endschalldämpfer unter dem Hitzeschutblech verlaufen. Dies würde zur Folge haben, dass bei der Vorführung des Fahrzeugs eine Prüfung nicht möglich wäre, da das Fahrzeug in dem Zustand dann nicht in Betrieb genommen werden kann und auch noch verkehrsunsicher wäre. Ungeachtet dieser Tatsache würde dies auch zum Versagen der Abnahme führen. [/FONT]
      [FONT=Calibri, sans-serif]Demzufolge ist natürlich zu erkennen, dass die Überprüfung eine reine Vorführung war. Ich gehe davon aus, dass sonst kein geschulter Mitarbeiter in Ihrem Haus bei einer LPG Abnahme diese Vorgehensweise anwendet. [/FONT]
      [FONT=Calibri, sans-serif]Ihnen müsste klar sein, dass aufgrund der übertragenen Beleihung und der dadurch resultierenden Rechte und Pflichten dieses Verhalten rechtswidrig ist. Da Ihr Mitarbeiter aufgrund meiner vorherigen Beschwerde keine vorurteilsfreie Begutachtung vorgenommen hat, somit ist aufgrund der Verwaltuungsverordnung die Sie nun einmal haben a ) die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter und b ) die Fachaufsichtsbeschwerde anzuwenden. Diesbezüglich hatte ich Ihnen ja bereits mitgeteilt, dass ich rechtliche Schritte einleiten werde. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben werde ich unter anderem das Ministerium über diesen Mißstand in Kenntnis setzen. Unter anderem behalte ich mir vor mit diesem Fall auch an die Medien heranzutreten. [/FONT]
    [FONT=Calibri, sans-serif]Ich kann mir kaum vorstellen, dass Ihr Vorstand Kenntnis über die Sachlage hat. Wie bereits mitgeteilt wird nach Ablauf der Frist der Rechtsweg eingeschlagen sowie Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Köln stellen.[/FONT]



    [FONT=Calibri, sans-serif]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
     
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  3. Hexxer

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    Versteh mich nicht falsch. Aber Mails unterliegen durchaus der Freigabeberechtigung. Klarnamen und Telefonnummern sind da in der öffentlichen Form nicht so gerne gesehen.
     
  4. #3 V8gaser, 09.03.2014
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    Das ist richtig. Egal wie oft das früher evtl ohne gegangen ist (und somit rechtswidrig)
    Für die GSP Berechtigung ist - uA - eine Innungsmitgliedschaft nötig - Punkt.
    Ohne GSP keine Abnahme. Die macht bei privaten Einbauten - oder eben bei Firmen ohne GSP Zulassung, der TÜV. Und da wird genau geprüft weil denen oft viel Murks untergeschoben wird.
    Mit der Welle die du da wirfst - ich hab gar nicht alles gelesen - machst du es dir nur noch schwieriger.
    Die ganzen Schreiben sind letztendlich sinnlos. Evtl bekommst die Anlage kulanterweise abgenommen, aber dann ist Feierabend. Zu recht.
    Hol dir doch die GSP Zulassung - das ist ein riesen Akt .-)
     
  5. #4 V8gaser, 09.03.2014
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    Merke gerade - hier kann man nicht editieren....
    Egal

    Wenn die Leut vom TÜV das hier lesen - also deine posts - hast eh ein größeres Problem.
     
  6. Ciwa

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    Hi,

    also das sind doch alles Kleinigkeiten. Vielleicht mal im Vorfeld miteinander Reden?

    1. Filter im Motorraum lose -> Fragen wie er es sich vorstellt und machen.
    2. eine Klemmschelle der Gasleitung lose -> Befestigen
    3. eine Klemmschelle über der Hinterachse fehlt ( alle 25 cm erforderlich ) -> Anbringen
    4. Tankbefestigungsschrauben mind. Festigkeitsklasse 8 erforderlich -> Ersetzen und Bilddoku erstellen
    5. Leitung vom Gasabsperrventil durchs Belüftungsloch liegt an der Kante an ( nicht scheuerfrei ) -> Scheuerfrei verlegen
    6. Verschraubung der Gasleitung am Einfüllstutzen nicht zugänglich ( durch Radhausschale verdeckt ) -> Radhausschale nach dem TÜV montieren

    Ich habe mal ein baugleiches Fahrzeug abnehmen lassen, glaub mir komunizieren hilft. Das ganze schön dokumentieren und der TÜV Onkel ist zufrieden.
    Das beheben deiner Mängel dauert keine 2 Stunden. Den Aufwand den du treibst steht in keinem Verhältnis zu dem was du dir damit einhandelst.

    Gruß

    Ciwa
     
  7. #6 gettigolf, 09.03.2014
    gettigolf

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    Danke für die antworten jedoch, ist es wohl falsch rüber gekommen.

    Der Prüfer wollte mir die angebotenen leistung die der tüv anbietet GAP 119 euro nicht geben.
    Die angegebenen Mängel sind lauf der vorschriften doch nicht vorhanden.Da spielt es doch keine rolle was schneller beseitigt wirden kann.
    in der beschreibung steht ja alles beschrieben,ich denke das kein Umrüster mit einen zerlegten PKW zur abnahme fährt??

    Ich betreibe ebend mal eine eigenen Werkstatt ,verkauf von Oldtimer und Kitcars und diesbezüglich habe ich auch die Meister Prüfung.
    Das mit den LPG mache ich nur bei meinen Neufahrzeugen oder wie jetz bei meiner freundin die umbedingt die alte kiste haben wollte 2003.

    Jedoch belibt es so das die Prüfer nicht alles machen dürfen was sie möchten den die vorschriften gelten für alle.

    Und der spruch das die anlage ewentuel auf kulanz eingetragen wird haltte ich für übertriben den die gesetzgebenung ist ebend eindeutig.
    Selbst wenn ich wenn ich Privat person wäre was ich nun mal nicht bin hätten wir laut dem gesetz noch die gleichstellung den es darf ohne gesetzes verordnung niemand ausgegrenzt werde.

    Wenn also der Prüfer extrem prüft und dies noch mitteilt verstöß er ebend gegen das GG den ebend so kann er mir die Verordnung nicht zeigen was er jedoch müsste.

    versteht bitte mich nicht fasch ich habe nie probleme gehaubt mit dem Tüf wo ich in den letzten jahren war nur nach den umzug von Wittlich nach waldbröl ist ebend mal eine andere stelle zutändig.


    gruß
     
  8. #7 gettigolf, 09.03.2014
    gettigolf

    gettigolf AutogasTestSchreiber

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    Hol dir doch die GSP Zulassung - das ist ein riesen Akt .-)

    ich muß doch für 2 anlagen im jahr keine GSP zulassung beantragen dies ist doch unsin.
    der Tüv bietet doch diese abnahme für 119 euro als Dienstleistung an.Und es geht um diese dienstleistung die mir verweigert wurde.
     
  9. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Diese Dienstleistung können die aber verweigern. Hat bei uns einer für seine Gasanlage keine Einbaubescheinigung eines Umrüst-Betriebes, gibts keine Abnahme.
    Selbst auf der Zulassungsstelle wird das nach erfolgter TÜV-Abnahme noch einmal verlangt, um Gefälligkeitsabnahmen anderer Prüfstellen vorzubeugen.
    Die werden sich auch hier auf das vdTÜV Merkblatt berufen, daß Gasanlagen nur von dazu berechtigten Personen eingebaut werden dürfen.
    Da sitzen die eben am längeren Hebel.

    Dann fahr doch am besten zu Deiner alten Prüfstelle und gut ist. Denn das was Du hier gepostet hast, kann für viel Ärger sorgen.
     
  10. #9 gettigolf, 09.03.2014
    gettigolf

    gettigolf AutogasTestSchreiber

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    Diese Schulung habe ich auch und kann und bin berechtig lpg anlagen einzubauen .
    warum ich jetz wegen einer person 400 km weit fahren soll soll mir nicht einfallen.
     
  11. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Wenn doch die Schulung hast, dann versteh ich nicht, warum Du keine GSP-Zulassung beantragst. Mit Sturheit wirst auch nicht weiterkommen, bzw. helfen kann Dir hier keiner.
     
  12. Ciwa

    Ciwa AutoGasMeister

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    Hi,

    da lob ich mir meine Prüfstelle :D
    Die Mitarbeiter dort sind technisch so versiert, Pfusch von Qualität zu unterscheiden, egal ob Selbstumrüster oder "Fachbetrieb".
    Kostet 119 euro und gut. Einfach Prüfstelle wechseln.


    Gruß

    Ciwa

    BTW? Was ist eine befähigte Person? Bäcker, Metzger, Kfz Meister? DiplIng? Es wird halt gerne behauptet das Privatpersonen nicht fähig sind.
    Kann ich auch verstehen.
     
  13. #12 V8gaser, 09.03.2014
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    Versteh ich nicht? Er wid kaum sagen "Bekommen sie nicht"
    Sondern eben negativ ausstellen, also durchgefallen...das zahlen der 119€ bedeutet ja nicht automatisch das du die Prüfung bestanden hast.
    Zahlst du eine HU und die kiste fällt durch - was dann? Erwartest du da auch, das die Zahlunf zwangsläufig zu einer neuen Plakette führt?
    Es sind ja Mängel vorhanden, die es zu beseitigen gilt - zB die Schellen. also handelt er rechtens.

    Es sind doch sehr wohl Mängel vorhanden - zB der Schellenabstand ist Vorgeschrieben, über lose Schellen reden wir erst gar nicht.
    Ich fahr idR immer mit teilzerlegten Fz zum TÜV - eben damit er alles sieht und auch dokumentieren kann.

    Na und? Was tut das zur Sache? Gar nichts.Welche Schulung hättest du den? ohne GSP Zulassung ist die wertlos.
    In dem Fall befindest du dich auf dem Niveau einer Privatperson - die auch jederzeit eine Anlage einbauen darf.
    Das muss der TÜV prüfen, und aufgrund des Murkses den sie da oft vorgeführt bekommen, eben genauer.
    Da wirst du Aufgrund der von dir selbst aufgeführten Gleichstellung eben auch nicht anderes behandelt.

    Du machst dir das momentan einfach extrem schwerer. Ich sehe den TÜV Z eher im Recht und dich als unbequemen Kunden. Da macht man sich keine Freunde - das würde ich für die Zukunft mal bedenken.





    Das mit den LPG mache ich nur bei meinen Neufahrzeugen oder wie jetz bei meiner freundin die umbedingt die alte kiste haben wollte 2003.

    Jedoch belibt es so das die Prüfer nicht alles machen dürfen was sie möchten den die vorschriften gelten für alle.

    Und der spruch das die anlage ewentuel auf kulanz eingetragen wird haltte ich für übertriben den die gesetzgebenung ist ebend eindeutig.
    Selbst wenn ich wenn ich Privat person wäre was ich nun mal nicht bin hätten wir laut dem gesetz noch die gleichstellung den es darf ohne gesetzes verordnung niemand ausgegrenzt werde.

    Wenn also der Prüfer extrem prüft und dies noch mitteilt verstöß er ebend gegen das GG den ebend so kann er mir die Verordnung nicht zeigen was er jedoch müsste.

    versteht bitte mich nicht fasch ich habe nie probleme gehaubt mit dem Tüf wo ich in den letzten jahren war nur nach den umzug von Wittlich nach waldbröl ist ebend mal eine andere stelle zutändig.


    gruß[/QUOTE]
     
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  15. #13 V8gaser, 09.03.2014
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    Nervig das man hier nicht editieren kann....
    Bitte den ersten post streichen und den zweiten nur halb lesen :-)
     
  16. #14 gettigolf, 12.03.2014
    gettigolf

    gettigolf AutogasTestSchreiber

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    Hallo, ich finde das du etwas übertreibst, sicherlich wird auch viel morcks gemacht.
    Und diese wirden auch nicht lange auf den markt sein.Grundsetzlich gibts gesetze und vorschriften wie bereits geschrieben.
    Ich hatte aufgrund meines vortrages ein Telefonat eine Tüv Mitarbeiter der die Gebietsleiter weist dieser hat sich die abnahme angesehen und war erschrocken über diese art von Kunden service.
    Er sagt das dies so nicht sein kann weder darf der mitarbeiter die leistung verweigern noch darf er seine eigenen regeln aufstellen.
    Grundsetzlich wird nicht unterschieden ob privat oder gewerblich was verbaut wird den im grundsatz wird ein Produkt abgenommen was den Vorschriften ensprechen muß.
    Auch hat man mir angetragen das der Prüfer nicht so richtig sicher ist was sein handeln und umsetzen bei der abnahme war.

    Jedoch bleibt es so ich werde nichts an den angeblichen Mängeln verändern ausser das ich die 1 schraube mit 1/4 umdrehung befestige werde.


    Und ich bin niemand der sich versteckt hinter einen Titel, den eins gibts bei mir ich muß nich davon leben und habe zeit die qualität die ich an den tag bringe von verlegen und vertigen von haltern gibts kaum auf den markt.

    gez
     
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