Schnauze voll von der KME - aber bis ganz oben hin!

Diskutiere Schnauze voll von der KME - aber bis ganz oben hin! im KME Forum im Bereich Autogas Anlagen; Na ja das Problem ist nur, dass es Ewig dauern kann, bis das über die Bühne ist. Wenn man das dazu passende Kleingeld hat und genug Geduld hat...

  1. #41 InformatikPower, 24.08.2008
    InformatikPower

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    Na ja das Problem ist nur, dass es Ewig dauern kann, bis das über die Bühne ist.
    Wenn man das dazu passende Kleingeld hat und genug Geduld hat man vielleicht in 2-3 Jahren sein Geld zurück....

    Aber noch ein Kommentar zum Eingangspost:

    Wenn du sehr lange brauchst um den Kraftstoff in den Tank zu bekommen kann es sein, dass zwischen Einfüllstutzen und Tank ein Knick ist.

    Dass es nach Gas riecht - in oder ums Auto mag daher rühren, dass Gaslecks vorhanden sind. Je nach Größe der Lecks kann dies auch die Fahreigenschaften des Fahrzeuges beeinträchtigen.

    Na ja mal ganz abgesehen davon, dass DER Pfusch mal garnicht geht.
    Da kann ich mir den Ton deines Eingangsposts auch erklären.

    Aber jetzt bitte ganz lieb sein, ja :)

    VLG & Viel Glück
    Daniela
     
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  3. Nancy

    Nancy AutoGasDazugehöriger

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    Ich wäre schon ganz lange beim Anwalt und würde den alles Regeln lassen, den es entspricht nicht den Tatasachen was dort in der Anzeige steht.

    Nancy
     
  4. #43 Quasselstrippe, 25.08.2008
    Zuletzt bearbeitet: 25.08.2008
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe FragenBeantworter

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    Und dann ??

    Den Wagen stehen lassen, einen Ersatzwagen kaufen, Anwaltskosten zahlen und als Ergebins einen Vergleich anstreben ? Dabei gehen in der Regel 3..5 Jahre Zeit ins Land - anschließend ist der Wagen eh nicht mehr zu gebrauchen, Nerven Geld und Lust sind völlig verbraucht. Interessant wird es beim Richter - der schaut genervt auf Summen weniger tausend Eur und denkt sich - wegen dem MÜLL sitze ich hier - man die gehen mir auf den Sack (Richterrinnen sind eher selten)


    Anwalt und Kriegsgeschrei dient nur dem Portomonaie anderer - man bleibt dabei fast immer auf der Strecke und nur der über ein paar Tausender mehr verfügt kann das überhaupt bis zum Ende durchziehen.


    NEEEEEE

    Irgendeinen Privatmenschen aufsuchen, der mit der KME gespielt hat um dann gemeinsam bei einem Kiste Brause und einem kleinen Grill den Erfolg zu genießen. Festzustellen, daß die Masse der Umrüster unfähige sind.

    Alleine das AGG zu 275EUR ist wohl ein schlechter WITZ. Teuer wäre 150EUR 120EUR ist normal und 100EUR ist günstig!

    Aber 275EUR ist UNVERSCHÄMT

    Bei aller Liebe - das ist ein AUTO Brumm brummm - mehr nicht.

    Das Ziel lautete: Neues Auto - dann mit LPG - hier wurde beim Kauf der Fehler gemacht, Vertrauen gegenüber dem Verkäufer aufzubringen. Aber das ist dennoch OK und kein Makel des Käufers - eher zeigt das die eigene Ehrlichkeit insofern kann man als dritter selbst das als POSITIVE EIGENSCHAFT erkennen!!!!

    Bestandsaufnahme:
    PKW mit Gasanalge, die nicht will
    AGG ist bestellt
    Umrüster ist DOOF

    Probleme mit Einbau/Einstellung - evtl. mit den Injektoren

    Mögl. Maßnahmen
    1. Es findet sich jemand, der zusammen mit dem Besitzer da einfach mal Schliff reinbring, die Einstellung üpbernimmt und dann läuft der Bock. Gegebenfalls (AGG leider schon bestellt) andere Injektoren verwenden, wenn das nicht Magic Revision 5 sind.

    Zeitaufwand 2 mal Treffen

    Material:
    Kiste Brause, Holkohle und bischen totes Tier oder Tierersatz :)
     
  5. #44 Mr.Legend, 25.08.2008
    Mr.Legend

    Mr.Legend AutoGasKenner

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    Was sagt denn Deine bessere Hälfte hierzu: "[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Das Fahrzeug kann jederzeit in 56727 Mayen, Am Wasserturm 10 besichtigt werden." [/FONT]Mal angenommen Straydog hat sich den Wagen im vorhinein nicht angesehen, kann es dann zu Problemen führen? Denn wasserdicht sollte die Angelegenheit schon sein ...

    Und wie sieht's nun mit dem gerichtsfesten Beweis aus?
     
  6. #45 Dieselpapst, 25.08.2008
    Zuletzt bearbeitet: 25.08.2008
    Dieselpapst

    Dieselpapst AutoGasAuskenner

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    Arglistige Täuschung läge vor wenn die Anlage nicht eingetragen ist, bzw. das Fahrzeug nicht TÜV/ bzw. zulassungsfähig ist . Und das ist es ja wohl ohne Papiere für die Anlage, ohne Chance auf TÜV .
    Spätestens bei der nächsten Hu kommt der ganz dicke Hammer .

    Also drohen, mittels einem Brief vom RA würde ich dem Verkäufer schon.

    Bloß "Gewährleistung" ist nicht von privat, aber arglistige Täuschung kommt schon eher hin.
    Die 50,- Euro für einen RA würde ich schon investieren. Hierzeigt sich wieder daß eine Verkehrsrechtschutz (mit "einmal alles rund ums Auto" ) sein Geld wert ist .

    In Punkto " Ansehen " , das hätte an einem Wagen ohne Zulassungsfähigkeit auch nichts geändert .
    In meinen Augen arglistige Täuschung, denn jeder Laie mit Führerschein hat zu wissen (Fahrschulwissen) daß Veränderungen am Wagen eintragungspflichtig sind .
    Auf die nötige Abnahme/Eintragung hätte der Verkäufer schriftlich aufmerksam machen müssen .

    Fakt bei der ganzen Geschichte (und auch in andren Lebenslagen) ist, daß du ohne Anwalt verarscht wirst, du wirst nicht für "voll" genommen .

    Inverstier in einem Anwaltsbrief und in den meisten fällen ist die Gegenseite plötzlich ganz geschmeidig .


    Heiko
     
  7. #46 Selbstumrüster, 25.08.2008
    Selbstumrüster

    Selbstumrüster AutoGasInteressierter

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    Überlasst doch bitte die Beratung in Rechtsthemen denen, die a) davon was verstehen und b) zur Rechtsberatung befugt sind ;)

    Selbstverständlich gilt beim Verkauf von Privat an Privat die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten!

    Nur, anders als beim Verkauf von Gewerblich an Privat, darf der Privatverkäufer die Gewährleistung explizit ausschließen.

    Das hat der Verkäufer hier nicht getan, somit kann Straydog den Verkäufer noch nach 2 Jahren in die Mangel nehmen!

    Mit 50 EUR ist es leider nicht getan, die Kosten für den RA bemessen sich nach dem Streitwert, ergo Kaufpreis des Fahrzeuges. Kann ich Dir heute abend auf den Cent genau sagen.

    @Mr. Legend: wir würden nun versuchen, bei den Prüforganisationen (da das Fahrzeug ja aus den alten BL kommt, beim TÜV) zu eruieren, ob da schon einmal der Versuch einer Eintragung gestartet wurde. Der TÜV hebt ja glücklicherweise alles auf...:)

    Das ist hier aber gar nicht der springende Punkt; der Käufer versuchte den Anschein zu erwecken, das eine Eintragung problemlos möglich ist, und das ist nicht der Fall.

    Es wäre anzuraten zunächst per Anwalt die Rücknahme des Fahrzeuges Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zu fordern. Der Nachweis einer versuchten und gescheiterten Eintragung wäre da sehr hilfreich. Wenn das nicht fruchtet, Klage. Eure zeitliche Einschätzung liegt etwas daneben; der Streitwert liegt noch im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes, die Sache kann in einem halben Jahr abgewickelt sein. Dass der Beklage Rechtsmittel gegen das Urteil (das eigentlich so sicher wie das Amen in der Kirche ist) einlegt, erscheint eher unwahrscheinlich.
     
  8. #47 Dieselpapst, 25.08.2008
    Zuletzt bearbeitet: 25.08.2008
    Dieselpapst

    Dieselpapst AutoGasAuskenner

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    Zum Einen dachte ich so was wäre "normal", denn wenn ich was verkaufe (und bei Anderen auch) wird immer der Passus " Privatverkauf unter Auschluß jeglicher gesetzlicher Gewährleistung " erwähnt .

    Des weiteren ist das für mich nicht der Knackpunkt. Mal angenommen Straydog kommt morgen in eine Polizeikontrolle und die nicht eingetragene Anlage "fliegt auf" :

    Erstens 3 Punkte und dann eine kurze Frist zur Nachbesserung/Vorführung, (Eine Woche ?!) ansonsten Stillegung . Bums, da geht der Unterkiefer runter .

    Dagegen ist eine Gewährleistung bzgl. einer Funktion doch ein Peanut .

    Heiko
     
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  10. #48 Straydog, 25.08.2008
    Straydog

    Straydog AutoGasInteressierter

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    UiUiUi! Was hier alles zusammenkommt... Da fällt mir ja glatt der Lolli aus'm Mund!
    Als ich den Wagen abholte, fragte ich den Verkäufer, weshalb er denn die Anlage nicht eingetragen hätte. Er meinte lapider, er hätte keinen Bock gehabt, da schon klar war, daß der Wagen nur für kurze Zeit in seinem Besitz sein würde. Aber die Eintragung sei problemlos möglich...

    Blöderweise muss ich jetzt leider zur Behandlung meines Rückenleidens. Zieht sich immer so um die 2 Stunden... Werde mich danach, also heute Abend aber mal um einen Anwalt kümmern und die Sache ankurbeln.

    Und was die Kosten angeht, ich bin bestens mit Rechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Privathaftpflicht und all dem ganzen Krempel, den man so braucht oder auch nicht, versorgt und versichert.
    Bisher hat es die Versicherung gezahlt, wenn ich einen Anwalt um Hilfe bat.
    Da das hier ja kein Kauf zum Spaß war, werden sie mir auch diesmal helfen. Da bin ich mir sicher.

    Und was den Richter angeht, der sich um 'Peanuts' kümmern muss...: Das ist nun mal sein Job ;)
     
  11. rubi

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    @ Straydog,

    Das ist doch ein Angebot, hast Du darüber mal nachgedacht?
    Die Distanz NI --> HH ist doch nicht unüberbrückbar und auch nach Dienstschluss noch möglich.
     
Thema: Schnauze voll von der KME - aber bis ganz oben hin!
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