S80 T6, Prins VSI, Frank Neitersen, Fragatec

Diskutiere S80 T6, Prins VSI, Frank Neitersen, Fragatec im Autogas Umrüstung Forum im Bereich LPG Autogas; Username : wasserzauberer ------------------------------------------------------------------------- Hubraum: 3200...

  1. #1 wasserzauberer, 27.06.2009
    wasserzauberer

    wasserzauberer AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    13.05.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Username : wasserzauberer
    -------------------------------------------------------------------------
    Hubraum: 3200
    -------------------------------------------------------------------------
    Baujahr des Fahrzeuges:2004
    -------------------------------------------------------------------------
    KW / PS: 200/273
    -------------------------------------------------------------------------
    Umbaudatum: 11.2007
    -------------------------------------------------------------------------
    Kilometerstand bei Umrüstung: ca. 40 000
    -------------------------------------------------------------------------
    Umrüstpreis
    komplett: 3.360 €
    -------------------------------------------------------------------------
    Umrüster: Frank Neitersen, Frgatec
    -------------------------------------------------------------------------
    Gasanlage: Prins VSI
    -------------------------------------------------------------------------
    Tankgröße (netto): 60?
    -------------------------------------------------------------------------
    Verbrauch Benzin: 12-14
    -------------------------------------------------------------------------
    Verbrauch Lpg: 14-16
    -------------------------------------------------------------------------
    Mehrverbrauch in %: 15-20%
    -------------------------------------------------------------------------
    Die Rechnung ging 2007 klar zugunsten LPG. Also, guten Gebrauchten gekauft und in diesem erst mal testen. Hochgelobt in den verschiedenen Foren entschied ich mich für Fragatec, Frank Neitersen. Einbau erfolgte in 11.07. „Ob es bei denen im Kopf auch so aussieht, wie auf den Schreibtischen“ war mein erster ernüchternder Gedanke beim Betreten der Büros.

    Nach Abholen des Kfz. stellte ich fest, dass alle grünen Lampen grundsätzlich anblieben, auch wenn der Tank leer war. Am 27.11.07 schriftlich reklamiert, erfolgte Nachbesserung erst nach erneuter schriftlicher Mitteilung vom 06.12.07.

    Am 25.07.08 wurde tel. reklamiert, und nachfolgender Mangel am 27.07.08 schriftlich gerügt:
    „Ihren Rat befolgend habe ich am Samstag morgens getankt, wieder gingen nur für nur ca. 21 € Gas in den Tank. Habe dann nach ca. 15 km Kfz. bis Sonntag Abend in der Garage gehabt. Beim Starten am So abend ging Motor 2x sofort aus, Display zeigte leuchtendes orange. Erst nach manuellem Umschalten auf Benzinbetrieb blieb Motor an.

    Umschalten auf Gas erfolgte auch nicht nach 10 km. Beim zweimaligen Anhalten und manuellem Umschalten auf Gas ging der Motor jedes Mal aus. Schließlich beim Fahren manuell auf Gas umgeschaltet brachte den Gasbetrieb.“

    Folgendes wurde am 28.07.08 noch mitgeteilt:
    „Heute morgen startete der Motor ohne Probleme. Ich fahre morgens immer die gleiche Strecke in mein Büro. Nach ca. der Strecke, nach der auf Gas umgeschaltet wird, piepte es. Der Umschaltvorgang auf Gas fand jedoch nicht statt. Durch manuelles Umschalten lief der Motor dann weiter mit Gas.“

    Am 29.07.08 erfolgte im Rahmen der Inspektion nach 25.000 km der 1. Versuch der Nachbesserung.

    Am 31.07.08 mußte ich erneut Mangel rügen:
    „Nach meinem Besuch bei Ihnen und der erfolgten Nachbesserung lief auf der Strecke Neitersen-Baesweiler-Neuss-Düsseldorf alles normal.
    - Anzeige funktionierte
    - Tank ließ sich nach der Fahrtstrecke füllen

    Seit gestern wird nicht auf Gas umgeschaltet. Auch nach mehreren Versuchen und längerer Fahrtstrecke ist es auch nicht möglich, manuell auf Gas umzuschalten.

    Wenn ich das versuche:
    - Grüne Lampen gehen kurz an,
    - es fängt an zu piepen,
    - grüne Lampen gehen wieder aus,
    - orange Lampe leuchtet hell,
    - nach manuellem umschalten auf Benzin zurück leuchtet die orange Lampe wieder normal und
    - das piepen geht aus.
    - Ärgerlich, weil ich dann heute nach Berlin mit Benzin fahren muß.
    - Vor dem Hintergrund des Fahrtaufwandes für mich schlage ich vor, daß beim nächsten Besuch ausreichend Zeit zur Verfügung steht um die Anlage kpl. zu checken. Ich brauchte dann jedoch einen Ersatzwagen.“

    Am 03.08.08 wurde nachgereicht:
    „Nach meiner Berlinreise hat sich nichts geändert:
    - Kfz. Läuft weiter auf Benzin (Sehr ärgerlich, wenn ich so in dieser Woche nach Süddeutschland fahren muß).
    - Anzeige bleibt orange
    - Bei manuellem Umschalten helleres orange, piepen, keine Umschaltung auf Gas.

    Tankversuch brachte 2 l, Tank sollte demnach voll sein.
    Sie sind einer der wenigen gelobten Umrüster. Ich gehe deswegen davon aus, daß Sie kurzfristig eine Problemlösung anbieten werden.“

    Vom 06.-08.08.08 stand Kfz bei Frank Neitersen Fragatc.

    Am 10.08.08 wurde erneut schriftlich gerügt:
    „Wie bereits am 08.08.08 tel. mitgeteilt, ist die Umschaltung von Benzin auf Gas auch nach Abholung des Fahrzeuges nicht automatisch erfolgt. Kurz vor Weyerbusch war ich im Begriff zu Ihnen zurück zu fahren. Schließlich ließ sich der Gasbetrieb manuell einschalten. Da ich an einen Termin gebunden war, setzte ich meine Fahrt nach Troisdorf fort. Nach dem Termin war und blieb das Kfz. wieder im Benzinbetrieb und ließ sich auch nach erneutem manuellem Versuch nicht auf Gas umschalten.

    Ich werde Ihnen mein Kfz. zur 3. Nachbesserung zur Verfügung stellen. Wie schon in den Telefonaten vor und den Gesprächen bei den vorherigen Nachbesserungen von Ihnen bzw. Ihrem Vater erwähnt, müsste zur Beseitigung des Fehlers ein Wechsel des Tanks vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wurde erwähnt, daß der Hersteller des verbauten Tanks z.Zt. nicht bzw. nur verspätet liefern kann. Sie haben dabei auch die Möglichkeit angeboten, einen anderen Tank mit geringfügig höherer (2-3 cm) Bauhöhe und höherem Volumen zu verwenden.

    Um zu vermeiden, daß der fast volle Gastank im Kfz. entleert wird (wochenlange Geruchsrückstände im Kfz.) muß, wenn ich Sie richtig verstanden habe, der Tank vor dem Ausbau erst leer gefahren werden. Da Sie in der Lage waren, bei den vorherigen Nachbesserungen den Gasbetrieb wieder herzustellen, werde ich Ihnen dafür mein Kfz. vor einer entsprechend langen Fahrt erneut zur Verfügung stellen, damit Sie anschließend einen Tankwechsel vornehmen können.

    Ihre Art der Reaktion und die Argumente im Telefonat vom 08.08.08 sind unakzeptabel. Ebenso die mir von Ihnen angeratene Fahrt nach Prins zur Beseitigung des Fehlers. Sie sind Gewährleistender entsprechend dem üblichen Standard. Einem Rückbau auf Benzin werde ich nicht zustimmen.

    Ich habe Sie mit der Umrüstung auf Gas beauftragt, weil Sie in den entsprechenden Foren bisweilen hoch gelobt werden und selbst eine nicht geringe Anzahl von eigenen Beiträgen leisten, nach denen ich annehmen mußte, daß mein Kfz. bei Ihnen in zweifelsfrei fachkundigen Händen ist. Ich gehe davon aus, daß Sie kurzfristig sachlich und kompetent geeignete Maßnahmen nennen werden, mit denen Sie mein Kfz. in den einwandfreien Gasbetrieb versetzen werden, der Ihrem gewohnten Standard entspricht.

    Nachdem ich nunmehr die Faxen dicke hatte, habe ich das Kfz am 28.08.08 bei Frank Neitersen Fragatec abgestellt, einen Leihwagen verlangt (der bei Rückgabe fast mit der Lupe auf Beschädigungen kontrolliert wurde). Und siehe da, am 01.09.08 war auf einmal alles in Ordnung.

    Schriftlich hat Frank Neitersen nie etwas mitgeteilt, was er i.E. für Fehler beseitigt hat. Alles mündlich. Ich betreibe selbst ein techn. Gewerbe. Meine Kunden sind es gewohnt und haben ein Recht auf schriftliches, was wir an ihren Geräten veranstalten.

    Gut ging alles, bis zu nachfolgenden Tagen

    17.05.09
    7 km Fahrt (Home-Office) kein umschalten auf Gas, weder automatisch, noch manuell möglich. Nach ca. 30 Minuten stop starten im Benzinbetrieb und umschalten auf Gas manuell möglich. Rückfahrt 7 km, bleibt Gasbetrieb. Nach Ende der Fahrt und Neustart in Garage geht Motor wieder aus und lässt sich nur im Benzinbetrieb starten.

    20.05.09
    Läßt sich morgens bei stop nach ca. 500 m manuell auf Gas umschalten und bleibt bis Ende der Fahrt nach ca. 6 km im Gasbetrieb.

    Nachmittags ca. 17.00 (Kfz. hat den ganzen Tag gestanden) startet Motor sofort im Gasbetrieb. Nach 200 m geht Motor aus und läßt sich nur nach manuellem umschalten auf Benzin starten. Motor bleibt im Benzinbetrieb, läßt sich auch nicht nach top nach ca. 1 km auf Gas umschalten. Es geht lediglich die orange Benzinkontrollleuchte in den helllen Leuchtzustand, piept zweimal kurz, Gasbetrieb wird nicht angenommen. Durch manuelles umschalten in Benzinbetrieb wieder normales leuchten der Benzinbetriebsleuchte. Fortsetzen der Fahrt im Benzinbetrieb.

    21.05.09
    Läßt sich auf Gasbetrieb umstellen, längere Innenstadtfahrt. Nach Stop kein Gasbetrieb möglich (Motor geht kurz nach Anlaufen aus, grüne Leuchten gehen kurz an, Motor geht kurz an, umschalten auf Benzin, Wagen stinkt nach Gas). Weiterfahrt mit Benzin, umschalten während der Fahrt auf Gas: Piepen, bleibt auf Benzin.

    Ich könnte das noch beliebig fortsetzen. Bis 27.06.09 habe ich reichlich Super verbraten. Wie von Zauberhand blieb nach manuellem Umschalten während einer längeren Fahrt das Kfz im Gasbetrieb und arbeitete bis 26.06.09 normal.

    Danach wieder Symptome wie oben beschrieben. Unterschied: Kfz startet nur im Benzinbetrieb, umschalten auf Gas muss manuell erfolgen. Ist die Drehzahl zu niedrig (Standbetrieb oder langsame Fahrt) geht der Motor nach manuellem Umschalten aus.
     
  2. Anzeige

  3. #2 wasserzauberer, 27.06.2009
    wasserzauberer

    wasserzauberer AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    13.05.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Die o.g. Probleme traten nur auf, wenn die Temperaturen sommerlich heiß sind.

    Nachdem Frank Neitersen Fragatec nur einen sehr späten Termin anbieten konnte (abwiegeln?) werde ich bei dem demnächst fälligen Filterwechsel hoffentlich kompetent Fachleute finden.

    Ich nutze mein Kfz im Betriebsvermögen, sodaß ich nach 12 Monaten keine Gewährleistung mehr habe. Frank Neitersen Fragatec hat seine AGB´s vollkommen rechtskonform entsprechend formuliert. Das nur als Hinweise an die pseudowissenden Leser bezüglich Ihrer Kenntnisse des BGB. Ich habe mich hinreichend vom RA beraten lassen. No chance den einbauenden Betrieb am Allerwertesten zu bekommen.

    Eine Bitte an die sonstigen "fachkompetenten" Leser, erspart mir Beiträge wie "es liegt daran...." oder "fahr dahin....." oder "tu das...." oder „ich habe gehört…“ etc. Das füllt diese Forum schon an anderen Stellen mit nichtssagendem Blabla und hilft keinem.

    Mir war es wichtig mitzuteilen, was ich für Erfahrungen gemacht habe. Wenn jemand wirklich Fakten beitragen kann, lese ich gern und hilft anderen.

    Quintessenz:
    Ich konnte meine häufigen Fahrten nach Neitersen mit Geschäftreisen verbinden, sodaß die Kosten sich im Rahmen halten ließen. Ich werde in jedem Fall das nächste Kfz wieder umrüsten lassen. Inzwischen glaube und hoffe ich einen kompetenten Fachmann i.d. Nähe gefunden zu haben.

    Ich kann nur jedem (vor allem dem Privatmann) dringend raten, einen Einbaubetrieb in der Nähe zu suchen. Wenn ich mir vorstelle, all die Fahrten zu dem Philosophen nach Neitersen wären aus meiner Tasche finanziert worden.

    Das was hier teilweise in den Foren „verzapft“ wird wundert mich manchmal. Es füllt leider sehr häufig Zeilen, sagt nichts und ist bisweilen (beabsichtigte?) Werbung.

    Schade, das LPG keine Lobby hat. Nur so ist es möglich, daß sich angebliche LPG-Päpste und sonstige Selbstlober weiter tummeln können. Was nicht heissen soll, das es auch Gute gibt. Aber selbst mir, der glaubt analysieren zu wissen, ist nachteiliges wiederfahren. Next time better? We´ll see. Alles in allem ist LPG nach 50.000 km ein Klasse Technik, wenn Könner ans Werk gehen.

    Wenn ich keine Lösung des Problems finde, wird mein Kfz in WiSo beim ZDF zu sehen sein.
     
  4. #3 wasserzauberer, 28.06.2009
    wasserzauberer

    wasserzauberer AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    13.05.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Speziell für Elk (und natürlich alle anderen),

    ich werde es, wann immer erforderlich, immer wieder betonen, dass bitte nur Fakten mitgeteilt werden. Das stichelt nicht, sondern hilft den Usern, wenn Fakten mitgeteilt werden. Wer meinen Beitrag aufmerksam liest, wird feststellen, dass ich (ohne den geringsten Anflug einer Profilneurose, ich bin seit Dekaden postpubertär) im wesentlichen mein Tagebuch mit den Erfahrungen mit einer Prins VSI verbaut von Frank Neitersen Fragatec für Interessierte und Leidensgenossen/innen festgehalten habe.

    Mein Tagebuch soll zeigen, was mir passiert ist, wie ich falsch und richtig reagiert habe.

    Wer weiterhin aufmerksam liest, wird feststellen, dass Frank erst nach mehrfachen schriftlichen Mängelrügen (die Telefonate nicht mitgezählt) reagierte. Der geneigte objektive Leser wird daraus hoffentlich erkennen, dass sich Frank im Falle von Mängelrügen im Westerwald zu verstecken versucht (So wirkte es auf mich).

    Bei meinen umfangreichen Ausflügen in den einzelnen Foren habe ich festgestellt, dass der große Teil der zu Recht Reklamierenden (das betrifft auch andere Gasanlagenverbauer unzählige Telefonate führt und nicht zum Recht und zu Potte kommt. Man will ja im Gespräch klarkommen. Nur:

    1. de jure gilt das gesprochene Wort nichts,
    2. „Write it, don´t say it“, nur das zählt, wenn Beweis angetreten werden muß,
    3. ist doch der Frieden gestört, wenn der Auftragnehmer Mist gebaut hat und man sitzt zuhause, hat einen dicken Hals, muß evtl. viele km mit Benzin und mehrere Male zum Auftragnehmer fahren. Ach ja, nebenbei hat man mal eben 2-4.000 € aus der Portokasse genommen und an einen vermeintlichen Scharlatan „janz weit draussen“ abgedrückt und möchte ihn am liebsten auf Sizilien einbetoniern lassen.

    Also: Nut Mut, alles auf Papier und per Fax oder Einwurfeinschreiben (Rat von meinem Anwalt: Nur Einwurfeinschreiben schafft Rechtssicherheit. Normales oder mit Rückschein kann der Empfänger auch bei der Post liegen lassen, also ist keine Zustellung erfolgt).

    Ich habe in den Foren reichlich herzzerreissende Beiträge gelesen von verzweifelt Hilfe Suchenden. Zwischen den Zeilen war immer wieder zu erkennen, die haben keinen Mut, ihrem Auftragnehmer mal juristisch korrekt auf den Tisch zu scheissen. Für eine Mängelrüge braucht man noch keinen Anwalt, man trägt die Fakten freundlich auf Papier zusammen, handelt wie im Vorabsatz, setzt eine Frist und läßt sich bei Abholung des Kfz vom Auftragnehmer schriftlich mitteilen, welcher Fehler gefunden wurde und welche Arbeiten zur Beseitigung des Fehlers durchgeführt wurden. Eine gute Werkstatt macht das, habe ich leider versäumt zu fordern, glaubte ja, es wäre ein solche. Oder man führt bei Übergabe des Kfz selbst Protokoll und bestätigt dem Auftragnehmer schriftlich das, was er gesagt hat. Am besten per Fax mit Sendeprotokoll. Wer kein Fax hat, es gibt genug Shops, die das können, kostet einsfuffzig oder so und ist vor Gericht Beweisstück und dann evtl. viel mehr wert.

    Man muß ja im Fall der ersten Mängelrüge noch nicht auf dem Kriegspfad, dementsprechend freundlich geht das Ganze beim ersten Mal freundlich ab wie z.B. „Leider muß ich festellen (jetzt die Fakten…..). Ich bitte Sie, mir bis zum (10 Tage Frist) einen Termin mitzuteilen, bei dem Sie die Gasanlage entsprechend der Auftragserteilung in technisch einwandfreien, betriebsfähigen Zustand versetzen. Der Auftragnehmer hat evtl. wirklich nur einen Flüchtigkeitsfehler gemacht und ist ein Guter. Als solcher stellt er sich auch dar, wenn er nicht koscher ist, denn er weiß: wenn nur gesprochen, philosophiert und eingeseift wird wie im Wald, hat man im Streitfall kein Beweisstück. Bingo, beste Voraussetzungen das einer vor Gericht Recht bekommt (Wer wohl?).

    Nützt das nichts oder ist der Auftragnehmer erfolglos, fordert man Ihn jetzt mit Fristsetzung auf.
    Der letzte Schritt ist bei Erfolglosigkeit die Androhung gerichtlicher Schritte. Spätestens jetzt gehört ein Rechtsanwalt ins Boot, denn man muß jetzt Beweis erbringen. Das geht nur über ein Gutachten, das nur Beweiskraft hat, wenn es von einem vom zuständigen Gericht bestellten Gutachter erstellt wurde. Ein Gutachten erstellt von einem durch den Auftraggeber bestellten Gutachter ist nicht beweiskräftig (sog. Parteigutachten), gilt übrigens auch, wenn der Auftragnehmer ein solches Gutachten vorlegt.

    Zum guten Schluß speziell nochmal für Elk:
    Es bleibt Dir unbenommen, aus meinen Beiträgen eine Profilneurose zu erkennen oder wie an anderer Stelle mit „you´re really pissing me off“ zu kommentieren. Wie hilfreich Comments in dieser Tonlage als Fakten sind, überlasse ich den Gedanken der Leser und hoffe, dass hier jetzt keine schriftliche Diskussion um Deine zickigen Antworten anfängt, sondern dieser Thread wirklich mal Fakten vorbehalten bleibt. Wäre wirklich hilfreich und wünschenswert.

    Und für Prachtwerke:
    Man mußt Du einen dicken Hals auf den WW´er haben. Laß das besser mal mit dem FS, der tummelt sich sicher hier und in anderen Foren um seine „Werbung“ abzusetzen. Er könnte Dich wegen Beleidigung verklagen oder zumindest dafür sorgen, dass dieser Thread geschlossen wird. Zu gegebener Zeit werde ich im Volvo-Forum einen Thread eröffnen und einen Link aus diesem Thread reinsetzen. Da tummelt sich unser Freund aus dem WW emsig, deswegen sollte dieser Thread sauber bleiben.

    Mein Ziel mit diesem Forum: Fakten, Fakten, Fakten. Ich will keinen an die Wand nageln, aber was gesagt werden kann, muß gesagt werden, damit andere nicht in die gleiche Scheisse treten, nach der mein Schuhe heute noch stinken.
     
  5. #4 wasserzauberer, 29.06.2009
    wasserzauberer

    wasserzauberer AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    13.05.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Ich habe keine Chance, Frank zu belangen (Wie weiter oben im Detail ausgeführt).

    Mir kommt es in diesem Thread lediglich darauf an, meine Erfahrungen und Fehler mit zuteilen und was dem Geschädigten im Falle von Mängelrügen angeraten ist zu tun, um zu seinem Recht zu kommen.

    Dem Anwalt sei sein Verdienst gegönnt, wenn er gute Arbeit leistet. In meinem Fall brauchte er mit nur die Augen öffnen, 5 Minuten Telefonat (Beim geschäftlich genutzten Kfz kann der Auftragnehmer in seinen AGB´s die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren. Das hat Frank geschickterweise und zu Recht gemacht und ich Trottel habe das zu spät gesehen. Diese Zeit ist für mich um, also keine Chance)
     
  6. #5 Elk, 29.06.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.07.2009
    Elk

    Elk AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    26.05.2009
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Zitat wasserzauberer, 28.06.2009, 11:36:
    "(...) Wie hilfreich Comments in dieser Tonlage als Fakten sind, überlasse ich den Gedanken der Leser und hoffe, (...)"

    Zitat wasserzauberer, 05.06.2009, 09:39:
    "(...)Du liegst sowas von daneben mit Deiner Pseudokenntnis.(...)"


    Den beleidingenden Tonfall hast Du hier eingebracht, nicht ich. Ich habe nichts als Fakten präsentiert, sogar mit Aktenzeichen der Verfahren. Also unterstelle mir nicht, ich würde hier lügen oder irgendwelchen Mist erzählen.
    Den Prozess habe ich gewonnen, daher denke ich, daß das, was ich hier schreibe, durchaus belastbar ist. Deine Ausführungen sind dagegen nicht belegt.


    Zum allgemeinen Vorgehen kann ich nur das sagen:
    - sobald der erste freundliche Anruf nicht den gewünschten Erfolg zeigt (ich bin ein optimistischer Mensch der die Meinung vertritt, dass man durch reden eigentlich alles aus der Welt schaffen kann) alles nur noch schriftlich
    - u.U. schriftlich zur Nachbesserung auffordern (Einschreiben mit persönlicher Übergabe) - notfalls gleich zum Anwalt und das Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen
    - sollte das keine Wirkung zeigen ab zum Anwalt, damit anschließend keine Fehler passieren, die ein evtl. später stattfindendes Verfahren erschweren

    Hilfreich kann es auch sein, wenn bei dem Telefonat ein Zeuge anwesend ist.

    In meinem Fall hatte ich es zuerst telefonisch und dann über email versucht. Kurze Zeit später wurden dann Anrufe von mir jedoch nicht mehr entgegengenommen bzw. E-Mails auch nicht mehr beantwortet. Das war der Punkt, an dem ich direkt zum Anwalt bin. Dieser hat der Firma 2x geschrieben und eine Frist gesetzt, beide Versuche blieben jedoch unbeantwortet. Daraufhin folgte das selbstständige Beweisverfahren sowie die Klage.

    Nächste belegte Aussage durch einen Anwalt (und somit nicht auf meinem Mist gewachsen):

    In den AGBs, §VIII Abs. 5:

    5. Ausdrücklich vereinbart wird dass der Leistungsort der Nachbesserungen grundsätzlich der Firmensitz des Auftragsnehmers ist. (...)

    Verstößt gegen das BGB und ist somit nicht gültig. Dies dürfte für viele Geschädigte, - innerhalb der Gewährleistung - interessant sein. Aber das hatte ich alles schon geschrieben.

    @Wasserzauberer:
    weil du hier mit den Aussagen deines Anwalts um dich wirfst - dies hat mein Anwalt gesagt. Erspare uns daher bitte jeglichen Kommentar bzgl. Hörensagen, Vermutungen ...
    Nochmal zur Ergänzung: Ich nutze mein Fahrzeug privat, wie das bei gewerblichen Kunden aussieht vermag ich nicht zu beurteilen. Da Dein Fall anders geartet ist würde ich mir jedoch Aussagen bzgl. der Richtigkeit meiner Darstellung verkneifen, nicht nur Du kannst einen Anwalt beauftragen.
     
  7. #6 michakien, 29.06.2009
    michakien

    michakien AutoGasInteressierter

    Dabei seit:
    05.11.2008
    Beiträge:
    59
    Zustimmungen:
    0
    xxxVerstößt gegen das BGB und ist somit nicht gültig.xxx


    Wer sagt das? Dein Anwalt? Auch Anwälte können sich irren wie ich es leider erfahren habe.
    Dieser Passus ist doch eigentlich gang und gebe. Oder gibt es dafür ein Gerichtsurteil? Einer Aussage eines Anwalts traue ich nicht mehr als die von manch anderen Gestalten.
     
  8. #7 wasserzauberer, 29.06.2009
    wasserzauberer

    wasserzauberer AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    13.05.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    @ michakien
    Dein Zitat: Auch Anwälte können sich irren wie ich es leider erfahren habe.

    Fakten, bitte objektive Fakten. Dafür habe ich diesen Thread eröffnet, damit andere, die noch von sog. "Gaspäpsten" i.d. Zukunft geschädigt werden eine Hilfestellung bekommen.

    Was hast Du erfahren, gibt´s ein Gerichtsurteil (z.B. Aktenzeichen).
     
  9. #8 michakien, 29.06.2009
    michakien

    michakien AutoGasInteressierter

    Dabei seit:
    05.11.2008
    Beiträge:
    59
    Zustimmungen:
    0
    Um meine geschichte dreht es sich hier nicht und ist außerdem noch nicht ausgestanden. und bevor nicht ein rechtsgültiges Urteil gefällt wurde, werde ich mich auch nicht dazu äußern. Aber ich fragte ja nach dem Urteil von Elds behauptung. Das sowas nicht rechtsgültig wäre kann jeder schreiben, also bitte erstmal Fakten von Elk zu seiner "Behauptung". Es wird in allen Fasforen genug blödsinn und Halbwahrheiten verbreitet.
     
  10. #9 wasserzauberer, 29.06.2009
    wasserzauberer

    wasserzauberer AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    13.05.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    @ michakien

    Du sagst es, ich hoffe es wird hier anders. Zu Elk gibt es ein AZ. Komme hoffentlich zu Nachlesen, um wie gesagt Fakten zuhaben, nothing else
     
  11. #10 wasserzauberer, 29.06.2009
    wasserzauberer

    wasserzauberer AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    13.05.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Hier die AZ

    71 C 360/07
    71 H 11/06

    Alles Amtsgericht Altenkirchen. Googeln und lesen
     
  12. #11 Elk, 30.06.2009
    Zuletzt bearbeitet: 30.06.2009
    Elk

    Elk AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    26.05.2009
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Ein Gerichtsurteil, das sich auf die gleiche Problematik mit den AGBs bezieht (Quelle: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-635-nacherf.htm)

    Alu-Fenster - BGH 10.10.85 NJW 1986, 711 = BGHZ 96, 111 = JuS 1986, 312
    (zum alten Recht, aber gleiches Ergebnis im neuen Recht): [SIZE=-1]Der Kläger beauftragte die Beklagte, in seinem Einfamilienhaus für 21.607,04 DM Fenster mit Aluminiumrahmen einzubauen. Da der Kläger einen möglichst geringen Wärmedurchlasswert (K-Wert) forderte, bot die Beklagte eine Konstruktion mit einem K-Wert von 2,4 bis 2,6 für die Rahmen an. Dem Vertrag lagen die VOB/B und die AGB der Beklagten zugrunde. Zur Gewährleistung heißt es in Nummer 9 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen u.a.:[/SIZE]
    [SIZE=-1]"Bei berechtigten Mängeln erfolgt kostenlose Nacharbeit oder Ersatz, wofür eine angemessene Frist als vereinbart gilt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen."[/SIZE]​
    [SIZE=-1]Nach der Abnahme stellte sich heraus, dass der tatsächliche K-Wert bei den Fensterrahmen 3,8 (W/mü) beträgt. Mit der Klage fordert der Kläger Nachbesserung in Form eines Austausches aller Rahmen und Flügel der Fenster gegen neue mit einem K-Wert von 2,4 bis 2,6 sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten. Zur Begründung verweist er darauf, dass infolge der schlechteren Wärmedämmung zusätzlicher Wärmebedarf entstehe und leichter Schwitzwasser in den Profilen der Fenster auftrete, das u.a. zur Schimmelbildung an Tapeten und Putz führe. Der Beklagte meinte, dass dies nur bei größeren Minusgraden der Fall sei, die es in Berlin nur selten gebe.[/SIZE]
    [SIZE=-1]BGH:[/SIZE]
    [SIZE=-1]Anspruch aus § 13 Abs. 1 VOB/B (entspricht § 635 BGB n. F.).[/SIZE]
    [SIZE=-1]a) Werkvertrag[/SIZE]
    [SIZE=-1]b) Mangel: Der Wärmedurchlasswert ist zugesichert, weil der Kläger darauf besonders hingewiesen hatte.[/SIZE]
    [SIZE=-1]c) Einwand: Haftungsausschluss gem. AGB? Die AGB verstoßen gegen § 309 Nr. 8 b) bb) BGB (= § 11 Nr. 10 b AGBG a. F.), weil dem Kunden keine Möglichkeit zur Wandlung oder Minderung nach Fehlschlagen der Nachbesserung gegeben wird.[/SIZE]
    [SIZE=-1]d) Nachbesserung heißt Herstellung des vertraglich vereinbarten Zustandes. Das bedeutet hier Austausch aller Fenster.[/SIZE]
    [SIZE=-1]e) Einwand der Unzumutbarkeit? § 635 Abs. 3 BGB n. F.: Dies ist für den Unternehmer zumutbar, da im Verhältnis zu den Kosten ein entsprechender Wert geschaffen wird.[/SIZE]



    Auf folgenden Paragraph/Absatz wird hier verwiesen:

    § 309
    Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam



    <table><tbody><tr></tr><tr><td>8. </td><td colspan="3">(Sonstige Haftungsausschlüsse bei Pflichtverletzung)</td></tr></tbody></table>b) (Mängel)

    eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen
    (Beschränkung auf Nacherfüllung)

    bb)
    die Ansprüche gegen den Verwender insgesamt oder bezüglich einzelner Teile auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt werden, sofern dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich das Recht vorbehalten wird, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten;


    Abschnitt cc geht dann sogar soweit, dass Klausen bzgl. §635 Abs. 2 nur dann gültig sind, wenn sie die Pflichten des Verwenders bzgl. der Kosten/Auwendungen zumindest einschränken.
    In den angesprochenen AGBs werden die Pflichten jedoch erweitert!


    cc)
    (Aufwendungen bei Nacherfüllung)

    die Verpflichtung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt wird, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen;
     
  13. Elk

    Elk AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    26.05.2009
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Und gegenüber Unternehmern:

    BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    a) Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).
     
  14. Elk

    Elk AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    26.05.2009
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    In meinem Fall hat sich das Gericht letztendlich auf die Aussage einer Zeugin gestützt und das Urteil entsprechend gefällt. Dies kann alles in dem Urteil unter oben genannten AZ nachgelesen werden.
    Die Zeugin hatte persönlich mit dem Beklagten telefoniert. Gegenüber dieser Zeugin hat sich der Beklagte ebenfalls (wie mir gegenüber) nicht dazu bereit erklärt, anfallende Kosten für die Nachbesserung zu übernehmen (siehe §635 Abs. 2).
    Anderslautende Behauptungen wie man hätte mir Angeboten, mein Fahrzeug auf einem Hänger abzuholen, entsprechen nicht der Wahrheit.
     
  15. Elk

    Elk AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    26.05.2009
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    "Habe von der Firma Frank-Scan-Automobile, eigentlich auch nur positve Sachen gehört, ich denke das Pro und Kontra in der Sache wird hier wohl sachlich zu Klären sein."

    Es ist aber auch unfair, negative Berichte einfach zu übergehen und Beiträge als nichtig abzutun, wenn Sie nicht in das allgemeine Bild passen.
    Das gilt für beide Seiten! Bitte fair und vor allem bei der Wahrheit bleiben! Danke!
     
  16. #15 AltElchNeuGaser, 05.07.2009
    Zuletzt bearbeitet: 16.07.2009
    AltElchNeuGaser

    AltElchNeuGaser AutoGasInteressierter

    Dabei seit:
    15.12.2007
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    "Anderslautende Behauptungen wie man hätte mir Angeboten, mein Fahrzeug auf einem Hänger abzuholen, entsprechen nicht der Wahrheit. ":D
    dafür bist Du aber erstaunlich locker.
    OT
    Mein Umrüster hat behauptet er hätte die Lambdasonde angeschlossen.(Prins VSI, Fahrzeug nicht OBD2, Sprungsonde).

    Nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, hat er behauptet meine Lambdasonde wäre defekt gewesen. Deswegen hätte er wieder abgeklemmt, aber er würde wieder anschließen.

    Den Termin hat er kurzfristig abgesagt, er hat behauptet seine Hebebühne wäre belegt.

    Das Lambdakabel lag allerdings ca 20 cm hinter dem Steuergerät Gasanlage nicht abisoliert abgekniffen im Wellschlauch.

    Ich sage der hatte nicht vor gehabt, die Anlage nach Prinsvorgaben einzubauen und einzustellen :mad:
    OT Ende

    ich mags gar nicht wenn was verdreht wird oder versucht zu verdrehen
     
  17. Anzeige

  18. Elk

    Elk AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    26.05.2009
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Gibt es mittlerweile etwas neues zu berichten?
     
  19. #17 wasserzauberer, 17.03.2010
    wasserzauberer

    wasserzauberer AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    13.05.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Hi, nein. Auto läuft sehr gut. Beabsichtige Verkauf und Kauf XC90 V8, den ich auch auf Gas umrüsten lasse.
     
Thema: S80 T6, Prins VSI, Frank Neitersen, Fragatec
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Frank automobile neitersen

    ,
  2. fragatec

    ,
  3. fragatec autogas

    ,
  4. frank automobile neitersen erfahrungen,
  5. volvo s80 t6 lpg,
  6. frank scan automobile neitersen westerwald,
  7. s80 t6 lpg,
  8. fragatec neitersen ,
  9. frank scan neitersen,
  10. frank neitersen,
  11. frank-scan-automobile in neitersen,
  12. autohaus frank neitersen,
  13. scan frank neitersen,
  14. Frank Neitersen Forum,
  15. volvo s80 t6 autogas,
  16. automobile frank neitersen,
  17. frank scan im westerweld lpg,
  18. gasanlage volvo s80 t6,
  19. auto frank neitersen,
  20. fragatec lpg,
  21. frank scan,
  22. meinung frank scan neitersen,
  23. lpg neitersen,
  24. neitersen frank scan,
  25. frank scan neitersen erfahrung
Die Seite wird geladen...

S80 T6, Prins VSI, Frank Neitersen, Fragatec - Ähnliche Themen

  1. Prins VSI DI einstellen, Raum Frankfurt, Mannheim, Darmstadt

    Prins VSI DI einstellen, Raum Frankfurt, Mannheim, Darmstadt: Hallo, ich suche jemand der eine Prins VSI DI einstellen kann. Ich war jetzt schon bei 2 Umrüstern die es leider nicht hingebracht haben. Mein...
  2. Suche Prins Spezialist im Raum Franken - Nordbayern

    Suche Prins Spezialist im Raum Franken - Nordbayern: Hab einen neuen Chip und die Anlage muß eingestellt werden. Suche einen Prinsfachmann in meiner Umgebung PLZ 96050. Danke für Eure Hilfe
  3. hab mich entschieden für frank scan und prins

    hab mich entschieden für frank scan und prins: da ich nur gutes gehört habe von frank scan, außer ein paar mängel die aber für mich kleinigkeiten waren, werde ich den umbau bei uFrank machen...
  4. Raum Frankfurt/Darmstadt/Aschaffenburg: Prins VSI Umrüster

    Raum Frankfurt/Darmstadt/Aschaffenburg: Prins VSI Umrüster: Hallo, wie schon in der überschrift beschrieben suche ich nun einen kompetenten Prins VSI Umrüster im Raum AB/DA/OF/F. Wenn jemand, am besten mit...
  5. Prins vsi 2.0 schaltet wegen Servicefälligkeit ab

    Prins vsi 2.0 schaltet wegen Servicefälligkeit ab: Hallo zusammen, ich hatte gestern folgendes Problem, dass der Taster gelb geblinkt hat und die gasanlage nicht mehr aktiv geschalten wurde. Die...