Prins-Importeur

Diskutiere Prins-Importeur im Prins Forum im Bereich Autogas Anlagen; Hallo, ich lese hier ab und zu inkognito mit. Jetzt mußte ich mich aber mal anmelden. Es gab hier einmal einen Thread, da ging es um die VSI-2...

  1. #1 Neuling-Gas, 26.02.2014
    Neuling-Gas

    Neuling-Gas AutogasTestSchreiber

    Dabei seit:
    26.02.2014
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    ich lese hier ab und zu inkognito mit. Jetzt mußte ich mich aber mal anmelden.
    Es gab hier einmal einen Thread, da ging es um die VSI-2 und 5 Jahre Garantie. Ich glaube mich zu erinnern, da gab es auch Diskussionen über den Sinn und irgendjemand stellt die Frage: Was ist, wenn es den Importeur nicht mehr gibt.

    Durch Zufall habe ich das hier heute gefunden:
    Zitat:
    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 29/14
    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 18330 eingetragenen GAS-Gunnar Adam Services- GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 99, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Adam Gunnar, Ludwig-Beck-Weg 3, 46485 Wesel Geschäftszweig: Handel mit Neu- u. Gebrauchtwagen im Im- u. Export u.a.

    ist am 21.02.2014, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalterwird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Lindnerstraße 165, 46149 Oberhausen bestellt.
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerinzu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalterwird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
    60 IN 29/14

    Amtsgericht Duisburg, 21.02.2014

    Zitat: Ende

    Der Link: https://www.insolvenzbekanntmachung...__11_22_44_Anordnung_Sicherungsmassnahmen.htm


    Was ist jetzt mit den Kunden und den Umrüster? Was ist mit den 5 Jahren?


    Gruß
    DER Neuling
     
  2. Anzeige

    Schau mal hier: Prins-Importeur. Dort wird jeder fündig!

    Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  3. #2 Rabemitgas, 26.02.2014
    Rabemitgas

    Rabemitgas Meister der Beiträge
    Moderator

    Dabei seit:
    02.02.2007
    Beiträge:
    13.885
    Zustimmungen:
    128
    Herzlich Willkommen bei uns Neuling.

    Tja... da scheinen die Karten auf dem Gasmarkt ja gerade neu gemischt zu werden. Für mich ist es jedenfalls nicht soooo überraschend. (Wenn seine besten Leute schon bei uns in Leipzig sind) ;)

    Trotzdem Danke für den Link, das es jetzt offiziell ist wusste ich noch nicht.

    Gruß Armin
     
  4. #3 VIPP-GASer, 26.02.2014
    VIPP-GASer

    VIPP-GASer FragenBeantworter

    Dabei seit:
    26.11.2005
    Beiträge:
    2.515
    Zustimmungen:
    37
    Tja, das war wohl zu erwarten.
    Überrascht bin ich nicht.

    Gruß
    Georg
     
  5. #4 V8gaser, 26.02.2014
    V8gaser

    V8gaser Meister der Beiträge

    Dabei seit:
    14.04.2007
    Beiträge:
    12.581
    Zustimmungen:
    1.038
    So wie ich das les, betrifft das nur den Zweig Handel mit KFZ Neu/Gebraucht
     
  6. #5 Rabemitgas, 26.02.2014
    Rabemitgas

    Rabemitgas Meister der Beiträge
    Moderator

    Dabei seit:
    02.02.2007
    Beiträge:
    13.885
    Zustimmungen:
    128
    Hmmm...kann eine GmbH auch ein bisschen insolvenz gehen?

    Wusste ich nicht. :) Kann aber auch nicht alles wissen...

    Gruß Armin
     
  7. #6 V8gaser, 26.02.2014
    V8gaser

    V8gaser Meister der Beiträge

    Dabei seit:
    14.04.2007
    Beiträge:
    12.581
    Zustimmungen:
    1.038
    Bei ner GmbH ist es für den Schuldner ja recht angenehm - nur die Einlage ist futsch und er kann ruhig weiterleben.
    Evtl sind das mehrere GmbHs - einmal der Handel mit Autos, einmal Gas.
    Also selbst ich als schlechter Geschäftsmann würd das trennen damit das Eine nicht das Andere mitreißt
     
  8. #7 VIPP-GASer, 26.02.2014
    VIPP-GASer

    VIPP-GASer FragenBeantworter

    Dabei seit:
    26.11.2005
    Beiträge:
    2.515
    Zustimmungen:
    37
    Unter der HRB 18330 ist die Gunnar Adam Services eingetragen. Das Geschäftsfeld wurde 2011 um den Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen erweitert.
    Es betrifft als0 die gesamte GmbH.
    Bei Geschäftsfeld steht: u.a.

    Gruß
    Georg
     
  9. #8 VIPP-GASer, 26.02.2014
    VIPP-GASer

    VIPP-GASer FragenBeantworter

    Dabei seit:
    26.11.2005
    Beiträge:
    2.515
    Zustimmungen:
    37
    Guckst Du Bundesanzeiger.de Suchbegriff Gunnar Adam Services
    Der letzte Geschäftsbericht.
     
  10. #9 Jve.dragon, 26.02.2014
    Jve.dragon

    Jve.dragon FragenBeantworter

    Dabei seit:
    24.11.2008
    Beiträge:
    1.341
    Zustimmungen:
    32
    Dann kann sich Ekogas ja vom inoffiziellen zum offiziellen Prins Importeur machen ;)
     
  11. #10 VIPP-GASer, 12.03.2014
    VIPP-GASer

    VIPP-GASer FragenBeantworter

    Dabei seit:
    26.11.2005
    Beiträge:
    2.515
    Zustimmungen:
    37
    Wenn ich das mal so sagen darf:

    Wir sind offizieller Prins-Importeur für Deutschland!

    Darüber freue ich mich.

    Gruß
    Georg
     
  12. #11 Rabemitgas, 12.03.2014
    Rabemitgas

    Rabemitgas Meister der Beiträge
    Moderator

    Dabei seit:
    02.02.2007
    Beiträge:
    13.885
    Zustimmungen:
    128
  13. #12 tunnelblick, 10.05.2014
    tunnelblick

    tunnelblick AutogasTestSchreiber

    Dabei seit:
    10.05.2014
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    https://www.insolvenzbekanntmachung...6__09_32_31_Eroeffnung_Insolvenzverfahren.htm


    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 29/14

    Über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 18330 eingetragenen GAS-Gunnar Adam Services- GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 99, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Adam Gunnar, Ludwig-Beck-Weg 3, 46485 Wesel Geschäftszweig: Handel mit Neu- u. Gebrauchtwagen im Im- u. Export u.a.

    wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2014, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.02.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Schwentker, Lindnerstraße 165, 46149 Oberhausen.
    <big>F</big><big>orderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.06.2014</big> unter Beachtung des § 174 InsO<big> beim Insolvenzverwalter anzumelden.</big>
    <big></big> <big></big>
    <big>Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).</big>
    <big></big> <big></big>
    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

    <big>Termin zur Gläubigerversammlung</big>, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

    <big>Dienstag, 29.07.2014, 09:00 Uhr,</big>
    im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 4. Etage, Sitzungssaal C407.
    Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über <tbody> [TD="width: 679"] die Person des Insolvenzverwalters, [/TD] [TD="width: 65"]
    [/TD] [TD="width: 679"] die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), [/TD] </tbody>


    und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
    <tbody> [TD="width: 679"] Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), [/TD] [TD="width: 65"]
    [/TD] [TD="width: 679"] Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), [/TD] [TD="width: 65"]
    [/TD] [TD="width: 679"] Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), [/TD] [TD="width: 65"]
    [/TD] [TD="width: 679"] Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), [/TD] [TD="width: 65"]
    [/TD] [TD="width: 679"] besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: [/TD] [TD="width: 65"]
    [/TD] [TD="width: 679"] Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), [/TD] [TD="width: 65"]
    [/TD] [TD="width: 679"] Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), [/TD] [TD="width: 65"]
    [/TD] [TD="width: 679"] die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) [/TD] [TD="width: 65"]
    [/TD] [TD="width: 679"] und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). [/TD] </tbody>


    <big>Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).</big>
    <big></big> <big></big>
    Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 22.07.2014.

    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.

    Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

    Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
    National-Bank AG Oberhausen, IBAN DE283602003000007790147, BIC NBAGDE3EXXX.

    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

    Rechtsmittelbelehrung:
    Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

    60 IN 29/14
    Amtsgericht Duisburg, 01.05.2014
     
  14. #13 Rabemitgas, 10.05.2014
    Rabemitgas

    Rabemitgas Meister der Beiträge
    Moderator

    Dabei seit:
    02.02.2007
    Beiträge:
    13.885
    Zustimmungen:
    128
    Na für Tunnelblick hast du aber den Durchblick....


    Dennoch ein alter Hut!

    Gruß Armin
     
  15. #14 tunnelblick, 10.05.2014
    tunnelblick

    tunnelblick AutogasTestSchreiber

    Dabei seit:
    10.05.2014
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Wenn der 01.05.2014 für Dich ein "alter Hut" ist, dann bin ich wahrscheinlich echt nicht mehr up to date.

    Aber:
    Der 1. Beitrag oben war das vorläufige Insolvenzverfahren vom 21.02.2014. Im vorläufigen Insolvenzverfahren prüft der Insolvenzverwalter, ob der Betrieb auch in Zukunft weitergeführt werden kann oder ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind.

    Mein Beitrag bezieht sich auf das endgültige Insolvenzverfahren, eröffnet am 01.05.2014, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung!
    Hier geht es nicht mehr um die Fortführung des Unternehmens, sondern z. B. insbesondere um die
    Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse.

    Mit anderen Worten: bisher wurde geprüft, ob der Betrieb noch zu retten ist. Das ist er aber offenbar jetzt nicht mehr.

    Bleibt es immer noch beim "alten Hut"?
     
  16. #15 Rabemitgas, 10.05.2014
    Zuletzt bearbeitet: 10.05.2014
    Rabemitgas

    Rabemitgas Meister der Beiträge
    Moderator

    Dabei seit:
    02.02.2007
    Beiträge:
    13.885
    Zustimmungen:
    128
    Da hast du schon recht....aber wen interessiert den die GAS GmbH ohne Prins Importeursvertrag?

    Ich hätte nicht nen cent dafür gegeben, von daher war der Drops ja eh schon lange gelutscht.

    Ja ok... juristisch ist es jetzt wesentlich endgültiger stimmt schon. Mangels Masse wäre interessant, denn dann würde auch eventuell auf den Gunnar eine Strafrechtliche Variante wegen Verschleppung in Frage kommen...könnte ich mir vorstellen.

    Wenn er z.b. das Verfahren zu spät angemeldet hat.

    Gruß Armin
     
  17. Anzeige

  18. #16 VIPP-GASer, 10.05.2014
    VIPP-GASer

    VIPP-GASer FragenBeantworter

    Dabei seit:
    26.11.2005
    Beiträge:
    2.515
    Zustimmungen:
    37
    Hallo Ihr Beiden,

    nana wir wollen doch nicht streiten. :)

    @Tunnelblick:
    Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich wußte zum Beispiel nicht, dass das IV nun eröffnet ist.
    (Habe gehört, dass der GF das unter einen anderem NAmen mit einem andern Gf irgendwie weiterbetreiten will. Den Namen kenne ich schon. Denke aber, dass sich das nun mit dem IV wohl erledigt hat.)

    Gruß
    Georg
     
  19. #17 Rabemitgas, 10.05.2014
    Rabemitgas

    Rabemitgas Meister der Beiträge
    Moderator

    Dabei seit:
    02.02.2007
    Beiträge:
    13.885
    Zustimmungen:
    128
    Weit davon entfernt!! :)

    Gruß Armin
     
Thema:

Prins-Importeur