KÜS verlangt zur Hauptuntersuchung Unterlagen zur Gasanlage

Diskutiere KÜS verlangt zur Hauptuntersuchung Unterlagen zur Gasanlage im Autogas Anlagen Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo an alle, folgende Problematik: Habe vor zwei Jahren ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer Gasanlage und frischem "TÜV" gekauft...

  1. newbie

    newbie AutogasTestSchreiber

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    Hallo an alle,

    folgende Problematik:
    Habe vor zwei Jahren ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer Gasanlage und frischem "TÜV" gekauft (ebay-Versteigerung).
    Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht unter Rubrik Bemerkungen folgender Text: " Fahrzeug mit Flüssiggasanlage gemäß ECE.R67.01 ausgerüstet. Anlage war bereits im Zulassungsstaat genehmigt".
    Im Fahrzeugbrief (Zulasssungsbescheinigung Teil II) steht unter Rubrik Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde: "Diese ZB II wurde ausgegeben an X.Y. für das aus Slowenien eingeführte Fahrzeug aufgrund Gutachten des TÜV Nord Nr. XY vom 14.01.2014."
    Heute war ich bei KÜS und wollte die Hauptuntersuchung machen lassen. Der Prüfer wollte gerne Unterlagen zu der verbauten Gasanlage haben, ansonsten kann er keine Prüfung vornehmen. Leider besitze weder ich noch der Vorbesitzer Unterlagen zu dieser Gasanlage. Es sind nur alte Berichte zur Hauptuntersuchung/Abgasverhalten/Gasanlagenprüfung aus den Vorjahren vorhanden.
    Kann der Prüfer von mir diese Unterlagen verlangen? Handelt es sich bei der Gasanlagenprüfung nicht nur um eine Prüfung, ob ein Gasleck vorhanden ist?
    Wo kann man Unterlagen zur verbauten Gasanlage besorgen? Wäre es möglich, die Unterlagen über den TÜV Nord zu besorgen, der ja scheinbar ein Gutachten im Jahr 2014 erstellt hat, als das Fahrzeug aus Slowenien eingeführt wurde.
    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
     
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  3. #2 V8gaser, 31.03.2021
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    Ich würde zum TÜV fahren zur HU. Die haben das "verbockt" und sollen nur erklären, wie sie sich eine GAP vorstellen.
    Der KÜSler hat im Prinzip recht, er muss für die GAP die Bauteile mit denen, die in den FZ Papieren eingetragen sind, vergeichen- was hier fehlt. Er kann seine GAP nicht ordnungsgemäß machen, muss diese also niO abschließen.
    Ich hab hier auch so ein FZ, da wurde nur eingetragen: 0006 Benzin/Flüssiggas, und unten: FZ ist mit einer Gasanlage ausgestattet.....war einen 115er Anlage :-)) Da freu ich mich schon auf die nächste HU.
     
  4. #3 Landirenzofahrer, 02.04.2021
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    Wie sieht das eigentlich bei einem Werkseinbau aus ? Da steht nix drin in den Papieren und einen aufkleber etc. gibt es auch nicht.
     
  5. #4 V8gaser, 02.04.2021
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    Doch -die entsprechenden Schlüsselnummern zB.
    Und aus der ABE Nummer des Fahrzeuges ergibt sich auch was da drin ist.
    Hierbei ist nur das Problem, das manche Prüfer das nicht wissen :-)
     
  6. #5 Landirenzofahrer, 02.04.2021
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    Wie kommt der Prüfer da dran ? Hersteller fragen oder KBA ?
     
  7. #6 V8gaser, 02.04.2021
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    Der tippt die FZ Daten in seinen Rechner und sieht, was er braucht.
     
  8. #7 Hobbymechaniker, 04.04.2021
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    Auch in Deutschland wird teilweise so ein Müll in die Fahrzeugpapiere geschrieben :rolleyes1:
    20210316_192451.jpg
     
  9. #8 Landirenzofahrer, 04.04.2021
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    Was ist denn da jetzt ungewöhnlich? Der Prüfer sucht sich den Aufkleber auf der Karosserie und hat alles was er braucht.Das ist Standard mm.
     
  10. #9 Veveritse, 04.04.2021
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    In dem Beispiel vom Hobbymechaniker ist das wirklich "einfach", durch die 115R ;)
    Da werden nur die im Rechner hinterlegten Bauteile kontrolliert.
    Aber auch nur wenn er Glück hat und Standard ist das auch nicht immer ;)
    Bei Werksgasern ist häufig/gelegentlich/manchmal "gar kein" Aufkleber vorhanden. Da gibt es schon paar Beiträge in diversen Foren wo man beim TÜV Ärger hat. Und genau wie hier,... jahrelang interessiert es keinen Menschen bis ein Neuer dann mal Dienst nach Vorschrift macht :pinch:
     
  11. #10 Landirenzofahrer, 04.04.2021
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    [QUOTE="Veveritse, post: 286723, member: 38199"
    Bei Werksgasern ist häufig/gelegentlich/manchmal "gar kein" Aufkleber vorhanden. Da gibt es schon paar Beiträge in diversen Foren wo man beim TÜV Ärger hat. Und genau wie hier,... jahrelang interessiert es keinen Menschen bis ein Neuer dann mal Dienst nach Vorschrift macht :pinch:[/QUOTE]

    Dann lese mal weiter oben. Mir brauchst du das nicht zu erklären.
     
  12. #11 Hobbymechaniker, 04.04.2021
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    Bin kein Gasmensch, mich hat nur die sehr sparsame Info im Schein verwundert, wo man doch heute alles sonst so genau will.
     
  13. #12 Landirenzofahrer, 04.04.2021
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    Die sogenannte Sparsamkeit gibt es schon lange. Früher standen zig Reifengrössen im Schein. Heute nur noch eine selbst wenn sie homologiert sind.
     
  14. #13 Hobbymechaniker, 04.04.2021
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    Ok das findet man beim TÜV raus, aber auch die haben nicht alle Größen drin.
    Für den w211 sind für alle Varianten auch 17 und 18 Zoll ab Werk ohne Modifikationen erlaubt, mit wenigen Ausnahmen die aber vernachlässigbar sind.
    Der TÜV hat für die Vierzylinder Limo aber nur 205/60R16 und 225/55R16 mit den beiden unterschiedlichen Felgenmaulweiten drin
     
  15. #14 Veveritse, 05.04.2021
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    Ja, Post #3 und #8 wiedersprechen sich aber ein Bisschen ;)
    Dem TÜV-Menschen sind die Hände gebunden wenn er die Anlage nebst verbauter Teile nicht eindeutig zuordnen kann, egal ob in den Papieren oder Aufklebern. Werksgaser oder nachgerüstet spielt da keine Rolle.
     
  16. #15 V8gaser, 05.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.04.2021
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    Das ist eine ganz normal übliche ECE115 Eintragung....wo wäre da der Müll?

    Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.... Bei einem echten Werkseinbau wird die Anlage von der BE des Fahrzeuges mit erfasst, warum sollten da die einzelnen Teile aufgeführt werden? Sie sind von Anfang an- wie zB die Felgen - fester Bestandteil des FZ.

    Mal ne GSP Schulung machen und dann (allein der Unterschied: National/Internationales Recht dürfte Viele zum Aufgeben bringen :-) ) reden.....da qualmt nach ein paar Stunden Zulassungsrecht der Kopf ohne das überhapt ein Wort über Anlagen ansich geesprochen wurde
     
  17. #16 Veveritse, 05.04.2021
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    Soweit ich weis sind die Werksgaser über die BE (115 / 67) im Fzg. Schein bzw. beim TÜV hinterlegt, auch in Teilen.
    Und wenn ein falscher Filter, Injektor oder Verdampfer z.B. bei Reparatur in einer "Hinterhofwerkstatt" oder Eigenregie verbaut wurde, kann der TÜV das feststellen.
    Das meinte ich mit "die Anlage nebst verbauter Teile nicht eindeutig zuordnen" können.
    Wenn man dann keinen Zettel für die Teile hat, der der den Einbau absegnet, stellt der TÜV sich quer.
    Aber das hilft ja dem newbie auch nicht weiter, er hat eine Anlage nach ECE.R67.01 und müsste/ sollte Papiere dazu haben.
    Es bleibt vermutlich nur der Weg das ...
    ... auf dem offiziellen Dienstweg anzufordern.
     
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  19. newbie

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    Vielen Dank für die vielen Infos.

    Möchte hier alle Interessierten informieren, wie bei mir die Sache weitergegangen ist:

    Ich habe versucht eine Zweitschrift beim Hauptstandort des TÜV Nord in Hannover des Gutachtens zu erhalten, welches beim Import des Fahrzeugs aus Slowenien (EU) nach Deutschland vom TÜV Nord angefertigt wurde.
    Leider habe ich dort nie eine Antwort erhalten.

    Von einer sehr netten Mitarbeiterin des TÜV Nord in meiner Nachbarstadt habe ich dann endlich Hilfe erhalten. Diese hat für mich in Erfahrung gebracht, wo das von mir gesuchte Gutachten gemacht wurde und wo es sich befindet. Es stellte sich heraus, daß das Gutachten sich nur in der Filiale des TÜV Nord befindet, wo das Gutachten gemacht wurde. Diese ist ca. 150 km von mir entfernt. Mit dem Chef dieser Zweigstelle des TÜV Nord hatte ich dann telefonisch Kontakt. Dieser teilte mir mit, daß in diesem Gutachten keine Infos zur verbauten Gasanlage aufgeführt wurden, da die Anlage bereits im Ursprungsland genehmigt war, welches auch zur EU gehört. Dies war aufgrund eines Certificate of Conformity (COC) nicht erforderlich. Nach seiner Meinung können bei einer Hauptuntersuchung neben der Dichtigkeit des Gas-Systems nur die verwendeten Bauteile darauf geprüft werden ob sie eine sogenannte "e-Nummer" besitzen. Eine Liste der verbauten Teile meiner Gasanlage würde nicht existieren und wäre auch nicht erforderlich.

    Mit dieser Information bin ich dann erneut bei der gleichen KÜS vorstellig geworden. Leider wollte der Prüfer weiterhin nicht die Hauptuntersuchung durchführen und beharrte darauf, die Liste mit den verbauten Bauteilen zu erhalten, um die Gasprüfung durchführen zu können. Wohlgemerkt: Eine Liste, die bis heute nirgendwo in Deutschland existiert oder existiert hat!

    Ich bin dann zu einer anderen Werstatt gefahren, wo auch Hauptuntersuchungen durchgeführt werden. Der Prüfer dort machte eine Dichtigkeitsprüfung der Gasanlage. Weitere Informationen zur Gasanlage fragte er nicht nach. Die Hauptuntersuchung verlief positiv. Plakette wurde zugeteilt.

    Fazit: Viel Stress und Zeitaufwand wenn man an den falschen Prüfer gerät.
     
  20. #18 V8gaser, 11.05.2021
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    Ich sag ja...GSP Schulung- evtl sollte der da beim nächsten mal nicht so viel Kaffee trinken und a bisserl aufpassen...
    Da wird uA GENAU dieser Unterschied erklärt....
     
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