Ja was denn nun?!?! Darf man oder darf man nicht???

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  1. Vandit

    Vandit AutoGasDazugehöriger

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    Nabend zusammen und erstmal ein Hallo aus Berlin,

    ich bin neu hier und bau gerade meinen Citroen Xsara VTS auf LPG um.Ich bau schon seit fast 2 Jahren um,aber eins beschäftigt mich jetzt doch.

    Ist es nun erlaubt in Tiefgaragen zu fahren oder nicht.

    Die einen sagen nein und die anderen (Umbauerkollegen aus Berlin) sagen ja.

    Ja was denn nu????? Die Suche ergab nix.:confused:

    Hier ein Zitat von der Internetseite des Umbauers. Hab ihn zwar mal angeschrieben wegen der Quellen aber noch keine Rückinfo.

    Ich hätte doch gern was handfestes.

     
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  3. #2 Power-Valve, 08.01.2008
    Power-Valve

    Power-Valve FragenBeantworter

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  4. #3 Andynrw, 08.01.2008
    Andynrw

    Andynrw AutoGasInteressierter

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    Hallo,

    ich habe mal gelesen das ein generelles Verbot nicht mehr besteht. Obwohl jeder Tiefgarageneigentümer das auch selber entscheiden darf ob er ein Verbot ausspricht.


    Grüsse Andy
     
  5. peez

    peez AutoGasInteressierter

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    Meines Wissens gibts nur noch vier Bundesländer, die das generell verbieten bzw. einschränken.

    - Berlin
    - Brandenburg
    - Bremen
    - Saarland
     
  6. #5 jvbremen, 09.01.2008
    jvbremen

    jvbremen FragenBeantworter

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    Hallo

    @peez- Hast du dafür auch noch eine Quelle?

    Ich meine auch ,das sie das für alle Tiefgeragen aufgehoben haben. Jedenfalls fahre ich immer schön artig in jede Tiefgerage ,wenn ich eine sehe.;)

    Gruss Jens
     
  7. #6 jvbremen, 09.01.2008
    jvbremen

    jvbremen FragenBeantworter

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    Hab noch was gefunden. Nach dem Link hier gibt es seit 1998 kein Verbot für Gasfahrzeuge in Tiefgeragen in Berlin.
    www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/garagenv_28.05.2001_AK.pdf

    Berlin:
    GaVO vom 2.9.1998: kein Abstellverbot
    geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2001 (GVBl. S. 164)
    neuer Link:
    Außer Kraft seit 11. Juni 2004 aufgrund der Anlagen-Prüfverordnung (s.u.)
    Stand 2006: Es gilt die Sonderbau-Betriebs-Verordnung - SoBeVO? (vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230)) (Abschnitt 3, Garagen) in Verbindung mit der Anlagenprüfverordnung.

    Schönen Abend noch

    Jens
     
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  9. phs

    phs AutogasTestSchreiber

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    Hallo Zusammen,
    ob es verboten ist oder nicht wird nur dann interessant, wenn ein Garagenbesitzer die Zufahrt verweigert oder es zu einem Schaden/Brand kommt, bei dem jemand auf das gasbetriebene Auto zeigt.
    Erster Fall ist einfach: Ist niemandem der mir bekannten Gasfahrer jemals passiert. Auch ich parke mein Gasauto in einer Tiefgarage, es interessiert sich einfach niemand dafür. Tiefgaragenbesitzer/Hausmeister interessieren sich für: Wer hat den Lichtschalter mit einem Streichholz festgeklemmt? Wer hat Dreck hinterlassen oder wer hat ausprobiert wieviel Feuerlöscherinhalt wie gleichmäßig in der Garage verteilt werden kann.
    Der zweite Fall ist da schon interessanter: Ein Schaden tritt auf und jemand weist auf das Gasauto hin... tja... dazu kann wahrscheinlich die kostenlose Rechtsberatung des ADAC helfen, ich bin dort aber nicht Mitglied. Könnte dort jemand 'mal nachfragen?

    Fazit: Konnte nicht viel helfen aber: Bisher keine Probleme mit Tiefgaragen.
    </p>Viele Grüße</p>PHS
    </p>

    </p> </p> </p>

    </p></p>
     
  10. peez

    peez AutoGasInteressierter

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    Wenn man es genau wissen will, die Garagenverordnungen (bzw. wie sie jeweils heißen) der unterschiedlichen Bundesländer.
    Die Liste habe ich von hier.
     
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