Ist schon mal jemand mit einem LPG-Fahrzeug aus einer TG-rausgeschmissen worden?

Diskutiere Ist schon mal jemand mit einem LPG-Fahrzeug aus einer TG-rausgeschmissen worden? im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo Forum, da ja im Thread um die LPG-Aufkleber der Streit um die Einfahrt in Tiefgaragen und private Parkhäuser wieder entflammt ist, stelle...

  1. #1 Martin230TE, 23.12.2009
    Martin230TE

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    Hallo Forum,
    da ja im Thread um die LPG-Aufkleber der Streit um die Einfahrt in Tiefgaragen und private Parkhäuser wieder entflammt ist, stelle ich mal die Frage, ob denn jemand schon mal echte Schwierigkeiten hat?

    Drauf schreiben kann man ja viel, aber wie sieht es mit Konsequenzen aus? Hat jemand schon mal eine Strafe bezahlt, oder wurde abgeschleppt etc. pp?

    Und bitte, nicht hier weiter streiten, was erlaubt ist, oder nicht, sondern nur ob jemand schon mal wirklich ausgesperrt wurde.

    Gruß
    Martin
     
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  3. #2 Rabemitgas, 23.12.2009
    Rabemitgas

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    Hab keinen Streit gesehen.

    Also ich kennen keinen, der rausgeflogen ist.

    Gruß Armin P.s. hab da ja schon mal etwas zu geschrieben.
     
  4. #3 vonderAlb, 23.12.2009
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2009
    vonderAlb

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    Das würde mich auch sehr brennend interessieren.

    Ich bin mal in das Parkhaus des Stuttgarter Flughafens gefahren und hab erst Stunden später bei der Ausfahrt gesehen das parken für Gasautos nicht erlaubt ist (lt. Hinweisschild).

    Allerdings kann ich in den Benutzungsbedingungen kein Verbot entdecken:
    Auszug:
    4. In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet
    - die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
    - das unnötige Laufen lassen von Motoren,
    - das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder sonst verkehrsunsicheren Zustand,
    - der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren,
    - die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen,
    - die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl.


    Strafe wird es wohl keine geben. Wer will mich da strafen auf einem Privatgrundstück?
    Höchstens abschleppen.
    Auszug aus den Benutzungsbedingungen:
    4. Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Ziff. III oder sonstigen Besitzstörungen ist APCOA berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen, sofern zwischen dem Einstellen des Fahrzeugs und der Beauftragung des Abschleppunternehmens nicht mehr als acht Stunden vergangen sind. APCOA ist ferner berechtigt, das Fahrzeug im Falle dringender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.
    Quelle: http://www.flughafen-stuttgart.de/sys/pdf/Einstellbedingungen_Apcoa.pdf

    Übrigens: die Schilder an den Parkgaragen sind ja sooo gut sichtbar angebracht das man sie erst sieht wenn man vor der Schranke steht und hinter einem die nächsten auf Einfahrt warten. Versuch mal denen hinter dir begreiflich zu machen das sie bitte alle rückwärts fahren sollen damit ich da wieder raus komme, denn ich darf da ja nicht rein fahren.
     
  5. Colt

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    bei meiner Freundin in der Tiefgarage steht auch so ein Schild und wegen dem "BIFUEL" hinten dran hat uns noch nie einer angemacht...
     
  6. #5 V8gaser, 23.12.2009
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    Für öffentliche Parkgaragen wurde dieses Verbot vor Jahren aufgehoben - es stehen teilweise nur die Schilder noch da, allerdings ohne Rechtsgrundlage.
    Aber in privat betriebenen Garagen übt der Betreiber sein Hausrecht aus und kann zB auch roten Autos die Einfahrt verbieten :-)
     
  7. #6 vonderAlb, 23.12.2009
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    Wenn man im I-net rumstöbert findet man an allen Ecken und Kanten folgenden Hinweis:

    Ja. Das Verbot des Abstellens von Autogasfahrzeugen in Tiefgaragen wurde bereits im Jahre 1988 mit der Mustergaragenverordnung aufgehoben und in fast allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Einschränkungen gibt es lediglich in Berlin, Bremen und Saarland.

    Ich bin ja mal gespannt ob sich jemand meldet und sagt das er schon mal aus einem Parkhaus/Tiefgarage rausgeflogen ist.
     
  8. Colt

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    ich würde ja grundsätzlich alles BMWs die Einfahrt verbieten :rolleyes::p:D
    Die Garage bei uns gehört dem Bezirk Oberbayern...aber ich denke die wenigsten checken was die Autos im "Bauch" haben
     
  9. #8 Martin230TE, 23.12.2009
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    lol, das wärs. Das Gesicht möchte ich sehen, wenn du jemanden erklärst, das sein Auto gerade abgeschleppt wird, weil die Einfahrt für rote Autos verboten ist.

    Darf dann ein Rot/Grün Farbenblinder aber auf dem Behindertenparkplatz mit einem roten Auto parken?

    Gruß
    Martin
     
  10. Colt

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    das war eigentlich nicht so ganz witzig gemeint...wenn du privat ein Parkhaus betreibst - kannst du die Einfahrt verbieten wem du willst...Grundlage ist das Hausrecht...Kriterium ist dir überlassen...
     
  11. #10 V8gaser, 23.12.2009
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    hehe, bist narrisch? Dann eher diesem 1,8l Turbomist von VW...die brennen so leicht :-))
    Du kimmst scho wieder, des kon i derwartn....ausserdem hast no Miese bei mir :-)
     
  12. #11 Martin230TE, 23.12.2009
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    Ich würde die Einfahrt für alle Fahrzeuge verbieten, die nach 1975 erstmals auf dem Markt erschienen sind. Alles häßlicher Plastikmüll. Eine Ente von einem Käfer unterscheiden, das kann selbst ein Dreijähriger. Aber heute gibt es ja das VWAudiSeatSkoda Einheitsmobil, sozusagen die fahrende Waschbetonplatte für alle. Mit fast den selben Eigenschaften wie moderne 70er Jahre Archetektur. Praktisch, aber nicht zu unterscheiden.
    Gruß
    Martin
     
  13. #12 vonderAlb, 23.12.2009
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    Ihr kommt vom Thema ab.
     
  14. #13 verbrenner01, 23.12.2009
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    Ich habe heute einen ganz frischen Mietvertrag für einen Stellplatz in einer privaten Tiefgarage in den Händen gehabt. In dieser Garagen-Ordnung ist "das Abstellen von Fahrzeugen, die mit gasförmigen Stoffen betrieben werden" untersagt.

    Somit sollte der Mieter seinem freundlichen Nachbarn besser nicht anvertrauen das sein PKW einen GAS-Umbau hat! Wer weiss, ob dieser freundliche Nachbar nicht gerade dringend einen Stellplatz in dieser Tiefgarage sucht?!? :eek:
     
  15. #14 V8gaser, 23.12.2009
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    Naja, wenn er es vor dem Unterschreiben des Mietvertrages dem Vermieter verschwiegen hatt...dürfte ihm sowieo die fristlose Kündigung sicher sein.
    Da sollte man den Vermieter vorher auf die Regelung bei öffentlichen Garagen aufmerksam machen, und nach seiner Argumentation für das Verbot seinerseits fragen.
    Aber idR erwischt man nur Handlanger die sich dann hinter einer großen Gesellschaft verstecken und da niemand zuständig ist....
     
  16. #15 gambrinus, 24.12.2009
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    Hatte noch keine Probleme, in Berlin soll es Einschränkungen geben bezüglich Landesrecht? Naja, im Normalfall merkt das niemand das ich mit Gas fahre und Aufkleber kommen mir generell nicht ans Auto. Von daher mach ich mir wenig Gedanken darüber ;)
     
  17. #16 MopedHeinz, 28.05.2011
    MopedHeinz

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    hallo
    wie schaut es nun mit dem Versicherungsschutz aus? = Haftpflicht ( Sach + Personenschaden )
    Beispiel: wenn ich in eine Tiefgarage(m. Hausverbots-Tafel vor der Tiefgarage) einfahre, parke und die ganze LPG-Hütte fliegt mir in der Tiefgarage um die Ohren.

    Wie schaut es mit der Haftpflicht aus? Können die sich da raus-reden? lt. AGB, Vorbehalte usw.
    -
    ps. Darf ich mit einem leeren lpg-Tank(Niederdruck) dennoch reinfahren? Oder generelles Verbot?
    Für sachdienliche Hinweise, besten Dank!
     
  18. #17 djcroatia, 29.05.2011
    djcroatia

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    Also einen explodierten LPG-Tank habe ich noch nie gehört (es fuchtelt ja keiner mit einem Feuerzeug am LPG herum wenn es zischt).

    Deine Haftpflicht wird für den Schaden aufkommen, wenn Schäden von deinem Wagen an anderen Fahrzeugen/Gebäuden verursacht werden. Wozu sind unsere Fahrzeuge denn alle versichert (zumindest die meisten). Die heutigen Haftpflichten versichern ja bis zu 100 Mio. €, dafür müsstest du schon eine ganze Tiefgaragenanlage wie beim Frankfurter a.M. Flughafen zerstören.

    Deine Gasanlage sollte aber eingetragen sein und am besten der Versicherung gemeldet sein, denn nicht alle versichern dein "TUNING" für umsonst. !!!!!!!!!!!!!!!!

    Grob fahrlässig dürfte es nicht eingestuft werden.
     
  19. #18 muensterlaender, 31.05.2011
    muensterlaender

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    Dann wünsche ich Dir nur, dass es nicht zu einem Versicherungsschaden kommt. Versicherer versuchen alles, um nicht zahlen zu müssen. Wenn Dein Auto an einem Versicherungsschaden beteiligt ist, hast Du ein ziemlich großes Problem. Gut, das mag sehr unwahrscheinlich sein, aber auch AKWs havarieren, und das schien bisher auch unwahrscheinlich.
     
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  21. #19 chriSpe, 31.05.2011
    chriSpe

    chriSpe AutoGasKenner

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    Das Problem ist sicherlich weniger das der Tank hochgeht, sondern vielmehr das bei Undichtigkeiten Gas ausströmt das sich dann in der Tiefgarage sammelt (oder sammeln könnte..) und beim einatmen ab einer gewissen Konzentration auch recht ungesund werden kann.
     
  22. #20 rubskey, 01.06.2011
    rubskey

    rubskey AutoGasInteressent

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    Leute, wenn da von gasförmigen Stoffen die Rede ist, trifft das doch auf LPG gar nicht zu, oder? LPG ist ja "Liquid", flüssig, also nicht gasförmig, auch wenn es "Gas" heißt, oder sehe ich das falsch?
     
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