Ich benötige Hilfe zur Eintragung

Diskutiere Ich benötige Hilfe zur Eintragung im Prins Forum im Bereich Autogas Anlagen; Hallo zusammen, ich habe leider meinen sehr schönen 2000er Saab 9-3 mit PRINS VSI, neulich auf der Autobahn bei einem Unfall, in einem Haufen...

  1. euro01

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    Hallo zusammen,

    ich habe leider meinen sehr schönen 2000er Saab 9-3 mit PRINS VSI, neulich auf der Autobahn bei einem Unfall, in einem Haufen Altmetall verwandelt. Damit ich nicht den ganzen Winter über mit meinem Saab Cabrio fahren muss, habe ich mir einen 1998er Audi A6 4B 2.4 Benziner mit PRINS VSI Gasanalge gekauft. TÜV abgelaufen, die Mängel kann ich aber leicht beheben (Achse, Bremsen etc)
    So, nun zu dem eigentlichen Problem: Der Audi hat im Jahre 2006 die Anlage nachgerüstet bekommen und seitd dem tag wurden die FZ-Papiere nie geändert, d.h. dort steht nix von der Anlage drin.
    Ich habe beim Kauf folgende Unterlagen mitbekommen:
    - Brief und Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
    - Gutachten aus 05/2006 vom TÜV Hessen, in dem die zu ändernden Felder genau beschrieben sind
    - ein Untersuchungsbericht nach §19(2) vom 05/2006
    - eine Gasanlagenprüngsbescheinigung (GAP) von Dezember 2017

    Ist mit den vorliegenden Papieren grundsätzlich eine Änderung der Papiere möglich oder fehlen dazu noch weitere Dokumente? Eine HU kann ich ja vermutlich so nicht machen lassen, weil dazu die Anlage eingetragen sein muss, oder?

    Der Wagen ist klasse, die Anlage arbeitet einwandfrei, ich würde ihn gerne für mich wieder so fit machen, dass ich ihn noch Jahrelang fahren kann.
    Was wäre denn ein geeignetes Vorgehen um die Änderungen eingetragen zu bekommen?

    p.s. wohne in Hessen, da laufen solche Änderungen ja alle Zentral über Marburg.

    Danke vorab schon für Eure Antworten
     
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  3. #2 V8gaser, 25.12.2017
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    Dieses TÜV Gutachten 19/2 von der Anlage ist bzw war 18 Monate gültig. Danach muss die Zulassungsstelle es nicht mehr anerkennen, kann aber....
    Kenne beide Fälle :-) Im letzteren stellt mein Prüfer idR eine aktuell datierte Zweitschrift aus und fertig.
    Müsstest dich also an die Prüfstelle/Prüfer wenden, der die Anlage man abgenommen hat.
    Eine Zeit lang war eine nicht eingetragene Anlage - bei vorliegen des Abnahmegutachtens 19/2 !! bei der HU nur ein gerinfügiger Mangel: Papiere nicht berichtigt. Heute ist das ein erheblicher Mangel und das FZ hätte eigentlich schon länger keine positive HU mehr bekommen dürfen. Eigentlich :-)

    Du könntest einfach mal bei der Zulassungsstelle nett fragen (ob die das Gutachten noch anerkennen würden) , evtl auch bei der TÜV Stelle, die die HU machen soll. NORMAL ist das was du da hast kein großes Problem.
     
  4. euro01

    euro01 AutoGasDazugehöriger

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    Danke, das beruhigt mich schon mal.
    Ich muss zur Änderung der Papiere ja nach Marburg schreiben, in der Liste der mitzuschickenden Dokumente steht aber auch so etwas wie eine "GSP" und "Abgasgutachten"? Ich hatte das immer so verstanden, dass diese Dokumente eigentlich die Voraussetzung für das Gutachten seien?
    Warum will die Zulassungsstelle diese auch haben? (Problem: Diese zwei Dokumente habe ich nicht)

    Hier der Link zu Marburg und den benötigten Unterlagen.
    Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse
    3.10 Bezieht sich auf die Gasanlagen
     
  5. #4 V8gaser, 26.12.2017
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    Du hast doch das Gutachten nach §19/2 schon- zumindest schreibst du das. Sind drei Seiten vom TÜV die die Anlage beschreiben. Um das zu erlangen hat damals jemand schon das Abgasgutachten (wird dann einbehalten) und die GSP (schon lange verfallen)vorlegen müssen.
    Das der Zulassungsknecht nun sowas wieder faselt...klar, der weiß ja nicht um was es eigentlich geht
    Außerdem - AGG und GSP gehen den in der Zulassung nix an. Der bekommt die FZ Papiere, das TÜV Gutachten, berichtigt die Papiere und fertig.
    Das die bei euch wieder ein extra Süppchen kochen.....drum schrieb ich "NORMAL" :-)
    Denn das Abgasgutachten behält eigentlich der TÜV (um zB Missbrauch zu vermeiden), und mit dem Gutachten 19/2 hat er ja Vorhandensein sowie auch die gültige GSP bestätigt.
    Vielleicht hat ja der TÜV noch das AGG und die GSP in Kopie - müssten die eigentlich.
     
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