GSP nochmal machen....

Diskutiere GSP nochmal machen.... im Prins Forum im Bereich Autogas Anlagen; Hallo, kleines Problem: ich habe ein Auto mit Prinz Gasanlage von 2010 gekauft. Allerdings war diese nicht eingetragen aber es gab ein Schreiben...

  1. #1 elgaucho, 20.11.2016
    elgaucho

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    Hallo,

    kleines Problem: ich habe ein Auto mit Prinz Gasanlage von 2010 gekauft. Allerdings war diese nicht eingetragen aber es gab ein Schreiben vom TÜV mit dem man die Anlage eintragen lassen kann (Dort ist der Fahrzeugschein abgebildet und die neuen Eintragungen - §21)

    Da ich durch die nicht eingetragene Anlage keinen TÜV bekomme, wollte ich Anlage eintragen lassen.
    Problem: das TÜV Gutachten §21 ist zu alt (6 Jahre) die tragen es mir nicht ein.

    Jetzt meine Frage: muss ich die GSP nochmal machen? Wenn ja, was ist mit dem Abgasgutachten - es gab ja schonmal eins, ich hab es nur nicht - kann man davon eine Kopie anfordern.
     
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  3. #2 mawi2012, 20.11.2016
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    Rechtliche Auskunft zu dem Thema kann ich nicht bieten, aber vielleicht existiert der Prüfer noch in Deiner Nähe, der damals die GSP gemacht hat, dann würde ich da mal nachfragen, das AGG sollte zumindestens in irgendeinem Computer noch existieren, entweder Dekra oder TüV.
     
  4. #3 elgaucho, 20.11.2016
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    Der umrüster ist leider pleite. Hat die Dekra und der Tüv solche gutachten wirklich gespeichert?
     
  5. #4 V8gaser, 22.11.2016
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    Du warst doch schon beim TÜV - warum hast da nicht gleich gefragt? Wenn du eh das alte Gutachten hast.....
    Das älteste was ich bisher hatte waren drei Jahre - das hatten sie noch im Computer. Aktuellen Ausdruck bekommen, und ab zur Zulassungsstelle.
     
  6. #5 elgaucho, 22.11.2016
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    Der Türprüfer kommentierte das nur mit "das wird teuer, da müssen sie alles nochmal machen".
    @V8gaser: das §21 Gutachten zur Eintragung in den Fahrzeugschein bekomme ich als Zweitschift vom TÜV, dass Problem ist trotzdem dass es zu alt ist (Gutachten ist von 2010). Meiner Meinung nach Totaler Schwachsinn - das Gutachten habe ich und nur weil der Vorbesitzer die Eintragung vergisst ist es nun nicht mehr gültig. Aber das Heißt: Ich muss die GSP nochmal komplett machen, richtig?

    Und dafür brauche ich das AGG - deshalb die Frage ob DEKRA oder TÜV oder irgendwer das gespeichert hat?!
     
  7. #6 V8gaser, 22.11.2016
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    Naja, man könnte nun so argumentieren: Du lässt eine HU machen, fährst 6 Jahre nicht und beschwerst dich dann, das du nun eine neue HU brauchst..... (mit dem Unterschied, das die Gasanlage 6 Jahre genutzt wurde...)
    Man weiß ja nicht, was sich in den 6 Jahren seit Abnahme der Gasanlage an dem Fahrzeug getan hat - ist überhaupt noch alles so wie damals.....?
    Der Prüfer müsste dafür unterschreiben, und ich kann verstehen wenn er nicht möchte.
    Immerhin hätte zB seit dem zwei evtl drei mal eine Gasanlagenprüfung gemacht werden müssen -bei der uU Mängel aufgedeckt worden wären.
    So ein Schwachsinn ist das also nicht.
    Ein netter Prüfer, den man kennt, wird - freundlich gefragt- evtl ein aktuell datiertes Gutachten ausdrucken. Vielleicht schaut er sich das Fz vorsichtshalber kurz an - verständlicherweise. Eine GSP wäre zum erlangen eines neuen Gutachtens fällig, ebenso wie ein Abgasgutachten.
    Aber das ist alles nicht die Schuld des Prüfers sondern des Vorbesitzers. An den würd ich mich mal wenden und fragen ob er sich an den Kosten beteiligt.
    Mittlerweile scannen die alles beim TÜV, selbst die Multiventildaten. aber auch erst seit 2/3 Jahren. Daher - fragen. Ich heb alle Gutachten auf.
     
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