Gericht sch?tz Autogas - Fahrer

Diskutiere Gericht sch?tz Autogas - Fahrer im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo, Zur Info: hier findet ihr den original Artikel: http://www.energieportal24.de/artikel_2360.htm oder einfach kurz hier lesen:...

  1. #1 gsx-men, 25.01.2007
    gsx-men

    gsx-men AutoGasKenner

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    Hallo,

    Zur Info:



    hier findet ihr den original Artikel: http://www.energieportal24.de/artikel_2360.htm

    oder einfach kurz hier lesen:

    Autofahrer m?ssen sich auf das Fachwissen von Spezialwerkst?tten verlassen k?nnen. Autowerkst?tten hingegen sind verpflichtet, den Kunden ?ber etwaige Risiken bei einer Umr?stung auf Fl?ssiggas aufzukl?ren. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verurteilte eine Fachwerkstatt in einem Pr?zedenzfall, bei dem es zu einem Motorschaden nach der Umr?stung gekommen war, zur Schadensersatzzahlung?

    Wie dpa meldete, muss eine Autowerkstatt sicherstellen, dass der jeweils umzur?stende Wagen tats?chlich f?r den Gasbetrieb geeignet ist. Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer eine Spezialwerkstatt, die eine Autogasanlage in sein Fahrzeug eingebaut hatte, auf Schadensersatz verklagt. Nach 14.000 Kilometern stellte der Mann bei einem Inspektionstermin fest, dass drei von vier Zylindern keine Kompression mehr hatten. Die Ventilsitzringe waren f?r Autogas nicht ausreichend hitzebest?ndig gewesen, wodurch der Motor besch?digt wurde.

    Das Gericht gelangte nach Angaben des Anwaltsuchservice in Berlin (Az.: 8 U 211/05) in seinem Urteilsspruch zu der Ansicht, dass man von einer Spezialwerkstatt f?r Autogasumr?stung verlangen k?nne, dass sie Kunden informiert, wenn ihr Fahrzeug nicht f?r Autogas geeignet ist. Es m?sse vielmehr ?ber generelle Risiken im Zusammenhang mit der Umr?stung aufgekl?rt werden.

    Die Werkstatt wurde verurteilt, dem Kunden Umr?stkosten in H?he von 2.520 Euro zur?ckzuerstatten und zudem 12.000 Euro Schadensersatz zu zahlen.

    Quelle: dpa


    Gru?
    gsx-men , Thomas
     
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  3. #2 Gast001, 25.01.2007
    Gast001

    Gast001 Guest

    F?r den Umr?ster ein hartes Urteil, aber auf der anderen Seite OK. Der Nachweis wird sicherlich schwer zu erbringen sein, wenn es nicht schriftlich verankert wurde!

    Das wird zur Folge haben, das Umr?stwillige in Zukunft mit der Auftragsbest?tigung best?tigen, das Sie auf das Risiko, das ein Motorschaden nicht auszuschlie?en ist (egal ob weiche Ventilsitze oder nicht!), hingewiesen wurde.

    Damit ist der Umr?ster aus der Sache raus!

    Daniela k?nnte von dem Urteil profitieren, wenn es bei Ihr ?hnlich gelagert war. Da sie aber einen Flashlube eingebaut hatte wird das Thema sicherlich auf den Tisch gekommen sein.

    Wie gesagt, vielleicht eine M?glichkeit f?r Daniela etwas wiederzubekommen.
     
  4. #3 gsx-men, 25.01.2007
    gsx-men

    gsx-men AutoGasKenner

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    Hallo,

    Zu mindest w?rde es sich lohnen die Sache
    mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.
    Ansonsten glaube Ich auch das sich die Umr?ster in
    Zukunft absichern werden.

    Gru?
    gsx-men , Thomas
     
  5. #4 ralfo1704, 25.01.2007
    ralfo1704

    ralfo1704 AutoGasMitwisser

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    ?ber den Artikel habe ich mich schon ziemlich gewundert.

    A) Das Urteil ist vom M?rz 2006- warum erscheint er erst jetzt?
    B) Der Schadenersatz von knapp 12 000 Euro sollte angeblich f?r den Motor gezahlt werden. (Ein 4 Zylinder der ca 12 000 Euro kostet??).

    Die urspr?ngliche Meldung ist hier:
    Zylinderschaden durch Autogasanlage ISt das ein Versuch auf den Suchservice aufmerksam zu machen?
    Das genaue Urteil h?tte mich ?brigens mal interessiert- aber ich kann es im Internet nicht finden.
     
  6. MX511

    MX511 AutoGasKenner

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    Gute Sache, die Hoffnung macht im Falle eines Falles nicht totsicher leer auszugehen.

    Allerdings sollte man nicht zu blau?ugig sein - wenn die Beweisf?hrung nicht 1000 %ig wasserdicht ist wird es weiterhin seeehr schwer....

    Danke f?r den Link!
     
  7. #6 Espace637, 25.01.2007
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    Espace637 AutoGasInteressent

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    Ein sehr hartes Urteil gesamt gesehen. Ein 12.000,- Euro Motor m?chte ich sehen, (k?nnte Renault sein), nochdazu wo nur ein 4er Zylinderkopf ?berholt werden muss, wenn da 5000,- rauskommen ist das schon ein fetter Wagen...

    Der Suchservice war mir in dem Bericht auch aufgefallen als merkw?rdiger Hinweis...


    Gr??e
    Matthias
     
  8. #7 InformatikPower, 26.01.2007
    InformatikPower

    InformatikPower Meister der Beiträge

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    Hallo zusammen,

    aufgrund der fehlenden Rechtsschutzversicherung werde ich an der Stelle nichts machen (k?nnen).
    Es sind von meiner Warte aus zu wenig Beweise da und der Umr?ster kann sich da wirklich rausreden, wenn die Sache nicht 100 % Wasserdicht ist!
     
  9. #8 jvbremen, 26.01.2007
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    jvbremen FragenBeantworter

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    Ein sch?nes ,nettes Urteil,aber ich sehe das ?hnlich ,wie die anderen .Die Umr?ster wissen doch gar nicht wirklich,welcher Motor standfest ist oder auch nicht. Und mit der Unterschrift auf den Arbeitsauftrag verzichten man auf alle Anspr?che. So oder so m?ssen die Beweise schon hieb und stichfest sein,um eventuell ein Chance zu haben.

    Daniela,
    heute bin ich der Meinung ,muss man eine Rechtsschutzversicherung haben. Ich bezahle gerade mal 19 Teuros und bin mit meiner Freundin mit allen versichert,Arbeits-,Vertrags-,Auto- und sonstigen Rechtsschutz. Und du wei?t ja,mir hat es schon geholfen. ;)
     
  10. #9 Espace637, 26.01.2007
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    Hallo IP!

    Ich w?rde?s nicht so easy hinnehmen und denke wohl andersgestrickt.

    Erstmal sollte ein Brief mit Fristen geschrieben werden, das geht ohne Rechtsschutz, nur um die erste Reaktion abchecken zu k?nnen.

    Ich rechne die Zeit die ich aufwende gegen das was m?glich ist. Vielleicht sind 1000,- Euro m?glich, daf?r finde ich es angemessen mich weit mehr als 10 Stunden damit auseinander zu setzen (zumindest kann man es so sehen).

    Auch um ?berhaupt deftig zu reagieren, wir sind die Verbraucher, und der n?chste Almera der bei Deinem Umr?ster vor der T?r steht sollte abgewiesen werden.


    Sehr geehrter Blabla,

    Als Fachwerstatt mit Spezialisierung von Umr?stungen benzingetriebener Fahrzeugen auf Autogas geh?rt es zu Ihren Verantwortungsbereichen in Kenntnis dar?ber zu sein ob ein Fahrzeug daf?r ?berhaupt geeignet ist, oder ob sich z.B. serienm??ig f?r Autogas zu weiche Ventilsitze im Zylinderkopf befinden.

    Von einem Verbraucher kann man nicht erwarten da? er sich die Fachkenntisse einholt, mit denen er sich dann theoretisch die Anlage selbst einbauen k?nnte.

    Sie haben es vers?umt mich dar?ber zu informieren das es mehr als wahrscheinlich ist das mein Motor nach der Umr?stung Schaden nimmt. Damit haben Sie als KFZ-Meister den entstandenen Schaden zu verantworten.

    Mit Urteil XXXXXXX wurde ein ?hnlicher Fall behandelt und zu Gunsten des Autofahrers entschieden.

    Ich fordere Sie hiermit auf den Betrag von XXXX,XX (Motorneupreis incl Einbau) innerhalb von 14 Tagen auf Konto blablabla....

    MfG
    IP


    Er wird nat?rlich nicht zahlen sondern sich rausreden, und auf diese Argumente kommt es dann an ob Weitermachen lohnt. Es geht nicht darum da? alles von vornherein Wasserdicht ist. Wenn er den Fehler macht und was von Belegen schreibt die die ?berweisung rechtfertigen k?nnten (Motor?berholung o.?.) hat er seinen Fehler schon zugegeben.

    Aber ohne Versuch ist Alles pure Spekulation...


    Gr??e
    Matthias
     
  11. #10 ralfo1704, 27.01.2007
    ralfo1704

    ralfo1704 AutoGasMitwisser

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    Mich w?rde immer noch das genaue Urteil und die sp?te Ver?ffentlichung interessieren.
    Ich habe den Anwaltsuchservice letzte Woche mal angeschrieben - ohne Antwort.
     
  12. #11 gsx-men, 28.01.2007
    gsx-men

    gsx-men AutoGasKenner

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    Hallo,

    Ich habe auch mal ?ber google versucht das Urteil
    zu Gesicht zu bekommen.
    Scheint ja gar nicht so einfach zu sein.
    Ich bin mal auf eine Antwort,vom Anwaltsuchservicegespannt.
    Wenn denn eine kommt.

    Gru?
    gsx-men , Thomas
     
  13. #12 ralfo1704, 28.01.2007
    ralfo1704

    ralfo1704 AutoGasMitwisser

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    Ja w?rde mich auch brennend interessieren.
    Habe die nochmal angemailt....vielleicht reagieren die nur auf Einschreiben :P
    Alternativ k?nnte man ja mal ?ber den Suchservice einen Anwalt suchen, der das Urteil raussucht :]
     
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  15. #13 Espace637, 28.01.2007
    Espace637

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    Bingo
     
  16. #14 ralfo1704, 29.01.2007
    ralfo1704

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    Also ich habe die 4 Seiten von dem Urteil bekommen (ohne Androhung sondern nur mit einer freundlichen e-Mail an die 2. E-Mail Adresse bei Public Relations beim Impressum, die bei dem Anwaltsuchservice auf der Homepage ist).

    Die sp?te Ver?ffentlichung ist angeblich weil das Urteil erst Ende letzten Jahres in der Ausgabe 23/2006 der Fachzeitschrift NJW-RR erschienen ist.

    Leider ist das Dokument urheberrechtlich gesch?tzt und ich bin in "Juristisch" nicht so fit- aber was ich beim ersten ?berfliegen lesen kann finde ich das Urteil sehr zweifelhaft- aber urteilt selbst ;)

    Der Fall ist ?brigens uralt:

    die Anlage wurde im Januar 2003 verbaut am 26.2.2003 hat der Autobesitzer (das Auto wird A1 abgek?rzt) bei einer A-Vertragswerkstatt eine Routine-Inspektion nach ca. 14 000 km Fahrt durchf?hren lassen.
    Unmittelbar dannach traten Betriebsst?rungen auf.
    Versuche der A-Vertragswerkstatt, diese Betriebsst?rungen zu beheben, blieben ohne Erfolg.
    Am 17.3.2003 (nach ca. 4000 km Fahrt) stellte der Techniker von A-Vertragswerkstatt fest, dass drei von vier Zylindern des Motors keine Kompression hatten.
    Am 25.8.2005 war dann das erste Urteil beim LG Limburg/Lahn bei dem der Umr?ster den Prozess verloren hatte.
    Am 17.03.2006 hat er auch wieder beim OLG Frankfurt verloren.

    Leider steht nicht welche Marke das war (nur dass es ein Kombi war)- aber es wird erw?hnt dass der Motor f?r den Einbau auch f?r Erdgas freigegeben war und "der Einbau der Autogasanlage sei ohne Bedenken m?glich gewesen und werde vom Hersteller des Fahrzeugs in keiner Weise ausgeschlossen".
     
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