Gasanlagenprüfung (GAP)

Diskutiere Gasanlagenprüfung (GAP) im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Soderle, jetzt hab ich meinen ersten TÜV-Termin mit LPG hinter mir. Kurz zum Ablauf: 1) Auto in Werkstatt 2) ran an die Kaffeetheke der Werkstatt...

  1. Karl_

    Karl_ AutoGasMitwisser

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    Soderle, jetzt hab ich meinen ersten TÜV-Termin mit LPG hinter mir. Kurz zum Ablauf:
    1) Auto in Werkstatt
    2) ran an die Kaffeetheke der Werkstatt
    3) 1. Espresso
    4) bewundere die Oldtimer im Showroom
    5) 2. Espresso und einen Cappuccino
    6) Auto mit TÜV mitnehmen

    Kosten:
    81,- TÜV & GAP (durchgereicht an den Gutachter der GTÜ)
    6,- Vorstellung
    Preis für die AU hab ich vergessen.

    Darf man Werkstätten nennen? Keine Ahnung ich machs einfach: Auto Fank in Essen Kettwig. Kein Umrüster, aber eine gute Werkstatt, die auch mal was an der Anlage nachstellen können.

    Noch als Anmerkung, was ich noch nicht wusste: Den TÜV-Schein und die AU-Bescheinigung muss man seit ein paar Jahren immer mitführen. Wozu dann die Plaketten wohl sind??

    Gruß
    Karl_
     
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  3. #22 slugbuster, 22.12.2009
    slugbuster

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    Die TÜV und AU Bescheinigung muss man nicht mitführen, aber man sollte sie zum lt. TÜV Nord zum nächsten TÜV Termin dabeihaben. Da soll mir doch mal jemand den Paragraphen in der StvO nennen in dem stehen soll, dass ich die Bescheinigungen immer mitführen muss.

    Der TÜV wollte diese Bescheinigungen übrigens nicht haben, obwohl ich sie mithatte. (Dezember 2009). Die können ja auch alle Daten online einsehen.

    Das ganz kann also wieder mal nur auf dem Mist von irgendwelchen Beamten gewachsen sein, die nicht wissen wie man einen Computer bedient und und daher denken, man muss alle Bescheiningungen die das ganze Autoleben über anfallen in einem dicken Ordner stets mitführen.
     
  4. #23 gascrack66, 22.12.2009
    gascrack66

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    wenn ein Polizist die AU-Bescheinigung bei der Fahrzeugkontrolle von Dir verlangt, hast Du sie im laut Gesetz auszuhändigen, Punkt! :eek:
     
  5. #24 slugbuster, 22.12.2009
    slugbuster

    slugbuster AutoGasInteressent

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    Und nocheinmal: Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll der Polizist das fordern können ? Ohne Gesetz (STVO) geht da gar nichts. Die Polizei kann nicht nach gutdünken irgendwas fordern. Bevor hier sowas verbreitet wird sollte man sich erkundigen, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt oder ob es sich um Stammtischmeinungen handelt.
     
  6. #25 slugbuster, 22.12.2009
    slugbuster

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    Habe dazu noch folgendes gefunden und suche auch noch für unwissende den Paragraphen:

    "Nach neuem Recht muss jeder Fahrzeughalter sowohl den Untersuchungsbericht bezüglich der Hauptuntersuchung als auch bezüglich der Abgasuntersuchung mindestens bis zur nächsten HU/AU aufbewahren.

    Auf Verlangen der Polizei oder der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter die Untersuchungsberichte jederzeit vorweisen können. Kann er das nicht, so muss er auf seine Kosten gegebenenfalls eine weitere Abschrift besorgen.

    Der Kraftfahrzeughalter und Kfz-führer ist hingegen nicht verpflichtet, die Untersuchungsberichte mitsichzuführen. Diese Verpflichtung zur Mitführung gilt nur für Fahrzeugpapiere wie zum Beispiel den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

    Man beachte: Da steht nicht Fahrer sondern Fahrzeughalter. Der sitzt aber nicht zwingend im Auto und muss die Papiere nur haben und ggf. ab zur Polizei und zeigen....
     
  7. #26 slugbuster, 22.12.2009
    slugbuster

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    Paragraph 29 StVZO (10):

    (10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.
    ----------------------
    Daraus ergibt sich keine Mitführungspflicht. Man die Bescheinigungen im nachhinein vorlegen. Die AU entfält so oder so ab dem 1.1.2010.
     
  8. #27 gascrack66, 23.12.2009
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    na dann noch was fürn Stammtisch:

    guckst Du §47a Abs.4 STVZO, da stehts.....
     
  9. #28 slugbuster, 23.12.2009
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    Ordnungswidrig handelt wer:....

    entgegen § 47a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b und Nummer 2 der Anlage VIII das Abgasverhalten seines Kraftfahrzeugs nicht oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt...........

    ..entgegen § 47a Abs. 4 Satz 2 die Prüfbescheinigung nicht aushändigt...


    --------------------
    d.h. Wenn Du dich weigerst die Prüfbescheinigung vorzulegen oder sie nicht hast. Das sagt sagt aber nichts zur Mitführungspflicht aus. Hauptsache Du kannst sie vorweisen, auch wenn das später auf der Polizeiwache geschiet. Daraus ergibts sich keine Ordnungswidrigkeit.

    Vergleiche auch §24 StVZO in dem die Mitführungspflicht des Fahrzeugsscheins geregelt ist: ....Die Scheine sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen..
    Das ist die richtige Formulierung des Gesetzgebers für die Mitführungspflicht !

    Das betrifft übrigens nur die AU und die Einzelbescheinigung entfällt ab Januar 2010 bei neuen Prüfungen. Wenn es keine Einzelbescheinigung mehr gibt kann man auch nichts vorweisen, denn Zur HU steht in §47 Abs. 4 gar nichts. Und eine AU Plakette gibts dann auch nicht mehr.
     
  10. #29 gascrack66, 23.12.2009
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    Wenn Du meinst, dann diskutiere das doch mit dem nächsten aus der das verlangt. Kannst ihm ja Deine Zitate ausdrucken und vorlegen - die AU-Bescheinigung läßt Du zu Hause und in der nächsten Verkehrskontrolle läßt Du Dir von einem ganz Gewissenhaften eine Mängelkarte ausstellen, nur damit Du diese Bescheinigung dann innerhalb einer bestimmten Frist vorlegen kannst. Wenn da steht, das es auf Verlangen vorzulegen ist, dann ist das so... Hast Du es nicht dabei, entsteht Dir ein extra Zeitaufwand - muß ja jeder selber wissen, ob er das braucht....
     
  11. #30 Der Scheerer, 23.12.2009
    Der Scheerer

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    Da unterliegst einem Irrtum.

    Lediglich die Plakette für die AU entfällt, die AU-als solches bleibt bestehen !
     
  12. #31 slugbuster, 23.12.2009
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    Die AU wird durch die UMA ersetzt, für diese gibt es aber keine eigene Bescheinigung. Die Bescheiningung und die Prüfung ist in die HU integriert. Siehe:

    Diese Plakette ist ab 2010 Geschichte. Darauf weist der TÜV Nord hin. Grund:
    Die Abgasuntersuchung wird nach § 47a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) als "Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA" in die Hauptuntersuchung integriert.
     
  13. #32 gascrack66, 23.12.2009
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    na Du bist ja nen richtiger Schlauberger...

    die AU gibt es weiterhin und auch eine eigene Bescheinigung durch die Werkstätten! von den Werkstätten wird sie ab 01.01.2010 weiterhin durchgeführt wie bisher, den Ausdruck vom Gerät gibt es in den Werkstätten nach wie vor nur die Dokumentation mit Bindesiegel etc. wird etwas anders sein als bisher. Die Plakette wird ggf. duch ne Reparaturplakette ersetzt. Der einzige Unterschied ist der, das bei den ÜO´s das so auf den §29 Berichten draufsteht wie bisher schon bei den Krädern - wo so ein Thema (GAP) noch hinführt?!!::::::rolleyes:
     
  14. #33 slugbuster, 23.12.2009
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    Die Chance an einen ganz gewissenhaften zu geraten besteht immer, ist aber verschwindend gering und für mich vernachlässigbar. Ausserdem gerät die AU (oder UMA) bald bei der Polizei in Vergessenheit, da es keine eigenständige Prüfung mehr ist sondern ein Teil der HU wird.

    Ach übrigens: Bei meinem Auto wurde 5.12.2009 keine GAP sondern zusammen mit der HU und AU lt. TÜV Bescheinigung eine "Gas-Anlagen-Wiederholungsprüfung" (GWP) durchgeführt. Gibts die GAP nicht mehr ? Bei der letzten HU hiess die Bescheinigung noch "Nachweis über die Durchführung der Gasanlagenprüfung" (GAP).
     
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  16. #34 V8gaser, 23.12.2009
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    Darf aber weiterhin von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Die vorder Plakette fällt weg und wird durch einen "Reparaturaufkleber" oder "Leerplakette" in weiß ersetzt.

    Das ist nichts neues - die GAP heißt beim TÜV halt GWP, ist aber das Gleiche.
     
  17. #35 Rabemitgas, 24.12.2009
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    Tatsache ist, das sich Prüforganiesationen in unserem Land 3 Buchstaben ausdenken können die schlau klingen und damit Millionen verdienen.

    Das ist ganz toll.......:)
     
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