Gasanlagen in priv. Tiefgarge

Diskutiere Gasanlagen in priv. Tiefgarge im Autogas Umrüstung Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo zusammen, ich habe eine auf Autogas umgerüstete B-KLasse. Kürzlch bin ich umgezogen und nun sehe ich, dass in der zur Wohnung gehörigen...

  1. #1 gretchen78, 28.05.2015
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine auf Autogas umgerüstete B-KLasse.
    Kürzlch bin ich umgezogen und nun sehe ich, dass in der zur Wohnung gehörigen Tiefgarage mit Gas betriebene Fahrzeuge nicht reinfahren dürfen.

    Was macht ihr in einem solchen Fall? In öffentlichen Parkhäusern ist das ja auch so, aber ich hab mal gesehen, dass diese Schilder häufig veraltet sind und das Gesetz eigentlich nicht mehr gilt....Wenn nun aber ne Wohngemeinschaft von 80 Leuten sowas beschließt (oder aus Angst und Unwissen) beibehält...was kann man da tun...?

    Gibts hierzu Formulare die eine gewissen Unbedenklichkeit belegen? Mein Vermieter sagte, er würde die Garage dann lieber anderweitig vermieten, da er das Risiko nicht zu tragen bereit ist.

    Ich überlege tatsächlich, ob ich die Anlage wieder ausbauen lasse (geht das überhaupt und was kostet sowas?), da ich die Tiefgarage schon praktisch finde....

    Wäre dankbar über Tipps und Hilfen...
    LG, gretchen
     
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  3. #2 Pfaelzer81, 28.05.2015
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    Der Besitzer hat Hausrecht..wenn der das nicht will kannste nix dagegen machen.
     
  4. #3 markus82, 28.05.2015
    Zuletzt bearbeitet: 28.05.2015
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    Hab dazu auch mal geschaut und zumindest für Hessen nix gefunden das es gesetzlich verboten ist. Und wenn ordnungsgemäss eingetragen und bei der Versicherung gemeldet zahlt Im Schadensfall diese.

    Nur ein Gesetz greift das des Hausrechts des Besitzers und somit kann er das sehr wohl verbieten.

    In grossen Parkhäusern hab ich auch schon gesehen " Einfahrt verboten für Druckgas betriebene Fahrzeuge. Da hab ich mir gedacht LPG hat zwar auch ein gewissen Druck aber es heisst ja offiziell Flüssiggas also schön reingefahren und net lange nachgefragt.
     
  5. #4 gretchen78, 29.05.2015
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    Danke euch....@markus82:
    ...äh..der LPG Einbau muss auch der Versicherung gemeldet sein?
     
  6. #5 JKausDU, 29.05.2015
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    Jeder Eigentümer / Betreiber von Tiefgaragen oder Parkhäusern kann selbst festlegen, wen er rein lässt und wen nicht.

    Grüße

    Jörg
     
  7. #6 gretchen78, 29.05.2015
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    Danke Jörg....so finde ichs auch im Netz....:(...dann müsste der Vermieter die Eigentümergemeinschaft überzeugen, das Schild zu entfernen....*seufz*
     
  8. #7 markus82, 29.05.2015
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    Ja wer es genau nimmt informiert die Versicherung über solche Umbauten . Bei den meisten sparst du sogar paar Euro im Jahr.

    Bei mir auf der Arbeit im Parkhaus (angemietet)ist es auch untersagt durch den Eigentümer . Ich stell den einfach rein man muss es ja denen nicht auf die Nase binden. Nur der Hausmeister weiss es der fragte mal was da unter meine
    Auto für ein Behälter hängt aber der ist zum Glück locker drauf da wir dem auch mal aus der patsche geholfen haben.
     
  9. #8 gretchen78, 29.05.2015
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    danke markus....

    tja...so würde ichs EIGENTLICH auch am liebsten machen, aber er meinte was von wegen "wenns hier mal brennt, dann weiß ich, dass SIE das zahlen müssen, denn sie dürfen hier nicht drinstehen.."...nicht toll.....ich meine - es wird wohl nie brennen....ABER das risiko die kosten aufgebrummt zu kriegen in nem haus mit je 40 parteien ist mir dann doch zu hoch :(.

    was ein ausbau kostet, wisst ihr nicht, oder?
     
  10. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Anlage ausbauen lassen kostet je nach Aufwand. Da sind auch schnell mal 500 Euro weg und jedes Jahr nochmal ca. 1000 Euro in Mülleimer wegen Benzin tanken. Das wäre doch der größte Blödsinn.Und alles wegen nem blöden Tiefgaragenstellplatz....
    Leute, rechnet doch mal nach....oder ist dir der Stellplatz das wert?
     
  11. #10 markus82, 29.05.2015
    Zuletzt bearbeitet: 29.05.2015
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    Ja aber genau für so ein Fall hast du ja deine Kfz Versicherung wenn durch dein Kfz ein Schaden bzw. ein grösserer entsteht als ohne lpg .
    Aber wenn es in der Tiefgarage durch andere Gründe brennt ist ja net dein Kfz schuld.

    Ich habe auch schon in solchen Tiefgaragen von Wohnanlagen und bis zu 300 Stellplätze gearbeitet. Da sind Gas Autos verboten aber du glaubst ja nicht bei wie vielen man durch die gitterabtrennung Gas Pullen und Benzinkanister rum stehen sieht ganz zu schweigen von all dem anderen brennbaren Sachen da scheisst sich komischer weise keiner ein.

    Das ist halt meine Meinung ob durch ein log Auto oder die 11kg Camping pulle macht den Bock nicht fett!
     
  12. #11 Porscheman77, 29.05.2015
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    Ist bei mir in der Garage nicht anders. Ich irgnorier das einfach. Meist sieht niemand das es nen LPG Fz ist. Und ich muss das ja auch niemanden sagen.

    Bei einer gut gewarteten Anlage kann nicht einfach mal so LPG austreten. Da mach ich mir mehr Gedanken um die Schrottkisten um mich rum. Mit ihren Benzintanks.
    Bei einem Mieter ist der tatsächlich mal ausgeronnen über WE. Das gab nen Mords Gestank und damit explosives Luft/Gas gemisch.
    Ist aber nix passiert und keinen hats interessiert. Bis ich das der Hausverwaltung mal gemeldet hab.
    Also scheiß ich mir garnix mit meinem Gas Fz
     
  13. #12 gretchen78, 29.05.2015
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    ? SOWAS würde die Versicherung zahlen? hm.....denke, die sagen dann eher, wozu zahlen, wenn da auf dem Schild steht, dass das Auto hier nicht stehen darf...oder meinste, die lassen sich auf nen rechtsstreit ein mit der Eigentümergemeinschaft?...Vielleicht ruf ich mal die AXA an und frag mal ganz doof...

    Und darum gehts auch nicht um "sich nen Kopf machen" sondern schlicht darum, wer letztlich die A-Karte hat, weil genau genommen beschließen die Eigentümer das....und wenn keine Brandursache gefunden wird, ist man evtl schnell dabei zu sagen, das LPG Fahrzeug wars...die Leute sind halt konservativ. Wer selbst Benzin fährt, dem isses herzlich egal, ob da so ein Schild hängt, sprich, überstimmt werden würde mein Vermieter allemal...

    Vielleicht finde ich ja im Netz nen Präzedenzfall...

    @540V8: Ja, ich steh auf diese Tiefgarage. Bei momentan wieder (nur) 10000km/Jahr ist mir der Komfort das Geld wert....allein das Kratzen im Winter, die aufgestaute Hitze im Sommer und die Ersparnis an Autowäschen...:)
     
  14. #13 gretchen78, 29.05.2015
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    Es geht auch nicht um meine persönliche Überzeugung. Ich halte meine Anlage für sehr sicher und vertraue dem Menschen, der sie eingebaut hat und wartet.
    Ist auch klar, dass das Bezin Aerosol gefährlicher ist...darum gehts aber leider NULL, denn es geht schlichtweg um die Rechtsfrage. LEIDER. Und hier hab ich noch kein schlüssiges Argument...die Eigentümer dürfen wohl einfach beschließen, was sie wollen....und seis ein Schild mit "hier nur für silbergraue VW-Kombi". :/
     
  15. #14 Progger, 30.05.2015
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    Moin Moin, bin jetzt auch seit ein paar Monaten LPG-Fahrer und hab mir auch Gedanken übers Parken gemacht. Das hab ich dazu gefunden; vielleicht hilft es dir weiter:
    Garagenverordnungen der Bundesländer
     
  16. #15 Maddin82, 30.05.2015
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    Das Schild hat doch ( z.B. hier in Hessen) keinen rechtlichen Hintergrund, der Vermieter könnte genauso sich auf das Hausrecht berufen blaue oder grüne Autos ausschließen, wenn mein blaues Auto dann drin steht und brennt wird die Versicherung trotzdem zahlen. Zu erwartende Konsequenzen sind im schlimmsten fall Hausverbot.
     
  17. #16 gretchen78, 30.05.2015
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    :) Danke @Progger, das ist total nett...genau das hab ich mir auch schon gespeichert, UND die Verordnung als solche. in §14 steht dort einfach "nur" NICHT dass gasfahrzeuge nicht erlaubt sind....aber das wort gasfahrzeug (o.ä.) wird da uach mit keiner silbe erwähnt....ok...man kann wohl nicht alle ausnahmen aufführen. aber zum überzeugen der unwissenden masse ist es irgendwie noch immer etwas dünn.
     
  18. #17 gretchen78, 30.05.2015
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    @Maddin82: das denke ich auch. nur denkt mein vermieter leider anders drüber....:/...
     
  19. #18 JKausDU, 30.05.2015
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    Idealerweise hättest Du einfach geschwiegen, den Parkplatz genutzt und gut ist. Ist nun aber zu spät, da ja jetzt bekannt ist, das Du ein Gasfahrzeug hast.
     
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  21. #19 gretchen78, 30.05.2015
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    So schließt sich der Kreis :/.
     
  22. #20 Progger, 31.05.2015
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    Hallo ins Forum,
    ein Hauseigentümer kann nicht machen was er will, er kann sich nur und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und verfügen.
    in diesem Fall:
    ICH würde mein Fahrzeug in die Tiefgarage stellen und gut ist. Sollte sich mein Vermieter deswegen aufregen, bekommt er die Garagenverordnung zu lesen und gut ist. Sollte er dennoch auf diese überholte Auslegung bestehen, bekäme er von mir ausreichend Zeit mir explizit zu beweisen das genau in dieser Garage auf diesem Platz durch genau mein Auto mit genau dieser LPG-Anlage zu diesem Zeitpunkt trotz der Unbedenklichkeit durch die Verordnung eine Gefahr besteht.. bitte mit Referenzschäden auflisten.
    Und danach ist Ruhe im Karton!
    Passt alles in die merkwürdige Meinung das Privatverkäufe z.B. in der Bucht ohne Garantie und Rücknahme sind.....
     
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