Garantieansprüche bei Insolventem Umrüster

Diskutiere Garantieansprüche bei Insolventem Umrüster im KME Forum im Bereich Autogas Anlagen; Guten Morgen zusammen, ich bin etwas unsicher, wie es um meine Garantieansprüche der Anlagenkomponenten aussieht. Der Umrüster ist (wie...

  1. jeti

    jeti AutoGasKenner

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    Guten Morgen zusammen,

    ich bin etwas unsicher, wie es um meine Garantieansprüche der Anlagenkomponenten aussieht. Der Umrüster ist (wie berichtet und auch erwartet) Insolvent (ob nun absichtlich oder nicht, sei dahingestellt).

    Habe ich trotzdem im Ernstfall die Möglichkeit, Garantieansprüche gegenüber irgendjemandem (Händler, Hersteller, .. ?) zu stellen?

    Wenn ja, an wen müsste ich mich wenden?

    Gruß,
    Jens
     
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  3. #2 Autogas-Rankers, 10.06.2010
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    An den Lieferanten deines Umrüsters
     
  4. jeti

    jeti AutoGasKenner

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    Ok, danke - gibts ne Möglichkeit, den rauszufinden?
     
  5. #4 Autogas-Rankers, 10.06.2010
    Autogas-Rankers

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    wahrscheinlich nur über deinen Umrüster
     
  6. jeti

    jeti AutoGasKenner

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    oha - das dürfte schwer werden - den werd ich wohl nicht mehr bekommen.
    käme dann warscheinlich auf ein Try and Error - System heraus :(
     
  7. gibGas

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    Jain! Wenn der Lieferant der Hersteller oder der Generalimporteur ist, dann hast Du Recht, aber nur dann! ;)

    Letztlich muss immer der Hersteller für sein Produkt gerade stehen, egal ob Fernseher oder Gasanlage. Aber Vorsicht: nach 6 Monaten KANN Beweislastumkehr seitens des Herstellers geltend gemacht werden, d.h. der Käufer muss im Zweifel beweisen, dass der Defekt nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden oder der Umrüster den Defekt verursacht hat. Dies dürfte in den meisten Fällen schwierig werden, so dass man am Ende nur auf Kulanz des Herstellers hoffen kann.

    Gruß
     
  8. #7 Autogarage-B8, 11.06.2010
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

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    Wie bitte???

    Wenn ich eine neue Anlage kaufe, muß ich beweisen, daß die Anlage vor Kauf defekt war :confused::confused::confused::confused:

    Totaler Schmarrn, da hier nicht das von dir beschriebene Gewährleistungsrecht für Gebrauchtwaren eintritt. Hier wurde nix gebrauchtes gekauft, sondern Neuware. Und da muß der Hersteller, oder der Importeur 24 Monate Gewährleistung geben.

    Der Hersteller/Importeur kann - wenn gefunden - den Schaden auf mangelhaften Einbau zurück führen, dann hat der Kunde einen Anspruch gegen den Umrüster, macht diesen beim Insolvenzverwalter gelten und der liegt das dann zu den anderen auf dem Stapel ... .

    @ Jeti: wende Dich mal an die KFZ Innung oder Handwerkskammer, ob es Möglichkeiten gibt, da an die Adresse des eigentlichen Garantiegebers zu kommen.
     
  9. jeti

    jeti AutoGasKenner

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    dank Euch, für die Infos - An die Innung bzw. Kammer habe ich noch garnicht gedacht. Ich befürchte aber, dass der "Umrüster" mit keiner der beiden Instanzen etwas zu tun hat...
     
  10. #9 Autogarage-B8, 11.06.2010
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

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    Innung, ok - aber Handwerkskammer? Dann hat der ein Problem, befindet er sich dann noch in D ?

    Die HWK kann dir aber nicht sagen, wo dein Spezi die Anlagen bezogen hat, aber die haben eine Rechtsberatung, können dir sagen, welche Möglichkeiten es gibt, dies herauszufinden.
     
  11. jeti

    jeti AutoGasKenner

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    es wird vermutet, das ja. Angeblich besteht auch ein Haftbefehl gegen ihn.
    Ok, dann werde ich mich da mal schlau machen. Gibts da regionale Stellen oder ne zentrale Anlaufstelle?

    Ich gehe davon aus, dass er die Firma schwarz betrieben hat: ich habe mal auf meine Rechnung geguckt, dort steht nichts von einer Steuernummer oder Ähnlichem. Er zeichnet zwar 19% Mehrwertsteuer aus, aber keine Information zu Banken oder Finanzämtern.
     
  12. gibGas

    gibGas AutoGasInteressent

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    Richtig, in einem Zeitraum von 6 bis 24 Monaten nach Kauf! Aber wie gesagt, der Hersteller KANN darauf bestehen, es sei denn, er hat ausdrücklich 24 Monate (Voll-)Garantie gewährt (und nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung).

    Zitat aus: Garantie ? Wikipedia

    "Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
    • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
    • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
    ...Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies."

    und weiter aus Gewährleistung ? Wikipedia

    "In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."

    Der letzte Satz ist sehr wichtig in dem Zusammenhang "Garantie" und "Gewährleistung", bitte also nix verwechseln und im Zweifel die Verbraucherberatung um Rat fragen. Denn wie man sieht, wissen es vermutlich so manche Händler/Umrüster selber nicht genau :rolleyes::tongue::D

    Gruß
     
  13. #12 Autogarage-B8, 11.06.2010
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

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    wie soll denn das funktionieren?

    Wenn ich eine gebrauchte Ware (KFZ) habe, dann kann ich den Vorbesitzer anrufen und der kann mir bestätigen, ja, die Probleme hatte ich auch schon, somit geht das Problem auf den Verkäufer über.

    Und bei Neuware? Ruf ich da den Hersteller an und sage, hey, der Fernseher war schon vor dem Kauf kaputt? - Ja, das ist richtig, wir haben ihnen einen defekten Fernseher verkauft!?!

    Auf Neuware hast du ohne wenn und aber eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Gerne unterschreibe ich dann auch einen Kaufvertrag, wo ich das ausschließe, im Fall des Falles ist das aber dann nichtig!
     
  14. gibGas

    gibGas AutoGasInteressent

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    So isses, oder genauer gesagt: "zum Zeitpunkt des Kaufes"! (sogenannte "neudefekte" technische Geräte gibt es übrigens öfter als man denkt, Ursache kann mangelnde Qualitätskontrolle, Transport usw. sein)

    Nochmal: RICHTIG! Genauer gesagt: 6 Monate Garantie und in der Folge 18 Monate Gewährleistung!

    Das wäre gesetzeswidrig! Bitte nochmal lesen -> Unterschied Gewährleistung - Garantie usw.

    Ein Beispiel aus eurer Praxis: Ein Kunde reklamiert 8 Monate nach dem Kauf beim Umrüster, dass die Karre bei Gasbetrieb nur noch auf drei von vier Pötten läuft. Es stellt sich heraus, dass ein Injektor seinen Dienst quittiert hat. Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Umrüsters KÖNNTE dieser nun hingehen und den Kunden dazu verdonnern ihm (per Gutachten) zu beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. (Kann er natürlich nicht, denn der Injektor lief ja 8 Monate einwandfrei!)

    Achtung! Kann der Umrüster in solch einem Fall auf eine Garantieverpflichtung ODER Kulanz des Herstellers zurückgreifen, so ist der Kunde fein raus (...einen Anspruch auf kostenlose Instandsetzung hätte er aber wie gesagt in diesem Fall genau genommen NICHT!)

    Gruß
     
  15. #14 Autogarage-B8, 11.06.2010
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

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    Ja herrschaftszeiten

    Gewährleistung = vom Gesetzgeber vorgeschrieben

    Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers

    ansonsten bist du der Übervater und hast in allen Punkten recht
     
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  17. gibGas

    gibGas AutoGasInteressent

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    Bis vor ca. 10 Jahren waren es nur 6 Monate in D, dann war Schluss. Als man sich dann EU-weit auf 24 Monate einigte (in Frankreich übrigens waren es früher 36 Monate), kam der Beweislastumkehr-Mist dazu :mad:

    Man kann also nur raten beim Kauf hochwertiger Geräte den Zukauf einer Garantieverlängerung (Versicherung) in Betracht zu ziehen ;)

    Danke! Musste mich früher mal eingehend damit beschäftigen :)

    Gruß
     
  18. #16 Gördi, 11.06.2010
    Zuletzt bearbeitet: 11.06.2010
    Gördi

    Gördi AutoGasMitwisser

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    Gewährleistungsansprüche hat man aber ausschließlich gegen seinem Händler und mit niemand anderem. (Man hat ja auch mit niemand anderem einen Vertrag geschlossen)

    Gewährleistung hat niemals direkt etwas mit Garantie zu tun. Weder in den ersten 6 Monaten noch woanders. Auch in den ersten 6 Monaten KANN dir ein Händler nachweisen das der defekt zb auf verschleiß zurückzuführen ist und nicht auf einem Produktionsfehler.

    Wenn der Händler insolvent ist muss man dem Insolvenzverwalter seine Ansprüche melden.
    Wenn dort noch etwas im Insolvenztopf ist bekommst vieleicht etwas. Wenn nicht : Pech.

    Solange der Hersteller direkt keine Garantie ausgesprochen hat kann man dort lediglich auf Kulanz hoffen.
     
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