Eintragung LPG Gasanlage

Diskutiere Eintragung LPG Gasanlage im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe nichts zu dem Thema gefunden, daher frage ich einmal nach (bin auch keine KfZ-Expertin, daher kann ich...

  1. #1 Dani, 24.10.2013
    Zuletzt bearbeitet: 24.10.2013
    Dani

    Dani AutogasTestSchreiber

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und habe nichts zu dem Thema gefunden, daher frage ich einmal nach (bin auch keine KfZ-Expertin, daher kann ich mich nur laienhaft ausdrücken):

    Ich habe mir ein Auto mit eingebauter Gasanlage von einem Händler gekauft. Dieser sagte mir, dass alle veränderten Teile eingetragen seien. Die Gasanlage selbst hat der Vorbesitzer einbauen lassen. Leider brannte das Auto nach etwa einer Woche aufgrund eines Defekts der Ansaugbrücke des Turboladers fast komplett aus. Der Gutachter der Versicherung stellte die Ursache aufgrund des technischen Defekts fest. Nun erfuhr ich, dass die Gasanlage nicht in den Fahrzeugschein eingetragen war und die Versicherung weigert sich zu zahlen, da angeblich keine Betriebserlaubnis vorgelegen habe. Ich habe alle Unterlagen, welche für die Gasanlage benötigt werden (TÜV-Gutachten, etc.), nur eine Eintragung in den Fahrzeugschein ist nie geschehen - wovon ich allerdings nichts wusste (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?). Ist es rechtens, dass sich die Versicherung weigert, obwohl der Schaden nicht in Zusammenhang mit der Gasanlage stand und "nur" die Eintragung fehlte?

    Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten!
     
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  3. #2 bloedkolben, 24.10.2013
    bloedkolben

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    Ohne Eintragung der Gasanlage in den Fahrzeugpapieren hat das Auto keine Betriebserlaubnis, da ist dann die Versicherung raus aus der Nummer - ich würde den Händler mal damit konfrontieren. Hast Du vom Händler schriftlich, dass der Wagen eine Gasanlage eingebaut hat? Wenn er Dich dann im Kaufvertrag nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass der Wagen in DEM Zustand keine Betriebserlaubnis hat, hättest Du zumindest ihm gegenüber schon keine schlechte Position.
    Gibt es TÜV-Berichte von vergangenen HUs?
     
  4. #3 Dani, 24.10.2013
    Zuletzt bearbeitet: 24.10.2013
    Dani

    Dani AutogasTestSchreiber

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    Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
    TÜV-Berichte der vergangenen HUs habe ich vollzählig, ganauso, wie alle anderen Unterlagen (Rechnungen, ABEs etc. der letzten 5 Jahre).
    Im Kaufvertrag habe ich sogar eintragen lassen, dass eine Gasanlage verbaut ist, und dass im Falle eines Schadens der Gasanlage der Händler die Kosten trägt, da der Händler recht "inkompetent" war und mir nicht einmal sagen konnte, wie diese befüllt wird. Da ich selbst noch kein Auto mit Gasanlage besessen habe und nicht wusste, ob alle Geräusche, Ruckeln etc. richtig sind, wollte ich auf Nummer sicher gehen. Habe die Gasanlage in der Woche, in der ich das Auto gefahren bin, sogar noch einmal von einer Werkstatt überprüfen lassen.
    Also meinst Du, dass das eher eine Sache der Gewährleistung des Händlers ist?
     
  5. #4 bloedkolben, 24.10.2013
    bloedkolben

    bloedkolben AutoGasMitwisser

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    Auch wenn der Händler vielleicht selbst keine Ahnung hat - er hat Dir ein Auto verkauft, das keine Betriebserlaubnis hat. Ich sehe ihn ganz klar in der Gewährleistungspflicht, als Händler sollte man ihm in seinem Bereich eine gewisse Fachkenntnis voraussetzen dürfen.
    Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung. Wenn ein Gespräch mit dem Händler nicht auf kleinem Weg fruchtet, bleibt nur der Weg über Anwalt. Sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen.
     
  6. Dani

    Dani AutogasTestSchreiber

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    1000 Dank für den Tipp und Deine Hilfe!!! Dann ist das Ganze doch nicht so aussichtslos, wie ich dachte.
    Werde mich heute noch mit dem Händler in Verbindung setzen und schauen, was er dazu sagt. Zur Not werde ich einen Anwalt hinzuziehen.
     
  7. #6 Black_A4, 24.10.2013
    Black_A4

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    Ich würde auch versuchen die Versicherung in die Pflicht zu nehmen! Wenn der Schaden nicht durch die Gasanlage verursacht wurde und der Gutachter das bestätigen kann, hast du gute Chancen auf Erstattung.
     
  8. Dani

    Dani AutogasTestSchreiber

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    Na ja, bisher weigert sich die Versicherung zu zahlen. Andererseits war es deren Gutachter (oder jedenfalls ein von der Versicherung bestellter Gutachter), der das Auto unter die Lupe genommen hat. Da die Versicherung sich rege um die Sache gekümmert hat, bin ich zu dem Zeitpunkt auch noch davon ausgegangen, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt. Aber wenn mit der Nichteintragung in den Fahrzeugschein die Betriebserlaubnis erloschen ist, wird die Versicherung wahrscheinlich weiterhin ihren Standpunkt vertreten. Hätte ich gewusst, dass die Gasanlage nicht eingetragen ist, hätte ich das ja problemlos unverzüglich nachholen können. Ich bin mal gespannt, wie das Ganze ausgeht.
     
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  10. #8 Black_A4, 24.10.2013
    Black_A4

    Black_A4 FragenBeantworter

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    Na ja die Versicherung versucht natürlich erstmal alles zu tun um nicht zu zahlen. Für dich würden die Karten aber gut stehen wenn die Gasanlage abgenommen wurde und der Schaden auch ohne Gasanlage verursacht worden wäre. Bist du rechtschutzversichert? Ohne Anwalt und Gerichtsverfahren wirst du hier eh nicht weiterkommen.

    War das Auto denn vollkaskoversichert oder auf welcher Grundlage soll die Versicherung regeln?
     
  11. #9 Dani, 24.10.2013
    Zuletzt bearbeitet: 24.10.2013
    Dani

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    Rechtsschutzversichert bin ich - aber die Rechtsschutz prüft momentan noch, ob dies in deren "Versicherungspflicht" fällt (typisch Versicherung halt :-)). Ich war nach dem Unfall beim Anwalt, um zu erfahren, ob die Versicherung oder der Händler für den Schaden "einspringen" müssten. Der sagte mir, ich müsste die Versicherung in Anspruch nehmen - allerdings war zu dem Zeitpunkt noch niemandem klar, dass die Eintragung der Gasanlage fehlt und sich die Sachlage dadurch ändert. Damit war die Sache für den Anwalt erledigt, ich bekam die Rechnung - und das wird gerade von meiner Rechtsschutz geprüft.
    Das Auto war vollkaskoversichert inklusive der Rückerstattung des Kaufpreises im Falle eines Totalschadens im 1. Jahr. Allerdings teilte mir die Versicherung schon recht früh mit, dass der Schaden über die Teilkasko laufen würde, da es sich nicht um einen Unfall, sondern einen technischen Defekt handele und dieser bereits in das Leistungsspektrum der Teilkasko fallen würde. Durch das Gutachten wurde dann ein geschätzter Wert des Wagens (vor dem Abbrennen) festgestellt, welcher natürlich 2000 Euro unter Kaufpreis lag. Aber sogar das habe ich so hingenommen.
     
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