Ein freundliches Hallo an die Community

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  1. #1 HerfriedZ, 21.02.2019
    HerfriedZ

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    komme aus Oberhausen, also mitten aus´m Pott.
    Seit 12 Jahren fahre ich LPG und davon seit 7 Jahren einen Duster-Werksgaser.
    Diesen Monat war ich mal wieder beim TÜV und hatte direkt Spaß an der Backe.
    Mich würde mal interessieren, warum selbst der TÜV zum Teil keine Ahnung hat,
    wonach er prüfen soll. Bei der GAP bezieht sich ein Prüfer auf die ECE-R67 und
    ein anderer auf die ECE-R115. Ich gedenke, beim TÜV zu diesem Thema ein Fass
    aufzumachen. Habe als Neu-Rentner jetzt richtig Zeit dafür und will es ein für alle
    Male geklärt wissen.
     
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  3. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Was haben die für ein Problem mit nem Werksgaser? Bei meinem Dacia steht nur Benzin/Flüsslggas im Schein und sonst nix.
    Da macht man eine GWP (GAP ist schon wieder die alte Bezeichnung) und gut ist.
     
  4. #3 HerfriedZ, 21.02.2019
    HerfriedZ

    HerfriedZ AutogasTestSchreiber

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    Hier mal das Problem im Detail:
    Bei der aktuellen Prüfung meines Dacia Duster LPG (Werkseinbau) verlangte der Prüfer ein„Gasanlagen-Einbauschild“ auf Basis der ECE-R115. Da für Werksseitige Gasanlagen jedoch die ECE-R67 maßgebend ist, habe ich darauf verwiesen, das diese Einbauschild nicht erforderlich ist da die Anlage durch die Betriebszulassung nach ECE-R67 regelkonform ist. Der Prüfer verlangte trotzdem dieses Schild und verweigerte die Plakette mit dem Hinweis, das es sich hier um einen erheblichen Mangel handelt und seine Vorgaben anhand der VdTÜV-Merkblätter 750 und 757 klar definiert sind. Nach meinem Verständnis bezieht sich die ECE-R115 ganz klar auf nachgerüstete Anlagen und findet keine Anwendung bei werksseitigen Anlagen.
    Wie kann es sein, das der TÜV auf Basis einer Richtlinie prüft, die gar nicht maßgeblich ist? Auch sind die TÜV-Prüfer hier unterschiedlicher Meinung, wobei es auch Prüfer gibt, die stur nach der ECE-R115 prüfen und nicht bereit sind einmal die Problematik anzugehen.
    Dacia verweist auf die ECE-R67 und sieht keine Notwendigkeit, ihre Fahrzeuge mit einem Einbauschild zu versehen.
    Resumee: Der TÜV sagt nein – Dacia sagt nein.
    Wie mir ein TÜV-Prüfer sagte, ist diese Problem seit langer Zeit bekannt und wird auch intern kontrovers behandelt. Bei meinen TÜV-Vorführungen 2015 und 2017 bekam ich ohne dieses Einbauschild problemlos die Plakette. Warum dieses Mal nicht?
     
  5. #4 V8gaser, 21.02.2019
    V8gaser

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    Die GSP berechtigten Prüfer hatten alle eine Schulung in Bezug auf deren vd750 und da wurden denen einige Dinge erzählt, die....naja.
    Seit dem müssen Tanks nach 10 Jahren geprüft werden, Leitungsbefestigungen in bestimmten Abständen gesetzt, Typenschilder geklebt usw....
    So ein Typenschild für eine nicht 115er Anlage muss eigentlich nicht viel enthalten - nur: Fz ist mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet.
    Bei 115er Anlagen enthält es eine Bauteileauflistung, da diese ja nicht in den Fz Papieren enthalten ist.
    Fraglich ist (Ka ob das beim Duster der Fall ist) ob die Anlage wirklich im Werk verbaut und somit Teil der BE des Fahrzeuges bzw der Typengenehmigung ist - so wie zB bei einigen Fiat Modellen. Oder ob sie eben...nachgerüstet wurde, auch vor der Zulassung.
    Was ist bei dem Dacia denn unter 22 eingetragen?
    Vergleichbar mit einem Alpina - hat ein anderes Fahrwerk, Sitze, Leistung als der baugleiche BMW, aber da die BE eben als Alpina ausgestellt wurde, ist das bei dem "Serie"
    Ich hab grad das Buch zur Gas Nachschulung von 2011 in Händen. da steht auf Seite 32 unter 1.3.3.1.zu"Einbauschild: Bei Anlagen mit Teilegenehmigung nach ECE115 muss ein Einbauschild....
    Bei Nachrüstsystemen ohne Teilegenehmigungen (Abnahme nach §19/2) sollte (!!!) ....
    Bei Anlagen die Teil der Typengenehmigung sind braucht es eigentlich nix, nur sind die selten.
    Da du ja eine HU möchtest, würde ich mir so ein Schildchen selber machen, ist kein Aufwand und zulässig. Reinpappen und der Prüfer ist happy- diskutieren hilft nix, denn Recht haben und Recht bekommen ist in D kaum noch möglich weil sich keiner mehr auskennt bzw Verantwortung übernehmen möchte.
    Oder fahr zu einem Umrüster und lass die GAP da machen.
     
  6. #5 onlyfor.foren, 22.02.2019
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    Vorab, ich hatte beim GTÜ keine Probleme wegen eines fehlenden Schildes.
    Die GAP wurde vorher beim Umrüster gemacht.
    Um dem "Problem" aus dem Weg zu gehen, habe ich mir mal so ein Schild gezeichnet.
    Die Angaben habe ich meinem KFZ-Schein entnommen.

    Wäre das so i.O.?
    Gibt es Anforderungen an die Größe?
    Wo pappt man es hin?

    LG
    Jürgen
     

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  8. #6 HerfriedZ, 22.02.2019
    HerfriedZ

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    TÜV-Plakette ist dran - und das ohne Einbauschild!!
    Ich habe den Prüfer "tot diskutiert" und diverse EU-Richtlinien auf den Tisch gelegt.
    Parallel dazu habe ich von ihm gefordert, sich bei der technischen Leitung des TÜV
    schlau zu machen.
    Für mich momentan alles okay, aber das generelle Problem ist damit nicht aus der Welt.
    Das muss endlich geklärt werden. Ich bleibe dran.
     
  9. #7 V8gaser, 22.02.2019
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    Mit dem Typenschild bekommt der Prüfer glänzende Augen :-) Hab nirgens eine vorgeschriebene Bemaßung gefunden, als mal was ohne Din Norm.
    Das mit dem "muss geklärt werden".....mittlerweile ist eine fehlende Ventilkappe ein gerinfügiger Mangel (mein Nachfragen ob 4 fehlende dann erheblich wäre rief schon mal ein Moment der Nachdenklichkeit hervor)
    ABER Stoßdämpfer die wesentlich sicherheitsrelevanter sind, werden immer noch nicht geprüft - leckt da schon (oder noch) Öl raus, sind die schon seit Jahren tot.....
    Da wird am Tragbild von Bremsscheiben rumgenörgelt, obwohl die Bremsleistung tadellos ist, aber der Wassergehalt der Bremsflüssigkeit.....
    Sieht man halt nicht einfach so im vorbeigehen....daher hat das Ganze irgendwie nen oberflächlichen Charakter bei dem sich an Unwesentlichem hochgezogen wird (Einbauschild) nur weil es halt schon sichtbar an der B Säule kleben sollte.
     
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