Aus und vorbei - Nachricht vom TÜV Saarland

Diskutiere Aus und vorbei - Nachricht vom TÜV Saarland im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; ich sags ja, ein riesen Hickhack, an dem sich nicht jede Prüforganisation sofort halten wird. Lassen es wir mal auf uns zukommen. Es geht weiter,...

  1. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    ich sags ja, ein riesen Hickhack, an dem sich nicht jede Prüforganisation sofort halten wird.
    Lassen es wir mal auf uns zukommen. Es geht weiter, nur etwas anders.
     
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  3. #22 Black_A4, 15.06.2017
    Black_A4

    Black_A4 FragenBeantworter

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    Was passiert wenn ich mir ein Auto in Polen mit in Polen gültiger Gasanalge kaufen und in Deutschland anmelden will? Oder besser noch ich bin Pole und möchte mit meinem Auto in Deutschland leben. Ist das nicht diskriminierung von EU Bürgern?

    Was ist denn nun mit Euro 2? Einfach einbauen und zum Tüv zum Eintragen wie es bisher bei Euro 1 Fahrzeugen war?
     
  4. #23 nightforce, 15.06.2017
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    Die Gasanlagen werden weiterhin nach §21 StVZO mit Bauteilen nach 67R wie gehabt von Dekra oder TÜV abgenommen.
    Deine 2. Frage kann ich nur soweit beantworten, daß die 115er Anlagen jeder KFZ-Mechatroniker aber auch die intelegente Privatperson machen könnte, die einen Lehrberuf wie Gas-Wasserinstallateur, Anlagenelektroniker o.ä. gelernt hat.
    Die 115-er Kits sind mit allen Komponenten für ein entsprechendes Fahrzeug konzipiert und mit einer Aufbauanleitung versehen, so daß wer lesen und dies auch anwenden kann, damit wohl kein Problem haben wird.
    Jetzt werden wohl Alle aufschreien, die sich "Gasumrüster" nennen, aber es gibt da keinen Beruf dazu, Gasumrüster darf sich jeder nennen.
    Da die 115-er eine europäische Geschichte ist, und viele vezwickte Dinge , die bei Einzelabnahmen Gang und Gebe sind dadurch vereinfacht und die Prüfdienste entlastet werden sollen, finde ich die Sache an sich nicht schlecht, mal schauen wie es wird.
     
  5. #24 nightforce, 15.06.2017
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    nightforce AutoGasAuskenner

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    Wen du in Polen ein Auto mit Gasanlage Kaufen möchtest, solltest du darauf achten das ein 115-er Kit verbaut worden ist, damit solltest du problemlos nach einer HU deutsche Papiere erhalten, wenn das Fahrzeug keine Mängel hat.
    Wenn du Pole bist, dann gibt es 2 Wege, der Bessere du bleibst in Polen wohnen, und nimmst dir in Deutschland einen Zweitwohnsitz und fährst weiter mit polnischem Kennzeichen, oder siehe oben.
     
  6. #25 Black_A4, 15.06.2017
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    Danke für deinen Beiträge. Cool das es für Euro 2 leichter wird. Kein Abgasgutachten mehr und ich kann mir die Komponenten zusammenwürfeln wie ich will. Das Gleiche gilt dann wohl für "genullte" Fahrzeuge, was auch nett ist. Dann muss man sich halt im "Nicht EU" Ausland umschauen.

    Ich verstehe aber immer noch nicht wie der Umbau mit den 115er laufen soll. Wenn ich nicht zum Tüv muss wer überprüft denn, das die Anlage eingebaut ist wie es die Anleitung verlangt oder das auch tatsächlich diese Komponenten verbaut sind? Ich stelle mir vor, ich bestelle die Anlage, bekommen Anleitung und einen R115 Wisch, damit zur Zulassungsstelle und fertig? Irgendwie ist das Absurd. Mit einem Alu Ansaugrohr fahre ich mit Teilegutachten zum Tüv und die Gasanlage wird eingebaut und fertig?
     
  7. #26 nightforce, 16.06.2017
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    nightforce AutoGasAuskenner

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    Wer überprüft denn, wenn du selbst deine Bremsen gewechselt hast, die nächste HU.
    Bei der 115-er werden auch keine Einzelkomponenten mehr aufgeführt, bei der HU gibt es zum Fahrzeug und 115-er eine Herstellerliste und in dieser was jeder Hersteller da genau verbaut hat, das wird dann bei der nächsten HU überprüft. Diese Regelung ist auch einfacher für die Zulassungsstellen.
     
  8. Leo

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  9. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Das ist das was ich schon geschrieben hatte. Der anerkannte Umrüster (also einer der die Gas-Siegel und Prägezange besitzt) führt die GSP an seinen Umbauten durch, füllt die 115er Zettel aus und der Kunde kann direkt zur Zulassungsstelle zum eintragen.
    So ählich läufts ja auch bei Rußfiltern für Diesel. Da sind auch ein paar Zettel dabei zum ausfüllen für die Zulassungsstelle. Der TÜV bleibt da außen vor. Aber wie gesagt, es werden nicht alle Bundesländer am 01.07. gleich an den Start gehen.
     
  10. #29 Gegenwind, 16.06.2017
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    Beispielsweise BRC Plug&Drive...gibt`s da in der R115 Version nur eine "gesperrte" Softwareversion und man kann nicht mal mehr Fehler auslesen wie bisher bei R67 ?
    Oder kann man mit der normalen P&D Software halt nur keine Werte mehr ändern ?
     
  11. #30 Black_A4, 16.06.2017
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    Ok dann entfällt die Abnahme beim Tüv aber GAP und GSP sollte ich als Selbstschrauber doch weiterhin beim Tüv machen können.

    Aus meiner Sicht lässt das tortzdem wieder Tür und Tor offen für Murks. Es gibt keine Instanz mehr die kontroliert ob der Gasumbauer gut und richtig gearbeitet hat.

    Die Steuergeräte müssen laut R115 gesperrt sein zumindest sollte ein einstellen nicht möglich sein. Da bin ich auch mal gespannt ob das in der Praxis gut funktioniert.
     
  12. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Das mit gesperrten Steuergeräten wird so schnell nicht kommen. Habe auch schon Anlagen mit R115 verbaut. Waren ganz normale Unikits und es werden auch Unikits bleiben, haben mir meine Händler mitgeteilt.

    Und wie es ausschaut, passiert in Bawü erst mal gar nichts.

    Ob der TÜV noch GSPs durchführen wird, wird sich zeigen. GAP sicher aber alles andere lässt sich nur mutmaßen. Da müssen wir mal abwarten, was für ein Durcheinander entsteht.
     
  13. #32 Jve.dragon, 16.06.2017
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    bei uns werden GSP vom TÜV Nord nur noch geschrieben wenn der Halter das Fahrzeug vorführt. Also nix mehr Auto vom Kollegen etc :applause:.
     
  14. #33 Jve.dragon, 16.06.2017
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    ich denke mit der ECE-R115 wird es richtig Chaos geben, denn fast alle Anlagen haben ECE-R115 und plötzlich wir der Markt mit ECE-R115 überschwemmt und wer soll die Korrektheit überprüfen?
     
  15. #34 Black_A4, 16.06.2017
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    Muss ich dann mein Mutter zum Tüv schleppen weil meine Autos in der Regel auf sie laufen? Welche Logik ist denn bitte schön dahinter?
     
  16. #35 Jve.dragon, 16.06.2017
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    im Grunde will der TÜV raus aus der Autogas Geschichte, aber ein Halter darf nunmal eine Autogasanlage in seinem Auto einbauen. So kann man auch Schwarzarbeit erschweren.
     
  17. #36 locke291, 16.06.2017
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    Folgende e-Mail habe ich heute vom TÜV-Rheinland erhalten:

    Sehr geehrter Herr Hegner,



    richtig ist, dass an einer Änderung bestehender Vorschriften gearbeitet wird. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass Änderungen bereits am 01.07. wirksam werden könnten. Nach bisherigem Stand wäre also die Eintragung einer Anlage ohne Systemgenehmigung nach ECE-R115 mit Abgas-Einzelbestätigung weiterhin zulässig.



    Mit freundlichen Grüßen,



    Dipl.-Ing.(FH) Wilfried Blechschmidt
    Technischer Leiter



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  18. #37 vadiker, 19.06.2017
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    Für Euro2 bleibt es wie gehabt. Dafür wird es EAB geben. Genauso wie für alle andere nicht typgenehmigte Fahrzeuge.

    Auszug "Für typgenehmigte Fahrzeuge ist also zukünftig zwingend ein nach ECE-R115 typgenehmigtes Gas-Nachrüstsystem erforderlich. Ausnahmen sind Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 2 und älter, ebenso Importfahrzeuge (TSN genullt) oder einzelgenehmigte Fahrzeuge. "
     
  19. #38 markus82, 19.06.2017
    markus82

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    Verstehe ich das dann richtig so?
    Wenn es für das gewünschte Fahrzeug (Euro 3 oder höher )nur eine Anlage / Hersteller gibt nach r115 dann muss diese zwingend verwendet werden.
    Gibt es aber keine Anlage nach r115 kann man wie gehabt mit agg und Einzelabnahme verfahren.

    Ist das dann richtig so?
     
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  21. #39 vadiker, 19.06.2017
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    Nein. Wenn dein Fahrzeug EU3 ist, MUSS es eine R115 werden. Auch wenn es dafür u.U. (aktuell) keine gibt.

    Ausgenommen sind Ausnahmen (siehe oben).
     
  22. #40 Black_A4, 19.06.2017
    Black_A4

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    Und die R115 "Gutachten" machen die Hersteller selber oder sind hier die Importeure am Werk wie es bei den Abgasgutachten der Fall war?

    Noch ein Frage D3 ist Euro 2 oder?
     
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