An alle Schweizer und sonstigen Nicht-EU-Bürger

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  1. #1 Autogarage-B8, 30.05.2011
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    Ein armer Bürger Deutschland hat auf die Schnelle über Nacht Lehrgeld bezahlt. Und damit er der einzige bleibt, hat er mal WISO gebeten, seinen Fall zu schildern:

    Startseite - ZDF Mediathek

    Hier wird ein Deutscher Autofahrer zur Kasse gebeten, weil er ein Auto aus der Schweiz gefahren hat.

    Weiß jemand wie es mit Probefahrten oder Kalibrierungsfahrten aussieht?
     
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  3. #2 AHMueller, 30.05.2011
    AHMueller

    AHMueller AutoGasMeister

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    Hi,

    was möchtest Du genau wissen?

    Kalibrierungs-/Probefahrt mit:
    - deutschem Fahrzeug in der Schweiz mit deutschem Fahrzeugführer
    - deutsches Fahrzeug in der Schweiz mit schweizer Fahrzeugführer
    - schweizer Fahrzeug in der Schweiz mit deutschem Fahrzeugführer
    - schweizer Fahrzeug in Deutschland mit deutschem Fahrzeugführer
    - schweizer Fahrzeug in Deutschland mit schweizer Fahrzeugführer
    (- deutsches Fahrzeug in Deutschland mit schweizer Fahrzeugführer, wohl eher nicht)

    Was ich ad-hoc weiss: Mit der roten Nummer kommst Du nicht übern Zoll.

    Würde dann hier beim Zoll mal Nachfragen. Der Kollege im Video hat den Wohnsitz sicher nicht in Zürich. ZG = Zug.

    Beste Grüsse,
    -tobias
     
  4. #3 Rabemitgas, 30.05.2011
    Rabemitgas

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    Das ist ja der Hammer!

    Mein Gott was hätte der sich für die 5 Riesen für einen schönen Leihwagen nehmen können.... :D
     
  5. #4 Autogarage-B8, 30.05.2011
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

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    Es geht mir darum:

    Auto, von wo auch immer - Zulassung Schweiz - Deutscher Fahrzeugführer (ich!), wegen Probefahrt oder Kalibrierungsfahrt.

    Hab jetzt mal den Zoll angeschrieben ...
     
  6. #5 Hamsterbacke, 30.05.2011
    Hamsterbacke

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    die haben ja nen Knall.
    Der kann ja froh sein, daß das kein Porsche Turbo war.
     
  7. #6 djcroatia, 30.05.2011
    djcroatia

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    das grosse Problem ist ja das die Schweiz nicht zur EU gehört.

    Bekannte hatten auch in Deutschland einen Wagen gefahren mit kroatischen Kennzeichen, Versicherung ist spottbillig gegenüber Deutschland. Dann kamen auch solche Strafen zu gange.
     
  8. #7 AHMueller, 01.06.2011
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    hm, für diese Variante: Die Schweizer haben Wechselkennzeichen. Entsprechend kann der Schweizer Kunde sein Kennzeichen einfach abnehmen und Du hängst für die Kalibrierungsfahrt die rote Nummer dran.

    (Ergebnis: Bei einer eventuellen Kontrolle musste auch keinen schweizer Fahrzeugausweis vorzeigen, sondern Dein "rotes Büchlein").

    Beste Grüsse,
    -tobias

    P.S.
    Warum ist das ein Problem. Ich sehe nur Vorteile drin.
     
  9. #8 Maddin82, 02.06.2011
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    Für eine oberflächliche kontrolle mag das genügen, bohrt jemand weiter kommt evlt. doch heraus das du mit einem importierten und nicht verzollten fahrzeug unterwegs bist. Muß ja nur ein konkurent, generfter nachbar oder ähnliches einen tip geben. Einzige legale variante währe wohl den eigentümer auf dem beifahrersitz platz nehmen zu lassen.
     
  10. #9 Autogarage-B8, 07.06.2011
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    So, hab heute mal nen Anruf zu dem Thema meiner Innung bekommen. Es geht jetzt hier nur um Theorie und Auslegung der aktuellen Gesetze - wie ihr es draußen macht, ist eure Sache.

    Ein Fahrzeug, das in einem Nicht-EU-Land zugelassen ist, darf nur dann und ausschließlich dann von einem EU-Bürger bewegt werden, wenn der Inhaber des Fahrzeuges mit drin sitzt. Befindet er sich nicht im Fahrzeug, sind die im Film erwähnten Strafen fällig, Werkstatt-Auftrag hinoderher.

    Ebenfalls dürfen rote Nummern nur dann an ein Fahrzeug angebracht werden, das nicht zugelassen ist. Und nur durch das Abnehmen der Kennzeichen wird das Auto ja nicht abgemeldet.

    Die Innung wußte von der Sachlage bislang nichts - Mittelfranken hat ja auch keine Grenze zu der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Ländern - hat mal angeregt, sich mit dem Problem an den ZDK zu wenden. Die Aussicht auf erfolgreiche Änderung der Gesetzeslage liegt aber genau bei 0,00 % - es handele sich um eine überalles-geliebte EU-Richtlinie der überallesgeliebten Europäischen Union, und diese zu ändern bedarf die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten :) Genau genommen ist ja schon die Reparatur eines solchen Fahrzeuges strafbar, aber das steht dann in einer anderen Novelle.
     
  11. #10 djcroatia, 07.06.2011
    djcroatia

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    Das ist so nicht richtig.

    Selbst wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, darf man diese abmontieren und rote Nummern montieren. Gesetzlich zulässig !! Der Wagen hat dann in diesem Moment zwei Zulassungen, aber es zählen dann - im Fall eines Falles - nur die montierten Schilder. Das wären dann die roten.

    Das wird bei uns häufig gemacht wenn ein Kundenfahrzeug längere Zeit bei uns ist und man nicht will, dass beim Kunden Strafzettel oder Blitzerfotos auftauchen.

    Finden unsere Jungs ganz praktisch, den diese Fahrzeuge fangen bei guten 60' € an und gehen über die 100'€.
     
  12. #11 AHMueller, 07.06.2011
    AHMueller

    AHMueller AutoGasMeister

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    öh, bei schweizer Wechselkennzeichen muss es wohl so sein, denn es gibt auch keinen Versicherungsschutz mehr. Deswegen ja die rote Nummer.

    VG,
    -t
     
  13. #12 flatulenz, 09.06.2011
    flatulenz

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    also das mit der schweizer Nummer die ab ist ist irgendwie schon richtig. Schild ab = keine Versicherung. Allerdings nicht wenn man er verloren hat, also so gesehen doch nicht nicht versichert. Aber die Thematik mit dem Wechselkennzeichen ist schon so, da wo es dranhängt ist es versichert und man muss das Auto auf nicht öffentlichem Platz parken.

    Das mit dem versteuern lass ich auch gar von meinem Anwalt prüfen. Da diese Variante bei mir sehr oft vorkommt, ich bin in D wohnhaft fahre aber oft schweizer Autos in Deutschland. Wobei bei mir immer ein Verwandschaftsverhältnis und Angestelltenverhältnis vorherscht.

    Aber im Grunde ist das schon richtig was da passiert ist, ist ja im Grunde wie mit dem Auto ummelden wenn man den Wohnort wechselt in D oder der EU, über 3 Monate heisst ummelden und wenn man das eben von CH nach D mach führt man das Fahrzeug eben aus einem nicht-EU Land ein.

    Zum Thema Gasanlage im anderen Land einbauen sei noch so viel erwähnt. Es steigert den Wert des Fahrzeugs und diesen Mehrwert muss man auch einführen bzw verzollen. Es gab ja diese Beispiel wo ein Oldtimerbesitzer sein Auto im anderen Land, D oder CH weiss nicht mehr wie rum es war, zur Restaurierung brachte und an der Grenze ordentlich zahlen durfte. Das schmerzhafte war aber dass das Auto geschätzt wurde und mehr als den 5 fachen Betrag der Restaurierung als Mehrwert erreichte und er musste eben diesen Wert versteuern. Krass nicht !
     
  14. #13 Autogarage-B8, 15.06.2011
    Autogarage-B8

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  15. #14 djcroatia, 16.06.2011
    djcroatia

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    Wie genial ist das denn :D:D Deutsche Gründlichkeit halt. Gebe 10 von 10 Punkten.
     
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  17. #15 AHMueller, 18.08.2011
    AHMueller

    AHMueller AutoGasMeister

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    So, lange hat es gedauert, aber nun gibt es eine Antwort. Aus einem Innungsschreiben:

    D.h. es sind letztlich 2 Formulare notwendig: Einmalig der Antrag, dass man überhaupt darf und danach für jedes Fahrzeug/Grenzübertritt muss das entsprechende Formular (0212) ausgefüllt werden.

    Viele Grüsse,
    -tobias
     
  18. TMD007

    TMD007 AutoGasKenner

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    man man armes deutschland echt....
     
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