Achtung: Neues Urteil

Diskutiere Achtung: Neues Urteil im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Wird durch den nachträglichen Einbau einer Autogasanlage in ein Fahrzeug mit Benzinmotor der Motor des Autos beschädigt, so ist der Betrieb, in...

  1. #1 corsagaser, 09.07.2010
    corsagaser

    corsagaser AutoGasAuskenner

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    Wird durch den nachträglichen Einbau einer Autogasanlage in ein Fahrzeug mit Benzinmotor der Motor des Autos beschädigt, so ist der Betrieb, in dem die Anlage eingebaut wurde, nicht nur zur Erstattung der dadurch verursachten Reparaturkosten verpflichtet. Er hat auf Verlangen seines Kunden auch die Autogasanlage wieder auszubauen und seinem Kunden die Einbaukosten zu erstatten. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 13. April 2010 entschieden (Az.: 5 U 136/10).
    Der Entscheidung lag nach einer Meldung der Deutschen Anwaltshotline die Klage eines umweltbewussten Pkw-<wbr><wbr>Halters zugrunde, der sein Fahrzeug in einem Fachbetrieb auf Autogas hatte umrüsten lassen. Für seinen Dienst an die Umwelt hatte er rund 2.500 Euro zahlen müssen.
    Kurzes Vergnügen

    Doch leider währte die Freude an der Autogasanlage nur kurz. Denn bereits nach einem halben Jahr kam es an den Zylindern des Fahrzeugs zu erheblichen Kompressionsverlusten. Das hatte zur Folge, dass der Motor nur noch bedingt leistungsfähig war.
    Wie sich herausstellte, waren der Zylinderkopf sowie die Ventile durch Hitzeeinwirkung so erheblich beschädigt worden, dass die Teile ausgetauscht werden mussten. Die dadurch entstandenen Reparaturkosten in Höhe von knapp 3.500 Euro machte der Fahrzeughalter gegenüber dem Autogaszentrum geltend. Er verlangte außerdem den Ausbau der Anlage sowie die Erstattung der ursprünglichen Einbaukosten.
    Nachbesserung
    Die Werkstatt erklärte sich jedoch lediglich dazu bereit, die Reparaturkosten zu bezahlen. Außerdem wollte sie in das Fahrzeug eine Regeltechnik einbauen, welche der erhöhten thermischen Belastung der Ventile durch die Verbrennung von Gas statt Benzin und der reduzierten Flüssigkeitsschmierung entgegenwirkt. Denn das hatte die Werkstatt bei dem ursprünglichen Einbau wider besseres Wissen vergessen.
    Doch darauf muss sich der Fahrzeughalter nach Ansicht des Koblenzer Oberlandesgerichts nicht einlassen. Nach Überzeugung der Richter ist der Fachwerkstatt beim Einbau der Autogasanlage nicht nur ein erheblicher Fehler unterlaufen. Sie hat es außerdem versäumt, den Kläger ausreichend über mögliche Gefahren aufzuklären, die durch den Einbau einer solchen Anlage entstehen können.
    Der Kläger hat daher zu Recht sein Vertrauen in die Werkstatt verloren. Die Werkstatt wurde daher dazu verurteilt, dem Verlangen des Klägers auf Erstattung der Reparaturkosten sowie der Wiederherstellung des Zustandes nachzukommen, der vor dem Einbau der Anlage bestand. Dem Kläger müssen ferner die ursprünglichen Einbaukosten zurückgezahlt werden.
     
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  3. Hexxer

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  4. #3 Rabemitgas, 09.07.2010
    Rabemitgas

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    Hm Leider wird hier wieder fälschlicherweise von zu hohen Temp. Berichtet.

    Eigentlich nichts neues, der sorgfältige Umrüster hat aufzuklären und hätte auch das hier strittige nicht gasfeste Fahrzeug von vorn herein Additiviren müssen.

    Gruß Armin
     
  5. #4 Xsaragas, 09.07.2010
    Xsaragas

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    ..........oder gar nicht erst Umrüsten.........


    Gruss
    Xsaragas
     
  6. #5 Rabemitgas, 09.07.2010
    Rabemitgas

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    Oder das, aber Benzinfahren ist ja nicht wirklich eine Alternative.

    Auf Gas fahren und einen neuen Gasfesten Zylinderkopf einplanen eventuell schon denke ich. Aber wie? wenn man nicht aufgeklärt wird.

    Ich kann nur sagen, es wurden in der Vergangenheit extrem vierle nicht gasfeste Fahrzeuge umgebaut, aber die mit den Schäden kann ich komischerweise an einer Hand abzählen und da waren auch die Ursachen klar.

    Nur als Beispiel, letztens wieder einen Avensis zur Wartung mit 150 000 Gas Km da gehabt, der hatte gar nichts und lief Top.

    Gruß Armin
     
Thema: Achtung: Neues Urteil
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