ACHTUNG! Für alle die noch kein Abgasgutachten haben

Diskutiere ACHTUNG! Für alle die noch kein Abgasgutachten haben im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hi Gaser, wenn ihr Probleme habt von eurem Umrüster kein Abgasgutachten zu bekommen dann passt hier mal genau auf. Es gibt Firmen die ihren...

  1. Horch6

    Horch6 AutoGasInteressierter

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    Hi Gaser,
    wenn ihr Probleme habt von eurem Umrüster kein Abgasgutachten zu bekommen dann passt hier mal genau auf.
    Es gibt Firmen die ihren Kunden ein schlecht zu lesendes Fax in die Hand drücken und meinen sie könnten damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen ohne das die Anlage in den Papieren eingetragen ist.
    Ich bin der Sache mal auf den Grund gegangen und habe gestern Antwort von dem Herrn der dieses Schreiben erstellt hat bekommen. Dieser Herr ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
    Hier die E Mails die ich bisher mit dem Herrn ausgetauscht habe:

    Von mir geschrieben:

    Guten Tag,

    ich hoffe Sie könne mir bei meinem Anliegen helfen.

    Ich habe mir im April bei einem Umrüster aus NRW eine Gasanlage in mein
    Fahrzeug nachrüsten lassen. Bis zu dem heutigem Zeitpunkt habe ich noch
    kein Abgasgutachten von ihm ausgehändigt bekommen. Nachdem mein TÜV
    Gutachten über die Anlage nach drei Monaten abgelaufen ist habe ich
    etwas Druck auf ihn ausgeübt. Nach seiner Aussage ist es aber kein
    Problem auch ohne TÜV Gutachten und Eintragung in die Fahrzeugpapiere
    das Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Ich sagte ihm, dass ich mich
    an verschiedenen Stellen (u.a. TÜV, Kraftfahrbundesamt) informiert habe
    das es nicht zulässig ist mit erloschener Betriebserlaubnis das Auto zu
    bewegen. Daraufhin hat er mir ein Schreiben vom Bundesministerium für
    Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegt das man äußerst schlecht
    lesen kann.
    In dem Schreiben ist zu lesen:

    Sehr geehrter (merkwürdiger Weise steht da kein Name)

    Vielen Dank für Ihre o.a. Mail in der Sie angefragt haben wie
    „unverzüglich“ nach §21 im Zusammenhang mit dem Eintrag der
    Abnahme bei nachgerüsteten Gasanlagen zu verstehen ist. Hierzu nehme ich
    wie folgt Stellung:
    „Unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Verzögern“ ist die
    Gasanlage, wie an Ihrem Beispiel aufgezeigt, bereits ohne Mängel
    abgenommen und die Ausstellung des Einzelabgasgutachtens verzögert sich
    aus Gründen die Sie nicht zu verantworten haben, so erlischt die
    Betriebserlaubnis nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Name von mir entnommen


    Das Schreiben stammt nachdem was ich erkennen kann von 04/2007
    Nachdem ich den einen oder anderen Zweifel habe an dieser und anderen
    Aussagen meines Umrüsters möchte ich Sie bitten die Echtheit dieses
    Schreibens oder dieser Aussage zu bestätigen oder zu dementieren.

    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen und bedanke mich schon mal für
    Ihr bemühen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Horch6 (Name geändert)


    Antwort:


    Sehr geehrter Horch6,

    vielen Dank für Ihr u.a. Schreiben, welches mir mit der Bitte Ihnen zu
    antworten zugeleitet wurde. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

    Dieses von Ihnen zitierte Schreiben kenne ich gut, da es von mir
    stammt. Das Schreiben, in welchem ich seinerzeit auf die Anfrage einer
    Firma reagiert habe, kursiert u.a. auch in Foren im Internet. In dem
    Zusammenhang, in dem es genutzt wird, ist es so NICHT richtig und
    korrekt. Dies wurde seinerzeit im Nachgang auch schriftlich dieser Firma
    mitgeteilt.

    Sollten Sie Einzelheiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit von BE
    interessieren, bitte ich Sie sich an das ReferatXXX (Tel.:
    XXXX/XXXX) zu wenden. Ändern wird dies an Ihrem Problem aber sicher
    nichts.

    Konkret helfen kann ich Ihnen bei Ihrem Problem leider nicht, sondern
    nur empfehlen sich nachdrücklich um die erforderlichen Gutachten, bzw.
    eine ordnungsgemäße Abwicklung durch Ihre Werkstatt zu bemühen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Name von mir Entnommen


    Von mir geschrieben:

    Guten Tag Herr Name von mir entnommen,


    erstmal vielen dank für Ihre Antwort. Das Sie mir bei meinem bestehenden Problem nicht helfen können ist mir klar. Zweck meiner Erkundigung ist es das ich etwas Einblick in diese Machenschaften bekomme. Ich werde diese E Mail im Internet (natürlich ohne Ihren Namen und Telefonnummer) bei Motor Talk und im LPG Forum veröffentlichen. Ich will damit erreichen das andere Kunden vor solchen Skrupellosen Umrüstern geschützt werden. Das dieses Schreiben von Ihnen sich auf irgendeinen anderen Fall bezieht war mir schon am Anfang bewusst. Aber das diese Firma ihrer Kundschaft klar macht das sie mit diesem Schreiben weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann ist ja schon fast Strafbar. Für mich stellt sich die Frage ob Sie weitere Schritte einleiten und sich bei der Ihnen bekannten Firma melden um die Sache klar zu stellen? Auch ich werde diese E Mail an Ihn weiter leiten um ihn damit zu konfrontieren. Am Montag werde ich mich auch bei der von Ihnen genannten Telefonnummer melden um näheres zu Erfahren.
    Zu meinem Abgasgutachten: Nachlangem hinhalten habe ich dieses bei einer anderen Firma bestellt was natürlich für mich nicht ganz billig ist. Diesen Kostenaufwand werde ich, wenn nötig, auch gerichtlich zurück fordern.

    Ich stehe natürlich für weitere Informationen zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen Horch6



    Ich werde am Ball bleiben und auch euch auf dem Laufenden halten.

    Dies ist nur erstmal als Warnung für die gedacht die mit diesem Schreiben hin gehalten werden.

    mfg
     
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  3. #2 Rabemitgas, 21.08.2010
    Zuletzt bearbeitet: 21.08.2010
    Rabemitgas

    Rabemitgas Meister der Beiträge
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    Hallo Horch

    Das ist völlig korrekt.

    Ich meine Femitec hat damals angefragt und dieses Schreiben erhalten.

    Es wurde von vielen Umrüstern genutzt um einen Freibrief zu haben.

    Leider wurde es dann auch falsch aufgefasst und der Kunde hat das akzeptiert. Ich denke auch das es in dem Schreiben etwas unglücklich formuliert wurde und fast als Freibrief zu sehen ist.

    FAKT ist : Fahren ohne das die Anlage in dem Fahrzeugschein eingetragen ist fahren ohne gültige Betriebserlaubniss b.z.w. erloschen.

    Leider sieht die Praxis aber anders aus als die Theorie.

    Der Umrüster macht bestenfalls sofort nach der Umrüstung die Vorstellung bei dem Technischen Dienst (TÜV/DEKRA).

    Der Kunde bekommt das Gutachten nach §19.2 bzw §21 ausgehändigt. Er fährt ohne Betriebserlaubniss nach hause, dann noch ein paar Tage rum, bis er sich Urlaub nimmt um zum Stva zu fahren um seine BE wieder zu erlangen.

    Was passiert denn nun?

    Es ist kein Versicherungsschutz erloschen, weil zu einem Unfall und der Gasanlage kein kausaler Zusammenhang besteht oder bestehen kann (eigentlich/definitiv)

    Die Betriebserlaubniss ist erloschen. Mehr nicht!! aber schlimm genug. Bei einer Polizeikontrolle findet der Polizist (vielleicht) den Einfüllstutzen. Wenn man ihm dann zeigt(anhand der Papiere) , das die Anlage erst kürzlich verbaut wurde, wird wohl keiner unserer Polizeibeamten eine Anzeige schreiben. Wenn doch, dann wird die wohl nachdem man das Fahrzeug durch die Mängelkarte vorgeführt hat zu 99,9% eingestellt.

    Eine Anzeige mit Punkten etc. ist nicht verhältnissmäßig.

    Und nun lasse ich mal meine Hose runter. Ein AGG habe ich immer inerhalb von 7 Tagen, bedeutet, das der Kunde idr. sofort das Gutachten mit bekommt.

    Aber nicht immer. Es passiert schon mal, das es irgendwo hängt (AGG dauert etwas länger oder TÜV Prüfer nicht da usw.) und ich einen Kunden 2-7 Tagen ohne rumfahren lasse.

    Ich habe aber kein schlechtes gewissen dabei, denn ich kläre auf und sage wie es gesetzlich aussieht und die BE erloschen ist. Jedoch gibt es keinen Kunden, der es länger hinnehmen musste. Denn es wird bei einem seriösen Umrüster sehr schnell nachgereicht und/oder das Auto beim TÜV nachträglich vorgeführt

    Wie einige ja wissen, fahren von mir mehrere 1000e Autos auf Gas in D herum. Damals hat das Verfahren mit dem AGG teilweise 2-3 Wochen gedauert und die Kunden sind so lange rum gefahren. Es gibt keinen, der jemals ein Problem in einer Kontrolle oder ähnliches hatte.

    Soweit der Unterschied zwischen Theorie, Praxis, Alltag und Gesetz.

    Leute!! (Betrifft Umrüster und Verbraucher) Seht zu es zeitnah (möglichst schnell) auf die Reihe zu bekommen!!! Aber meiner Meinung nach auf den Tag kommt es auch nicht an ;)

    Das Hauptproblem an der Sache sehe ich eher da dran, das viele unseriöse Umrüster ihre Kunden im Stich gelassen haben und der Kunde nie zu seinen Papieren kam.

    Ich würde als Kunde wenigstens 200-300€ von den Kosten einbehalten. Jeder seriöse Umrüster hat da verständniss für und das bringt Sicherheit. (ggf. können ja die Papiere bei großen Mißtrauen und sehr weiter Entfernung per Nachnahme nachgesendet werden.)

    Gruß Armin
     
  4. Horch6

    Horch6 AutoGasInteressierter

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    Leute!! (Betrifft Umrüster und Verbraucher) Seht zu es zeitnah (möglichst schnell) auf die Reihe zu bekommen!!! Aber meiner Meinung nach auf den Tag kommt es auch nicht an ;)

    Gruß Armin


    Ja, bei ein paar Tagen hätte ich ja auch die Füße still gehalten.
    Aber ich habe das Gefühl das mein "lieber Umrüster" mir einen Bären nach dem anderen aufbinden will.
    Das ist jetzt vorbei!
    Mit mir kann man immer reden. Wenn er mir sagt das er das Abgasgutachten nicht hat, er es aber besorgt dann ist ja gut.
    Aber immer wieder versprechen das es morgen, übermorgen, nächste Woche da ist und sich auf meine Anrufe noch nicht mal zurück meldet ist die härte.
    Ich habe die Faxen dicke.<!-- / message --><!-- sig -->
     
  5. #4 Rabemitgas, 21.08.2010
    Rabemitgas

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    Recht hast du. (sorry siehe oben) Ich hab etwas ergänzt und du warst mit der Antwort schneller :)
     
  6. Horch6

    Horch6 AutoGasInteressierter

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    Hinterher ist man immer schlauer.
    Das Geld für das AGG was ich jetzt bei Jens bestellt habe hole ich mir schon wieder.
    Und wenn es ewig dauert.
     
  7. #6 kuvaszok, 21.08.2010
    kuvaszok

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    Nun das Prob. ist nicht so die erloschene Betreibserlaubnis, sondern das dass FZ so nicht mehr zulassungsfähig ist.

    Da aber nur zulassungsfähige FZ. versicherbar sind, ist im Umkehrschluss die KFZhaftpflicht erloschen.

    Böse wird es also wenn es knallt und das zu tage kommt.
     
  8. #7 GerhardT, 23.08.2010
    GerhardT

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    Diese unsinnige Behauptung wird auch nicht dadurch wahrer, dass man sie, so wie Du, etwas komplizierter formuliert.

    Ziemlich genau auf diesen Zusammenhang bezog sich das ursprüngliche Schreiben aus dem Ministerium.
    Damit dem Autogasfahrer ein Nachteil, z.B. entfallender Versicherungsschutz, entstehen kann, bedarf es seines Verschuldens. Das liegt eben nicht vor, wenn sich lediglich die Ausfertigung eines Gutachtens aus Überlastung der zuständigen Technischen Prüfstelle verzögert, die Anlage sonst aber als "ohne Mängel" begutachtet wurde. Es liegt aber sehr wohl ein Verschulden des Gasfahrers vor, wenn er sich monatelang mit Aureden oder z.B. aus dem Zusammenhang gerissenen Schreiben hinhalten lässt.
     
  9. #8 kuvaszok, 23.08.2010
    kuvaszok

    kuvaszok AutoGasInteressierter

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    Siehste, damit liege ich mit dieser Aussage eben in vielen Fällen nicht falsch. Wer beweisst denn, das die Verzögerung an Überlastung oder versäumter Beschaffung des Gaseinbauers lag? Ab welchem Zeitraum wird im Zweifel, nach Unfall mit hohem Schaden, ein Gericht das Verschulden des Fahrers bejahen?

    Wer möchte denn gerne in der "Grauzone" fahren.
     
  10. #9 Strandläufer, 23.08.2010
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    Was nach Einbau einer Gasanlage und der damit erloschenen Betriebserlaubnis alles unternommen werden muss (Fahrzeughalter) steht im §19/3 der StVZO.
    Gruß Peter Ziegler
     
  11. #10 GerhardT, 23.08.2010
    GerhardT

    GerhardT AutoGasInteressierter

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    Du liegst mit Deiner Aussage immer falsch, weil Deine Begründung falsch ist.
    Ein solcher Nachweis ist erstens möglich, wenn der Fahrzeughalter seinen Verpflichtungen ausreichend nachkommt und zweitens sinnlos. Was Du beschreibst, ist nämlich genau der Fall, für den das anfangs zitierte Schreiben des Ministeriums von unseriösen Umrüstern missbraucht wird, aber nicht anwendbar ist. Wenn der Halter weiß, dass der Gaseinbauer die notwendigen Gutachten trotz entsprechender Vereinbarung nicht beantragt hat, kann er nicht mehr im guten Glauben sein, der Einbau sei insgesamt rechtmäßig erfolgt.

    Wer (als Umrüster) die Zeit hat, die Teile für eine Gasanlage zu bestellen und einzubauen, hat auch die Zeit, ein Abgasgutachten zu bestellen.
    Der Technischen Prüfstelle muss man dagegen zubilligen, dass sie nicht beliebig viele Aufträge sofort bearbeiten kann. Zudem hat der Fahrzeugbesitzer i.a. nur einen Vertrag mit dem Umrüster, nicht mit der Technischen Prüfstelle. Er kann und muss also nur auf seinen Umrüster, nicht aber auf die Technische Prüfstelle einwirken.
     
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  13. #11 GerhardT, 23.08.2010
    GerhardT

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    Wie meinen? §19(3) der StVZO beschreibt Fälle, in denen die Betriebserlaubnis gerade nicht erlischt.
    Was nach dem Einbau einer Gasanlage zu tun ist, steht dagegen in §41a(5) StVZO.
     
  14. Horch6

    Horch6 AutoGasInteressierter

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    Kleines Update:

    Habe jetzt bei der Nummer angerufen die man mir in der E Mail gegeben hat.
    Mit dem Herrn hatte ich eine ausgiebige Unterhaltung.
    Der wiederum hat mir eine Adresse gegeben von einem Herren der zuständig ist für den TÜV Süd.
    Denn es geht wohl nicht nur um das o.g. Schreiben. Der TÜV hätte ohne Abgasgutachten die Anlage gar nicht abnehmen dürfen. Zumindest hätte er mich drauf hinweisen müssen das ich mit dem Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf.
    Des Weiteren besitze ich jetzt das Schreiben was an die Firma zur Richtigstellung geschickt wurde (siehe unten).
    Nach Weiterleitung an meinen Umrüster meinte er nur, dass er das nicht gewusst hat.
    Also Vorsicht Jungs: Es gibt immer noch Firmen die ihre Kunden mit diesem Schreiben auf die Straße schicken.
    Ich werde weiter berichten.



    Habe mal den Firmennamen und Ansprechpartner raus genommen.




    Betriebserlaubnis bei Verzögerung Eintrag Gas

    Unser Schreiben vom 18.06.2007

    Bonn, 10.01.2008


    Sehr geehrter Herr XXX,

    das o.a. Schreiben hat zu missverständlichen und unterschiedlichen Auslegungen geführt. Ich möchte daher den Sachverhalt nachfolgend richtig stellen und konkretisieren:
    Mit dem Einbau einer Gasanlage in ein Kraftfahrzeug ist nach § 19 Abs. 2 StVZO die Be-triebserlaubnis erloschen. Nach dem Einbau der Gasanlage dürfen nur noch solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Hierzu zählen Fahrten zur Technischen Prüfstelle und zur Zulas-sungsstelle, sowie Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahr-zeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt (§ 19 Abs. 5 StVZO). Dies hat unverzüglich zu erfolgen. „Unverzüglich bedeutet hier „ohne schuldhaftes Verzögern“.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    XXX
     
Thema: ACHTUNG! Für alle die noch kein Abgasgutachten haben
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