Abgasgutachten?

Diskutiere Abgasgutachten? im BRC Forum im Bereich Autogas Anlagen; Hallo Brauche mal eure Hilfe. Ich habe mir letztes Jahr ein GMC Vandura 07,89 Bj gekauft,mit 5,7L TBI Motor und habe gesehen das der Verdampfer...

  1. Bär

    Bär AutogasTestSchreiber

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    Hallo

    Brauche mal eure Hilfe.
    Ich habe mir letztes Jahr ein GMC Vandura 07,89 Bj gekauft,mit 5,7L TBI Motor und habe gesehen das der Verdampfer von BRC AT90E nicht eingetragen ist.Jetzt wollte ich das nachholen und hatte BRC angeschrieben die mir sagten das dies mit dem Mischer von Impco wohl kein AGG
    geben wird.Brauche ich bei dem Bj überhaupt ein AGG? oder reicht eine Gasprüfung?

    Gruß Frank
     
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  3. #2 mawi2012, 15.02.2015
    mawi2012

    mawi2012 Meister der Beiträge

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    AGG ist abhängig davon, ob Du Euro1 oder höher hat. Im AGG wird der Mischer nicht aufgeführt, da der sich nicht im Drucksystem.

    Ehe Du also Geld in ein AGG investierst, suche ein Prüfer, der Dir eventuell sagt, Das Du kein AGG brauchst.
     
  4. Bär

    Bär AutogasTestSchreiber

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    Hallo
    Der ist 00,also keine Schadstoffgruppe.Hatte gestern den ganzen Abend im Netz gesucht und gelesen das Fahrzeuge vor Oktober 1989 keine AGG brauchen.War allerdings etwas alt das Gesetz und ich nicht weiß ob es so noch gültig ist? Warum weiß das BRC nicht die Sache mit dem Mischer?
     
  5. #4 mawi2012, 15.02.2015
    mawi2012

    mawi2012 Meister der Beiträge

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    Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber alle Mischer, die ich kenne, haben keine ECE-Kennzeichnung und dürften somit auch gar nicht verbaut werden, wenn die im AGG aufgeführt werden müssten.

    Du kannst also mit Deiner Schadstoffnorm die Komponenten beliebig mischen, es müssen natürlich alle im Überdruckbereich verbauten ein Kennzeichnung nach ECE haben.
     
  6. #5 sparmartin, 15.02.2015
    sparmartin

    sparmartin AutoGasMitwisser

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    Moin,
    bin neu im Forum als "Schreibender" deshalb stelle ich mich höflicher Weise kurz vor.
    Sparmartin ist in Wittenburg ( A24 )seit 2000 im Autogasgeschäft und wir machen fast ausschließlich Autogas.

    Zur Antwort auf Deine Frage :
    für dieses Fahrzeug ist lt. Vorschrift kein Abgasgutachten notwendig. Die einzelnen Bauteile müssen nach ECE-R 67 genehmigt sein, der AT 90 hat das.
    Auf den Mischern steht auch bei BRC nichts drauf :) ( außer z.B. " BRC DGM 49924 GPL" )
    Du brauchst für die Eintragung ein Einzelgutachten nach § 21 StVZO vom aaS.
     
  7. #6 V8gaser, 16.02.2015
    V8gaser

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    Auf den Mischen von Venturianlagen steht idR nie was drauf, also keine 67R010xx Nummer - wozu auch, brauchts nicht. Da gehts um Niederdruck wie zB bei den Gasschläuchen nach den Gasdüsen einer sequentiellen Anlage oder eben auch einer Venturianlage. Und da ist kein derartiges Prüfzeichen notwendig.
    Mit einem (Leider seltenen) fitten TÜV Prüfer könntest du die Anlage so abnehmen lassen.
    Alle wesentlichen Bauteile -Verdampfer, Tank, evtl Steuergerät aufschreiben, zusammen mit dem Mischertyp in das Gutachten nach §21 und ab zur Zulassungsstelle.
    Aber einfacher geht das oft mit Hilfe eines Umrüsters, der dem aaS zusammenschreibt was er braucht und etwas hilft :-)
     
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  9. Bär

    Bär AutogasTestSchreiber

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    Ok,dann werde ich mich mal nach einem Umrüster umsehen.
    Werde dann weiter berichten.
    Erstmal vielen Dank für die Tipps.
     
  10. Bär

    Bär AutogasTestSchreiber

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    So,erste Hürde ist genommen. Prüfer hat den Mischer abgenommen,allerdings erst nachdem der Schlauch vom Verdampfer getauscht wurde.
    Es war einer für Kühlwasser drann.Jetzt geht es mit dem Papierkram zum KVA.

    Schönen Abend noch.
     
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