Hallo zusammen! Im August muss mein Berlingo mit Teleflex-Anlage wieder zur HU. Wenn ich mich recht informiert habe, ist eine GAP 36 Monate gültig. Ich könnte also z.B. im März eine GAP machen (ich habe einen Subaru-Händler in der Nähe gefunden, der sich mit Teleflex auskennt) lassen und dann im August beim TÜV/Dekra u.a. die GAP-Bescheinigung (sowas wird es ja geben) vorlegen um nicht an einem inkompetenten Prüfer, bezogen auf LPG-Anlagen, zu scheitern. Die nächste GAP würde dann nach 36 Monaten anstehen - das heißt im März 2003 - und damit nach der nächsten HU im August 2002. Habe ich das richtig verstanden?
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Nein, ist 24 Monate gültig. Du kannst die bei deinem Händler machen, bei der HU darf diese aber nicht älter als 6 Monate sein. Sonst muss sie auch neu gemacht werden.
Die GAP oder GWP darf nicht älter als 12 Monate sein, wenn die HU durchgeführt wird! Gültigkeit von 24 Monaten ist richtig. Sollte auch normal zusammen mit der HU durchgeführt werden. Zu Überschneidungen kommts meistens nach einer Umrüstung.
Und zu den 36 Monaten kann es kommen, wenn man 12 Monate vor der HU umrüsten lässt. Dann reicht die GSP für die nächste HU und man muss die nächste GAP erst zur übernächsten HU nach drei Jahren (nach der Umrüstung) machen lassen. Das ist auch so in der GSP/GAP Richtlinie festgehalten/vorgesehen.
Moin Na das macht ja immer mehr Spaß. Also wie bei mir, . . . im Mai '19 Umrüstung und nächsten Monat zum TÜV Viel passieren kann (eigentlich) eh nicht, letzten Monat war vom AH Inspektion & 10.000er von der Gasanlage. Bei so viel Glück brennt bestimmt wieder so'n blödes Lämpchen von der Kennzeichenleuchte durch, hatte ich schon 3x
Also nochmal zum Verständnis: Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen (GWP). Wenn diese GWP weniger als 12 Monate vor der HU nach § 29 StVZO stattfindet, muss bei der HU nicht erneut eine GWP (meist GAP genannt) durch geführt werden. Nach der HU ohne erneute GWP sind es 24 Monate bis zur nächsten HU bei der (oder kurz vorher) wieder eine GWP durchgeführt werden muss. Wenn ich also jetzt eine GWP durchführen lasse, muss ich die nächste erst beim oder kurz vor dem HU-Termin 2022 machen lassen.
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Zusätzlich muss aber jedesmal, wenn unter Gasdruck stehende Leitungen/Schläuche/Verbindungen/Bauteile (Filterwechsel zB) geöffnet/gewechselt wurden, eine GWP/GAP gemacht werden -welche dann natürlich bei der HU verwendet werden kann. Die Gasprüfung steht also nicht zwingen im zeitlichen Zusammenhang mit der HU.
Moin War heute beim TÜV und genau so ist es. Gab zwar eine andere "Ungereimtheit" mit dem ersten Prüfer, beim 2. hat dann alles reibungslos geklappt, ... mängelfrei Wurde auch zur "Synchronisierung" der GAP gefragt. Da die Anlage erst 10 Monate alt ist und eh noch paar Wartungen beim Umrüster anstehen (Garantie etc.), habe ich das erst mal gelassen. TÜV Rheinland nimmt übrigens 40,-€ nur die GAP und 28,-€ in Verbindung mit HU. Das lohnt sich also schon