Gesetze, Richtlinien, Regularien und Merkblätter für eine Umrüstung

Diskutiere Gesetze, Richtlinien, Regularien und Merkblätter für eine Umrüstung im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Moin, welche Richtlinien und sonstige Vorschriften muss man gelesen haben / kennen, wenn man heutzutage eine Autogasanlage (genauer: Gassystem...

  1. #1 Al-Pilot, 13.11.2019
    Al-Pilot

    Al-Pilot AutoGasInteressierter

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    Moin,

    welche Richtlinien und sonstige Vorschriften muss man gelesen haben / kennen, wenn man heutzutage eine Autogasanlage (genauer: Gassystem für motorische Zwecke) vorschriftsgemäß nach deutscher Gründlichkeit einbauen will?

    Ich fände es ganz gut, wenn wir mal zusammentragen könnten, welchen Dschungel an Regelwerken es diesbezüglich gibt und was so im großen und ganzen damit beschrieben wird.

    Konkret kommen mir da Werke und Textpassagen in den Sinn, die aus folgenden Bereichen stammen können: StVZO, EG-Richtlinien, UNECE-Regularien und VdTÜV-Merkblätter. Wobei diese die Typzulassung eines Bauteils bzw. Beschaffen von Teilen, Dokumentenform, Zulassungsvoraussetzungen, Einbauvorschriften, oder Handlungshinweise beschreiben.

    Was StVZO, EG und teilweise UNECE angeht: Diese Gebiete scheinen mir etwas komplex und zersplittet zu sein. Falls dazu jemand etwas beitragen kann, würde ich mich über Ergänzung freuen. VdTÜV ist dagegen einfach erklärt.

    StVZO, EU-Richtlinien und ECE werden von staatlichen Institutionen vorgegeben. Das heißt vom KBA kommt die StVZO, von der EU kommen EG- und UNECE-Regelungen, wobei EG-Regularien aus früheren Zeiten stammen, die heute aber teilweise noch Gültigkeit besitzen.

    VdTÜV-Merkblätter werden als bindende Handlungsanweisungen vom Verband der Technischen Überwachungsvereine in und überwiegend für die Anwendung in Deutschland erarbeitet. Sie sind anzuwenden von allen Prüfern und amtlich anerkannten Sachverständigen. So wird sichergestellt, dass die TÜVs, DEKRAs, GTÜs und wie sie alle heißen alle nach den gleichen Standards prüfen.

    Während StVZO, EG-Richtlinien und UNECE frei im Internet nachlesbar sind (sie werden schließlich von staatlicher Seite erstellt), handelt es sich bei VdTÜV-Merkblätter um Normen, die von Privatinstitutionen/Verbänden erarbeitet werden und mit Schutzrechten versehen sind. Heißt: Für VdTÜV-Merkblätter muss man zahlen, wenn man sie haben/lesen will.

    Werke aus dem Bereich UNECE:
    ECE R67 - Equipment for LPG fuelled vehicles
    ECE R110 - CNG components and installation
    ECE R115 - Installation of LPG and CNG systems

    ... und aus dem Bereich VdTÜV:
    VdTÜV Merkblatt 750 - Anforderungen an Flüssiggasanlagen (LPG)


    -> R67 und R110, welche Anforderungen an Bauteile gelten. Diese Anforderungen sind von Gasanlagenherstellern einzuhalten.
    -> R115 beschreibt einen Rahmen, wie die Teile installiert werden müssen. Sie beschreibt glaub ich auch, welche Dokumentation einer Anlage für bestimmte Fahrzeugtypen ( auch Klassen/Familie?) beigelegt werden muss und welche Form die Dokumentation haben muss.

    ->Die VdTÜV 750 beschreibt welche Details beim Einbau von LPG/CNG-Anlagen einzuhalten sind. Da steht dann z.B. drin, in welchen Abständen Leitungen befestigt werden müssen und weitere solche Einbaudetails. Falls ein Prüfer einen Umbau aus irgend einem Grund ablehnt, wird in diesem Dokument sehr wahrscheinlich die Basis für die Begründung zu finden sein.

    Zu beachten ist allgemein, dass alle Regularien auch immer ein Ausgabedatum haben. Teilweise werden diese mit der Zeit durch neuere Fassungen ersetzt die erweitert, gekürzt, geändert sein können, manchmal werden sie auch einfach außer Kraft gesetzt.

    Das wars erstmal als Einstieg... ich würde mich über rege Beteiligung in Form von Ergänzungen, Richtigstellungen, etc. freuen.
     
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  3. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Ganz einfach. Lehrgang für GSP/GAP besuchen.
    Das hier alles niederzuschreiben macht keiner. Vergiss es. Und dann kommen wieder x Halbwahrheiten zu Tage.
    Kennst Du hier jemand, der sich die Zeit nimmt. Kostenlos sicher nicht.
     
  4. #3 V8gaser, 14.11.2019
    V8gaser

    V8gaser Meister der Beiträge

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    Z.B mal nö :-)
    Da hat der TÜV für sich zusammengefasst, was sie so gerne hätten, bzw worauf deren eigenes Personal so achten sollte, aber nicht wirklich immer verbindliche Vorschriften. iB auf Leitungsbefestigung zB mal gar nix.
    Schreibst ja selber: "Sie sind anzuwenden von allen Prüfern und amtlich anerkannten Sachverständigen" - als Richtlinie bei der Prüfung, aber Vorschriften stehen da wenig und falsche drin.
    Müßig sowas hier immer wieder durchzukauen - immer wieder mal kommt jemand mit : Wo steht denn das und jenes.... Klaus sagts: Ne GSP Schulung machen und über nationales/internationales Recht staunen - da gibt es Dinge, Papierkram, der ist 100x wichtiger als Leitungsbefestigungen :-)

    Vor allem kannst hier schreiben: Der Nagel gehört mit der Spitze nach vorn in das Brett getrieben, sofort kommt ein Oberschlauer und sagt: Haha, ich hab das aber nach oben in die Decke machen müssen..... Da vergeht einem dann schlicht die Lust für sowas.
     
  5. Addi

    Addi AutoGasInteressierter

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    Die Regeln in der VdTÜV 750 sind vielleicht nicht verbindlich - nur was nützt das bei der HU? Was, wenn dem Prüfer plötzlich (nach der 4. HU mit der unveränderten eingetragenen Anlage) etwas nicht mehr gefällt und er sich auf o.g. Anweisung beruft? Klagen? Solange zu anderen Prüforganisationen fahren bis der jeweilige Prüfer zufrieden ist? Ich bin zu einer anderen Organisation gefahren - aber irgendwie merkwürdig finde ich das schon.
    Obwohl früher, als die HU noch keine 100 Euro kostete und der TÜV noch nicht vernetzt war sind wir mit unseren alten Autos zu zwei oder drei TÜVs in Hamburg gefahren, hatten dann völlig unterschiedliche Bastelbögen und haben den einfachsten abgearbeitet.
     
  6. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Deswegen am besten vor dem Umbau mit der zuständigen Prüfstelle reden als hier zig. Verordnungen und Gesetze sammeln, die zu keinem Ziel führen.
     
  7. Addi

    Addi AutoGasInteressierter

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    Vor dem Umbau ist das sicher sehr sinnvoll. Habe ich 2009 nicht gemacht, weil ich dieses Forum noch nicht kannte. Aber damals hatte ja auch alles geklappt mit der Eintragung. Auch bei den nächsten 3 HUs mit GAP kein Problem. Aber bei der 4. HU/GAP fand der Prüfer plötzlich: Kein Schild mit der Auflistung der Bauteile der Anlage, keine Verschlusskappe auf dem Tankanschluss hinter der Tankklappe, kein Hitzeschutzblech zwischen Gastank und Endschalldämpfer und das Blech über dem Multiventil am Unterflurtank ließe sich nicht entfernen um das Multiventil anzusehen. Natürlich ließ sich das Blech lösen, nur nicht mal eben so. Wobei es aber auch kein Multiventil zu sehen gab - es ist ein Vierloch-Tank.
    Möglicherweise ist 2009 ja einiges beim Einbau schief gelaufen. Der Wagen war neu, die Teleflex-Anlage und der Einbau in einer Citroen-Werkstatt war Bedingung um die Garantie von zu behalten. Zumindest wurde mir das so gesagt. Die Eintragung in die Papiere beim TÜV war auch kein Problem - 2009 zumindest. Also alles prima bis zur HU 2018. Da fragt man sich doch - geht's noch?
     
  8. #7 Black_A4, 14.11.2019
    Black_A4

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    Naja Prüfer sind auch nur Menschen und die haben halt unterschiedliche Sichtweisen. Du kannst halt nicht alles so genau definieren daher gilt ja auch im Ermessen.

    Aber die Idee hier die Richtlinien zu sammeln finde ich gut
     
  9. Ibanes

    Ibanes AutoGasInteressierter

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    Bin prinzipiell auch dafür.
    Da ich jetzt aber auch "schon" 2 Autos selbst umgebaut habe, würde ich mit meiner Erfahrung dazu tendieren, was ähnliches von mir zu geben, wie unsere beiden Profis oben. Komischerweise ist im Gegensatz zu vielem was beim Auto passiert bei LPG Einbauten alles irgendwie Ermessen des Prüfers: der eine findets gut, der andere nicht. Die Regeln in VDTüV bringen dir am Ende nichts, da du erfahrungsgemäß schon verloren hast, wenn du mit denen diskutieren musst. Und wenn du diskutierst, ist er angepisst und findet irgendwas, was gerade nicht der Vorgabe entspricht.

    Meiner Meinung nach führt an einem Vorgespräch mit anschließender zügiger Druchführung (so dass er sich noch erinnern kann) am ehesten zum Ziel.
    Evtl. sollte man eher einen Fragenkatalog fürs Vorgespräch entwickeln, den man abhaken kann.
    Z.B. welche Verbindungstech zum Unterboden (habe z.B. hier jmd, der durchgefallen ist, weil die Verbindung "lösbar" war - sprich geschraubt und nicht genietet), was für Schellen, Welcher Abstand zw. den Verbindungen usw. usw.
     
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  11. #9 Al-Pilot, 14.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 14.11.2019
    Al-Pilot

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    Wer ein Spiel richtig spielen will, sollte die Regeln kennen. Dabei gehts nicht drum, dem Schiedsrichter ständig ans Bein zu pinkeln indem man ihm das Regelwerk vorhält, sondern darum, das Spiel richtig spielen zu können um erfolgreich zu sein. Dazu gehört auch, im Vorfeld ein paar Takte mit dem Prüfer zu wechseln. Dass es da gewisse Handlungs- und/oder Interpreationsspielräume in der Art wie man Spielt gibt, als auch in der Art wie der Schiedsrichter entscheidet, steht außer Frage. Aber wer nicht mal weiß, dass der Ball mit der Hand nicht berührt werden darf, der hat das Spiel wahrscheinlich von vorne herein verloren.

    Die Antwort " Besuch doch nen Lehrgang " ist wenig zielführend, denn niemand der sich mit dem Thema nicht kommerziell beschäftigt, wird das tun. Zum einen weil es wahrscheinlich eine ganze Stange voll Geld kostet. Zum anderen weil das für den ambitionierten Laie keinen über den reinen Informationsgehalt gesteigerten Nutzen bringt. Nur weil ich dann weiß was Sache ist, erhalte ich als Privatmann noch lange keinen Zugriff auf Einkaufsmöglichkeiten (ich meine nicht die Preisfrage, sondern die Vielfalt etc.) die ein Gewerbetreibender hat, ganz zu schweigen von Dokumentationen, Software oder sonstigem direkten Support von Komponentenherstellern. Eine GSP/GAP darf ich dann auch nicht selbst machen.

    Gehts in so einem Forum nicht nur darum Nutzern zu helfen und zu diskutieren, sondern auch Wissen sachlich, korrekt und übersichtlich zur Verfügung zu stellen? Meine Interesse als Mitglied eines Forums ist, etwas dazu beizutragen - in dem Fall das Halbwissen zu beseitigen.

    Vielleicht entsteht dieses Halbwissen einfach nur deshalb, weil die Hilfe die hier geboten wird nicht in gebündelter, geordneter Form stattfindet, sondern ziemlich fragmentiert und über große Zeiträume niedergeschrieben wurde. Keiner hat Lust, sich aus so einem Durcheinander zu bilden. In meinem oben angeschnittenen Fall habe ich mich dafür eingesetzt, dass ein Wiki installiert wurde (ist jetzt keine Forderung, sondern nur ein Beispiel was man tun kann um immer wieder kehrende Themen zu erschlagen). Dort haben dann ganz profane Informationen Platz gefunden und mittlerweile gibts dort alle möglichen detailinformationen. Das hat mich aber nicht davon abgehalten, mein Wissen im Forum weiterzugeben. Hier, in diesem Fall, gibts halt kein Wiki, dafür kann ich aber ein Thema starten in dem eine Frage gestellt wird, die mir beim Einstieg in einen Themenkomplex helfen soll, der nicht gerade übersichtlich ist.

    Keiner erwartet, dass irgend ein Profi oder sonst wer, der fundiert zum Thema antworten kann, auf einmal, binnen einer Woche, in akademischer Qualität, vollumfänglich von vorne Weg niederschreibt was es dazu zu sagen gibt. Ich hätte aber erwartet, dass zumindest sowas kommt wie: "Diese und jenes Dokument ist wichtig, schau dir auch mal das hier an um einen guten Überblick zu bekommen." Ich glaube eine Übersicht, welche Dokumente, Regularieren, etc. eine Rolle spielen ist nicht zu viel verlangt. Dass dann nicht alles anwendbar ist oder intepretiert werden muss, gegen manche Regeln verstoßen werden können oder müssen wird man an der einen oder anderen Stelle selbst erkennen oder dann spätestens am Prüfer scheitern.
     
  12. #10 Ibanes, 14.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 14.11.2019
    Ibanes

    Ibanes AutoGasInteressierter

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    Dazu gibt es nur noch den Bereich Zulassungsstelle für die Eintragung...
    In Hessen besonders relevant, wegen einer "Einbaubescheinigung", die sich die Kollegen erfunden haben.
    Kann man aber im Vorhinein unter dem Hinweis, dass man an seinem eigenen Fahrzeug jedwede Modifikation selbst vornehmen darf, wegdiskutieren.

    Andere Dokumente gibt es meiner Ansicht nach nicht und ich habe sehr lange recherchiert.
     
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