Kfz-Steuer für Benzin - und Gasautos

Diskutiere Kfz-Steuer für Benzin - und Gasautos im Erste Erfahrungen mit Autogas Forum im Bereich LPG Autogas; In meinem Fahrzeugschein steht, dass mein Auto mit Benzin als auch mit LPG -Gas fährt, aber Kfz-Steuer bezahle ich wie für einen Benziner, weil...

  1. TUD

    TUD AutogasTestSchreiber

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    In meinem Fahrzeugschein steht, dass mein Auto mit Benzin als auch mit LPG -Gas fährt, aber Kfz-Steuer bezahle ich wie für einen Benziner, weil mein Auto auf Gas umgerüstet wurde.

    Wieso soll ich für Benzin bezahlen obwohl ich 99% Gas fahre?

    Wiesen Sie ob was geändert wurde und jetzt kann man weniger Kfz-Steuer bezahlen?

    Danke!
     
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  3. Mebus

    Mebus AutoGasMitwisser

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    Kollege,

    das Finanzamt sagt, ich weiß ja garnicht wann Du auf Gas fährst und wann auf Benzin. Du kannst ja die nächsten 100 Jahre nur auf Benzin fahren. Also, bezahlst Du für Benzinbetrieb, alles klar ?
     
  4. alpine

    alpine AutogasTestSchreiber

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    Hallo,
    ist ganz einfach, jedes mal, wenn Du das Auto anmachst, machst Du es auf Benzin an, nicht auf Gas.
    Und Du kannst ja nicht nachweisen, das Du zwischendurch auch mal auf Benzin fährst, wenn z.B. etwas mit der Gasanlage nicht stimmt.
    Und da unser toller deutsche Staat immer nach dem schlechtestem Kraftstoff geht, der benutzt werden kann, wird eben nach Benzin versteuert.

    VG

    alpine
     
  5. TUD

    TUD AutogasTestSchreiber

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    Danke für Ihre Antworten!


    P.S.
    Ich bin ganz simpler Mensch und ich hoffe, dass ich unkompliziert denke, weil wenn man das Auto aufs Gas umrüstet, nur deshalb, weil man Gas fahren will. Glücklicherweise ist Gas billiger als auch umweltfreundlicher.

    Natürlich sind die Leute aus Finanzamt klüger als ich bzw. wir und Sie wiesen,dass man das Auto aufs Gas praktisch "kostenlos" umrüstet, weil man weniger Kfz-Steuer bezahlen und weiter mit "günstigerem" Benzin fahren will.

    Tja, das kann ich leider nicht nachvollziehen...
     
  6. #5 123Autogas.de, 02.12.2009
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    Hallo TUD, ich hab mir damals genau die gleich Frage gestellt. Eine niedrigeren KFZ Steuer wäre schön, aber durch unser Fahrverhalten entgehen dem Staat bis 2018 eh genug Steuergelder.
     
  7. #6 123Autogas.de, 02.12.2009
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    War mal wieder zu schnell.:) Ärgern lohnt hier echt nicht. Seit ich mit Autogas fahre, habe ich außer beim Starten noch etwa 150 km auf Benzin gemacht, weil ich in Dänemark war, wo es kaum noch Tankstellen gibt. Ansonsten fahre ich auch nur mit Gas, ist doch klar.:D Den Staat braucht man nicht unbedingt verstehen.:confused: Wünsche weiterhin gute Fahrt mit Autogas. Gruß, Dietrich von 123Autogas.de - Ihr Portal rund um Autogas
     
  8. Hexxer

    Hexxer FragenBeantworter

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    Mal abgesehen davon das unserer Wagen eben Bivalent und nicht Monovalent sind und der Staat eben - ein bischen zu Recht - davon aus geht das man natürlich auch alles auf Benzin fahren kann ist das mit der Umwelt laut ADAC auch so ne Sache.
    Jetzt eier ich mit meinem 6 Zylinder, andere mit nem X5 und die wenigsten wohl mit nem Polo oder Ka durch die Gegend. Uns wird die, ich meine ab 2013, kommende CO2 Steuer eher einen Strich durch die Rechnung machen als die unvorteilhafte Regelung von heute.
    So ganz ist die Regelung der CO2 Steuer für Altautos noch nicht fertig, für Neuwagen gilt die ja bereits.
     
  9. 518iT

    518iT AutoGasMitwisser

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    mal ne kleine Rechnung zur Kfz-steuer:

    mein jetziger kostet als Euro 4 mit 2.4 L-Motor 162€, der vorherige mit 2.3-L-Motor und Euro 2 176€ Steuern.

    also würde man selbst bei einer besseren Einstufung nur marginal sparen....das eigentliche Sparen kommt durch den Krafstoffpreis ;) .. und natürlich durch weniger Fahren
     
  10. #9 papa.horst, 02.12.2009
    papa.horst

    papa.horst AutoGasAuskenner

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    @TUD:Weil das Auto bivalent ist. Ein Ausweg wäre die Verkleinerung des Benzintanks auf < 15 Liter, dadurch eine neue Einstufung. Das lohnt sich aber nicht. Die Bundesländer haben aus verständlichen Gründen kein Interesse an einer Absenkung der Kfz- Steuer.
    MfG
     
  11. #10 Rabemitgas, 02.12.2009
    Rabemitgas

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    Das stimmt alles nicht ganz Leute.......

    wenn die Steuern demnächst nach g/km co2 Ausstoß besteuert werden, bazahlt ihr für ein Gasauto auch weniger.

    Weil auf den Abgasgutachten V7 geändert wurde, und das wird auch im Fahrzeugschein geändert. Gas also 7-13% (je nach Fahrzeug und Messung) weniger co2 unter V7 also, es wird honoriert.

    Gruß Armin
     
  12. #11 gambrinus, 02.12.2009
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    Ich denke die ASU wird auch auf Benzin gemacht und nicht auf Gas? Hatte leider noch kein TÜV/ASU seit dem ich gase...
     
  13. Hexxer

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    @Rabe,

    ist das so ? Wonach geht das? Bei 20% Mehrverbrauch und 10% weniger CO2 komem ich auf 10% mehr CO2 (ich vermute die Angabe der 10% ist auf dieselbe Menge verbrannten Gases gerechnet)

    MFG
     
  14. #13 Rabemitgas, 02.12.2009
    Rabemitgas

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    Wir auf Benzin gemacht, das ist richtig, aber der gesetzgeber war so gnäd unter V7 den niedrigeren CO2 ausstoß von LPG einträgt und das Fahrzeug wird dann auf Grund des niedrigen Wert besteuert
     
  15. #14 Autogarage-B8, 02.12.2009
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    Die Besteuerung auf den alternativen Kraftstoff geht nur dann, wenn ein kleiner Benzintank, max. 15 l (nur zum Starten) an Bord ist. So wird es bei Erdgasfahrzeugen gehandhabt. Erst dann gelten andere Steuersätze.
     
  16. #15 Rabemitgas, 02.12.2009
    Zuletzt bearbeitet: 02.12.2009
    Rabemitgas

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    @skr-kfz

    Stefan das stimmt nicht.....ich hab das oben schon geschrieben.

    Wenn die neue besteuerung nach CO2 kommt, sind Bivalente Gasautos Günstiger.

    Unter V7 wird der kleinere Wert vom Abgasgutachten eingetragen!

    Es wundert mich auch das das so gehandhabt wird.

    Wie hätte Peter Lustig gesagt?? :) Klingt komisch, ist aber so! :D

    P.s. Schau mal auf deine Abgasgutachten unter CO2 Korrekturfaktor, dann wird dir etwas auffallen

    Gruß Armin
     
  17. Leo

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    ...oder im COC ,wie hier zum Beispiel.
    Der Besitzer dieses Fahrzeuges bekommt auch die Steuer nach dem CO² Wert der Gasanlage berechnet. (EZ nach dem 1.7 09)
     
  18. #17 Rabemitgas, 02.12.2009
    Rabemitgas

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    Genau.

    Sollte aber jeder Umrüster eigentlich wissen.

    Gruß Armin
     
  19. Leo

    Leo FragenBeantworter

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    ...aber wenn das Fahrzeug von TUD bis zum 4.11. 08 erst zugelassen ist ,wird weiterhin nach Hubraum die Steuer berechnet ,egal wenn sich die Abgaswerte verbessert haben .

    Für Erstzulassungen vom 5.11 bis zur Einführung der CO² Steuer ,wird die für den Fahrzeughalter günstigere Variante zur Berechnung herangezogen .
     
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  21. #19 Autogarage-B8, 02.12.2009
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    Autogarage-B8 Umrüster

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    bilde mir ein, daß auf der ami ein aussteller das mal erzählt hat, mit den 15 l Tank. Finde aber auch gerade kein Beleg dafür im internet. Sondern nur die generelle Aussage: keine Vergünstigungen für Alternative Kraftstoffe & Hybrid-Fahrzeuge.

    Elektromotoren: Besteuerung ebenfalls nach zulässigem Gesamtgewicht, aber nur mit den halben Steuersätzen gegenüber oben genannten Werten. Grundsätzliche Steuerbefreiung fünf Jahre ab Erstzulassung
    Alternative Kraftstoffe (z.B. Erdgas, Rapsöl) und Hybridfahrzeuge: Besteuerung analog Fahr&shy;zeugen mit Verbrennungsmotor (Otto und Diesel). Keine zusätzlichen Vergünstigungen
    Quelle ADAC
     
  22. #20 PEOPLES, 04.12.2009
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    bei mir wurde der co2 austoss bei v.7 nicht geändert, da steht nach wie vor dieselbe zahl. ist das mit dem vermindertem austoss bei jedem fahrzeug so (also der nachtrag in den papieren?)

    gruss michi
     
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