Fahren ohne Abgasgutachten

Diskutiere Fahren ohne Abgasgutachten im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo, wie ihr eventl. aus meiner Anfrage gelesen habt ( Abgasgutachten gesucht) habe ich mal eine Frage, vielleicht ist ja ein "Gutachter" hier...

  1. #1 Mercedes180, 03.11.2009
    Mercedes180

    Mercedes180 AutogasTestSchreiber

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    Hallo,
    wie ihr eventl. aus meiner Anfrage gelesen habt ( Abgasgutachten gesucht) habe ich mal eine Frage, vielleicht ist ja ein "Gutachter" hier im Forum.

    Wie kann ich meine Anlage so abschalten, um die Zulassung nicht verliere.
    Würde gerne bis mir das Abgasgutachten vorliegt die GAS-Anlage wieder ausser Betrieb nehmen. Im Innenraum abschalten bringt ja nicht viel.

    Reicht es die Sicherung zu ziehen und somit den Gebrauch zu verhindern?
    Tank leerfahren? Habt ihr Ideen

    Gruß
    Günni
     
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  3. #2 der_schrauber, 03.11.2009
    der_schrauber

    der_schrauber AutogasTestSchreiber

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    Hi, ich würde nicht nur die Sicherung ziehen, sondern auch die Leitungen zur Stromversorgung vom Bordnetz abklemmen, also Plus und Minuskabel der Gasanlage
     
  4. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Ideen... ? Wenn eine Gasanlage drinn ist, muss sie eingetragen sein, egal ob mit Sicherung oder ohne , ob mit vollem oder leerem Tank. Wieso hast Du kein Abgasgutachten? Wo ist die Anlage denn eingebaut worden....hoffentlich nicht wieder so ein Ding aus Polen....
     
  5. #4 Mercedes180, 03.11.2009
    Mercedes180

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  6. 68519

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    Hallo zusammen,
    was 540V8 hier schreibt, ist nicht ganz richtig.

    Man kann eine eingebaute Gasanlage stilllegen.
    Die Stillegung muss so ausgeführt sein, dass die Anlage nicht mit "wenigen Handgriffen" in Betrieb genommen werden kann.
    Es genügt z.B. den Gastank komplett aus zu bauen.

    Für Diskussionsfreudige:Ich habe so, schon einige, Gasanlagen bei Fahrzeugen austragen lassen.

    Gruss Paul
     
  7. #6 Rabemitgas, 04.11.2009
    Rabemitgas

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    Extrem Diskusionsfreudig bin ich nicht grade aber ....was macht das für einen Sinn ne Gasanlage auszutragen?

    Gruß Armin
     
  8. #7 Martin230TE, 04.11.2009
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    Man Armin,
    du stehst heute wieder mal völlig auf der Leitung. Klar macht das Sinn. Stell dir vor, du gewinnst heute im Lotto 16 Millionen Euro. Dann mußt du doch zeigen, wer du bist, und tankst viel lieber V-Power von Shell als so schnödes Autogas für Unterschichtige.
    Wer wird sich denn mit Harz IV Kraftstoffen abgeben wollen.
    Gruß
    Martin
     
  9. wibke

    wibke AutoGasInteressent

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    wenn man sie nicht nutzt oder sie nicht funktioniert wäre es doch quatsch bei jedem tüv die gasprüfung mitzubezahlen.
    gruß, die wibke
     
  10. 68519

    68519 AutoGasInteressierter

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    Hallo Armin,
    ganz einfach -
    1. die Reparaturkosten der Gasanlage übersteigen den Zeitwert des Fahrzeugs
    2.Kunde kauft gebrauchtes Auto mit Erdgasanlage und will sie nicht nutzen, weil nur Kurzstrecke gefahren wird und keine Erdgastankstelle in der Nähe ist

    Gruss Paul
     
  11. #10 Autogarage-B8, 04.11.2009
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    Also, sorry!

    Die meisten Autos haben nachwievor nur Benzin-Betrieb. Was heißen soll, wenn ich ein Fahrzeug mit Erdgas kaufen möchte, muß ich eines suchen. Wenn ich weiß, daß ich Erdgas nicht fahre, dann kaufe ich auch keines ODER ich laß es drin, wenn ich mal ne größere Strecke fahre, dann fahr ich mit Erdgas.

    Aber ein Erdgasfahrzeug kaufen und dann die Anlage ausbauen, nur weil ich das nicht will, das macht keinen Sinn.
     
  12. 68519

    68519 AutoGasInteressierter

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    Des Menschen Willen ist sein Himmelreich !
    Wenn ein Kunde einen "spottbilligen" Gebrauchtwagen kaufen kann,soll er dann verzichten,nur weil der eine Erdgasanlage hat ??
    Eure Sorgen möchte ich auch mal haben.
    Damit ist das Thema für mich erledigt.

    Gruss Paul
     
  13. #12 Autogarage-B8, 05.11.2009
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    Schon mal Gedanken gemacht, warum er so spottbillig ist??

    Aber ist ja nicht Thema dieses Anliegens.

    Meines Wissen müssen z.B. zusätzliche Scheinwerfer, die am Fahrzeug angebracht sind, funktionieren. Einfach Kabel abzwicken ist nicht, dann eben die Scheinwerfer abbauen.

    Ob das jetzt mit Rails & Co sich genauso verhält - hier unterscheidet sich Theorie & Praxis. Such ich mir halt nen Prüf-Dipl. Ing. der noch nie ne Gasanlage gesehen hat. Dem wirds dann schon nicht auffallen :o)
     
  14. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    68519 schrieb: Man kann eine eingebaute Gasanlage stilllegen.
    Die Stillegung muss so ausgeführt sein, dass die Anlage nicht mit "wenigen Handgriffen" in Betrieb genommen werden kann.
    Es genügt z.B. den Gastank komplett aus zu bauen.

    Und damit ist ja auch die Gasanlage nicht mehr komplett!
    Und ich hab von einer kompletten Gasanlage gesprochen!
    Wo lieg ich denn also falsch? Du schreibst am Thema vorbei!
     
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  16. #14 Martin230TE, 05.11.2009
    Martin230TE

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    Schlechtes Beispiel ;), Scheinwerfer die im Straßenverkehr nicht erlaubt sind, müssen abgedeckt werden. Ausnahme sind Arbeitsscheinwerfer an landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

    Gruß
    Martin
     
  17. #15 Autogarage-B8, 05.11.2009
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    Nicht ganz.

    Scheinwerfer, die erlaubt sind, müssen auch funktionstüchtig sein. Beispiel aus dem LKW-Bereich. Wenn die für die Weihnachtsbaum-Beleuchtung ne ABE oder E-Nummer haben, kann der Fahrer nicht einfach sagen, die dienen nur der Optik im Tageslicht - brennen/leuchten tun die nie. Das funkt nicht.
     
Thema: Fahren ohne Abgasgutachten
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