Ohne TÜV-Abnahme auf der Straße

Diskutiere Ohne TÜV-Abnahme auf der Straße im Erste Erfahrungen mit Autogas Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo, ich recherchiere gerade in Sachen, was erlaubt ist und was nicht. Grund: Ich habe einen neuen Roomster gekauft, gleich beim Händler eine...

  1. #1 emmaflower, 25.05.2009
    emmaflower

    emmaflower AutogasTestSchreiber

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    Hallo,

    ich recherchiere gerade in Sachen, was erlaubt ist und was nicht. Grund: Ich habe einen neuen Roomster gekauft, gleich beim Händler eine Umrüstung mitbestellt - und den Wagen ausgeliefert bekommen, ohne dass die Anlage im Fahrzeugschein eingetragen wurde. Heute soll die TÜV-Abnahme stattfinden - sieben Wochen nach Auslieferung. :eek: Morgen dann könnte die Anlage in den Fahrzeugschein eingetragen werden.

    Seit ich den Wagen habe, bitte ich den Händler, mir schriftlich etwas dazu zu geben, dass ich den Wagen auf der Straße bewegen darf, obwohl sie nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist - und es noch keine offizielle Genehmigung vom TÜV gibt. Nix... ich bin stinksauer. Denn mündlich wurde mir mitgeteilt, dass das alles so in Ordnung ist (meine Versicherung hat mir auch grünes Licht gegeben). Angeblich dürfe man damit fahren. Ich hab mich aber im Straßenverkehrsamt und beim TÜV Nord erkundigt - die sagen, dass mit dem Einbau der Gasanlage die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt - ich fahre nun also seit sieben Wochen mit einem Wagen durch die Gegend, mit dem ich besser nicht von der Polizei angehalten werde.

    Tja - warum schreibe ich das? Weil ich mal den ein oder anderen Experten von Euch befragen wollte, ob das eine gängige Praxis ist. Ich würde dem Händler nämlich gern einen reinwürgen, weil der mir ins Gesicht gelogen hat. Vermutlich denkt er, er könne das mit mir machen, weil ich eine Frau bin. Aber ich bin echt stinksauer. Immerhin hab ich viel Geld für einen neuen Wagen hingeblättert - und da erwarte ich einfach, dass alles einwandfrei ist. Welche Möglichkeiten hätte ich, ihm einen reinzuwürgen? Anzeigen? Immerhin bin ich nicht die Einzige, die mit so'nem Wagen auf die Straße geschickt wird. Macht der sich damit nicht irgendwie strafbar?

    Ansonsten - was den Umbau angeht: Das ist auch nicht so hundertprozentig. Es ist eine Landi-Anlage, glaube ich. Die Kabel waren nicht extra umwickelt und scheuerten an Teilen im Motorraum, die Füll-Anzeige ist für'n Arsch. Nach 200Kilometern ist er angeblich schon kurz vor Reserve (bei etwa 300 Kilometern leuchtet es rot, dann hab ich noch 150 Kilometer :sure: - na ja....) - und die Anlage scheint nicht automatisch auf Benzin umzuschalten (Symbol für Motorelektronik erscheint, der Wagen ruckelt - erst vorbei, wenn manuell umgeschaltet wird). Das schauen sich die Herren in der Werkstatt heute mal an.

    Tja... soweit von mir. :)
     
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  3. #2 Jve.dragon, 25.05.2009
    Jve.dragon

    Jve.dragon FragenBeantworter

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    @ emmaflower

    kurz und knapp der TÜV hat recht,;)
    wenn es eine Anlage ist nach 67-R01 ist und die Anlage eine TÜV Abnahme benötigt ist es Fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz!!
    Leider wird es häufig so gemacht (bei guten Umrüstern nicht) Anlage einbauen und dann auf das Abgasgutachten warten.

    Gruß

    jve.dragon
     
  4. Andial

    Andial AutoGasKenner

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    Willkommen im Club. Mir ging es auch so.

    Wenn der Wagen nicht beim TÜV vorgeführt wurde, darfst du damit nicht auf die Strasse. Wurde er beim TÜV vorgeführt und fiel -wegen des fehlenden Abgasgutachtens durch- darfst du bis zum spätesten Nachprüftermin, also normalerweise 4 Wochen- mit dem Wagen fahren.

    Hier meine Story:

    Klartext

    Viel Glück

    Rudi
     
  5. 68519

    68519 AutoGasInteressierter

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    Hallo,

    mir liegt eine Kopie des "Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung" vor in dem es auszugsweise heißt:

    Betreff:Betriebserlaubnis bei Verzögerung Eintrag Gasumbau.

    Ist die Gasanlage bereits ohne Mangel abgenommen und die Ausstellung des Einzelabgasgutachtens verzögert sich aus Gründen die Sie nicht zu verantworten haben, so erlischt die Betriebserlaubnis nicht.

    Gruss Paul
     
  6. #5 Jve.dragon, 25.05.2009
    Jve.dragon

    Jve.dragon FragenBeantworter

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    @ Paul

    könntest du mir eine Kopie davon senden, ist sehr Interessant. Denn das KBA hat nämlich was anderes gesagt.

    Meine Email jve.dragon@web.de danke!!!!

    gruß

    jve.dragon
     
  7. Andial

    Andial AutoGasKenner

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    Schau dir mal meinen Link ("Klartext") an. Handelt es sich um das betreffende Schreiben ("Freibrief")?

    Ich hatte mit dem Mann vom KBA, von dem das Schreiben stammt, gesprochen. Ein fehlendes Abgasgutachten stellt einen erheblichen Mangel dar.

    cu,
    Rudi
     
  8. #7 Jve.dragon, 25.05.2009
    Jve.dragon

    Jve.dragon FragenBeantworter

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    @ Rudi

    habe deinen Bericht durchgelesen, Deja Vu war in unserer Gegend genau so.
    Hatte die gleiche Info vom KBA.

    Mit Lucky Luke bin ich voll bei dir.;)

    Eine positive TÜV Abnahme ist immer mit Abgasgutachten, ohne Abgasgutachten ist erheblicher Mangel und eine negative TÜV-Abnahme.
    Also bleibt es wie es ist, Fahren ohne Betriebserlaubnis.

    gruß

    jve.dragon
     
  9. #8 papa.horst, 25.05.2009
    papa.horst

    papa.horst AutoGasAuskenner

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    Ja, leider ist das gängige Praxis. Oft fehlt das AGG, weil der Händler bzw. Umrüster beim Importeur oder bei wem auch noch immer, Schulden hat. Der wiederum rückt das Papier, ohne das eine Eintragung oder TÜV bzw. Dekra nicht vorgenommen werden kann oder weiß der Geier warum, nicht heraus, bis der Schuldner seine Außenstände bezahlt hat. Du fährst also definitiv, auch wenn einige es anders behaupten, ohne ABE und ohne Versicherungsschutz. Im Falle eines Schadens wird jede Versicherung die Hände heben und nicht zahlen. Ich habe noch keine Versicherung gesehen, die das freiwillig macht.
    Gehe dem Mann (Händler) auf den Beutel, setze ihm schriftlich eine Frist, lasse Dir das Schreiben in Kopie von ihm bestätigen. Wenn der Händler der Kfz- Innung angehört, wende Dich an die, damit solchen Leuten endlich mal gezeigt werden kann, wo der Hammer hängt...
    Viel Glück!
     
  10. #9 emmaflower, 26.05.2009
    emmaflower

    emmaflower AutogasTestSchreiber

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    Hallo, vielen Dank für die netten Antworten.

    Gestern war die TÜV-Abnahme für die Anlage. Jetzt will der Händler die Anlage in die Papiere eintragen lassen. Mal sehen, wie lange es dauert... Ich bereite derweil schon ein Schreiben an Skoda Deutschland vor - und schaue mal, wo ich mich noch beschweren kann - also best Dealer wird der Händler diesmal sicher nicht.. ;). Hiesige Handwerkskammer evtl. - Anfrage bei der Polizei läuft noch, außerdem wollte ich mal mit dem ADAC sprechen...

    Was meine angesprochenen Mängel angeht: Dass das Auto ruckelt, wenn Gastank leer ist, dass dann das Motorelektronik-Symbol aufleuchtet und nicht automatisch auf Benzinbetrieb umgeschalten wird - da konnten sie angeblich nichts finden. Das Diagnose-Gerät hätte nichts angezeigt. Sie haben mir auch den Ausdruck gegeben. Allerdings weiß ich, dass man solche Dinge auch ganz schnell aus dem Speicher löschen kann... deswegen hat dieses Papier für mich keinen Wert. Nun warte ich ab, bis der Gastank das nächste Mal leer ist - und dann sehen wir weiter.
     
  11. #10 Jve.dragon, 26.05.2009
    Jve.dragon

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    @ emmaflower

    schade konntest du leider nicht wissen, anhand des Readiness Code kann man sehen ob gelöscht wurde, direkt nach dem löschen sind alle Werte auf 1 gesetzt. Ist ein 12 stelliger Binärcode geht hier aber zu Weit.

    Hätte auch kein vertrauen mehr, wenn MIL an war wird auch ein Fehlercode hinterlegt. Sonst bräuchten wir auch keine OBD.

    Schreib an Skoda Deutschland danach wirst du bevorzugst behandelt. Quasi Privatpatient. :p

    gruß

    jve.dragon
     
  12. #11 Rabemitgas, 14.02.2010
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    Ergänzend nochmal! Ich hab es aber schon hier im Forum bestimmt 5 mal geschrieben.

    Irrtum! der Versicherungsschutz erlischt nicht bei einer erloschenen BE!

    Lediglich kann die Versicherung den Regulierungsbetrag ggf. zurückverlangen, wenn sie beweisen kann, das der Unfall/Schaden Kausal im Zusammenhang steht zu dem Teil welches die BE zum erlischen gebracht hat.

    Bei einer Gasanlage sehr unwahrscheinlich, bei einer nicht eingetragenen Felge z.b.die sich von der nabe löst aber möglich.

    Sorry das ich das Ding nochmal ausgebuddelt hab, aber offene Gerüchte gerade in einem Forum find ich blöd. :)

    Gruß Armin
     
  13. #12 Andys World, 14.02.2010
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    Wie verhält es sich denn eigentlich wen die Anlage vom TÜV abgenommen
    wurde aber noch nicht in den Brief/Schein eingetragen wurde?
    Muß das überhaupt gemacht werden.
    Bei Felgen/Dämpfern und vielen mehr müssen ja nur die Prüfpapiere
    vom TÜV mitgeführt werden. D.h. das man nicht extra zur Zulassungstelle
    muß um die Komponenten eintragen zu lasen.

    Gilt das auch bei einer Gasanlage???

    Gruß
    Andy
     
  14. #13 Rabemitgas, 14.02.2010
    Rabemitgas

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    Ja, kann man beim TÜV mit erheblichen Mängeln abnehmen lassen.

    Dann erlischt 4 Wochen die BE Nicht.

    Gruß Armin P.s. genau wie der Mängelbericht bei der HU
     
  15. #14 Andys World, 14.02.2010
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    Ich glaub ich steh gerade am Schlauch.:confused::confused::confused:

    Muß nun die Gasanlage im Brief und Schein eingetragen werden,
    oder reicht es wenn man die Unterlagen des TÜV´s mit führt.

    Habe hier 3 TÜV Zetteln liegen:
    1. Gassystemeinbauprf. Anl. XVII StVZo
    2. Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis
    3.Nachweis nach Anlage XVII Nr.2.4 StVZo

    Wie in meinen vorherigen Post schon geschrieben muß man z.b.
    Federn die vom TÜV abgenommen wurden nicht in den Schein/Brief
    eintragen lassen, muß aber die TÜV-Prüfbescheinigung für die Federn immer mit führen.

    Wie verhält sich das bei einer Gasanlage???


    Gruß
    Andy
     
  16. #15 Rabemitgas, 14.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 14.02.2010
    Rabemitgas

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    Bei Abnamen nach §19.3, 19.4 StvZO reicht es bei der nächsten Befassung mit den Papieren (Umzug etc.)

    Bei einer Gasanlage ist generell §19.2 StvZO dort erlischt die BE und muss beim StvA neu beantragt werden. Das ist mit neuen Papieren verbunden.

    Im übrige steht bei dir nr.2 Das die BE neu erlangt werden muss.

    Mann!!! warum werdet ihr vom Umrüster nicht aufgeklärt? ich rede mir bei jedem Auto welches ich rausgebe das Maul fusselig und hier tümmeln sich die Leute die nicht aufgeklärt worden sind.

    Überhaupt nichts gegen dich, dafür ist ein Forum da aber ich finde es ärgerlich das die meiste Aufklärung mancher Umrüster in den Zahlungmodalitäten "Barzahlung bei Abholung" besteht und nicht in dem Produkt welches sie verkauft haben.

    Gruß Armin
     
  17. #16 Andys World, 14.02.2010
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    Danke für deine Antwort.

    Muß nur noch kurz meinen Umrüster in Schutz nehmen. Er sagte
    mir ja das ich zur Zulassungsstelle muß um die Anlage eintragen zu
    lassen.
    Nur ich dachte mir das das evtl. nicht nötig wäre da ja die Anlage
    vom TÜV abgenommen wurde und ich dies auf die gleiche
    Stufe wie Federn ect. gestellt habe.


    Schönen Sonntag

    Andy
     
  18. #17 Andial, 14.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 14.02.2010
    Andial

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    Hallo Armin,

    für den "Unfall-Gegner" erlischt der (eigene) Versicherungsschutz nicht. Die Versicherung zahlt.

    Für dich sieht das anders aus. Lt. Vertrag hast Du Rechte und Pflichten. Zu deinen Pflichten gehört, dass der Wagen den technischen Bestimmungen der STVZO entspricht.

    Ein Fahrzeug mit nicht eingetragener Autogasanlage entspricht der STVZO definitiv nicht (erheblicher Mangel).

    Insofern ist die Versicherung aus dem Schneider, und wird sich das Geld, dass sie an den Unfallgegner zahlen musste, von dir zurück holen. Einen Zusammenhang zwischen Unfall und Autogasanlage muss die Versicherung nicht herstellen.

    Das steht solange, bis mir eine Versicherung das Gegenteil schriftlich bestätigt. :)

    cu,
    Rudi
     
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  20. #18 Autogarage-B8, 14.02.2010
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

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    Hallo!

    Eine Kundin von uns hat privat einen Wagen mit ner BRC gekauft. Die BRC war vor 2 Jahren vom TÜV Rheinland abgenommen und das ganze Auto in diesem Monat TÜVfällig. Wir haben sie hingewiesen, dass die Anlage in die Papiere nicht eingetragen ist, sie diese aber jetzt auch nicht eintragen kann - da ja TÜV fällig ist. Also mit unserem TÜVler gesprochen AU und GAP gemacht, TÜV dann auch, alles ohne "weitere Mängel, aber keine TÜV Plakette verklebt. Diese bekäme sie dann auf der Zulassung, wenn sie die Anlage einträgt. So weit so gut.

    Vor 4 Wochen dann an ner Tanke wieder getroffen, ob alles geklappt hätte - Plakette habe sie bekommen - obwohl sie die Anlage wieder nicht hat eintragen lassen!!! Fährt ergo immer noch ohne eingetragene Anlage, aber mit frischem TÜV und Plakette rum.

    Also was nützen 2 Personen, die sich einen Ast reden und der letzten, entscheidenen Person alles irgendwo dran vorbei geht. Das sind dann die Momente, wo einem das eigene Engagement flöten geht.
     
  21. jeti

    jeti AutoGasKenner

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    zu der Geschichte mit Fahrwerksfedern:
    Wenn diese nach 19.2 eingetragen werden, dann reicht es NICHT! nur diese TÜV-Unterlagen mitzuführen, sondern die Änderungen müssen auch in die Fahrzeugpapiere übernommen werden
     
Thema: Ohne TÜV-Abnahme auf der Straße
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