Ebay Dummdreist und Unschuldslamm?

Diskutiere Ebay Dummdreist und Unschuldslamm? im Stammtisch Forum im Bereich Off Topic - Bereich; Hallo, immer wenn man denkt, dass man eigentlich schon alles erlebt hat schlägt der ganz normale Wahnsinn wieder zu. Oder nicht? Momentan...

?

Wie soll ich weiter vorgehen?

  1. Stick bezahlen und das Ding durchziehen?

    11 Stimme(n)
    73,3%
  2. Nicht bezahlen und abwarten?

    4 Stimme(n)
    26,7%
  1. #1 AndreasHannover, 08.09.2008
    AndreasHannover

    AndreasHannover AutoGasAuskenner

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    Hallo,

    immer wenn man denkt, dass man eigentlich schon alles erlebt hat schlägt der ganz normale Wahnsinn wieder zu. Oder nicht? Momentan schwanke ich noch zwischen Schenkelklopfen und Augenreiben, aber seht selbst.

    Ein USB Speicherstick muss her, 16 GB gross. Das ist momentan eine ganze Menge, in Europa recht teuer und in Asien ein begehrtes Objekt für Fälschungen. Die Dinger benehmen sich wie ein 16 GB Stick, haben aber viel weniger Speicher und vernichten so Daten. Das dauert eine ganze Weile bis man das merkt, deshalb sind viele Ebaybewertungen von Fälschern im ersten Moment des Glücks über so ein Schnäppchen Positiv.

    Da sehe ich ein Schnäppchenangebot: Ein 16 GB Stick für 20 Euro Sofortkauf, uiii. Schnell nach den Bewertungen geschaut: Anbieter kommt aus Deutschland, beinahe 200 positive Bewertungen, 100%... 3 . 2 . 1 . MEINS

    Danach noch einmal genauer hingesehen: Letzter Kauf vor 3 Wochen... EIN 16 GB USB STICK! Moment, erst kauft er einen, dann verkauft er ihn gleich wieder? Wieso?

    Die Bewertungen des anderen Verkäufers aufgerufen, aha: Die ersten Beschwerden über gefälschte USB Sticks tauchen auf. Dann die Bilder verglichen und BINGO, der verkauft den gleichen Stick, den er selber vom Fälscher gekauft hat.

    Na dann, soll er doch seinen Müll woanders entsorgen, aber doch nicht bei mir. Aber bauen wir ihm doch eine Brücke und schreiben eine Nachricht:

    Hallo,
    wenn das der USB Stick aus China ist, haben sie ihn vermutlich getestet. Wenn nicht, können sie ihn bitte auf Echtheit prüfen? Auf http://www.heise.de/ct/ftp/ctsi.shtml kann man das Programm h2testw_1.4.zip herunterladen, das ohne irgend welche Installation schnell und zuverlässig prüft, ob es sich tatsächlich um einen Speicher mit 16 GB handelt oder nur um ein leider häufiges Betrügermodul.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ab jetzt beginnt die ganz grosse Märchenstunde:

    nein der Artikel ist nicht aus China, ich habe zwei Sticks aus Hong Kong käuflich erworben, leider ist mein Kollege mit dem Motorrad tödlich verunglückt. Deshalb habe ich jetzt einen übrig... meiner allerdings funktioniert einwandfrei, schnell und zuverlässig. Ich wünsche Ihnen viel Glück damit...

    Ja, klar, erst selber in HongKong Sticks kaufen und dann noch einen bei Ebay aus Deutschland hinterher, nur, um ihn dann ein paar Tage später wieder zu verkaufen. Ich hake freundlich noch einmal nach:

    ob sie womöglich in einer ruhigen Minute den Stick trotzdem mit dem Programm prüfen können? Dauert nicht lange, und sie haben auch gleich die Gewissheit, dass mit ihrem Stick alles in Ordnung ist.

    Nun, die Antwort blieb nicht lange schuldig:

    wenn ich für jeden Artikel, den ich in eine Aktion versteigere einen solchen Aufwand betreibe, werde ich nie fertig mit´den Versteigerungen... zusätzlich möchte ich mich keine Vieren auf meinen PC holen, die von Ihnen ngegebenen Programm kenn ich nicht aus und werde sie deshalb nicht installieren. Bitte überweisen Sie den Betrag und prüfen Sie mit Ihrer Software selbst.

    Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass die letzte Auktion VOR seinem Kauf der mutmasslichen Fälschung nach seinen Bewertungen 6 Monate her war. Die Prüfung braucht etwa 2 Minuten, sollte der gute Mann etwa doch etwas zu verbergen haben? Aber ich bin ja nicht nachtragend:

    selbstverständlich gebe ich ihnen recht, ich kann ihnen nachfühlen, wie schnell man bei so vielen Auktionen die Übersicht verliert. Wir sind am nächsten Wochenende zu Besuch in Leipzig. Sind sie damit Einverstanden, eine kurze Prüfung vor Ort mit unserem eigenen Rechner durchzuführen?

    Ja, der Verkäufer wohnt in Leipzig, und ja, wir sind tatsächlich da. Gespannt wie ein Flitzbogen warte ich ab und tatsächlich:

    ich bin der Meinung, dass es an der Zeit ist, dass Sie Ihren rechtsverbindlich eingegangenen Kauf-Vertragsabschluss zum Ende bringen, so wie es das HGB und die AGB´s von Ebay darlegen. Ich bin ab Freitagnacht nicht mehr in Leipzig zu erreichen, da ich in den Urlaub fliege. Ich möchte jedoch bis zu diesem Zeitpunkt, das Kaufgeschäft zu ende geführt haben. Sie überweisen bitte den Gesamtbetrag von 22,99 € auf mein Konto und ich sende Ihnen umgehend die Ware zu. Damit können Sie dann alles ausprobieren und tun was Ihr Herz begehrt. Sollte ich bis zum 11.09.2008 kein Zahlungseingang gebucht sein werde ich ohne weitere Ankündigung diesen Vorfall eBay melden und Unkosten-Provision erstatten. Ich habe auch keine Zeit mich mit jeden Kunden in eine Brieffreundschaft zubinden. Ich habe alles wissenswerte und alle Angaben getätigt. Sie hätten nicht Kaufen müssen, wenn Sie sich unsicher gefühlt haben.

    Na jetzt bekomme ich es aber mit der Angst:

    selbstverständlich möchte ich ihnen nicht ihre knapp bemessene Zeit stehlen, das liegt mir fern. Da sie vermutlich auch Donnerstag etwas dringendes zu erledigen haben versuche ich erst gar nicht, einen weiteren Versuch zu unternehmen, und ihnen Auge in Auge zu begegnen. Das spart Zeit und sie müssen sich nicht eine neue Geschichte ausdenken. Sind sie mit einer Lieferung als Einwurfeinschreiben einverstanden? Die Kosten dafür übernehme ich gerne, ich möchte doch vermeiden, dass der USB Stick auf dem Postweg verloren geht.

    Und im Handumdrehen:

    Gerne gehe ich doch auf Ihre Bitte per Einwurfeinschreiben ein. Die Kosten hierfür betragen:


    Ja, das war viel zu lesen, ich weiss. Glaubt der wirklich, dass dieser alberne Haftungsauschluss bla bla vor einer Anzeige schützt und man ungestraft Fälschungen verkaufen darf? Ich bin hin und her, soll ich mir den Spass machen, den Stick bezahlen und das Ding durchziehen?

    Gruß

    Andreas
     
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  3. #2 Mr.Legend, 08.09.2008
    Mr.Legend

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    Dummdreist und Stutend**f!

    Schätze, mit dem kriegst Du Ärger - so oder so! Diese Tr***el kennen immer nur die "Pflichten" der Käufer. "Vergessen" aber gerne ihre eigenen. Schickst du ihm das Geld, siehst Du es nicht wieder (die Rechtsschutz hilft natürlich :D). Schickst Du das Geld nicht, gibt's 'ne negative Bewertung (definitiv). Und eBay kannst Du vergessen - hab' ich meine Erfahrung mit: da hilft nur ein richterlicher Beschluss!

    Also: Ich stimme für "Ding durchziehen"!*
    *nur mit Rechtsschutz

    Allerdings solltest Du auch die nötige Zeit und Nerven (Spass!?) dafür haben. Bzw. kannst Du ja trotz "Urlaub" mal vorbei fahren (wenn Du grad' schon in der Nähe bist). Halte den "Urlaub" nur für'n "hirnakrobatischen" Vorwand!

    Wie Du von meiner Geschichte her weißt, gibt's Leute, die nicht merken, dass Sie nicht davon kommen werden (und sich für schlauer als alle anderen halten). Daher kann sich so etwas ganz schön hinziehen ...


    P.S.: Ich weiß beim besten Willen nicht, warum es "Rechts-Schutz" heißt, da es doch eigentlich ein "Recht-Schutz" ist (alles andere wäre auch Diskriminierung, denn einen "Linksschutz" gibt's ja nicht ... ;))
     
  4. #3 AndreasHannover, 08.09.2008
    AndreasHannover

    AndreasHannover AutoGasAuskenner

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    Hallo,

    vor negativen Bewertungen habe ich keine Angst, ich praktiziere strikt das, was Ebay vor einiger Zeit einmal empfohlen hat: Ich habe einen Account zum Verkaufen und einen zum Kaufen. Das hilft ungemein, die Hemmschwelle beim bewerten zu senken. Da ein Verkäufer aber mittlerweile nicht mehr negativ bewerten darf, ist das mittlerweile schon gar nicht mehr so wichtig.

    Ebay habe ich dazu befragt, bislang kommuniziere ich aber noch mit irgend einem Bot der mich mit Standardantworten zumüllt. Das muss erst ein paar mal hin und her gehen, bis ein menschliches Wesen eingreift.

    Die Reihenfolge des gefahrlosen Eskalieren lassen kenne ich mittlerweile, bloss nicht zu schnell zum Anwalt rennen, sonst wird die Gegenseite zu schnell "vernünftig" und man bleibt auf den Kosten sitzen. Fristen setzen kann ich selber :)

    Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob der zu erwartende Unterhaltungswert den Aufwand rechtfertigt. Deine Stimme habe ich aber zur Kenntniss genommen. Schade, dass man hier keine Abstimmung machen kann ;)

    Gruß

    Andreas
     
  5. #4 AltElchNeuGaser, 08.09.2008
    AltElchNeuGaser

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    also wenn Du weitermachst
    wirds noch interessanter
    das steht fest

    Fälschung hin Fälschung her
    Ware wird wohl nicht der Beschreibung entsprechen
    soll bei ebay sogar hin und wieder bei gewerblichen vorkommen
     
  6. #5 rubi, 09.09.2008
    Zuletzt bearbeitet: 09.09.2008
    rubi

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    Wenn Du magst, verschiebe ich das Thema und mache eine Umfrage draus.

    Edit: Habe dir da mal was gebastelt :)
     
  7. #6 AndreasHannover, 09.09.2008
    AndreasHannover

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    Hallo,

    au fein, wieso hat mich das jetzt nicht überrascht? ;)

    Die Alternative zum "durchziehen" sehe ich in "nicht bezahlen und abwarten". Gemeldet habe ich das schon :)

    Gruß

    Andreas
     
  8. rubi

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    Alternative umbenannt ;)
     
  9. #8 InformatikPower, 09.09.2008
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    - ich glaub ich muss nun gemein werden -

    Sorry, aber 16 GB Stick für 20 Euro?
    Da MUSS ein Haken dran sein....

    Ärgern, Negativbewertung für den Verkäufer, Beschwerde bei Ebay einreichen, noch mehr Ärgern und Lehrgeld bezahlen....

    Aus meiner Sicht ist es eindeutig, dass der Stick gefälscht ist. Bei den netten ausweichenden Antworten...

    My 5 Cents
     
  10. #9 AndreasHannover, 09.09.2008
    AndreasHannover

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    Hallo,

    du sollst bewerten und nicht lästern ;)

    Und wer danach Lehrgeld bezahlt ist noch nicht entschieden. Rechtlich habe ich einen Anspruch auf den Artikel, der angeboten und auch ggf bezahlt wird: Einen (funktionierenden) 16 GB USB-Stick.

    Im Zweifelsfall wird das für einen Betrüger, ob nun wissentlich oder nicht, richtig teuer, da die allgemeine Meinung scheint, für sowas nicht in die Pflicht genommen werden zu können. Frei nach dem Motto "ich habe ja geliefert und die Haftung ausgeschlossen, und nach dem (ewig falsch wiedergegebenen) "neuen europäischen Recht" kann mir als Privatperson gar nichts passieren".

    Und das ist natürlich Quatsch.

    Ich kann da regelrecht kleinlich werden und habe es in der Vergangenheit bereits bis zum Urteil geschafft. Das waren dann aber auch wirklich bösartige Mitmenschen, der hier ist ja überwiegend unterhaltsam.

    Gruß

    Andreas
     
  11. #10 Power-Valve, 09.09.2008
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    Power-Valve FragenBeantworter

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    ich darf nicht abstimmen...?

    Also ich waere zu faul das durchzuziehen, gut das du das machst ;)
     
  12. #11 Dieselpapst, 09.09.2008
    Dieselpapst

    Dieselpapst AutoGasAuskenner

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    In einer ähnliche Situation habe ich dem Verkäufer angeboten NUR über Safetrade (Treuhandkonto) abzuwickeln . Die Kosten (5,- Euro) trage ich natürlich .

    Ich habe damit rechtlich eine ausdrückliche Zahlungsbereitschaft meinerseits signalisiert. Somit kann er mir nicht vor die Karre fahren.

    Plötzlich war der Deal für ihn nicht mehr so wichtig ... Alles klar ?

    @ Andreas

    Wirf deine Kohle bloß nicht weg an so einen ******

    Heiko
     
  13. #12 Mr.Legend, 09.09.2008
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    Wo Du recht hast, hast Du einfach recht! :D

    :jubel: Geht mir auch so! ;)
     
  14. #13 InformatikPower, 09.09.2008
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    ich darf auch nicht abstimmen *weint*
     
  15. #14 Gelöschtes Mitglied, 10.09.2008
    Gelöschtes Mitglied

    Gelöschtes Mitglied Guest

    Hallo ,

    wenn du wirklich die Zeit und die Nerven hast .... mach Ihn fertig ....:D

    solche Typen ruinieren allen ehrlichen Ebayern die Geschäfte .


    Tolle Umfrage : Rubi ist ganz schön egoistisch , das nur er abstimmen durfte :Laut lachen:


    fonzi
     
  16. #15 stroich, 16.11.2008
    stroich

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    und was kam nun raus ?
     
  17. #16 compi-olli, 20.11.2008
    compi-olli

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    Ich würde erstmal in Leipzig die Adresse checken, ob es die überhaupt gibt. Wenn es den Knaben dort gibt, kann man ja mal das ganze Ding durchziehen.
    Man muss aber damit rechnen, dass das Geld weg ist, denn wenn der nach aussen hin nichts hat, kann man auch nichts holen. Da hilft letztendlich auch keine Verurteilung was ;)
     
  18. #17 stroich, 21.11.2008
    stroich

    stroich AutogasTestSchreiber

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    ist doch alles quark....

    erstmal muss er das teil haben ....
    dann kann man was machen ...
    aber nicht erst steigern dann nachfragen .... und vorher schon gezeder machen wo man noch gar nicht weis was man überhaubt für eine ware bekommt ...........
     
  19. #18 compi-olli, 21.11.2008
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    Was heist hier Quark.
    Du kannst natürlich das Geld ausgeben mit der Wahrscheinlichkeit, dass es weg ist. Denn wenn der Stick der falsche ist, versuche mal bei dem das Geld zurückzuholen, wenn er nichts hat.
    Viel Spass dabei.
     
  20. Anzeige

  21. #19 compi-olli, 21.11.2008
    compi-olli

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    Oder die Adresse überhaupt nicht stimmt. Dann Geld weg und nicht mal ein falscher Stick da.
     
  22. #20 stroich, 22.11.2008
    stroich

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    für was steigere ich ihn dann ??
    wenn er falsch ist mach ich eine Anzeige wegen warenbetrug fertig ..
     
Thema: Ebay Dummdreist und Unschuldslamm?
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