Auf Abgasgutachten warten????

Diskutiere Auf Abgasgutachten warten???? im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo, nun habe ich schon wieder mal eine Frage. Wie läuft das beim Umrüster mit dem Abgasgutachten? Muß man auf das Gutachten warten wenn die...

  1. #1 tkdschlumpf, 05.08.2008
    tkdschlumpf

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    Hallo, nun habe ich schon wieder mal eine Frage. Wie läuft das beim Umrüster mit dem Abgasgutachten?

    Muß man auf das Gutachten warten wenn die Anlagen eingebaut wurde und der Wagen zur TÜV-Abnahme war?

    Ich habe heute gehört das die Gutachten nach vier bis acht Wochen kommen sollen. Ist das normal? Wie lange kann ich denn ohne diese Gutachten fahren? Will in ein paar Wochen in den Urlaub und bis dahin soll alles über die Bühne sein.
     
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  3. #2 Dieselpapst, 05.08.2008
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    Mein Gutachten kam nach 7 Tagen .
     
  4. rubi

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    Ein Umrüster bestellt das AGG vorab und der Kunde muss dann warten bis es da ist, erst dann wird umgerüstet.
    Der andere bestellt später und der Umrüstermin liegt für den Kunden nahe.

    Die erste Variante ist sicher die sicherere, nur der Kunde drängelt ja meist und will nicht warten.

    Ohne AGG kannst Du die Anlage nicht abgenommen bekommen bzw in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, daher erlischt deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und Du hast keinen Versicherungsschutz.

    Ob man die Sache so streng auslegen muss, steht auf einem anderem Blatt.

    Ich habe damals 6 Wochen gewartet, daher trifft die Aussage ja zu.
     
  5. #4 tkdschlumpf, 05.08.2008
    tkdschlumpf

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    Also da das für mich absolutes Neuland ist dann hier die nächste dumme Frage.
    Wie soll ich das verstehen das ich die Anlage nicht abgenommen bekomme?
    Die haben mir heute als ich das Auto abgegeben habe gesagt das sie den Wagen umrüsten. Dann den Wagen zum TÜV bringen würden und ich dann nur noch auf das Gutachten warten müßte um das in die Papiere eintragen zu können. Heute den Wagen gebracht und Donnerstag soll ich ihn abholen.
    Muß ich dann doch noch einmal zum TÜV wenn das Gutachten erst in ein paar Wochen kommt. Nach Aussage des Mannes im Büro wäre das schon alles erledigt.
     
  6. #5 papa.horst, 05.08.2008
    papa.horst

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    Hallo, das ist, gelinde gesagt, Quatsch! Den Weg zum TÜV kannst Du Dir sparen, wenn das AGG nicht da ist. Da bezahlst Du 2 x, 1x für den ollen August... Du hast doch hoffentlich nicht schon die ganze Summe bezahlt??? Ohne das Gutachten ist die ABE erloschen, im Falle ienes Falles kriegst Du von der Vericherung nichts.
    So, wie oben beschrieben, geht das: Kopiem des Fz- Scheines, Bestellen der Anlage und des Gutachtens, Einbau, Abnahme durch TÜV (im Osten DEKRA). Es gibt Umrüster, die lassen den Kunden im Regen stehen.
    Wenn ich was wiederholt habe (von anderen Forumteilnehmern) bitte ich das zu entschuldigen und gelobe Besserung.
    papa.horst
     
  7. #6 tkdschlumpf, 05.08.2008
    tkdschlumpf

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    Als ich den Wagen heute abgegeben habe hat der Umrüster mir gezeigt wie sie das bei dem Wagen gemacht haben dem sie vorher umgerüstet hatten.
    Da war der Bericht von TÜV in dem halt nur stand das alles richtig verbaut wäre und das nur das Gutachten fehlen würde das dann innerhalb einer vorgeschrieben Zeit nachgereicht werden müßte.
    So würden sie das schon seit über zwei Jahre machen. Die Werkstatt stand auch voller Auto an denen gearbeitet wurde und das waren Autos die sich nicht jeder Mensch leisten kann.
    Wenn da was nicht mit rechten Dingen laufen würde hätten sie mit Sicherheit nicht so einen großen Andrang.

    Ist der Ablauf so möglich?
     
  8. #7 Galileo, 06.08.2008
    Galileo

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    Klares NEIN.

    Wenn du erwischt wirst gibt es drei Treuepunkte in Flensburg, ohne wenn und aber.
     
  9. rubi

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    Das wird in der Tat so gehandhabt, dies ist aber auf die Drängelei der Kundschaft zurückzuführen.

    Solang nichts passiert ist ja alles gut gegangen, richtig wird es dadurch aber nicht.

    Wenn Du es 100% haben möchtest, bringst Du das Fahrzeug erst zur Umrüstung wenn das AGG in ein paar Wochen vorliegt.

    Möchtest Du dies? Wenn nicht (da Du ja auch schnell sparen willst) gehörst Du zu den drängelnden Kunden ;)

    Du muss das für dich selbst entscheiden. Wie wichtig ist dir unter Umständen dein Versicherungsschutz.

    P.S Es wird aber nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird ;)
     
  10. #9 Galileo, 06.08.2008
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    Wobei mir jetzt noch nicht ganz klar ist, worauf sich das Erlöschen des Versicherungsschutzes gründen sollte:

    Im Außenverhältnis - also gegenüber einem ggf. Geschädigten - muß die Versicherung auf jeden Fall zahlen. Die Frage ist lediglich, ob sie Regressansprüche an den Versicherungsnehmer hat. Dies ist aber meines Wissens nur bei Straftaten wie Alkohol und Unfallflucht der Fall.

    Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis ist hingegen nur eine Ordnungswidrigkeit nach BKat 175 (50 €, 3 Punkte, B-Verstoß)
     
  11. #10 tkdschlumpf, 06.08.2008
    tkdschlumpf

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    So, war gerade mal bei unseren TÜV und der Prüfer mir das gleiche erzählt wie der Umrüster. Habe mal was aus dem Netz kopiert was so ziemlich die Aussage des Prüfers deckt.

    Auch wenn es hier einige nicht glauben wollen:

    Es ist gängige Verwaltungspraxis, dass man mit einem umgerüsteten Fahrzeug ohne Bedenken zeitlich befristet fahren darf, wenn bei der TÜV-Abanhme n u r das fehlende Abgasgutachten beanstandet wurde. So ist es auch bei mir gewesesn.

    Diese Verwaltungspraxis ist auch vom Bundesverkehrsministerium abgesegnet. Suche bei www.autogas4you.de benutzen.

    Das ist rechtlich auch deshalb völlig unbedenklich, weil das Abgasgutachten nicht den sicherheitsrelevanten technisch ordnungsgemäßen Einbau betrifft, sondern einzig und allein die Schadstoffklasse, die wiederum allein für die KFZ-Steuer von Bedeutung ist. Von einer Verschlechterung ist ohnehin nicht auszugehen, in der Regel von einer Verbesserung bei Gasbetrieb. Auch von daher steht aus Umwelt- und Steuergründen einem zwischenzeitlichen Betrieb eines Fahrzeugs nach Gasumrüstung nichts im Wege.

    Hintergrund dieser Praxis ist letztlich die Tatsache, dass bei vielen Fahrzeugen das Abgasgutachten beim TÜV Rheinland beschafft werden muss und dies etliche Wochen dauern kann. Müsste man also bis zur Umrüstung hierauf warten, würde die Umrüstung vom Tag der Beauftragung berechnet noch viel länger dauern als dies heute schon üblich ist.

    Wir sollten doch froh sein, wenn die Verwaltung sich kundenfreundlich und praxisgerecht verhält und nicht bürokratischer sein als die Bürokraten selbst.

    Mit dem Horrormärchen von fehlender Betriebserlaubnis und fehlendem Versicherungsschutz sollte nun endlich Schluss sein.

    Wenn der TÜV den Umbau bis auf das fehlende Abgasgutachten abgenommen hat, besteht auch wieder die Betriebserlaubnis. Das fehlende Abgasgutachten ist ein Mangel wie jeder andere Mangel auch bei einer TÜV Untersuchung, der nicht so gravierend ist, dass er zur Stillegung führt.

    Zeitlich befistet liegt im pflichtgemäßen Ermessen des TÜV, in der Regel 3 Monate.

    Sicherlich kann es zu Problemen hinsichtlich des Versicherungsschutzes kommen, wenn Umbaumaßnahmen unerlaubt am Fahrzeug in Betrieb sind. Die Unfallursache muss aber kausal zu dieser Umbaumaßnahme sein, also mindestens zum Teil davon herrühren. Was hat bitte eine Gasanlage, die nicht eingetragen ist, damit zu tun, wenn es zum Unfall kommt, den der Gasfahrer verursacht hat? Erstmal doch wohl gar nichts!

    Beispiel: Legt einer sein Auto illegal tiefer, fährt über ne Bodenwelle und es zerfetzt ihm nen Reifen, woraufhin er einen Unfall hat, sieht es natürlich anders aus. Selbst dann zahlt jedoch die Versicherung, holt sich jedoch anschließend sicherlich einiges von dem Geld vom Versicherungsnehmer zurück, weil er den Vertrag nicht eingehalten hat.

    Also bitte nicht immer so voreilig mit "Erlöschen des Versicherungsschutzes". Wenn das tatsächlich so wäre, hätte im Umkehrschluss bei vielen Unfällen der Geschädigte keinen finanziellen Ausgleich, was nicht hinnehmbar ist.
     
  12. #11 papa.horst, 06.08.2008
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    O. K., das AGG ist eine typisch deutsche Angelegenheit, im Ausland fragt man, was das ist. Sei es wie es sei, das AGG gehört bei der Übergabe des Fz. dazu. Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass es vor Einbau beantragt werden muss. Wenn es anders gehandhabt wird, kann (muss aber nicht) auch eine andere Geschichte hineinspielen: Es soll Umrüster geben, die beim Lieferanten der Anlagen in der Kreide stehen. Der Lieferant rückt das AGG erst dann heraus, wenn der Umrüster überwiesen hat. Das kann eben dauern. Der Kunde hat auch die A- karte gezogen, wenn der Umrüster zwischenzeitlich in Insolvenz geht oder sich nach irgendwo absetzt, dann nämlich sind die 3 Monate TÜV- Frist abgelaufen. Gleiches gilt, wenn er im Ausland umrüsten lässt, ob aus Gründen der Einsparung oder was auch immer. Dem Fz- Besitzer bleibt dann nchts anderes übrig, als auf dem "Schwarzen Markt" oder in der Bucht ein AGG zu kaufen. Die Preise kenne ich nicht und will sie auch nicht wissen. Als ich vor drei Jahren habe umrüsten lassen, war es jedenfalls so, dass alles komplett da war und der Prüfer (Dekra) in die Werkstatt gekommen ist und die Abnahme vorgenommen hat. Punkt.
     
  13. #12 Galileo, 06.08.2008
    Zuletzt bearbeitet: 07.08.2008
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    Nun, das Wort "Verwaltungspraxis" kommt bei autogas4you nicht vor, suchst du nach "Bundesverkehrsministerium" dann kommt lediglich ein Thread über CO2-Steuer, suchst du hingegen nach Betriebserlaubnis dann liest du allenthalben, dass diese erlischt.

    Also, wenn du hier auf ein anderes Forum verweist, um deine These zu belegen, dann bitte bring den zutreffenden Link. Danke.

    Einstweilen zur Info hier mal der relevante §
    Hieraus würde ich allerdings im ersten Ansatz auch ableiten, dass die BE nicht erlischt.
     
  14. #13 Jörg_WL, 07.08.2008
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    JA, der TÜVer erstellt einen Bericht mit geringen Mängeln, mit diesem Bericht darfst Du 3 Monate legal fahren.
    Ist das AGG da reicht der Umrüster es beim TÜV nach und fertig ist die Laube - Nachrüfung fällt nicht an.
    So läuft das gerade bei mir, es scheint ein Deal zwischen allen Parteien zu sein. Als Grund nannte mein Umrüster das die Hersteller der Anlagen sicherstellen wollen, das die Anlagen auch wirklich verbaut wurden.................
     
  15. #14 Galileo, 08.08.2008
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    Hast du mal auf die Länge seiner Nase geachtet, als er dir das erzählt hat? :D
     
  16. Karl_

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    Ich kann hier auch nur mal meine Erfahrungen wiedergeben:
    Das AGG kam 4 Wochen nach der Umrüstung, warum auch auch immer. In der Zwischenzeit bin ich mit dem Gutachten des TÜV (mit Mangel: AAG fehlt) gefahren. Dies bedeutete für mich, dass keine technischen Mängel vorliegen.

    Als das AGG da war, bin ich mit dem TÜV-Bericht (mit Mangel) zum Kraftfahrzeugamt gegangen und die haben das Eingetragen. Ein weiterer Termin beim TÜV war nicht notwendig!

    Ich interpretiere mal:
    Wenn das AGG einen Mangel darstellen würde, der die Betriebserlaubnis zum erlöschen bringt, dann könnte das KFZ-Amt das nicht ohne eine weitere Vorstellung beim TÜV (Mit neuem Gutachten, ohne Mängel) eintragen.

    Kennt eigentlich keiner einen Anwalt, den man mal fragen kann??
    Ich meine ich kann auch nur spekulieren... :D

    Gruß
    Karl_
     
  17. Gaskit

    Gaskit AutoGasInteressent

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    Hallo,

    wir haben mitlerweile die 115er- Regelung für die ICOM JTG Anlangen was bedeutet das keine Abgasgutachten mehr notwendig sind!
    Wer Fragen hat, einfach eine PN an mich ;)
     
  18. Andial

    Andial AutoGasKenner

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    Klartext vom TÜV:

    "...mit dem Einbau der LPG-Anlage ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen. Die Benutzung ist nur dann zulässig, wenn eine neue Einzelbetriebserlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt wird. Das erfolgt auf Grund eines positiven Gutachtens der Technischen Prüfstelle. Dazu muß jedoch ein Abgasgutachten oder eine fahrzeugbezogene Abgasbestätigung vorgelegt werden, welche auch im voraus durch den Einbauer oder Anlagenhersteller angefordert werden kann. "

    Ich hatte den TÜV und auch das Kraftfahrtbundesamt kontaktiert, da mein Umrüster ein linkes Spielchen mit mir spielte. Story siehe SIG.

    Andial
     
  19. #18 V8gaser, 14.08.2008
    V8gaser

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    Sorry, aber ich kann´s mir nicht verkneifen....Es gibt hier in D viele zwielichtige Gestalten die ihr Geld auf unseriöse Weise verdienen. Die fahren oft teure Autos, und auch die müssen gewartet werden. Meinst du die zahlen brav nach Rechnung?

    Also dein Rückschluß ist schon irgendwie blauäugig - gerade die wohlhabende Befölkerungsschicht nimmt es ja oft nicht so genau wie wir aus den Medien wissen.
     
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  21. #19 mancede, 15.08.2008
    mancede

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    Eine Frage zu dem Abgasgutachten:
    Woher bekommt man denn sowas? Kosten?
     
  22. #20 Power-Valve, 15.08.2008
    Power-Valve

    Power-Valve FragenBeantworter

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    Vom Umruester. Normalerweise ist das im Preis der Umruestung mit drin. Der kauft das normal zusammen mit der Anlage ein.

    Einzele AGGs sind zum Teil nur schwer zu erhalten und wenn kosten sie etwa 75-200 Euro, in Ausnahmefaellen auch mehr.

    Ansprechpartner ist 1. der Umruester, 2. der Importuer der Anlage, 3. evtl. Reimporteure jener Anlagen oder zum Teil auch die Dekra oder der TUEV...

    Uwe
     
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