Einzelabgasgutachen Bündelungsstelle

Diskutiere Einzelabgasgutachen Bündelungsstelle im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo zusammen, die Bündelungsstelle Fulda fordert vehement von mir für meinen Volvo 850 ein Einzelabgasgutachen. Das Auto war aber ursprünglich...

  1. 850LPG

    850LPG AutoGasInteressierter

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    Hallo zusammen,

    die Bündelungsstelle Fulda fordert vehement von mir für meinen Volvo 850 ein Einzelabgasgutachen.

    Das Auto war aber ursprünglich Euro 1 homologiert, wurde aber per Mini-Kat auf Euro 2 hochgerüstet.

    Über die rechtliche Grundlage das die Ursprungshomlogation entscheidend ist scheinen die Herren vor Ort nicht informiert zu sein.

    Ich habe das Verkehrsblatt Heft 8 - 2007, Amtlicher Teil, S. 206 ff. mal zitiert:

    "
    3. Auslegung des § 41a Abs. 3 Satz 2 StVZO
    Für Gas-Nachrüstanlagen, die aus einzelnen genehmigten Bauteilen zusammengestellt werden, ist in jedem Einzelfall eine Begutachtung nach § 21 StVZO für das betreffende Fahrzeug durchzuführen. Dafür ist im Allgemeinen Nachweis der Einhaltung der Vorschriften der gesamten ECE-Regelung 115 erforderlich (außer die Belange, die für die Erteilung einer Typgenehmigung erforderlich sind). Gemeint ist damit die grundsätzliche Anwendung für alle Fahrzeuge, die mit einer Gasanlage nachgerüstet werden sollen. Besondere Beachtung ist auf den Abschnitt 1.4 der ECE-Regelung Nr. 115 in der Fassung 00 (bzw. Abschnitt 1.5 nach der erfolgten Änderung) zu legen: „Das veränderte Fahrzeug muss weiterhin allen Vorschriften der Regelung entsprechen, nach der die Typgenehmigung ursprünglich erteilt worden ist.“

    Insbesondere darf sich demnach durch die Umrüstung von Fahrzeugen mit Gassystemen das Abgasverhalten nicht verschlechtern. Die stellt eine gewollte Besonderheit in der Anwendung des § 21 StVZO dar. Wo üblicherweise nur die Einhaltung der zum ersten Zulassungstag vorgeschriebenen Grenzwerte gefordert wird, dürfen in diesem Fall nach der Umrüstung mit Gassystemen die der damaligen Genehmigung zugrunde liegenden Grenzwerte von den jeweiligen Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch mit der Gas-Nachrüstanlage eingehalten werden. Die gilt auch im Falle nationaler Abgasgenehmigungen (Euro2/D3, Euro2/D4, Euro3/D4), d.h., die national Grenzwerte D3 bzw. D4 sind auch nach der Umrüstung einzuhalten. Eine Rückstufung ist nicht zulässig.

    Das hat die Herren dort vor Ort auch nicht genügt. Sie berufen sich immer auf "Gerichtsurteile" ohne mir einen Nachweis dafür zu nennen.

    Habt ihr noch eine Idee wie ich weiter komme? Die Anlage ist natürlich vom TÜV-Süd abgenommen.

    Viele Grüße

    850LPG
     
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  3. #2 mazda626, 05.08.2021
    mazda626

    mazda626 AutoGasKenner

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    Eine schriftliche Antwort in Form eines klagefähigen Bescheids anfordern. Das dürfte für Schweißperlen bei denen sorgen und in der Regel klappt das dann wenn es wirklich dem o.g. entspricht.
     
  4. 850LPG

    850LPG AutoGasInteressierter

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    Ich zitiere auch die Aktuelle ECE R115 einmal:

    "Nach dem Einbau des Nachrüstsystems in das Fahrzeug muss das geänderte Fahrzeuge alle Bestimmungen der Regelungen erfüllen, für welche die Typengenehmigung ursprünglich erteilt worden war." -> in diesem Falle bei meinem Fahrzeug ursprünglich Schlüsselnummer "14". Den alten Fahrzeugschein habe ich sogar noch vorliegen.

    Und aus dem Merkblatt VDTÜV750

    "Fahrzeuge vor "Euro 2" Bei Fahrzeugen vor "Euro 2" kann der Nachweis zum Emissionsverhalten entfallen. Es sind dies Fahrzeuge der Klasse M mit Emissionsschlüsselnummern 00, 01 bis 24,34...."

    Viele Grüße

    850LPG
     
  5. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Wir wissen das. Jetzt gilt es eben, diese komische Behörde davon zu überzeugen. Dürfte aber schwierig sein. Ne Klage deswegen anleiern, kann ewig dauern, bis es zum Prozess kommt.
     
  6. #5 850LPG, 05.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.08.2021
    850LPG

    850LPG AutoGasInteressierter

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    Eine geforderte Einbaubescheinigung wurde schon fallen gelassen nachdem ich denen offen gesagt hatte Selbsteinbau und GSP liegt ja vor.

    Ich habe da keine Schmerzen mit aufs ganze zu gehen. Das Auto kann von mir jederzeit wo anders zugelassen werden wo es keine Bündelungsbehörde gibt.

    Daher habe ich eine letzte Mail rausgesandt und warte jetzt auf die Reaktion ab. Ein paar Ausschnitte daraus:
    "
    Sehr geehrter xxxx,
    im Anhang sende ich Ihnen den Ausschnitt aus der ECE-R115 Richtlinie (Stand 01.03.2015) sowie dem VdTÜV-Merkblatt 750.

    Die entsprechenden entscheidenden Aussagen in der Europäischen ECE-R115 Richtlinie sind markiert.


    „Nach dem Einbau des Nachrüstsystems in das Fahrzeug muss das geänderte Fahrzeug alle Bestimmungen der Regelung erfüllen, für welche die Typengenehmigung ursprünglich erteilt worden war.“

    Zusätzlich zwei Aussagen des TÜV-Süd:
    "...kein Abgasgutachten notwendig, da die maßgebliche Abgaseinstufung diejenige zum Zeitpunkt der Homologation ist!"
    "...Entscheidend für die Forderung nach einem Abgasgutachten ist nämlich nur die Einstufung des Fahrzeugs bei der Homologation, sprich so wie es vom Hersteller ausgeliefert wurde.“"

    Falls Sie dennoch einer anderen Rechtsauffassung sind würde ich Sie um eine schriftliche Antwort in Form eines klagefähigen Bescheids bitten."

    Die Email wurde inhaltlich Sinngemäß gekürzt.

    Jetzt sitze ich das ganze aus da ich auf das Auto nicht angewiesen bin und warte die Rückmeldung ab.

    Ich bin nur gespannt ob angekündigt wird wenn die zwei Wochen Frist zum einreichen der (nicht erforderlichen) Unterlagen verstrichen sind das dass Auto stillgelegt wird/werden soll.

    Viele Grüße

    850er
     
  7. #6 V8gaser, 07.08.2021
    V8gaser

    V8gaser Meister der Beiträge

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    Naja, kleiner Pferdefuß und Publikumsjoker der Behöde ist halt:
    "Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch mit der Gas-Nachrüstanlage eingehalten werden"
    Dein Fz war EURO 1, also nicht Euro 0 bzw garnix....somit könnten die den Nachweis verlangen, das im Gasbetrieb wenigstens die Werte von Euro 1 erreicht werden.....kinkerlitzchen und so nicht vorgesehen,aber man kennt ja die Sesselfurzer, die ihre Position mit allen (un)möglichen Argumenten verteidigen um ihr Dasein zu rechtfertigen. Leider und stets bemüht nicht im Sinne des Bürgers zu urteilen....
     
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  8. 850LPG

    850LPG AutoGasInteressierter

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    So Anlage ist eingetragen.. Fahrzeug hat dazu das beliebte Bundesland kurzzeitig verlassen. Nun ist es wieder Zuhause

    - mit eingetragener Gasanlage -.

    Lg

    850er
     
  9. #8 S2-Limo, 13.08.2021
    S2-Limo

    S2-Limo AutoGasKenner

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    Geht doch, wo ein Wille da auch irgendow ein Weg :applause:.
     
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  10. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Aber schon unmöglich, was Hessen da für ne Schau abzieht.
     
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  11. #10 Ciwa, 14.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 14.08.2021
    Ciwa

    Ciwa AutoGasMeister

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    Kommt mir sehr bekannt vor :)
    Freut mich das es geklappt hat :)

    Gruß

    Ciwa
     
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  12. Acki

    Acki AutoGasMitwisser

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    Pilotprojekt übrigens. Wird bald überall kommen…
     
  13. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Dieses Pilotprojekt existiert aber schon recht lange.
     
  14. 850LPG

    850LPG AutoGasInteressierter

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    Quark, diese Aussage ist und wird ne Urban Legend bleiben.. Hessen das "Versuchsbundesland" wird ziemlich sicher das einzige mit der Quengelstelle bleiben.. kann mich Aussage @540V8 nur anschließen.. über 10 Jahre gibts diese Behörde schon.
     
  15. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Wenn man mal zusammenzählt, was heute noch im ganzen Deutschland umgerüstet wird, lohnt es sich wohl kaum noch dafür ein paar Sesselpuper abzustellen.
     
  16. 850LPG

    850LPG AutoGasInteressierter

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    Meinst du das im allgemeinen auf 21er abnahmen bzw 19.2 bezogen oder auf LPG?
     
  17. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Einmal das und auch allgemein. Hebe zwar dieses Jahr mehr Fahrzeuge unter Euro 3 umgebaut aber die Masse hat R115.
     
  18. #17 Acki, 07.09.2021
    Zuletzt bearbeitet: 07.09.2021
    Acki

    Acki AutoGasMitwisser

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  19. 850LPG

    850LPG AutoGasInteressierter

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  21. 850LPG

    850LPG AutoGasInteressierter

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    Weiß hier jemand ob es eig bei der Eintragung wichtig ist das die Füllmenge des Tanks mit im Schein steht? Bei mir ist diese nicht vermerkt. Bei meinem Kollegen dagegen schon.

    Weil wenn ja würde ich das ggf. korrigieren lassen.

    Lg
     
  22. #20 mawi2012, 12.09.2021
    mawi2012

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    Je weniger drin steht, desto besser, dann ist die Auswahl im Bedarfsfall für ein Ersatz eventuell größer.
     
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