H-Abnahme W126

Diskutiere H-Abnahme W126 im BRC Forum im Bereich Autogas Anlagen; Ich fahre seit vielen Jahren W126 300Se im Alltag mit einer BRC Anlage. Nun ist es soweit, der erste ist 30 Jahre und soll in das 07er...

  1. #1 Freddy671, 21.09.2018
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    Ich fahre seit vielen Jahren W126 300Se im Alltag mit einer BRC Anlage.
    Nun ist es soweit, der erste ist 30 Jahre und soll in das 07er Kennzeichen eingetragen werden.
    Im Vorfeld habe ich bei der Dekra angerufen um alles durchzusprechen. Gefordert wurden von mir Unterlagen, daß die Anlage damals schon hätte verbaut worden sein könnte.
    Daraufhin habe ich mich mit dem Generalimporteur in Verbindung gesetzt. Von ihm habe ich die entsprechenden Unterlagen von 1988 bekommen, allerdings in italienisch.
    Ich habe mich also hingesetzt und mit Google alles übersetzt.

    Das Auto ist Baujahr 88, seit 7 Jahren abgemeldet, hat aber in 02/18 eine neue AU/HU bekommen.
    Da ich bei der DEKRA trotzdem nochmals zuzüglich zur §23 Abnahme auch eine neue AU/HU machen lassen müßte, habe ich mich für den TÜV Süd entschieden, der mir telefonisch im Vorfeld eine andere Aussage gab.

    Die Abnahme verlief komisch. Ich wieß den Prüfer darauf hin, daß die HU bei den von mir übergebenen Unterlagen vorliegt und es mir um die H-Abnahme ging. Dann ging eine intensive Suche nach Mängeln los. An der Kofferklappe, unter dem Griff, sind anfängliche Kantenkorrosionsstellen von ca 5x5 mm zu sehen. Diese wurden ausführlich fotographisch dokumentiert. Ebenfalls eine beginnende Korrosionsstelle an einer Stoßstangenzierleiste.
    Die Gasanlage im Motorraum wurde gesehen, anders kann man es wohl nicht nennen, der Kofferraum wurde noch nicht einmal geöffnet, um den Tank in der Reserveradmulde zu begutachten.
    Ein berechtigter Mangel wurde dennoch gefunden. Der Befüllstutzen zischte ganz leicht, nach der Tankung nach 7 Jahren Stillstand.
    Das abschließende Gespräch verlief kurz, mit der Bemerkung, er macht es in der Folgewoche fertig, im Moment ist nicht die Zeit und er müsse sich noch mit einem Kollegen beraten.

    Heute nun war die Zeit rum und ich rief durch.
    Der TÜVer fasste die Untersuchung zusammen, erwähnte den undichten Einfüllstutzen, ich entgegnete, dieser sei zwischenzeitlich instandgesetzt und dicht und könne natürlich jederzeit wieder vorgestellt werden,
    Dann wurde er komisch. Er wisse ja nicht, ob die Teile ja wirklich die sind, die da eingebaut werden sollten. Das Argument, daß es sich nicht um eine Universalanlage, sondern um eine speziell für diesen Typ genehmigte Anlage handelt, in deren Freigabe steht, daß einzelne Bauteile abweichen können, die im Entwicklungsprozess geändert werden.

    Die Untersuchung sei negativ abgeschlossen, außerdem spiele der allgemeine Zustand eine Rolle.
    Dazu sollte ich erwähnen, ich bin Mitarbeiter bei MB, das Fzg wurde im Vorfeld von unserer Aufbereitung in einen Jahreswagenzustand versetzt. Kleine Macken im Fahrerfußraum ließen mich die Teppiche des Autos erneuern usw. Technisch ist das Auto ebenfalls in einem guten Zustand, die einzigen Macken erwähnte ich oben.

    Außerdem, so sagte der TÜVer, habe er Dienstanweisungen aus mehreren Vorgesetztenebenen, die mit Bildern hinterlegt sind, daß so ein Auto nicht H-fähig ist. (dabei bezog er sich auf die Kofferklappe).
    OK, dann möchte ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid über das Untersuchungsergebnis.

    Eigentlich wird es jetzt ja lustig. Der Prüfer erklärte dann sofort, daß er im Gegensatz zur DEKRA solche Aufträge nicht annehmen muß, was er hiermit auch nicht tut. Er lehnt die H-Prüfung ab. (leider habe ich im Vorfeld keine Rechnung bezahlt)

    Nach all dem vielen Geschriebenem komm ich nun endlich zum Punkt.
    Ich werde das Auto nun doch noch mal zur DEKRA bringen.
    Der TÜVer forderte in dem Gespräch von mir, obwohl ja die Typfreigabe für das Auto vorlag, Nachweise, daß so eine Anlage früher tatsächlich so schon einmal irgendwo verbaut wurde.

    Hat jemand einem Brief, in dem die Anlage vor 1898 eingetragen wurde?
    Hat jemand zufällig historische Zeitungsartikel, in denen soetwas erwähnt wird?
    Immer im Bezug auf den W126, am besten sogar den SE300.

    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

    Gruß Freddy
     
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  3. #2 V8gaser, 21.09.2018
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    Keine Ahnung was für Anlagen BRC da gebaut hat - war ja praktisch das Babyalter des Automobils und es stand noch nicht einmal fest, was sich durchsetzen würde- Dampf, Elektro oder Benzin....ich meine mich zu erinnern, das in dem Jahr der erste dokumentierte Geschwindigkeitsweltrekord bei um die 65km/h lag...elektrisch.
    Also- man müsste zumindest wissen welche BRC Anlage....
     
  4. #3 Freddy671, 21.09.2018
    Freddy671

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    Es handelt sich um eine Venturi Just.
     
  5. Bill

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    Hallo Freddy,

    Du wolltest eine H-Abnahme (beinhaltet HU automatisch) machen.
    Das ist auch beim TÜV so, irgendwie habt Ihr Euch da mißverstanden.
    Was ich nicht verstehe, ist, daß Du scheinbar keine Rechnung bekommen bzw. bezahlt hast, und auch den Untersuchungsbericht nicht bekommen hast.
    Der Prüfer hat sich trotz einer Prüfung des Autos also zwischen Begutachtung und Untersuchungsbericht verpisst.
    Dafür scheint er aber auch umsonst gearbeitet zu haben, das macht bei unserer Prüfstelle niemand.

    Warum eigentlich das so?
    Ich muß immer vorher bezahlen und wenn das Untersuchungsergebnis "schlecht" ist, dann ist die Kohle weg.
    Warum war das bei Dir anders?

    Ist die Gasanlage denn schon eingetragen und wann wurde die eingetragen?

    Für das H-Kennzeichen hat man sehr dehnbare Kriterien hinterlegt.
    Sichtbarer Rost ist eines der Ausschlußkriterien, aber man kann immer diskutieren, was denn das ist.
    Für mich siehts so aus, als hätte da Jemand kalte Füsse bekommen.

    Gruß
    Jürgen
     
  6. #5 V8gaser, 21.09.2018
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    Das mit dem vorher nicht bezahlen müssen find ich auch seltsam.
    Und den rechtsmittelfähigen Bescheid wirst beim TÜV sowieso nicht erhalten :-) GG eine negative HU Rechtsmittel einlegen dürfte kaum gehen bzw sinnfrei sein. Das ist ja kein amtlicher Bescheid. Zumal die Organisation für das was sie tut auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann....
    Ich schätze hier machte der Ton die Musik und führte zu den ungünstigen Bedingungen....passiert.
    mE ist die Just - da Lambdageregelte Venturi - sowieso nicht H tauglich (das sieht mein Prüfstellenleiter hier vor Ort auch so) Diese Technik gab es vor über 20 Jahren noch nicht, Punkt.
    Manchmal wird das laxer gehalten, ich weiß - aber wozu dann die eindeutige Regelung: FZ 30 Jahre, alles was 10 Jahre nach Erstzulassung hätte eingebaut werden können....????
    Müßige Diskussionen folgen idR. weil der hat doch, und dort wurde...... Das H ist nicht gedacht ein altes Auto billig im Alltag zu bewegen - dazu wird es aber zunehmend missbraucht. Eine ZEITGENÖSSISCHE Gasanlage kann dabei durchaus interessant sein wenn sie in einem erhaltungswürdigem Klassiker verbaut ist.

    In der OldtimerMarkt war neulich ein Karman Ghia "top restauriert", natürlich mit H.....etwas tiefer weils besser aussieht (mit neuen, geänderten Achsschenkeln), Leder innen von Daimler, weils halt bessere Quali ist, andere Felgen...usw, da gehört das H mit der Blechschere aus dem Kennzeichen geschnitten und die Steuer nachgezahlt.
     
  7. #6 Freddy671, 21.09.2018
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    Da es Unstimmigkeiten gab, zwischen der telefonischen Aussage , daß die gültige Hu anerkannt wird und der Aussage des Prüfers vor Ort, wollte man nochmals mit dem Kollegen Rücksprache halten, der die telefonische Auskunft gab. Deshalb sollte die Rechnung bei Fertigstellung des Auftrages erstellt werden.

    Ich hatte den Eindruck, daß der negative Abschluß der Begutachtung in ein Nichtannehmen des Auftrages gewandelt wurde, nachdem ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid gefordert habe.
    Der Prüfer sagte ebenfalls, daß das Prüfergebnis auch von seiner subjektiven Sicht abhängig ist.

    Die Gasanlage wurde 2005 eingebaut. Damals wurde das Auto finanziert, der Brief lag bei der Bank und so ist es in Vergessenheit geraten, die Anlage eintragen zu lassen. Bei den fälligen Hauptuntersuchungen wurde zwar die Gasanlage geprüft, eine fehlende Eintragung im Fahrzeugschein aber nie bemängelt.
    Dieses Jahr im Februar wurde am abgemeldeten Auto die HU gemacht, gleichzeitig der Gaseinbau neu abgenommen, so daß ich mit dem Gutachten ihn jetzt auch eintragen lassen kann. Die Einbaurechnung von 2005 ist selbstverständlich auch noch vorhanden.
     
  8. #7 Freddy671, 22.09.2018
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    Naja, einen Klassiker als Alltagswagen mit H-Kennzeichen fahren ist das eine. Der 300 SE kostet mit grüner Plakette 220 Euro Steuern. Das ist nicht der Hintergrund, vor dem das Auto auf 07 zugelassen werden soll. Den Wunsch, so ein Auto günstig im Alltag zu bewegen, erfülle ich mir mit meinem Alltagswagen, ebenfalls einen 300 SE mit Gasanlage , allerdings auch erst 29 Jahre alt. An dem Auto wurden Änderungen vorgenommen, wie z.B. weiße Blinker und Rückleuchten. Auch er ist im guten Zustand, allerdings nicht so gut ausgestattet. Da ist auch nie eine H-Abnahme geplant.
     
  9. #8 Freddy671, 22.09.2018
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    Ach so, In der Freigabe von BRC von 1988 ist bereits die Lambdareglung integriert. Bei Bedarf kann ich ja Montag Abend das Dokument einstellen, ich habe es leider nicht hier, es liegt bei mir auf Arbeit.
     
  10. Bill

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    Hallo,

    nonono, nicht das H mit dem roten 07er verwechseln, auch wenn beide Kennzeichenarten mittlerweile die gleiche Hürde zur Erlangung zu überwinden haben.
    Ich hab hier Beides und hab mich genau um die Vorschriften bemüht.
    Beim H-Kennzeichen gibts keinerlei Einschränkung, mein Wohnmobil hat auch ein H, ich darf fahren, wann und wohin ich will. Auch im Alltag.

    Gruß
    Jürgen
     
  11. #10 V8gaser, 22.09.2018
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    Na dann würde das ja passen. Muss nur noch ein zeitgemäßer 4 Loch Tank drin sein- Multiventil gab es damals nicht. Im Prinzip waren das rote Brenngastanks.
    Auf der HP von BRC steht, das erst 1991 die erste elektronische Venturianlage auf den Markt kam....naja, egal.

    Freilich darfst mit dem H jederzeit fahren - ich hab nix Gegenteiliges geschrieben. Es ist aber nicht gedacht....s.o.
    Beim roten 07 ist das anders, ich weiß.
     
  12. #11 Freddy671, 22.09.2018
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    Um nochmal auf den Anfang zurückzukommen. Ich möchte den Besuch bei der DEKRA so vorbereiten, daß es, von den Unterlagen her, keinen Grund zum Einspruch gibt. Hat jemand Zeitungsberichte aus der damaligen Zeit, bzw Briefeinträge, mit denen man belegen kann, daß es innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung bereits solche Umbauten gab?
     
  13. #12 V8gaser, 22.09.2018
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    Briefeinträge dürfte schwer werden, denn selbst kurz vor 2000 wurden Anlagen idR gar nicht eingetragen. Aber wer weiß....
    Ich kenn nur den Spruch von vielen Prüfern, das sie Einträge von anderen Fahrzeugen nicht interessieren....
    Was hingegen seltsam ist: Sie könnten in der TÜV eigenen Datenbank nachschauen, was da schon so alles abgenommen wurde, aber das steht gar nicht zur Debatte.....
     
  14. #13 Millong93, 24.09.2018
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    Also- man müsste zumindest wissen welche BRC Anlage....
     
  15. 540V8

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    Also geregelte Venturi kenn ich nur die BRC Blitz oder Just.
     
  16. #15 Freddy671, 24.09.2018
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    Ist die BRC Venturi just.
     
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  18. #16 Autogas-Rankers, 26.09.2018
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    wenn der einen Zylindertank hat, ist das bei meinem Tüv Prüfer kein Problem
     
  19. #17 Freddy671, 28.09.2018
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    H Abnahme ist soeben von der DEKRA erfolgt. Au-Hu Zustand wurde im Rahmen des Paragraph 23 mitgeprüft, aber nicht extra berechnet. Montag kann dann die Briefeintragung und die Zulassung auf der roten Nummer erfolgen.
     
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