Probleme mit Eintragung der Gasanlage bei TÜV nach Selbsteinbau

Diskutiere Probleme mit Eintragung der Gasanlage bei TÜV nach Selbsteinbau im Umfragen Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, wer von Euch hat auch Probleme mit der Eintragung seiner Gasanlage nach §21 StVZO beim TÜV-Nord? Die PRINS Gasanlage ist...

  1. #1 brekhemi, 02.05.2013
    brekhemi

    brekhemi AutoGasInteressent

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    Hallo zusammen,

    wer von Euch hat auch Probleme mit der Eintragung seiner Gasanlage nach §21 StVZO beim TÜV-Nord?

    Die PRINS Gasanlage ist eingebaut und in Funktion. Der TÜV-Prüfer hat eine GSP gemacht und in Rechung gestellt, versagt mir
    aber die Eintragung nach §21, da er die Einstellung der Anlage nicht überprüfen kann und will. Somit hat er ja keine richtige GSP gemacht.
    Er verlangt von mir einen Einstell- und oder Einbaunachweis einer Fachwerkstatt.

    Kennt jemand eine Lösung dieses Problems? Diskutieren hilft da leider nicht weiter.
    Keiner der Werkstätten hier in der Nähe stellt mir eine Einstell-Bestätigung aus, da diese ja die Anlage nicht eingebaut haben. (Haftung und Garantie)
    Somit drehe ich mich im Kreis und fahre derzeit illegal und ber. mit abgelaufenen TÜV.

    Ich bitte um Eure Hilfe und Erfahrungen.


    LG Timo
    LG Timo
     
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  3. #2 chriSpe, 02.05.2013
    chriSpe

    chriSpe AutoGasKenner

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    Die Beste Lösung in dem Fall ist vermutlich ein anderer Prüfer.
     
  4. #3 Strandläufer, 03.05.2013
    Strandläufer

    Strandläufer AutoGasDazugehöriger

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    Hallo brekhemi.
    Im Rahmen seiner Ausbildung ist der Prüfingenieur (PI) von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen siehe auch dazu die Veröffentlichung im Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 3657 bzw. der StVZO in der Lage eine GSP eigenständig durchzuführen. Kann er dieses nicht, ist er verpflichtet dies dem Kunden mitzuteilen. Bescheinigungen der Einbaubetriebe für eine richtige Softwareinstellung ist nicht Bestandteil der ECE R 115 und auch nicht nach einer Abnahme nach §§ 21 und 19/2 StVZO. Haben die Prüfingenieure keine Soft-oder Hardware für die jeweiligen Gasanlagen dürfen sie auch keine GSP durchführen so der Rahmenlehrplan.
    Mfg. Peter Ziegler BFG
     
  5. #4 JKausDU, 03.05.2013
    JKausDU

    JKausDU FragenBeantworter

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    Nützt nur nix, wenn das dem besagten Prüfer alles völlig egal ist. Ergo: anderen Prüfer suchen.
     
  6. Ciwa

    Ciwa AutoGasMeister

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    Hi,

    na da würde ich einen Eigenbeleg schreiben und die Screenshots der Einstellung mit ranhheften.
    Alternativ zu einer Prüfstelle fahren die wissen was sie tun. Ich hatte beim TÜV Süd noch keine
    Probleme.


    Ciwa
     
  7. #6 DarkAngel, 03.05.2013
    DarkAngel

    DarkAngel AutoGasInteressent

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    Ich habe aktuell gestern meine selbsteingebaute Gasanlage bei meinem DEKRA-Prüfer meines
    Vertrauens ;) Eintragung/GSP machen lassen, alles ohne Probleme.
    Ist aber auch schon die 6.Anlage, die er abgenommen hat.
    Dementsprechend weiß er, das alles ok ist.
     
  8. CCi

    CCi AutoGasAuskenner

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    Dann darf ab sofort KEINER mehr eine GSP durchführen, weil kein Prüfingenieur eine derartige Ausstattung hat ;)
     
  9. #8 Strandläufer, 04.05.2013
    Strandläufer

    Strandläufer AutoGasDazugehöriger

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    Hallo CCi.
    So ist es..... Wer sich einmal den § 41a und zwar mit ANHANG einmal richtig lesen wird, wird feststellen das in Deutschland keine Nachrüstgasanlage nach der sog. Verfahrensweise nach 67R überhaupt abgenommen werden darf. Wenn aber abgenommen werden soll, dann nur in Verbindung mit § 70 StVZO einer sog. Ausnahmeregelung erteilt durch die Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer. Nur Nachrüstgasanlagen mit einer Typgenehmigung z. B. durch das KBA darf von Umrüstbetrieben mit einer GSP bei der Zulassungsstele vorgestellt werden. Da der Gesetzgeber bisher in der StVZO keine Rahmenlehrpläne für die Ausbildung von Prüfingenieuren für/von amtlich anerkannten Überwachungsorganisatoren in Sachen LPG/CNG Nachrüstgasanlagen festgeschrieben hatte ergeben sich natürlich nun einige Probleme. Am Montag den 6.5.2012 werde ich mit dem Ministerium in Kiel ein Gespräch Abt. Straßenverkehr führen, die weitere vorgehensweise der PI in Sachen GSP besprechen und eine Lösung herbeiführen. Sollte man nun meinen dies alles wären DUMME SPRÜCHE des Herrn Ziegler sollte sich vielleicht einmal mit der in Deutschland gültigen Gesetzgebung auseinandersetzen. Der ANHANG des § 41a StVZO sagt Ihnen allen alles, aber nur wenn er es auch verstehen will. Die Richtigkeit dieser Aussagen liegen mir vom KBA schriftlich vor. Als weiteres hat der BFG im Juni einen Termin in Brüssel bei dem die Rechtsverstöße einiger Länder in Europa zur Sprache kommen werden.
    Mfg. Peter Ziegler BFG
    M
     
  10. CCi

    CCi AutoGasAuskenner

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    Das mit der Soft-, und Hardware kann man leicht erreichen.
    Die GSP wird beim Umrüster im Haus durchgeführt, welcher diese Hard-, und Software normal besitzt.
    Gilt dann das auch bei einem Privatmann der sich selbst das System eingebaut hat und auch die Hard-, und Software besitzt ?

    Gesetzgeber: R115 ist die Regel, 67R01 sollte die Ausnahme sein
    Real: 67R01 ist die Regel, R115 eher die Ausnahme.

    Hersteller die nicht überwiegend komplette R115 Kits im Programm haben, dürfen keine normale Gasanlage in den Verkehr bringen.

    Somit überleben nur die Großen der Branche... Landirenzo, BRC, Prins......

    Das Problem sehe ich, dass es in der EU nicht durchsetzbar ist. Gesetz hin oder her....
    An die jetzigen Vorgaben hält sich doch auch kein S..... ;)
    - ECU`s ohne Diagnose
    - R115 ohne Einbauanleitung
    - R115 ohne spezifische Teile
    - Manipulierte original Motor-ECU`S bei bestimmten LPG-Systemen ;)
    - Sicherheitsventile offen bei stillstehendem Motor
    - etc.

    mfG
     
  11. #10 brekhemi, 05.05.2013
    brekhemi

    brekhemi AutoGasInteressent

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    Guten Morgen zusammen.

    Ich habe ein sehr informatives Gespräch mit Herrn Ziegler geführt. Ich finde es sehr gut, was Herr Ziegler und die Mitglieder des BFG´s machen.
    Ich bin sehr gespannt, was am Montag bei dem Gespräch heraus kommt. Ich hoffe es führt zu einer einheitlichen Regelung beim TÜV Nord.
    Was in der EU und für D dabei raus kommt....wird man sehen. Ich bin für eine einheitliche Regelung für nur noch 115er Anlagen mit voll eingebundener ECU.
    Schade wäre dann bloss, dass es dann keine Nachrüst-Kits für Exoten mehr geben würde. Dies ist ja nur mit Universal-Anlagen möglich.

    Sicher ist derzeit, dass die ganzen Gasanlagen nur Universal-Nachrüst-Anlagen sind, die vom Konzept so sind, dass es bei schlampigen einbau und
    falschen Einstellungen zu Motorschäden kommen kann. Dann noch die unterschiedlichen Gastypen die auf dem Markt angeboten werden, teilweise
    hochgradig mit Parafin oder anderen Stoffen versetzt sind....... das führt zu einem Supergau für die Kunden...etc.

    Fakt ist doch, dass eine nicht intelligente und nicht im System voll eingebundene Gasanlage eher schaden kann, als nützt. Und hier liegt doch das Haupt-Problem.

    Im Moment sind die Gasanlagen eher Slave ( Schmarotzer-Anlagen ), die einfach nur die Einspritzzeiten verlängern.....mehr nicht, evtl. prozentual noch
    etwas Benzin mit zuspritzen. (nach Anlagenhersteller unterschiedlich). Wenn die Anlage nicht gut eingebaut und eingestellt ist, kommt es zu grossen Unterschieden zwischen Gas und Benzinbetrieb, bzw sogar zu einspritz Unterschieden zwischen den einzelnen Brennräumen.......

    Ich habe vor 10 Jahren schon meine Erfahrung mit solch einer toll verbauten Anlage gemacht. Mir ist fast das Auto abgebrannt, hatte einen Zylinderkopf
    Schaden etc. Nur weil ein Umrüstbetrieb geschlammt hatte. Auch die Anlage war nicht toll eingestellt.

    Ab dem Tag habe ich alles selber gemacht.....und siehe da....es funktioniert. Seither habe ich 2 weitere Anlagen verbaut und vielen Kollegen helfen können.
    Was ich auch in einigen Dodge Foren beobachtet habe ist, dass es bei schlecht eingestellten Anlagen sogar zu Automatik Getriebeschäden kommt.
    Beim starken Beschleunigen setzt die Gasanlage aus......nach einer Sekunde springt die Anlage auf Benzin um und es gibt vom Motor wieder volle Leistung,
    400 PS haben jetzt wieder volle Leistung....es knallt im Antriebsstrang und heraus kommt......ein verbogenes Planetargetriebe in der Automatik.....tolle Sache.
    In einigen Anlagen, die ich von Kollegen untersucht habe, war der Idle Level falsch und der Low Level so dumm eingestellt, dass es dazu kam oder kommen könnte.

    Zwei weitere Kollegen hatten Probleme mit ganz falsch eingestellten Gas Anlagen. Auf Gas viel zu mager, dadurch das Benzin Gemisch viel zu fett, lief gar nichts mehr richtig.

    Ich hoffe, dass die neuen ECE 115 Anlagen folgendes berücksichtigen werden (können):
    Gasgemisch/Zusammensetzung, Temperatur, Lambda, Zündungsmanipulation (frühere Zündung, wegen trägerer Verbrennung des Gas-Luftgemisches)
    Differenz zwischen Benzin und Gaseinspritzzeit (Fuell-Trim-Werte) mit automatischer Einstellung (Überwachung) Filterüberwachung (Eingangsdruck und Ausgangsdruck bei Last) das wäre super. Evtl für Motoren mit Multil-Point Einspritzung einen Kombi Injektor für Benzin und Gas.
    Aber das ist warscheinlich ein Wunschtraum. So wären schon viele Fehler ausgeschaltet.

    Liebe Grüsse....und ich bin sehr gespannt, was Montag dabei raus kommt....

    Timo
     
  12. #11 el-greco, 05.05.2013
    el-greco

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    Was auch immer an diesem Gespräch toll gewesen sein soll, so beachte man die Folgen für die Branche:

    Nur noch 115er Anlagen.....dann wird die Auswahl der umzurüstenden Fahrzeuge winzig klein, vor allem für ältere Fahrzeuge wird sich kein Gasanlagenhersteller, bzw. Importeur auf Kostengründen krumm machen, hier noch Anlagen auf den Markt zu werfen.

    Es wird dann sicherlich keine Privatumbauten mehr geben, wenn alles nach H. Zieglers Vorstellungen laufen würde (wird es aber nie).
    Außer betreibt er selbst einen Umrüstbetrieb und baut genau die gleichen Anlagen ein. Was er auch immer für einen Nutzen aus der Sache ziehen will, wird er uns hier nicht auf die Nase binden.

    Aber eines ist sicher: Mit einer solchen Regelung wäre die Autogasgeschichte in Deutschland sicher am Ende. Allein schon die Umrüstungen würden von den Kosten her für viele uninteressant. Denn die 115er-Anlagen wird es nicht zum Schnäppchenpreis geben...
     
  13. #12 Xsaragas, 05.05.2013
    Xsaragas

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    Moin,

    mal ganz davon abgesehen bedarf es bei einer 115er Anlage ein Steuergerät welches gesperrt ist.....

    Jeder der ganz Vorne an der Front Gasanlagen einbaut weiss das es so nicht funktioniert.
    Einstellungen sind nicht übertragbar,jeder Motor ist anders und es muss zwangsläufig kontrolliert
    werden ob es passt denn wenn man es nicht macht dann steht man wieder da wo man nicht hin will.....

    ....ein Einbau mit einer schlecht eingestellten Anlage.

    Gruss
    Darius
     
  14. #13 vonderAlb, 05.05.2013
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    Ich habe einen Subaru Forester mit einer R115-Gasanlage (Teleflex). Einbauen und läuft, soweit ja gut. Aber bei kleineren Problemen hat die Werkstatt keinerlei Möglichkeit Einstellungen vornehmen zu können und ist auf den Importeuer angewiesen das er neue Kennfelder per eMail zuschickt.
    Innerhalb eines Jahres bekam mein Subaru drei neue Einstellungen eingespeichert, es gab alos immer wieder neue Kennfelder die sich in der Praxis erst herauskristallisierten.

    Ein weiterer Nachteil: R115-Gasanlagen sind zu teuer. Für meinen 2000 ccm 4-Zylinder musste ich 2.800,- € hinblättern.

    Subaru bietet nun keine Gasanlagen mehr an.
    1. weil aus Japan ständig neue überarbeitete Motor-Steuergeräte eine ständige Anpassung der Gasanlagensteuerung erforderlich macht da der Fahrzeughersteller seine Fahrzeuge für den Benzinbetrieb konstruiert und nicht für einen nachträglichen Einbau einer Gasanlage.
    2. die teuren Gasanlagen unwirtschaftlich werden da der Amortisationszueitraum durch immer sparsamere Motoren in weitere Ferne rückt
    3. die neuen Motoren mit Direkt- UND Indirekt(Saugrohr)-Einspritzung ausgestattet werden und es dazu (noch) keine Gasanlagen gibt
    4. der Wartungsaufwand für die notwendigen Ventilspielkontrollen/-korrekturen zu hoch undd zu teuer wird, "dank" Steuerketten (statt Steuerriemen)

    Kurz: unwirtschaftlich; für den Kunden und den Importeur

    Ich glaube kaum das die Gasanlagenhersteller bereit wären Jahr für Jahr ständig neue R115-Anlagen zu beantragen. Die Automobilhersteller ändern laufend ihre Fahrzeugemodelle (in Motor- und Antriebzusammensetzung) und jedesmal wäre ein neues geändertes teures R115-Gutachten notwendig. Die Kosten holt doch kein Gasanlagenhersteller jemals wieder rein.
    R115-Anlagen haben nur eine Chance wenn sie direkt ab Werk vom Autohersteller angeboten wären.

    Aber gäbe es nur noch R115-Anlagen wäre es das aus für die Umrüster bzw. für den gesamten Umrüstmarkt. Und die Hersteller würden sich nur noch auf Diesel und/oder Hybrid konzentrieren. Die pfeiffen auf Gas. Sie sind ja nicht mal bereit standfeste Ventilantriebe zu bauen. Die schauen nur auf die Kosten und bauen das billigste ein was gerade so den Benzinbetrieb übersteht. Eine Zusammenarbeit zwischen Fahrzeugherstellern und Gasanlagenherstellern wäre dringend erforderlich.

    Nur noch R115-Anlagen zu fordern ist der falsche Weg. Jeder muss die Möglichkeit haben seinen Wagen auf Gas umrüsten zu können, egal wie alt oder mit welcher Anlage. Unser System krankt nicht am Typ/Zulassung der Gasanlage sondern an der schlechten Ausbildung von Umrüstern und an den Kontrollorganen (TÜV/DEKRA/KÜS) das hauptsächlich an den willkürlichen, unvollständlichen und sinnlosen gesetzlichen Vorgaben begründet liegt.

    Nicht den Forderung nach R115-Anlagen sondern die Forderung nach eindeutigen gesetzlichen Vorgaben ist vorrangig voranzutreiben.
    Und nicht die strengen und teilweise sinnlosen und wirtschaftlich schädlichen deutschen Richtlinien sind das Maß der Dinge sondern das es einfach und dennoch gut funktionieren kann zeigt uns das europäische Ausland.
     
  15. CCi

    CCi AutoGasAuskenner

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    Mahlzeit die Herren..

    Also die R115 zu fordern ist Quatsch, da die R115 schon lange als Gesetz vorgeschrieben ist und die 67R01 die Ausnahme sein soll.
    Das Problem ist, dass diese Vorgabe "Theoretiker" gemacht hatten, ohne sich, meiner Meinung nach, Gedanken über den Markt und die tatsächliche Machbarkeit gemacht haben. Daher wird sie nicht zu 100% eingehalten.

    Wenn wir wirklich diese Regelung, die ja Europaweit Gültigkeit hat, 1:1 umsetzen, ist der komplette Umrüstmarkt morgen TOT.

    Man muss sich diese R115 Regelung einmal genau anschauen.

    Beispiel:
    Ein Automobilhersteller bringt ein neues Fahrzeug auf den Markt. Dieses Fahrzeug kommt mit 3 Motoren und mit 4 Varianten und 2 Getrieben.
    1. Limousine
    2. Kombi
    3. Fließheck
    4. Coupe
    a.) Motor mit 100PS
    b.) Motor mit 120PS
    c.) Motor mit 130PS
    Y.) Automatik
    Z.) Schalter
    Der Gasanlagenhersteller muss nun, wenn er die R115 entwickeln will, insgesamt 24 Fahrzeuge anschaffen um für jede Kombination
    1. den Einbau zu dokumentieren
    2. Die Halter anzufertigen
    3. die ECU zu Programmieren
    Wenn er dies gemacht hat, hat er die R115 nur für dieses EINE Modell ! Wenn nun im darauf folgenden Modelljahr irgendetwas geändert wird, fängt das Spiel wieder von vorne an.
    Dieser Aufwand schlägt sich automatisch auch in den Kosten der R115 Kit`s nieder, bzw. nicht PRAKTISCH nicht relaisierbar.
    Das ist Theorie vs. Praxis !
    Wenn in Deutschland schon 2000,- € für einen 4-Zylinder zu viel sind, dann will ich gar nicht erst daran denken, wenn so ein R115 Kit für eine 60PS Gurke 4000,- € kostet.
    Wer soll das bezahlen ???
    Daher wäre der Umrüstmarkt TOT.

    Die R115 sieht auch den Einbau genau nach Vorgabe vor. Das Bedienelement und der Betankungsanschluss z.B. muss daher genau dort platziert werden, wo der Hersteller es in seiner R115 Dokumentation vorgesehen hat, OHNE AUSNAHME !
    Was macht aber nun der deutsche Kunde der an seinem Mercedes den Tankanschluss nicht im Stoßfänger haben will, oder das Bedienelement nicht sichtbar mitten auf dem Radio ;) haben will ??
    Richtig: Der hat Pech und muss auf Benzin weiterfahren....
    Es gab auch Fahrzeuge da konnten wir den Druckrelger nicht dortt befestigen wo es in der Vorgabe vorgesehen war, weil dort bei unserem deutschen Modell, bereits ein anderes Bauteil angebracht war. Was tun ? System ausbauen ???

    Ein Beispiel für viele R115 ist z.B. Vialle. Wir konnten viele R115 als Vialle-Center nicht machen weil der Betankungsanschluss nicht in der Tankklappe vorgesehen war und es der Kunde aber explizit haben wollte ! Daher Einzelabnahme !

    Das Problem welches ich sehe ist, dass jeder Depp Gasanlagen verbauen darf, ohne irgendwelche Qualifikationen vorweisen zu müssen.
    Das Problem ist aber, das mancher Depp, in Ausnahmefällen, besser das System verbaut als mancher Umrüstprofi :)
    Trotzdem: Umrüsten darf nur ein geschulter und zertifizierter Umrüstbetrieb !
    Ein guter Ansatz war eine Zertifizierung einer Prüforganisation. Als ich mir aber die Unterlagen angeschaut habe, wurde nur überprüft, ob man die Voraussetzungen erfüllt und NICHT ob man dazu überhaupt fähig ist, oder aber die umgerüsteten Fahrzeuge überhaupt sauber umgerüstet und eingestellt sind. Es werden auch keinerlei Kontrollen mehr durchgeführt. Umgerüstete Fahrzeuge wurden überhaupt nicht kontrolliert :)
    Ob ich als Umrüster nun meine Bohrmaschine regelmäßig überprüfen lasse auf Sicherheit oder Funktion, hat mit dem Umrüsten von Fahrzeugen überhaupt nichts zu tun.
    Die GSP für Umrüstbetriebe gehört genauso abgeschafft, wie die 2 Tages GSP-Lehrgänge für Prüfingenieure. Man kann in 2 Tagen nicht das erlernen, was Umrüster über Jahre an Erfahrung gesammelt haben. Wenn dazu noch der LEHRER für Lehrgänge bei den Prüfingenieuren selbst keine Ahnung hat, ist das Paket perfekt !. Die GSP gehört alleine in die Hände von sehr gut geschulten Prüfingenieuren der 2 Organisationen. Diese müssten auch bei einem Einbaubetrieb einmal selbst mehrere Fahrzeuge umrüsten ! Ich glaube sogar, dass die Hersteller der Systeme dies gerne zusammen mit den Mitarbeitern der Organisationen auch kostenlos machen würden ! Theorie
    und Praxis ist immer noch ein Unterschied !
    Die vorhandenen Gesetze gehören eindeutig definiert und wie eine ABE ausgelegt.

    ABE = Alles was da NICHT drin steht, ist nicht erlaubt. PUNKT !
    67R01/R115 = Alles was da NICHT drin steht, ist daher nicht verboten ??????

    Ich verfolge das Tun des Herrn Ziegler schon lange und ich muss sagen, dass ich bei manchen Dingen seiner Meinung bin. Ich würde aber zuerst bei den schwarzen Schafen anfangen und nicht die R115 einfordern. Wir Deutschen beschweren uns über viel Bürokratie und jetzt will man alles TOTAL geregelt und STUR gerade aus haben ?
    Wenn man schon die bisherigen Regelungen genau befolgen würde, wären einige Hersteller nicht mehr auf dem deutschen Markt vertreten. Dann gäbe es auch z.B. keine umgerüsteten V8/V10 FSI mehr...
    Es wäre auch ein Großer der Branche dabei :)
    Das Problem ist, dass die Organisationen oder Ministerien keine Prüfungen am "lebenden Objekt" durchführen , sondern sich auf Aussagen der Hersteller verlassen. Wenn da zum Beispiel angegeben ist, dass der Tank nicht nur mit Klebeband befestigt ist, dann ist das so ! Egal ob auf deutschlands Straßen diese Fahrzeuge, ausschließlich mit Klebeband befestigten Tanks, heraumfährt. Es ist dann so wie der Hersteller es angibt, und nur das STIMMT !

    Schwarze Schafe sind z.B. Hersteller, Händler, Importeure die
    - R115 Zertifikate ausstellen ohne die Anforderungen zu erfüllen(fahrzeugspezifischer Einbauplan in DEUTSCH(Englisch reicht NICHT) , fahrzeugspezifischer Halter, fahrzeugspezifische ECU gesperrt., Das System muss komplett sein und nicht nur aus einem Motorkit bestehen ! )
    - Hersteller die meinen eine Diagnosefunktion muss nur vorhanden sein, aber sie muss ja nicht funktionieren, und daher ist sie standardmäßig deaktiviert !
    - Bauteile verkaufen die eindeutig nicht den Regularien entsprechen

    Ein System, welches aktiv in das Motormanagement eingreift, ist nicht zulässig und auch ausdrücklich in den Regularien untersagt ! Ein System muss immer Master/Slave Prinzip verfolgen. Die Regelung muss immer der original ECU vorbehalten bleiben.
    Wenn nun jemand dies explizit fordert, so behaupte ich einmal, dass dieser Mensch wenig von Gassystemen versteht, oder aber ein solches System mit dieser Funktionalität in der Hinterhand hat ;)

    OBD-Funktionen der GAS-ECU sind daher kritisch zu betrachten.
    Automatische Gemischkorrektur, welches ja gerade groß in Mode ist, korrigiert auch Probleme des Gassystems bei der Dosierung auf Grund schlechter Bauteilequalität und motorseitig vorhandener Probleme. Sobald ein System via OBD mit der Motor-ECU verbunden ist , so kann ich theoretisch alles regeln oder unterdrücken. MKL z.B. unterdrücken.

    Beispiel: BMW 3.0i 170KW, Öldeckel undicht. Das Gemisch geht pro Bank auf +20 bis +25%. Die Gasanlage korrigiert dagegen.... Keine MKL(Motorstörleuchte) im Gasbetrieb, aber im Benzinbetrieb. Der Motor läuft wie ein Sack Reiß beim umkippen... Auf Gas schlechter als auf Benzin, daher "Scheiß Gasanlage". Neuer Öldeckel montiert und die Werte sind wieder i.O.
    Manche ECU regeln auch im 100% Bereich. Daher ist diese Funktion eh nicht bei allen möglich !
    Wenn ich nun eine Prins VSi 1 oder 2 nehme, dann benötigt dieses System nur 2 Werte und sie ist in allen Bereichen richtig eingestellt, weil das System optimal aufeinander abgestimmt ist. Unterschiedliche Gasmischungen, Temperaturen, Druck, bringen das System in der Regel nicht aus dem Ruder und die original ECU korrigiert die unterschiedlichen Gasmischungen ebenfalls ohne total aus dem Ruder zu laufen.
    Andere Systeme, bis auf 2-3 Ausnahmen, schaffen dies definitiv nicht ! Diese sind aber fast nicht mehr Konkurrenzfähig da Sie für viele Kunden zu Teuer sind.
    Geiz ist Geil....

    Verbindung der GAS-ECU über Canbus bei einem neuen Motor. Nach Original ECU Update wird während der Fahrt das ABS und ESP in den Notlauf versetzt. Motor hohe Drehzahl, Beschleunigung !!!!. Der Versuch mit dem Power-Knopf den Motor zu stoppen, geht nicht... Abwürgen mit DSG geht nicht ;)
    Und Jetzt ? Lösung wäre ein vom Hersteller für Nachrüstanlagen eigens vorhandener CANBUS, dass keine anderen Systeme stört !
    Bei MT kann ma anktuell lesen, dass ein System für FSI-Motoren einige andere im Fahrzeug verbauten Systeme die Diagnose blockiert. Wie geht das ???
    Eine Differenz zwischen Benzin und Gaseinspritzzeit zu korrigieren, geht schon mal gar nicht. Dazu müsste man einen Referenzwert haben und der ist bei jedem Fahrzeug unterschiedlich.
    Zündungsmanipulation.... ich denke nicht dass es für jede unterschiedliche Gasmischung(95:5, 60:40, 40:60, 70:30, 30:70, 80:20) die gleiche Vorverstellung gibt.
    Drucküberwachung vor und nach dem Filter: Wozu ? Es reicht der Ausgangsdruck. Der Eingangsdruck ist absolut überflüssig !

    Fremdstoffe in LPG: Hier ändert nichts die R115 oder 67R01 und ist dafür auch nicht zuständig !

    Das europäische Ausland als Referenz zu nehmen, halte ich auch nicht für Sinnvoll. Länder ohne TÜV oder sonstige Prüfungen, öffnen Murks Tür und Tor.
    Wenn man einmal einen Mercedes Sprinter mit LPG Umbau und die Befestigung der Zylindertanks im Laderaum mit Zurrbändern aus dem 5€ Regal gesehen hat in Verbindung mit Entlüftung der Gasleitung nach aussen ? Was ist das ???. Der weiß was ich meine.....

    Die ECE ist eine europaweit geltende Richtlinie, welche von allen Ländern unzeichnet wurde, und nicht ein rein deutsches Instrument der Zerstörung des Wirtschaftszweiges LPG..
    Die Frage ist doch, warum halten sich die anderen Länder nicht daran ? Weil es dann dazu führen würde, dass es viele Hersteller in den Ländern nicht mehr geben würde weil Sie die Kosten für die R115(siehe weiter Oben) nicht aufbringen können ! Arbeitsplätze gehen verloren etc. Viele sind doch sogar gar nicht mehr in der Lage Abgasemissionsgutachten für Euro 5 zu stemmen :) Nur bei den großen Herstellern wie BRC, Prins, Landirenzo habe ich mit Euro 5 bis zu 98% Abdeckung !
    Entweder halten sich alle an die ECE oder KEINER...

    Ich bin für: ALLE halten sich daran, alles andere führt zu Chaos..... !

    Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Theorie und Praxis ist immer noch ein Unterschied !
    Es hat seither bei einem ordentlichen Einbau und guter hochwertiger Anlage auch gut funktioniert.

    Geiz ist eben nicht Geil...
     
  16. #15 brekhemi, 07.05.2013
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    Da ist was dran....vonderalb und cci....:) Danke für Eure Beiträge.

    Beide Anlagentypen haben irgendwie ihre Berechtigung. Ich denke das wird für Nachrüstung und Exoten auch so bleiben.

    Nur bei der GSP muss noch nachgeregelt werden.
    Die sollte man beim Fachbetrieb machen können und als privater Einbauer beim Prüfingenieur des TÜV´s oder Dekra.
    Dies können die Jungs aber nicht, da Sie die Gerätschaften und die Ausbildung nicht haben.
    Hier ist dringender Handlungsbedarf. Es sollte hierfür Kompetenz-Center geben.

    Auch als Schlichterstelle, damit schlechte Einbauten von Gewerblichen Umrüstern begutachtet werden können.
    Das wäre mir damals eine Hilfe gewesen.

    LG Timo
     
  17. #16 vonderAlb, 08.05.2013
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    Ich bezog mich dabei auf das in D erforderliche Abgasgutachten, nicht auf die Prüfung durch den TÜV.

    Eben, warum gibt es die Abgasgutachten nur in D und nicht in ganz Europa?

    Ich bin für: ALLE halten sich daran, alles andere führt zu Chaos..... !/QUOTE]
    So muß es sein. Entweder alle oder keiner.
    Dann kann ich mir z.B. in Italien einen LPG-Schlitten (mit eingetragener Gasanlage) kaufen und ihn hier ohne weitere Forderung nach Papieren (Abgasgutachten, TÜV-Gutachten) auch in D zulassen.
    Bei Fahrzeugen (ohne Gasanlage) klappt es ja einwandfrei mit dem COC-Papier.
     
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  19. #17 brekhemi, 25.05.2013
    brekhemi

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    So, nun ist es geschafft.

    Ich habe bei einer Werkstatt als Dienstleistung die Anlage einstellen lassen und dafür einen Nachweis bekommen.
    Ein Händler war endlich so nett. Bescheinigung beim TÜV vorgelegt, Eintragung bekommen....ab zum Kreis....fertig.

    So einen Cirkus. Ich hoffe das die beim Ministerium in Kiel und beim TÜV endlich mal aufwachen.
    Ich habe eine offizielle Beschwerde nach Kiel geschickt und über die Probleme berichtet.
    Mal sehen was passiert. Vom Bundesministerium wurde ich bestärkt, mich dringlichst an Kiel zu wenden.

    Ich werde bei gegebener Zeit davon berichten.

    LG Timo
     
  20. CCi

    CCi AutoGasAuskenner

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    Es ist ganz einfach... wir deutschen versuchen uns an die Vorgaben zu halten. Den anderen ist es anscheinend Scheiß egal.
    Was die COC bei Fahrzeugen ist, ist/sollte die R115 bei Gasanlagen sein...
    Das AGG ist übrigens nicht nur in D Vorschrift, sondern in der gesamten EU....(wer hält sich wieder dran ?? nicht die Anderen !)

    Aber auch hier wird wieder im großen Stiel beschissen

    Beispiel:
    Aktuell haben wir fremd umgerüstete Fahrzeuge mit unzulässiger ECE-R115. Die ECE Papiere sind alle auf italienisch oder polnisch, kein fahrzeugspezifisches Einbauhandbuch, keine ECE-R115 konformer Motorkit, NICHTS...
    Die Anlagen sind 3 Jahre im Fahrzeug... jetzt kommt entweder das Ausbauen, oder so das System zu modifizieren dass man ein AGG erhält !

    Das ganze wurde im Rahmen der HU bemerkt, da
    1.) der Tank stark korrodiert ist
    2.) im KFZ-Schein entweder "Anlage nach R115" oder nur "nachgerüstet mit LPG-System" steht. Keine ECE-Nummern, nichts ! AGG gibt es in D nicht

    Ich kenne sogar den Verkäufer der Anlagen, welcher mir vor Jahren diese Systeme nach ECE-R115 angeboten hat. Auf meine Nachfrage nach "Fahrzeugspezifischem Einbauhandbuch in Deutsch etc." Kam als Antwort... "Wer macht bei euch die GSP ? der TÜV ?, ja dann geht es nicht die bemerken das normal... wenn Ihr die GSP selber macht, alles kein Problem, einmal eingetragen, kontrolliert das eh keiner mehr und Ihr könnt euch die 120,- € für das Abgasgutachten sparen.." :)

    Da kommt noch viel mehr auf uns zu....
     
Thema: Probleme mit Eintragung der Gasanlage bei TÜV nach Selbsteinbau
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