Händler/Werkstatt will Nachzahlung...berechtigt?

Diskutiere Händler/Werkstatt will Nachzahlung...berechtigt? im Autogas Anlagen Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo Community, ich hatte mir ein gebrauchtes Auto mit einer eingebauten LPG-Anlage gegen Ende 2010 gekauft. Als ich mit dem Auto gegen Mitte...

  1. nohopp

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    Hallo Community,

    ich hatte mir ein gebrauchtes Auto mit einer eingebauten LPG-Anlage gegen Ende 2010 gekauft.

    Als ich mit dem Auto gegen Mitte 2011 bei einer Werkstatt für Autogas war, wurde ich darauf Aufmerksam gemacht das die Anlage nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist und es eigtl. drin stehen sollte.

    Daraufhin habe ich mich dann bei einer TÜV-Stelle informiert und die meinten, dass es der Händler hätte machen müssen. Er hätte es auch nicht verkaufen dürfen, weil halt auch z. B. diese Abgasuntersuchung gefehlt hat, ob die Anlage denn einwandfrei funktioniert und somit wäre es nicht für den Verkehr zugelassen und mit der Autoversicherung hätte ich auch Ärger bekommen.

    Deswegen war ich kurz danach bei meinem Händler und habe ihn auf die Situation aufmerksam gemacht. Es sind ungelogen 7 Monate vergangen, bis alles damit geregelt war.

    Heute bekam ich post bzw. eine Mahnung, dass ich die Eintragung der Gasanlage bezahlen soll. Was immerhin 150€ sind.
    Dabei wurde mir nie etwas gesagt, dass ich dafür bezahlen müsste, weil schließlich war es das Versäumnis vom Händler, dass nicht alle Papiere etc. korrekt oder nicht vorhanden waren.

    Vorallem habe ich damals nicht mal eine Rechnung gekriegt! Mir wurden nur die fertien Fahrzeugscheine übergeben, mehr nicht.

    Ist es denn jetzt korrekt, dass jetzt von mir erwartet wird dafür zu zahlen?

    Schließlich hätte ich reintheoretisch mit dem Auto die ganze Zeit nicht fahren dürfen, dabei wurde mir es mir vom Händler als Verkehrstauglich für den Verkehr verkauft.
    Der Händler hat es doch versäumt, dass es nicht korrekt in den Papieren war.

    Vielleicht hatte jemand von euch schon ein ähnliches Erlebnis oder man kann mir Tipps dazu geben.

    MfG
     
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  3. #2 Rabemitgas, 04.07.2012
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    Das ist sehr bedauerlich und hört sich für mich auch extrem unseriös an.

    Eigentlich muss der Umrüster aufklären und beraten. Wenn nichts anderes abgemacht ist, sollte er die Abnahme direkt mit machen.

    Das ist ein Fall für den Richter und der, der Beweisen kann gewinnt idr.

    Gruß Armin
     
  4. #3 V8gaser, 04.07.2012
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    Naja, er hat ein gebrauchtes Auto mit verbauter Anlage bei nem Autohändler gekauft.....Das FZ hatte im Prinzip einen Mangel für den der Händler aufkommen müsste - so die Kiste nicht wieder "im Auftrag" oder "von Privat" verkauft wurde. Steht der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag muss er ein Jahr für Sachmängel haften - Floskeln im Vertrag wie "gekauft wie besichtigt" oÄ sind belanglos da unzulässig.
    Problem sehe ich jetzt folgendes: Hast du es schriftlich, das der Händler die Eintragung übernimmt - und zwar datiert auf den Moment wo du den Sachmangel reklamiert hast?
    DENN: Gekauft Ende 2010 (sagen wir November) , aufgefallen beim TÜV Mitte 2011 (sagen wir Juli), eingetragen 7 Monate später, also im Februar 2012 - nun hast du verloren, da der Händler es geschafft hat die über die 12 Monate hinzuhalten.
    Du brauchst ein Schriftstück mit dem du belegen kannst, das du den Mangel vor Ablauf der 12 Monate nach Kauf gerügt hast. Nur dann würde es Sinn machen vor Gericht zu ziehen. Ansonsten wird der Händler argumentieren du hättest ihn 2012 beauftragt die Abnahme vornehmen zu lassen.
    Wenn du dann Pech hast, bekommst noch Ärger weil du ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren bis. Du hast GEWUSST das eine Gasanlage verbaut ist, und ein Blick in die FZ Papiere hätte gereicht um festzustellen das diese nicht eingetragen ist - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....
    Und wenn du keine Rechtschutz hast....zahl die 150€, auch wenn es schwer fällt.
     
  5. nohopp

    nohopp AutoGasInteressent

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    Ich meine nicht das ich es irgendwo schriftlich habe, dass er die Eintragung vornimmt.
    Nur als ich dann den Fahrzeugbrief etc. abgeholt habe, habe ich lediglich was unterschrieben.
    Erhalt der Dokumente oder sowas in der Art.
    Kann in der Früh nochmal nachsehen.


    Bezüglich Gericht: Ich habe einen Augenzeugen, dass ich im Mai 2011 beim Händler deswegen war und mich beschwert habe.
    Daraufhin wollte er sich darum kümmern, schnellst möglich darum zu kümmern. Der Händler hatte mir sogar zugestimmt, dass es so mit dem Auto nicht gehen würde und auch das ich den TÜV dafür nicht bezahlen solle, wegen der Untersuchung etc.

    Bezüglich deines Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da kann man immer wieder nur Teils recht geben und nicht immer blind dem Spruch vertrauen.
    Woher soll man wissen, dass Autogasanlagen eingetragen sein müssen? Hätte mich die LPG-Werkstatt nicht darauf aufmerksam gemacht, hätte es vielleicht erst der TÜV im kommenden August gemerkt oder auch nicht.
    Schließlich hat die Werkstatt das Auto beim Kauf auch den TÜV durchlaufen lassen...und siehe, ohne das dort jegliche Eintragung war. Also wenn es beim Kauf den TÜV durchlief, da muss doch wirklich ALLES ohne Probleme sein, auch die Papiere.
    Wo sollte man da stutzig werden?
     
  6. #5 V8gaser, 04.07.2012
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    Sorry, aber das kann man sich denken :-) Dem Argument wird kein Richter folgen - bei anderer Bereifung oÄ weiß man es ja auch....
    Der TÜV Mann der das Auto damals besichtigt hat wird Stein und Bein schwören das die Anlage noch nicht drin war - wird sie explizit im Kaufvertrag erwähnt? Dann könnte man da zB schon mal Stress machen.
    Aber wie gesagt - hast du eine Rechtschutz? Wenn nicht könntest du evtl einmal das Gespräch mit dem Händler suchen und fragen warum er denn ein Auto mit Mangel verkauft und für dessen Beseitgung nun Geld möchte. Bockt er dann......wirds schwierig. Ist leider so.
    Kann ja auch sein, der er die Mahnung versehentlich rausgeschickt hat - nur frage ich mich jetzt schon wieder: wieso Mahnung? Dann musst du ja vorher schon eine Rechnung bekommen haben. Warum hast du da nicht schon reagiert?
     
  7. nohopp

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    Das man es sich denken kann, muss ich widersprechen. In meinem jungen Alter kann ich noch nicht allwissend sein und lerne halt noch dazu :)
    Und ja, im Kaufvertrag wird Explizit die Flüssiggasanlage erwähnt.

    Wo soll ich dann noch auf den Gedanken kommen, dass die Anlage eingetragen sein muss. Wenn der TÜV für das Auto grünes Licht gibt.
    Aber mal noch was anderes...vom Vorbesitzer habe ich noch den alten Fahrzeugbrief und dort ist die LPG-Anlage nicht eingetragen.
    Das Auto hatte er seit 2004, LPG-Anlage 2006 eingebaut. Habe auch dafür Papiere, dass er damit durch sämtliche Checks gekommen ist...Häh?

    Rechtsschutz habe ich nicht. Zum Händler wollte ich sowieso noch heute.

    Meine Rechnungen bezahle ich immer schön Artig, damit sowas wie Mahnungen und die dazu gehörigen Gebühren mir nicht noch mehr Geld nehmen.
    Es wundert auch, dass ihm erst 6 Monate nach dieser Sache auffällt, dass ich ihm anscheinend noch Geld schulden würde.
    Bei der Abholung der Papiere habe ich auch keine Rechnung gekriegt.

    Aber im Grunde könnte ich ihm doch dampf machen?
    Weil er hat mir ein Fahrzeug verkauft, was für den Straßenverkehr eigentlich nicht zulässig war.
     
  8. #7 V8gaser, 04.07.2012
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    Ja, da hat mich früher auch hie und da mal ein Richter des besseren belehrt...vergiss es :-) Monatlich die billigsten Handytarife findet ihr ja auch im net, und welches Smartphone denn nun das Bessere ist und was welches kann....und über Facebook wisst ihr alles und seit immer sooo schlau...hab selber zwei junge Kiddies, also erzähl mir nix :-)

    Das ist doch schon mal super.

    Drum meinte ich ja - vielleicht hat er vergessen das du das nicht löhnen musst. Nun stolpert seine Steuertussi drüber, weiß nicht worum es geht und es kommt mal ne Mahnung. Also erst mal ein Gespräch suchen.

    Große Klappe riskieren, aber nix dahinter :-) Was willst du damit erreichen? Sowas kann super nach hinten losgehen .
     
  9. nohopp

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    So jung nun auch wieder nicht ;) Apropo Facebook - von solchen Netzwerken halte ich nichts und meide diese. Für eine Art Klugscheißer würde ich mich auch nicht halten, nur klar, dass man sich gerne im Internet informieren möchte wenns gerade um alle möglichen Dinge geht.
    Vorallem wenn es ums liebe Geld geht, möchte man doch auch nicht die kleinste Möglichkeit auslassen, um es zu schützen oder auch weniger zu zahlen.

    Was will der machen? Bisschen diskutieren, ob der nachgibt und wenns doch nichts wird, zahlen :'D

    Apropo...zu der 1 Jahr Gewährleistung.
    Verlängert sich diese in diesem Fall nicht?
    Weil im Kaufvertrag stand doch, dass es eine Flüssiggasanlage besitzt.
    Das es in den Papieren nicht eingetragen war, ist schließlich ein Mangel und somit wäre der Kaufvertrag damals auch nicht richtig gewesen?
     
  10. #9 Rabemitgas, 04.07.2012
    Rabemitgas

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    Naja...er hat im Kaufvertrag stehen, das es eine Gasanlage hat.

    Damit ist das schon mal bewiesen. Dann kommt der Zeuge der dabei war, als der Händler ein "Zugeständniss" gemacht hat.

    mmn. sieht das für dich gut aus, wenn du das dem Gericht so belegst.

    Gruß Armin
     
  11. Hexxer

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    Also mal lamgsam? Wenn ich 2010 ein Auto bei einem Händler kaufe (ich nehme jetzt mal keinen abgewrackten Fähnchenhändler) und das Auto ist aus 2004 und hat seit 2006 LPG - das gehe ICH ganz simpel davon aus das die Karre schon 2xTÜV hatte, wenigstens einmal. Wäre interesant zu sehen ob der Richter meint ich müsste jede Schraube aus dem Schein prüfen - und wenn da nichts drin steht binich als Laie überfordert, zudem wenn ich bi einem Händler kaufe der sich mit Atos und Zulassungen auskennen sollte. Ich gehe auch davon aus das ich keine Fliegerausbildung brauche nur weil ich ein Flugzeug besteige um in den Urlaub zufliegen.

    FG
     
  12. nohopp

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    Zum Händler: Handelt sich um ein etwas größeres Autohaus, was in NRW bekannter sein sollte ;)

    Ja, dass Auto hat der Vorbesitzer 2004 gekauft. 2006 die LPG-Anlage, aber diese anscheinend nicht eintragen lassen.
    Stimmt, wenn beim Händler und sogar beim TÜV alles rund läuft...wie soll man dann noch auf die Idee kommen, dass dort irgendwas nicht stimmt?
    Man müsste wohl schon generell pessimistisch eingestellt sein und dann noch selbst Nachforschungen machen...
     
  13. nohopp

    nohopp AutoGasInteressent

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    So, wollte euch nur mal Laufenden halten:

    War vorhin beim Händler, habe im kurz die Situation geschildert und er meinte selbst, er wisse nicht warum man mir die Rechnung geschickt habe und ich mich darum nicht mehr kümmern brauche. :)
     
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  15. #13 corsagaser, 04.07.2012
    corsagaser

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    Hast du denn wenigstens das schriftlich?
     
  16. #14 V8gaser, 04.07.2012
    V8gaser

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    Siehste - was hab ich gesagt? Jetzt war nämlich gerade zeit für die Steuer, und da ist wohl jemandem der sich nicht auskennt, aufgefallen das da noch ne Rechnung wäre....
    Dann ist ja alles OK.
     
Thema: Händler/Werkstatt will Nachzahlung...berechtigt?
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